Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bundesjogi

Zitat von: Rheini in Heute um 06:55Ich sehe massenhaft Scheidungen auf uns zukommen, weil man sich den Ehepartner nicht mehr leisten kann.

Allerdings habe ich da noch ne Schraube im Kopf.

Mal mit Zahlen unterlegt.

Verh. Beamter incl. 2 Kindern

- 1k Beamter, für Partner 0,5k (direkt wieder fiktiv mit 0,5k abgezogen - geplant durch DH), Kind 1 0,5k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), Kind 2 0,3k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage).

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Lediger Beamter mit 2 Kindern

1k Beamter, 2 Kinder (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), kein weiter Zuschlag, da nicht Verheiratet.

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Da aber geregelt das auch ein lediger Beamter eine 4 köpfige Familie ernähren muss, kann der Zuschlag für den nicht vorhandenen Partner nicht bei 0 liegen. Also muss die Summe bei einem ledigen Beamten, nach meiner Auffassung, größer als 1,8k sein (Aufschlag für den fiktiven Partner, kein Abzug da real kein Einkommen durch Partner).


Also entweder sollten die DH überlegen die vom BVerfG angesetzten 0,5k für den Partner auch nur zum Teil fiktiv anzurechnen oder ein lediger Beamter wird am Ende mehr bekommen, als ein Verheirateter, wenn Sie es stringend durchziehen wollen.
Zitat von: Rheini in Heute um 06:55Ich sehe massenhaft Scheidungen auf uns zukommen, weil man sich den Ehepartner nicht mehr leisten kann.

Allerdings habe ich da noch ne Schraube im Kopf.

Mal mit Zahlen unterlegt.

Verh. Beamter incl. 2 Kindern

- 1k Beamter, für Partner 0,5k (direkt wieder fiktiv mit 0,5k abgezogen - geplant durch DH), Kind 1 0,5k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), Kind 2 0,3k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage).

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Lediger Beamter mit 2 Kindern

1k Beamter, 2 Kinder (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), kein weiter Zuschlag, da nicht Verheiratet.

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Da aber geregelt das auch ein lediger Beamter eine 4 köpfige Familie ernähren muss, kann der Zuschlag für den nicht vorhandenen Partner nicht bei 0 liegen. Also muss die Summe bei einem ledigen Beamten, nach meiner Auffassung, größer als 1,8k sein (Aufschlag für den fiktiven Partner, kein Abzug da real kein Einkommen durch Partner).


Also entweder sollten die DH überlegen die vom BVerfG angesetzten 0,5k für den Partner auch nur zum Teil fiktiv anzurechnen oder ein lediger Beamter wird am Ende mehr bekommen, als ein Verheirateter, wenn Sie es stringend durchziehen wollen.
Das ist ein Diskussionsstrang, der bis heute nicht gelöst werden kann. Logisch wäre aber folgendes: Damit der Gedanke des "die Besoldung reicht für eine 4K-Familie" eingehalten wird, muss sie so ausgestaltet sein, dass bei Vorhandensein der 4K auch genug Kohle da ist. Früher konnte man noch relativ ordentlich begründen, dass das alles aus der Grundbesoldung kommen muss. Nachdem das BverFG nun aber ausdrücklich alle Umstände eingerechnet hat (Steuerklasse 3, Kindergeld, Zuschläge) ist doch relativ klar, dass für Singles die Gewissheit reicht, dass sie im Falle einer Familiengründung ausreichend alimentiert werden. Dann ist auch die Frage der Familiengründung nicht beeinträchtigt. Das wiederum bedeutet, dass Scheidungen keinen Sinn machen. Im Extremfall wird der Zuschlag für den Ehepartner komplett aufgebraucht durch das fiktive Partnereinkommen, ich kann mir aber vorstellen, dass das am Ende dann doch nicht ganz so sein wird (immerhin gab es bisher da ja auch einen Zuschlag). Aber selbst wenn, ein Single wird nie absolut mehr haben als der Verheiratete. Aber eben unter Umständen auch nicht weniger und das ist natürlich real mehr Wohlstand.

TheBr4in

Also wenn ich die Ausführungen von Julian solese, dann verstehe ich den Grund dafür wo wir stehen etwas besser.

Es gibt einfach sehr viele die unterwürfigst agieren. In den Verbänden und in den zuständigen Ressorts.

Das geht anscheinend so weit, dass einige davon überzeugt sind, dass man selbst an der Situation schuld sei.

Der Dienstherr gehört eben zum "Wir". Selten so gelacht. Das kann nur Ergebnis von Gehirnwäsche sein.

Aber dann besteht das Dienst- und Treueverhältnis praktisch ja mit mir selbst. Spannende Möglichkeiten.

GoodBye

Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass das Partnereinkommen in der Stkl. 5 erzielt werden muss, wenn man für den Beamten Klasse 3 annehmen möchte? Das macht das Ganze noch absurder.

TheBr4in

Unendlich + 1 ist weiterhin unendlich. Das tröstet  ;D

Pendler1

Ich lese jetzt fast ein Jahr nur noch mit, deswegen eine nochmalige Vorstellung.
Technischer Bundesbeamter (Ing.) a.D., über 55 Jahre alimentiert, also schon lange in Regelpension, die letzten 15 Jahre vor der Pension als ,,dienstüberlassener Beamter des Bundes (hieß tatsächlich so)" bei einer GmbH beschäftigt. Aber zumindest offiziell Beamter mit allen Rechten und Pflichten.

Ich gestehe ja, dass ich als Ingenieur nicht mehr in der Lage (oder vielleicht zu blöde) bin, die juristischen doppelten Rittberger bei der Besoldung hier zu verstehen. Ein Navigationssystem, ein Radarsystem oder auch ein Kommunikationssystem sind da für mich und meine technischen Kollegen wesentlich einfacher zu verstehen. Auch eine Differentialgleichung scheint mit einfacher und logischer zu sein, als das geplante Besoldungssystem.

Fiktives Partnereinkommen??? Wie mental anders gewebt  muss man denn sein, um so etwas auch nur zu erwähnen? Ich warte ja darauf, bis jemand darauf kommt, die für ein familiäres Bedarfssystem notwendigen Toilettenrollen zu berechnen.

So wie sich mir das darstellt, ist das Beamtensystem am Ende. So hochkomplex, dass es kaum noch jemand richtig versteht. (Siehe auch hier im Forum)

Und ist ja auch kein Weltuntergang. Art. 33 GG hat ja keine Ewigkeitsgarantie. Vielleicht kommen mal wie damals die Herren Schröder und Hartz zwei aufstrebende Jung Dynamiker und sagen, wir  basteln jetzt ein ganz neues Beamtensystem? Und Politik, Presse und Bevölkerung jubeln? Wer weiß?

wizzard

Zitat von: Pendler1 in Heute um 16:36Ich gestehe ja, dass ich als Ingenieur nicht mehr in der Lage (oder vielleicht zu blöde) bin, die juristischen doppelten Rittberger bei der Besoldung hier zu verstehen.


Geht mir schon seit 394 Seiten so. Ich warte darauf, was lt. Dobrindt nur wenige Wochen dauern soll.

matthew1312

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:16Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass das Partnereinkommen in der Stkl. 5 erzielt werden muss, wenn man für den Beamten Klasse 3 annehmen möchte? Das macht das Ganze noch absurder.
Austausch dazu siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg432427.html#msg432427


Knecht

Zitat von: wizzard in Heute um 16:41Geht mir schon seit 394 Seiten so. Ich warte darauf, was lt. Dobrindt nur wenige Wochen dauern soll.

:D

Ja ist denn schon Karneval...

GoodBye