Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Maximus

Die Berliner Entscheidung hatte m. E. das Haupziel, das Verfassungsgericht zu entlasten. Dies hat oberste Priorität (die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zu sichern). Man hat dabei in Kauf genommen, dass die höheren Besoldungsgruppen hinsichtlich der vergangenen Jahre weitestgehend leer ausgehen werden. Wahrscheinlich ist die Hoffnung, dass die höheren Besoldungsgruppen, wenn es eine neue Besoldungstabelle gibt, "mitgezogen" werden. Dies gilt dann natürlich nur für die zukünftige Besoldung. 

Dem Gericht ist Tragweite jedenfalls klar. Ab ca. 2018 wird es für die höheren Besoldungsgrupppen sehr schwer werden, die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen (in den meisten Jahren wird nur ein Parameter verletzt sein).   

Hohe Nachzahlungen für die höheren Besoldungsgruppen wird es daher sehr wahrscheinlich nicht geben ...so meine Vermutung.

AltStrG

Zitat von: NvB in Gestern um 22:37Aber das hat Rheini doch auch gesagt. NRW könnte bei den Beamten sparen, muss das aber ÜBERALL machen. Dann wäre es gerechtfertigt. Und wir wissen doch alle, dass ÜBERALL nie stattfindet wird...

Auch das trifft nicht den Kern der Aussage, aber egal. Es gibt hier wichtigere Aspekte, als das Haushaltsrecht in DIESER Frage.