Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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andreb

Der kleine Alexander möchte am 12.03. in Koblenz aus dem Kino abgeholt werden...
Der BMI kommt am 12.03.2026 ins Kino Odeon in Koblenz und wird dort zentrale Themen der Innenpolitik beleuchten.
U.a. Die aktuelle Sicherheitspolitik, die Bilanz der neuen Bundesregierung, Fragen der Migration sowie Investitionen in Personal, Infrastruktur und Ausstattung der Polizei.

Im Anschluss sind Fragen an Herrn Dobrindt möglich.

Wäre doch ne Gelegenheit den BMI in den Senkel zu stellen.

matthew1312

Zitat von: emdy in Heute um 05:27Hessen hat die Grundgehälter in mehreren Schritten um über 10% erhöht. Als das hier diskutiert wurde, haben es einige dennoch als weiterhin verfassungswidrige Augenwischerei kritisiert aber es war klar, dass niemand mehr tun würde. Wobei natürlich auch der Anpassungsbedarf von Land zu Land ein anderer ist.

https://www.hessenschau.de/politik/hessen-verschiebt-erhoehung-der-beamtenbesoldung-v1,beamtenbesoldung-108.html
Du schreibst es doch selbst: Die zehn Prozent erfolgen in mehreren Schritten. Es sind also nicht effektiv zehn Prozent per annum. Eine Spitzausrechnung würde das auch cemtgenau belegen. Von daher finde ich Zweifel an der Amtsangemessenheit nachvollziehbar.

Wasserkopp

Zitat von: NordWest in Heute um 00:48Wow!

Ohne dass ich jetzt spontan bereits geprüft hätte, ob diese Erhöhungen ausreichend sind (vermutlich sind sie das nicht einmal), bin ich durchaus positiv überrascht: Es ist das in meiner Wahrnehmung allererste mal, dass die Grundgehälter der Besoldungstabelle auf Grundlage eines BVerfG-Urteils signifikant erhöht werden!

Das möchte ich ausdrücklich mal anerkennen.
Gleichwohl muss natürlich eine Überprüfung erfolgen - und die Partnereinkommensanrechnung abgeschafft werden.

Hervorzuheben sind auch die "kleineren" Erfolge: Übertragung auf Versorgungsempfänger, Beachtung der Besonderheiten ab A16, Mindeststeigerung, Steigerung zum 1.1. statt mitten im Jahr, Nachzahlung für 2025.

Endlich mal ein Lichtblick, der sich sehenlassen kann!
das ist wirklich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Das wäre auf Bundesebene (ggf. weiter in die Vergangenheit reichend) ganz schick


PolareuD

Zitat von: Wasserkopp in Heute um 07:35das ist wirklich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Das wäre auf Bundesebene (ggf. weiter in die Vergangenheit reichend) ganz schick

Das sehe ich situationsbeding anders. Alles unter 1000€ Netto mehr pro Monat würde ich als "schäbig" empfinden. Denn dass waren allein die Mehrkosten, die entstanden sind durch die dienstliche Versetzung Richtung München. Und dieser Betrag muss größtenteils durch Erhöhung der Grundbezüge gedeckt werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

HumanMechanic

Evtl. wird sowas ja durch Ortszuschläge geregelt. Gab es ja schon. Und da war doch auch was im "Berlin Urteil"? Ich find es nur gerade nicht...

InternetistNeuland

Zitat von: matthew1312 in Heute um 06:48Du schreibst es doch selbst: Die zehn Prozent erfolgen in mehreren Schritten. Es sind also nicht effektiv zehn Prozent per annum. Eine Spitzausrechnung würde das auch cemtgenau belegen. Von daher finde ich Zweifel an der Amtsangemessenheit nachvollziehbar.

Leute das ist die normale Tarifrunde aus 2024. Die Hessen haben ihre Erhöhung leider "ein wenig" verspätet erst erhalten.

Nicht umsonst verdient ein A6 in Hessen weniger als ein A3 in BW.

PolareuD

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 08:45Leute das ist die normale Tarifrunde aus 2024. Die Hessen haben ihre Erhöhung leider "ein wenig" verspätet erst erhalten.

Nicht umsonst verdient ein A6 in Hessen weniger als ein A3 in BW.

In BW gibt es keine A3 mehr. Die unterste Besoldungsgruppe ist A7. Sofern mit BW BaWü gemeint ist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:47In BW gibt es keine A3 mehr. Die unterste Besoldungsgruppe ist A7. Sofern mit BW BaWü gemeint ist.

Ich meinte natürlich BY.

abi

Besoldung: So gehen die Landesregierungen mit der Anpassung nach dem Tarifergebnis und dem Urteil um

Quelle


....Auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News haben die Landesregierungen (außer Hessen) geantwortet, wie sie mit der Anpassung der Besoldung umgehen wollen und wie die zeitliche Rahmen dafür aussieht....


zusammengefasst:

Bayern: Kein Handlungsbedarf gesehen
Baden-Württemberg: Vorauszahlungen vor der Sommerpause geplant
Berlin: Verfassungsrechtliche Altlasten haben Priorität
Brandenburg: Zeitplan wegen BVerfG-Urteil offen
Bremen: Prüfung beansprucht Zeit
Hamburg: Zeitlicher Ablauf unklar
Mecklenburg-Vorpommern: Abschlagszahlungen angekündigt
Niedersachsen: Lage durch BVerfG-Urteil verkompliziert
Nordrhein-Westfalen: Besoldungsrechtliche Anpassungen zwingend
Rheinland-Pfalz: Entscheidung bei neuem Gesetzgeber
Saarland: Wertschätzung trotz finanzieller Belastung
Sachsen: Umfangreiche Prüfung wegen neuem BVerfG-Prüfungsschema
Sachsen-Anhalt: Rückberechnungen bis 1996 notwendig
Schleswig-Holstein: Systemgerechte Umsetzung zum Jahresbeginn
Thüringen: Gebündelter Gesetzentwurf geplant

Bund: Bundesinnenministerium kündigt zeitnahen Gesetzentwurf an (Zeitnah bislang nicht näher definiert)

Badener1

Ist jemand am 12. März in Koblenz vor Ort, um BMI Dobrindt Fragen zu stellen? Eventuell kann jemand berichten, was denn gefragt wurde und was der BMI geantwortet hat?

Durgi

Zitat von: Badener1 in Heute um 12:04Ist jemand am 12. März in Koblenz vor Ort, um BMI Dobrindt Fragen zu stellen? Eventuell kann jemand berichten, was denn gefragt wurde und was der BMI geantwortet hat?



 ;D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Pumpe14


MOGA

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