Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Zitat von: Candyman in Heute um 11:41Nicht zwingend es will sich nur keiner den Schuh anziehen trotz BVerfG Urteil.

Ich rechne mit einer Zwangsverfügung oder Bewegung wenn Berlin seinen Entwurf FERTIG hat und der beschlossen wurde.

Das wird dann aber zeitlich mit den bis dahin neuen TV-Verhandlungen nichts werden...

Beamtenhustler

Zitat von: Candyman in Heute um 11:41Nicht zwingend es will sich nur keiner den Schuh anziehen trotz BVerfG Urteil.

Ich rechne mit einer Zwangsverfügung oder Bewegung wenn Berlin seinen Entwurf FERTIG hat und der beschlossen wurde.

Auch für dich und viele andere Optimisten:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverfassungsgericht-resilienz-vollstreckung-bundeszwang-rechtsstaat-politik

Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt vllt noch nicht dazu kommen wird, weil es dann doch noch irgendwo irgendwie Geld gibt oder man es eintreiben kann (ewige Steuererhöhungen), wenn hier die Kacke mal richtig am Dampfen ist, der wirtschaftliche Abschwung nicht mehr aufzhuhalten ist, die Einnahmen immer mehr schwinden und wir langsam in Richtung Bulgarien oder Rumänien abdriften, will ich sehen, mit welchen Panzern das BVerfG dann noch irgendetwas zwangsvollstrecken wird. Der Artikel beschreibt treffend, dass das alles auf Vertrauensbasis geschieht. DE wäre nicht das erste Land, welches Gerichte und damit Staatsstrukturprinzipien ignoriert. Grundgesetze sind nur solange unveränderlich, wie die Realität sie unangefochten lässt. Auch Ewigkeitsklauseln gelten nur bis zu dem Moment, in dem die Wirklichkeit ihre Grenzen prüft und diese Prüfung könnte in den kommenden Jahrzehnten sehr intensiv werden.

SonicBoom

Zitat von: Candyman in Heute um 10:05wird eher das Ergebnis der Rechnerei sein was probleme bereitet als alles andere.

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