Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Imperator

Panem et circenses.

Knecht

Zitat von: Imperator in Heute um 13:21Zu gut  ;D Entspricht halt der Wahrheit.

Leider nein, wie schon festgestellt. Aber bestimmt in wenigen Wochen.

Gruenhorn

So ein meme an der richtigen Stelle erreicht wahrscheinlich mehr Leute als irgendwelche Ansprachen. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Besser wäre natürlich, wenn es etwas treffender wäre:-)

tunnelblick

Nur noch mal für mich zur Klärung:

Zum 01.05. diesen Jahres gibt es die Besoldungserhöhung um 2,8%, weil man beabsichtigt, das Tarifergebnis, zumindest den Punkt der prozentualen Erhöhung, 2. Teil (der erste wurde ja letztes Jahr schon angewendet) auch für Beamte "systemgerecht" anzuwenden.
Dies muss und musste aber immer auch in einem entsprechenden Gesetz münden. Das ist aber hierbei noch nicht passiert, da der Dienstherr gerne Teile des Tarifergebnisses mit einer wie auch immer gearteten amtsangemessenen Alimentation gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt sehen möchte. Heißt Ende April kommt es dann zur 2. Anpassung der Bezüge, jedoch ohne gesetzliche Basis.
Das ist der aktuelle Stand für Bundesbeamte, richtig?

MOGA

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:23Nur noch mal für mich zur Klärung:

Zum 01.05. diesen Jahres gibt es die Besoldungserhöhung um 2,8%, weil man beabsichtigt, das Tarifergebnis, zumindest den Punkt der prozentualen Erhöhung, 2. Teil (der erste wurde ja letztes Jahr schon angewendet) auch für Beamte "systemgerecht" anzuwenden.
Dies muss und musste aber immer auch in einem entsprechenden Gesetz münden. Das ist aber hierbei noch nicht passiert, da der Dienstherr gerne Teile des Tarifergebnisses mit einer wie auch immer gearteten amtsangemessenen Alimentation gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt sehen möchte. Heißt Ende April kommt es dann zur 2. Anpassung der Bezüge, jedoch ohne gesetzliche Basis.
Das ist der aktuelle Stand für Bundesbeamte, richtig?
Ja, das kann man glaube ich so stehen lassen.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

emdy



Umlauf

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:23Nur noch mal für mich zur Klärung:

Zum 01.05. diesen Jahres gibt es die Besoldungserhöhung um 2,8%, weil man beabsichtigt, das Tarifergebnis, zumindest den Punkt der prozentualen Erhöhung, 2. Teil (der erste wurde ja letztes Jahr schon angewendet) auch für Beamte "systemgerecht" anzuwenden.
Dies muss und musste aber immer auch in einem entsprechenden Gesetz münden. Das ist aber hierbei noch nicht passiert, da der Dienstherr gerne Teile des Tarifergebnisses mit einer wie auch immer gearteten amtsangemessenen Alimentation gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt sehen möchte. Heißt Ende April kommt es dann zur 2. Anpassung der Bezüge, jedoch ohne gesetzliche Basis.
Das ist der aktuelle Stand für Bundesbeamte, richtig?


Korrekt!


Mal sehen, ob es nicht doch noch ein einzelnes ,,Notfall"-Gesetz für die Erhöhung geben wird. Ewig kann man doch nicht diesen Zustand bestehen lassen. Zahlungen ohne gesetzliche Grundlage.

Schon das letzte Erhöhungsgesetz sollte es nicht geben...