Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Imperator

Panem et circenses.

Knecht

Zitat von: Imperator in Heute um 13:21Zu gut  ;D Entspricht halt der Wahrheit.

Leider nein, wie schon festgestellt. Aber bestimmt in wenigen Wochen.

Gruenhorn

So ein meme an der richtigen Stelle erreicht wahrscheinlich mehr Leute als irgendwelche Ansprachen. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Besser wäre natürlich, wenn es etwas treffender wäre:-)

tunnelblick

Nur noch mal für mich zur Klärung:

Zum 01.05. diesen Jahres gibt es die Besoldungserhöhung um 2,8%, weil man beabsichtigt, das Tarifergebnis, zumindest den Punkt der prozentualen Erhöhung, 2. Teil (der erste wurde ja letztes Jahr schon angewendet) auch für Beamte "systemgerecht" anzuwenden.
Dies muss und musste aber immer auch in einem entsprechenden Gesetz münden. Das ist aber hierbei noch nicht passiert, da der Dienstherr gerne Teile des Tarifergebnisses mit einer wie auch immer gearteten amtsangemessenen Alimentation gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt sehen möchte. Heißt Ende April kommt es dann zur 2. Anpassung der Bezüge, jedoch ohne gesetzliche Basis.
Das ist der aktuelle Stand für Bundesbeamte, richtig?

MOGA

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:23Nur noch mal für mich zur Klärung:

Zum 01.05. diesen Jahres gibt es die Besoldungserhöhung um 2,8%, weil man beabsichtigt, das Tarifergebnis, zumindest den Punkt der prozentualen Erhöhung, 2. Teil (der erste wurde ja letztes Jahr schon angewendet) auch für Beamte "systemgerecht" anzuwenden.
Dies muss und musste aber immer auch in einem entsprechenden Gesetz münden. Das ist aber hierbei noch nicht passiert, da der Dienstherr gerne Teile des Tarifergebnisses mit einer wie auch immer gearteten amtsangemessenen Alimentation gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt sehen möchte. Heißt Ende April kommt es dann zur 2. Anpassung der Bezüge, jedoch ohne gesetzliche Basis.
Das ist der aktuelle Stand für Bundesbeamte, richtig?
Ja, das kann man glaube ich so stehen lassen.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

emdy



Umlauf

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:23Nur noch mal für mich zur Klärung:

Zum 01.05. diesen Jahres gibt es die Besoldungserhöhung um 2,8%, weil man beabsichtigt, das Tarifergebnis, zumindest den Punkt der prozentualen Erhöhung, 2. Teil (der erste wurde ja letztes Jahr schon angewendet) auch für Beamte "systemgerecht" anzuwenden.
Dies muss und musste aber immer auch in einem entsprechenden Gesetz münden. Das ist aber hierbei noch nicht passiert, da der Dienstherr gerne Teile des Tarifergebnisses mit einer wie auch immer gearteten amtsangemessenen Alimentation gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt sehen möchte. Heißt Ende April kommt es dann zur 2. Anpassung der Bezüge, jedoch ohne gesetzliche Basis.
Das ist der aktuelle Stand für Bundesbeamte, richtig?


Korrekt!


Mal sehen, ob es nicht doch noch ein einzelnes ,,Notfall"-Gesetz für die Erhöhung geben wird. Ewig kann man doch nicht diesen Zustand bestehen lassen. Zahlungen ohne gesetzliche Grundlage.

Schon das letzte Erhöhungsgesetz sollte es nicht geben...

RArnold

ZitatKorrekt!


Mal sehen, ob es nicht doch noch ein einzelnes ,,Notfall"-Gesetz für die Erhöhung geben wird. Ewig kann man doch nicht diesen Zustand bestehen lassen. Zahlungen ohne gesetzliche Grundlage.

Schon das letzte Erhöhungsgesetz sollte es nicht geben...

Ein einfaches übernehmen in ein Gesetz sehe ich nicht. Da die Besoldung ja nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht, wäre das Gesetz verfassungswidrig. Möchte sich die Regierung eine derartige Klatsche geben lassen?

Allerdings unterbietet die derzeitige Regierung ja wirklich alle Erwartungen  ;D

Vielleicht würde der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnen, das halte ich aber für unwahrscheinlich.

GoodBye

Jede Regierung gibt sich seit spätestens 2021 selbst die absolute Klatsche, indem sie die eindeutige Rechtsprechung für Vielkindfamilien schlichtweg nicht umsetzt.

Umlauf

Zitat von: RArnold in Heute um 16:33Ein einfaches übernehmen in ein Gesetz sehe ich nicht. Da die Besoldung ja nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht, wäre das Gesetz verfassungswidrig. Möchte sich die Regierung eine derartige Klatsche geben lassen?

Allerdings unterbietet die derzeitige Regierung ja wirklich alle Erwartungen  ;D

Vielleicht würde der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnen, das halte ich aber für unwahrscheinlich.

Dessen war man sich beim letzten Gesetz auch bewusst. So lange ein Gesetz nicht von ,,oben" einkassiert wird, ist es erst einmal ein gültiges Gesetz.

Wie gut das funktioniert, zeigt ja dieser Diskussionsfaden 😂

GoodBye

Das BVerfG hat die Bedeutung des Beamtentums im rechtsstaatlichen Kräftegefüge und für die Demokratie ja hervorgehoben. Es steht alles im Urteil drin.

Die verantwortlichen Parteien werden es wohl schmerzhaft feststellen müssen, was Errosion des Rechtsstaats bedeutet, wenn sie mal nicht mehr an der Macht sein werden. Dann werden nämlich andere ihre Spezies in den Ämtern installieren und Einfluss nehmen. Und auf einen jahrelang in Unzufriedenheit gehaltenen Beamtenkörper treffen.

Ich halte das Vorgehen des immer weiteren Hinauszögerns für absolut gefährlich.