Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Nicolas91

Zitat von: TheBr4in in Heute um 00:21Der Zuschlag für verheiratete fällt nicht einfach weg, er wird für alle Bestandteil der Bezüge. Egal ober verheiratet oder nicht.

Die Nachzahlung bekommst Du nach den Regelungen der für zwei Kinder einschlägig ist. Das ist nicht § 79e. Da Du zwei Kinder hast, ist das nicht Dein Problem.



Danke für die Antwort, kannst Du mir vielleicht auch sagen, welche Regelung für zwei Kinder einschlägig ist?

xap


GeBeamter

Zitat von: Nicolas91 in Heute um 06:45Danke für die Antwort, kannst Du mir vielleicht auch sagen, welche Regelung für zwei Kinder einschlägig ist?

79a (wenn du die Voraussetzungen erfüllst - Partner nicht erwerbstätig wg. langzeit. Erkrankung, Kind unter 1 und ELternzeit, zu pflegende Angehörige), 79b, 79c (wenn du A16, W1 oder R2 besoldet wirst), 79d (für die zwei Kinder).

Alexander79

Zitat von: Südwestler in Gestern um 09:45Bei soviel Wertschätzung macht es richtig Spaß in diesem Staat ein ,,Spitzenbeamter" zu sein,
Ich gebe dir zum Teil grundsätzlich recht.
Es ist nicht das Problem des Beamten, wenn er in eine Spitzenposition gehievt wird, sondern das "Problem" des Dienstherrn.
Aber trotzdem sollte man, auch hier im Forum, die Frage stellen dürfen, ob es soviele Spitzenbeamte überhaupt braucht, sofern es stimmt.
In einem anderen Forum wurde ein Bild gepostet mit der Statistik der B Besoldung seit 2000.
Waren es im Jahr 2000 noch ziemlich genau 1.000 B besoldete Beamte beim Bund, sind wir angeblich seit 2024 bei rund 3.800 Spitzenbeamten angekommen.

Aber auch wenn sich gleich wieder jemand auf den Schlips getreten fühlt.
Ja, jeder Beamte verdient eine aA und es ist nicht das Problem des Beamten wenn er B besoldet wird, aber ich kann auch als Beamter verstehen, wenn die Öffentlichkeit sich frägt, warum wächst die Anzahl der B Besoldung in 24Jahren um fast das vierfache.