Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:16Da gebe ich dir zu 100% recht. Die "politische Seite" wird (hier) noch immer unterschätzt.

Ich schrieb und schreibe es nochmals: das Recht wird sich zwar auf lange Sicht immer durchsetzen, gleichwohl stellen politische Entscheidungen und Gesetze immer den Anfang dar, nicht das Ende.

Ich zitiere mich mal selber, Tada:

https://www.abendblatt.de/politik/article411670317/cdu-rentenrebell-alle-muessen-einschnitte-hinnehmen-also-auch-die-beamten.html

Illunis

Zitat von: Perikles in Heute um 15:57Angeblich gäbe eine Statistik wonach dies der Median wäre

Selbst wenn das so ist fehlt mMn die Antwort auf Frage: "Wollen Sie Arbeiten, oder müssen Sie um über die Runden zu kommen?". Spätestens bei "Sie müssen" wird es eng (von den restlichen verfassungsrechtlichen Bedenken mal abgesehen).

@Swen:
Druck bei den Gewerkschaften macht schon Sinn. Meiner persönlichen Erfahrung nach ist gerade an der "Basis" keinerlei Wissen zu der Thematik vorhanden und solang der kleine vor Ort nicht sagt man soll widersprechen macht es auch keiner.

Beispiel aus meiner Dienststelle: Ich rede mir unter den Kollegen seit Jahren das Maul fusselig und bekomme nur Spott und Hohn zu hören (hat teilweise fast schon was von Mobbing). Nach meinem Streit mit den Gewerkschaftsvertretern vor Ort und meinem Austritt habe ich die Kollegen auf das neue Urteil hingewiesen in der Hoffnung sie würden ihre Mitglieder wenigstens Informieren.
 
Die selben Kollegen, die mich verarschen, wurden auf einmal Hellhörig als die Gewerkschafter mit besagten Infos ankamen.

Viggen



... zu den Versorgungsempfänger/ Pensionären im Bestand ...

@BVerfGBeliever hat es doch korrekt erläutert, für diesen Personenkreis wird der bestehende Ruhegehaltssatz NICHT gekürzt/ verändert.
Hingegen wird der Einbaufaktor auf 0,97226 reduzierte. Im Gegenzug entfällt der zu entrichtende Pflegeanteil (1,8%), was wiederum zu Parität führt.
Der Familienzuschlag Stufe 1 (alt) entfällt. Hierfür werden die neuen höheren Grundgehälter zugrundegelegt.

Einzig ist noch unklar, ob der neue Ergänzende Familienzuschlag §41 auch für Versorgungsempfänger Anwendung findet ???
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

netzguru

Zitat von: Viggen in Heute um 17:22... zu den Versorgungsempfänger/ Pensionären im Bestand ...

@BVerfGBeliever hat es doch korrekt erläutert, für diesen Personenkreis wird der bestehende Ruhegehaltssatz NICHT gekürzt/ verändert.
Hingegen wird der Einbaufaktor auf 0,97226 reduzierte. Im Gegenzug entfällt der zu entrichtende Pflegeanteil (1,8%), was wiederum zu Parität führt.
Der Familienzuschlag Stufe 1 (alt) entfällt. Hierfür werden die neuen höheren Grundgehälter zugrundegelegt.

Einzig ist noch unklar, ob der neue Ergänzende Familienzuschlag §41 auch für Versorgungsempfänger Anwendung findet ???


Wie, wo und wann soll es Infos dazu geben.
Es geht um eine Menge Geld.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 16:49Ich zitiere mich mal selber, Tada:

https://www.abendblatt.de/politik/article411670317/cdu-rentenrebell-alle-muessen-einschnitte-hinnehmen-also-auch-die-beamten.html

1. Staatsexamen mit 27, natürlich gesponsort bei Adenauer. WissMit ohne Doktortitel. Aber Messdiener und katholische Studentenverbindung. Das ist die nächste Generation CDU. Back to the past. 1950er ich komme.

Verfassungsrecht war offensichtlich auch nicht sein Schwerpunkt. Aber zugegeben, er hat eine Stimme und wird wahrgenommen.

MOGA

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:32Ich vermute in der konkreten Ausgestaltung seitens BMI eine ähnliche Situation wie in der Wirtschaft: die mächtigste Person in einem Konzern, was für mich das passendste Äquivalent zum DH Bund darstellt, ist der CFO, was ja bei uns Lars Klingbeil ist. Das BMI kann ja nur in dem Rahmen agieren, den Klingbeil vorgibt. Das ist die obere Schranke dessen, was möglich ist.
Dass die Ausgestaltung dann wiederum im BMI liegt ist medial zwar ungünstig für das BMI, und man sieht es ja auch hier im Forum, aber so ist nun mal die Situation. Der Rahmen ist dem BMI gegeben und innerhalb versucht man dann die Quadratur des Kreises.
Und das ist wieder der Punkt den PolareD gerade zuvor erwähnt hat. Die AA ist nicht verhandelbar, eigentlich müsste sich auch eine Befassung des Bundestages in so einem Fall erübrigen. Es ist rechtlich vorgegeben, was will dieser windige Lars aus der Randgruppenpartei da mitreden?
Eigentlich halt nur...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

SwenTanortsch

Zitat von: Illunis in Heute um 17:05Selbst wenn das so ist fehlt mMn die Antwort auf Frage: "Wollen Sie Arbeiten, oder müssen Sie um über die Runden zu kommen?". Spätestens bei "Sie müssen" wird es eng (von den restlichen verfassungsrechtlichen Bedenken mal abgesehen).

@Swen:
Druck bei den Gewerkschaften macht schon Sinn. Meiner persönlichen Erfahrung nach ist gerade an der "Basis" keinerlei Wissen zu der Thematik vorhanden und solang der kleine vor Ort nicht sagt man soll widersprechen macht es auch keiner.

Beispiel aus meiner Dienststelle: Ich rede mir unter den Kollegen seit Jahren das Maul fusselig und bekomme nur Spott und Hohn zu hören (hat teilweise fast schon was von Mobbing). Nach meinem Streit mit den Gewerkschaftsvertretern vor Ort und meinem Austritt habe ich die Kollegen auf das neue Urteil hingewiesen in der Hoffnung sie würden ihre Mitglieder wenigstens Informieren.
 
Die selben Kollegen, die mich verarschen, wurden auf einmal Hellhörig als die Gewerkschafter mit besagten Infos ankamen.

Ich halte es für absolut richtig, nicht zuletzt den Gewerkschaften und Gewerkschaftsvertretern Beine zu machen, Illunis; denn auch Gewerkschaften als Großorganisationen neigen zur Trägheit und leben deshalb nur umso mehr davon, dass Gewerkschaftsmitglieder Forderungen an sie stellen. Darüber hinaus zahlen die Gewerkschaftsmitglieder Beiträge, sodass sich Gewerkschaften in den Pflicht zu sehen haben, sich für ihre Mitglieder auf die Hinterbeine zu stellen. Umso ärgerlicher sind Deine Erfahrungen, die leider wiederkehrend kein Einzelfall sind.

Was ich vorhin sagen wollte, war, dass das Gesetzgebungsverfahren nun mit dem ersten Schritt - der Anhörung der Verbände, dem Einholen der Stellungnahmen der Länder, der weiteren Ressortabstimmungen - eingeleitet ist. Da kann man natürlich nun an die Einzelgewerkschaften herantreten, die jedoch regelmäßig gar nicht selbst aktiver Teil des Anhörungsverfahrens sind - denn dahingegen sind wie vorhin dargestellt nur wenige Spitzenorganisationen zur Stellungnahme berechtigt. Die Einzelgewerkschaften machen deshalb im besten Fall Zuarbeiten für jene wenigen Stellungnahmen, die aus den Reihen der Spitzenorganisationen kommen, meistens aber noch nicht einmal das, weil sich nun - nach der jeweilige internen Absprache und dem Festlegen der Linie in den Spitzenorganisationen - dort in den Spitzenorganisationen die jeweils beauftragten Mitarbeiter unter Zeitdruck an die Ausarbeitung der konkreten Stellungnahme machen, was regelmäßig unter Zeitdruck geschieht, sodass jene kaum mehr Zeit haben werden, um noch zu betrachten, was da von außen an sie herangetragen wird.

Insofern wird man nun mit einiger Wahrscheinlichkeit wiederkehrend die Erfahrung machen, wenn man nun an eine Spitzenorganisation herantritt, die ich vorhin beschrieben habe, während sich die Einzelgewerkschaften wiederkehrend ähnlich verhalten, da sie ja an dem Prozess der Erstellung der Stellungnahmen allenfalls aus der Entfernung beteiligt sind, sodass sie sich regelmäßig erst recht während deren Erstellung zurückhalten, weil sie nur bedingt abschätzen können, was am Ende konkret in ihr stehen wird.

Entsprechend habe ich vorhin dargelegt, dass es m.E. ratsamer ist, sich direkt an politische Verantwortungsträger zu wenden. Denn sie stehen nun oder alsbald in der Pflicht, im Rahmen der sie treffenden Gestaltungsverantwortung - das nun in der aktuellen Entscheidung konkretisierte Prinzip - handeln zu müssen. Je mehr Reaktionen sie erfahren und desto weniger die für sie sachlich nicht erfreulich sind, desto mehr sehen sie sich veranlasst, sich darüber und also über ihr Handeln Gedanken zu machen, da sie ja über kurz oder lang wiedergewählt werden wollen und in einem freundlichen Wahlkreis regelmäßig eine nicht geringe Zahl an Kandidaten für zukünftige Bundestagsmandaten sitzen.

Wer will, dass sich was bewegt, klopft entsprechend m.E. zunächst einmal besser dort freundlich, aber bestimmt an die Türen. Das wollte ich vorhin - u.a. - sagen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Viggen in Gestern um 21:53... @BVerfGBeliever, und wie verhält es sich deiner Meinung nach mit dem Ergänzenden Familiezuschlag §41 - sollen Versorgungsempfänger diesen auch erhalten können?

Danke.
Auf Seite 140 findet sich folgende Erläuterung zu § 41:

"Mit dem ergänzenden Familienzuschlag für verheiratete Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger berücksichtigt der Besoldungsgesetzgeber, dass in bestimmten atypischen Fallgestaltungen ein Partnereinkommen nicht bzw. nicht in der als Regelbezugsgröße vorausgesetzten Höhe unterstellt werden kann, also die Ehegattin oder der Ehegatte in diesen Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, mit einem eigenen Einkommen zur Deckung der alimentativ zu deckenden Bedarfe der Familie beizutragen. Um auch in diesen Fällen eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, wird der neu eingeführte ergänzende Familienzuschlag gewährt."

Der ergänzende Familienzuschlag soll also (in der Logik des Entwurfs) in bestimmten Konstellationen und bei einem Partnereinkommen von weniger als 22.648 € dafür sorgen, dass nicht die gebotene Mindestbesoldung unterschritten wird (zumindest auf dem Papier).


Solange es hingegen bei Versorgungsempfängern keinerlei "Vorabprüfung zur Mindestpension" oder etwas Ähnliches gibt, dürfte der Besoldungsgesetzgeber nach meinem Verständnis keine Veranlassung zur Zahlung irgendeines Ergänzungszuschlags sehen.

Don't shoot the messenger..!

Kuddel

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:41...
@ Kuddel

Ich finde Dein Schreiben wirklich gelungen, weil präzise und die Sache auf den Punkt bringend. Ich frage mich allerdings, wieso Dein Hauptansprechpartner die Gewerkschaften sind, die weder den Gesetzentwurf zu verantworten haben noch in der Öffentlichkeit frei sprechen können, da das die Gefahr herauf beschwören dürfte, dass am Ende sie für das Scheitern des Entwurfs verantwortlich gemacht werden würden. Eine Gewerkschaft muss entsprechend in dem, was sie öffentlich äußert, abwägen, ob der Ist-Zustand besser wäre als ein entsprechender Entwurf, sofern er Gesetzeskraft erlangte.

Jener Vergleich stellt sich derzeit u.a. wie folgt dar:

Der Ist-Zustand des Grundgehaltssatzes in A 3/2 und A 3/8 von derzeit 2.763,31 und € 3.046,42 € würde auf 3.107,26 € und 3.645,87 € um insgesamt 12,45 % und 17,33 % oder in A 16/2 und A 16/8 von derzeit 7.241,90 € und 8.716,97 € auf 8.575,92 € und 9.797,90 € um insgesamt 18,42 % und 12,40 % steigen. Das wären durchaus bemerkenswerte Entwicklungen, die keine Gewerkschaft, die verantwortungsvoll handelte, öffentlich durch Aussagen gefährden wollte. Insofern wirst Du entweder keine Antwort erhalten oder eine, die Dich kaum befriedigen kann. Jede Gewerkschaft, die in Anbetracht der gerade genannten Zahlen anders handelte, würde politisch unvernünftig handeln. Das wird erwartungsgemäß nicht geschehen: Öffentlich wird man insbesondere die positiven Seiten betonen - und in Anbetracht der gerade genannten Prozentwerte nur umso mehr.

Es sind am Ende nicht die Gewerkschaften, an die ihr euch richten solltet - denke ich -; die haben im Moment eh Mühe, in der kurzen Zeit, die man ihnen derzeit zur Verfügung stellt, sich auf eine hinreichende Stellungnahme zu verständigen und diese dann zu vollziehen. Es ist die Exekutive, die diesen Entwurf zurzeit noch durch BMI und mittelbar BMF zu verantworten hat, die alsbald dann als Kabinett wird handeln müssen, um das Ergebnis dieses Handelns dem Gesetzgeber zu überreichen.

Ergo: Es sind bspw. eure Bundestagsabgeordneten (die werden zurzeit noch eher ausweichen und feststellen, dass ihnen noch kein vom Kabinett beschlossener Entwurf vorliegt, was nicht heißt, dass man sie schon heute daran erinnern kann, dass man sie, wenn ihnen denn ein Gesetzentwurf vorliegen wird, ebenso gerne noch einmal kontaktiert), die alsbald ihrer Gestaltungsverantwortung werden nachkommen müssen. Es sind derzeit die jeweiligen Ministerien, die ebenfalls in die weitere Betrachtung einsteigen. Ebenfalls wird man die Länder mit einbinden und ihnen also aktuell die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Hier finden sich die politischen Verantwortungsträger, die zurzeit ihrer Sache walten.


@Swen
Vielen Dank für den Hinweis, mit dem Du natürlich völlig recht hast. Den Gewerkschaftsfunktionären mal ,,Licht am Fahrrad" zu machen ... schadet nicht.
Für die politischen Verantwortungsträger hätte ich folgenden Vorschlag (mit dem Referentenentwurf als Anlage), welcher allerdings, ggf. zur Vermeidung von Überforderungen, nur ein Problemfeld als Bezug aufgreift:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ...,

ich wende mich an Sie im Zusammenhang mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur amtsangemessenen Alimentation.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat in den vergangenen Jahren klare und verbindliche Maßstäbe formuliert: Die Beamtenbesoldung muss realitätsgerecht, nachvollziehbar und verlässlich gewährleisten, dass die gesetzlich geschuldete Alimentation den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen genügt. Maßgeblich ist dabei nicht mehr in erster Linie ein Bezug zur Grundsicherung, sondern die Frage, ob die Besoldung die vom Bundesverfassungsgericht herangezogene Schwelle wahrt, insbesondere die Mindestbesoldung oberhalb der Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens sicherstellt. Diese Verpflichtung ist unmittelbar verfassungsrechtlich vorgegeben und für den Gesetzgeber bindend.

Vor diesem Hintergrund erscheint es mir erforderlich, auf einen zentralen Punkt des Referentenentwurfs besonders hinzuweisen, da er geeignet ist, die verfassungsrechtliche Zielsetzung in ihrer Substanz zu unterlaufen:

Der Ansatz eines ,,fiktiven Partnereinkommens"

Vereinfacht dargestellt funktioniert dieser Mechanismus wie folgt:

Bei der Frage, wie hoch die Besoldung eines Beamten sein muss, um verfassungsgemäß zu sein, wird nicht allein auf das tatsächliche Einkommen des Beamten abgestellt. Stattdessen wird rechnerisch unterstellt, dass ein (Ehe-)Partner ein bestimmtes Einkommen erzielt – unabhängig davon, ob ein solches Einkommen tatsächlich vorhanden ist.

Dieses unterstellte Einkommen wird dann bei der Berechnung berücksichtigt und führt dazu, dass der notwendige Besoldungsbetrag rechnerisch niedriger ausfällt.

Warum ist das problematisch?

1. Es wird Einkommen angerechnet, das real gar nicht existiert
Wenn ein Partner kein Einkommen hat (z. B. wegen Kinderbetreuung, Pflege, Teilzeit oder individueller Lebensentscheidung), wird dennoch so gerechnet, als ob dieses Einkommen vorhanden wäre.
Die Folge: Die Besoldung wird rechnerisch ,,ausreichend gemacht", obwohl dem Haushalt tatsächlich weniger Geld zur Verfügung steht.

2. Der Maßstab wird verschoben
Die Verfassung verlangt eine amtsangemessene Alimentation des Beamten.
Durch das fiktive Partnereinkommen wird dieser Maßstab verändert: Nicht mehr die Besoldung selbst muss ausreichen, sondern sie wird künstlich durch ein angenommenes Zusatzeinkommen ergänzt.

3. Einseitiger Effekt zulasten der Beamten
Das fiktive Einkommen existiert nur auf dem Papier – aber seine Wirkung ist real:
Es senkt den rechnerischen Bedarf und damit die tatsächlich gewährte Besoldung.
Ein Ausgleich in der Realität findet nicht statt.

4. ,,Schönrechnung" statt Problemlösung
Vereinfacht gesagt:
Das Problem einer zu niedrigen Besoldung wird nicht vollständig durch höhere Bezüge gelöst, sondern teilweise dadurch ,,gelöst", dass man zusätzliche Einnahmen annimmt, die gar nicht vorhanden sind.

5. Spannung zur Rechtsprechung
Das Bundesverfassungsgericht stellt auf reale Lebensverhältnisse und tatsächliche Bedarfe ab.
Es erscheint zumindest zweifelhaft, ob eine solche rechnerische Konstruktion diesen Anforderungen gerecht wird.

Die zentrale Frage lautet daher:
Wird hier eine verfassungskonforme Besoldung geschaffen – oder wird eine rechnerische Konstruktion gewählt, die das bestehende Problem formal kaschiert, ohne es tatsächlich zu beheben?

Der Gesetzgeber ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Dies bedeutet nicht nur, offensichtliche Verstöße zu vermeiden, sondern auch, Regelungen so auszugestalten, dass sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen inhaltlich gerecht werden.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Problematik der Unteralimentation seit Jahren bekannt ist, erscheint es aus rechtsstaatlicher Sicht besonders wichtig, dass nun eine Lösung geschaffen wird, die tatsächlich trägt – und nicht eine, die durch methodische Annahmen rechnerisch passend gemacht wird.

Die finanziellen Auswirkungen einer verfassungskonformen Lösung sind dabei keine frei disponierbare Größe, sondern die Konsequenz einer rechtlichen Verpflichtung. Sie können daher nicht zulasten der betroffenen Beamtinnen und Beamten relativiert werden.


Meine Fragen an Sie:

1. Halten Sie den Ansatz des fiktiven Partnereinkommens für mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar?
2. Wird aus Ihrer Sicht durch den Referentenentwurf eine tatsächlich ausreichende Besoldung gewährleistet – oder lediglich rechnerisch dargestellt?
3. Wie wird im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass reale Lebensverhältnisse und nicht modellhafte Annahmen maßgeblich sind?
4. Sehen Sie das Risiko, dass der Entwurf in dieser Form erneut verfassungsgerichtlich beanstandet wird?
5. Werden Sie sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die Besoldung ohne solche rechnerischen Konstruktionen verfassungskonform ausgestaltet wird?

Ich verbinde mit diesem Schreiben die Erwartung, dass das parlamentarische Verfahren seine rechtsstaatliche Funktion ernst nimmt und eine Lösung schafft, die nicht nur formal, sondern tatsächlich den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Für eine Rückmeldung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen