@cyrix42:
Zu den Ehegattenzuschlägen habe ich tatsächlich bisher nichts gefunden, von daher bin ich mir tatsächlich nicht sicher, ob der verändert werden darf und bin in meiner Betrachtung von der aktuellen Höhe ausgegangen. Bei den bisherigen Diskussionen, die ich mit Swen geführt habe, habe ich mich tatsächlich nur auf die Familienzuschläge gestürzt; mithin habe ich mir zu der Frage des Familienzuschlages für den Ehegatten nur im Kopf, der sei weder grundsätzlich noch in der bisherigen Höhe zu beanstanden.
Wenn man die Hinweise des BVerfG allerdings so auslegt, dass für den Ehegattenzuschlag auch noch Luft nach oben ist, und wir auch da 40 % ansetzen, hast Du absolut Recht. Da bin ich mir allerdings total unsicher, ob das wirklich möglich wäre. Hat da jemand was belastbares zu, dass bei der Frage weiterhelfen könnte?
@vermessen: Derzeit ist das Leitbild der Beamtenfamilie die Modellfamilie des Alleinverdieners mit 2 Kindern.
Lasst uns daher bitte den vom BVerfG ins Leben gerufene 4 K Modellbeamten als Ausgangspunkt aller Betrachtungen machen. Alles andere eröffnet nur Wege in Sackgassen.
Ich denke, dazu wird das Gericht in den nächsten Urteilen noch ergänzend was zu sagen, warum die Randnummer 115 zwar theoretisch möglich ist, die Hürden dafür allerdings so hoch sein dürften, dass der Gesetzgeber nicht darüber springen kann und wird.
Nach meiner Auffassung bedürfte es dafür einer Änderung des Art. 33 Abs. 5 und der wiederum braucht eine 2/3 Mehrheit.