Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Heute um 13:22Im Bund sind Ehepartner/in nicht kostenlos familienversichert. Der Beihilfeanspruch ist zwar unentgeltlich zu 70% abgesichert, aber der PKV-Anteil von 30% schlägt inzwischen auch mit ca. 350€ im Monat zu buche.

Das wird aber auch nicht abgeschafft werden können, denn die Statistiken geben das aus Sicht des DH ja nicht hin, dass sich dadurch nennenswert Geld einsparen lässt. Der überwiegende Teil der Partner arbeitet ja in einem durchschnittlichen Bruttorahmen von 38.000€.

Oder glaubt jemand, der DH legt dann in dem Fall die Statistik genau andersherum als bei der aA aus?  ;D

Bundi

Ich habe am WE meinen Wahlkreis-BT-Abgeordneten getroffen und die Gelegenheit gehabt, mit ihm über die aA zu sprechen.
Er wusste zwar vom neuen Referentenentwurf, aber die Details und die auch hier im Forum reichlich diskutierten Problemfelder insbesondere das Thema des fiktiven Partnereinkommens war ihm so nicht bewusst und er hat auch das Konfliktpotential im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht wirklich gekannt.
Er geht davon aus, dass der Entwurf seitens des BMI hinreichend auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft wurde und mithin als verfassungsgemäß anzusehen ist.
Habe ihn dann mal detailliert am Beispiel meines Falles auf das Konstrukt des fiktiven Partnereinkommens angesprochen.
Habe ihm dargestellt, dass meine Frau, als die Kinder noch zu Hause waren, bewusst nur Teilzeit gearbeitet hat, um für die Kinder dabei zu sein. Als dann die Kinder ein entsprechendes Alter hatten und eine Steigerung der Teilzeit möglich gewesen wäre, haben wir uns dagegen entschieden, die Arbeitszeit zu erhöhen; stattdessen engagiert sie sich ehrenamtlich.
Das Teilzeiteinkommen liegt dabei unter dem im Entwurf fiktiv angenommenen Einkommen.
Stattdessen ist meine Frau ehrenamtlich tätig in der Gemeinde und leistet so einen Beitrag fuer die Gesellschaft.
Ich habe ihn gefragt, ob es denn fuer ihn als BT Abgeordneten sein kann, dass ich durch das angenommene fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt werde, weil meine Frau eben nur Teilzeit arbeitet und stattdessen Ehrenamtsarbeit leistet.
Ironischerweise ist er auch noch Schirmherr für eines der Ehrenaemter.
Habe ihm dann quasi angedeutet, dass es dann mit der ehrenamtlichen Tätigkeit war, um nicht durch das fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt zu sein. Da ist ihm dann auch nichts mehr eingefallen und die vormals selbstsichere These, der Entwurf werde schon verfassungsgemäß und gerecht sein, hatte massive Risse.
Abseits von meinem eigenen Fall habe ich ihn auch mal auf die sicher nicht wenigen Fälle von Soldaten angesprochen, die regelmäßig versetzt werden, und der Partner zieht nicht mit um und kümmert sich um die Kinder, wobei eben diese Fälle in der Regel auch nicht unter die Möglichkeit des Paragraphen 41 fallen, es sei denn, es handelt sich um Pflegefälle oder Krankheiten.
Auch hierzu konnte ich keine konkrete Antwort erhalten, es gab höchstens betretenes Schweigen. 
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass aller Voraussicht nach etliche Abgeordnete eben nicht die Details und die damit verbundenen Probleme des Entwurfs kennen.
Ich habe nur noch die Hoffnung das wenigestens im Ausschuss entsprechend sachkundige Abgeordnete sitzen, die ggf entsprechende Probleme thematisieren und ggf den Entwurf noch verbessern.
Ansonsten bleibt wohl nur noch der erneute Gang durch die Instanzen.

SwenTanortsch

Zitat von: Bundi in Heute um 14:47Ich habe am WE meinen Wahlkreis-BT-Abgeordneten getroffen und die Gelegenheit gehabt, mit ihm über die aA zu sprechen.
Er wusste zwar vom neuen Referentenentwurf, aber die Details und die auch hier im Forum reichlich diskutierten Problemfelder insbesondere das Thema des fiktiven Partnereinkommens war ihm so nicht bewusst und er hat auch das Konfliktpotential im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht wirklich gekannt.
Er geht davon aus, dass der Entwurf seitens des BMI hinreichend auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft wurde und mithin als verfassungsgemäß anzusehen ist.
Habe ihn dann mal detailliert am Beispiel meines Falles auf das Konstrukt des fiktiven Partnereinkommens angesprochen.
Habe ihm dargestellt, dass meine Frau, als die Kinder noch zu Hause waren, bewusst nur Teilzeit gearbeitet hat, um für die Kinder dabei zu sein. Als dann die Kinder ein entsprechendes Alter hatten und eine Steigerung der Teilzeit möglich gewesen wäre, haben wir uns dagegen entschieden, die Arbeitszeit zu erhöhen; stattdessen engagiert sie sich ehrenamtlich.
Das Teilzeiteinkommen liegt dabei unter dem im Entwurf fiktiv angenommenen Einkommen.
Stattdessen ist meine Frau ehrenamtlich tätig in der Gemeinde und leistet so einen Beitrag fuer die Gesellschaft.
Ich habe ihn gefragt, ob es denn fuer ihn als BT Abgeordneten sein kann, dass ich durch das angenommene fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt werde, weil meine Frau eben nur Teilzeit arbeitet und stattdessen Ehrenamtsarbeit leistet.
Ironischerweise ist er auch noch Schirmherr für eines der Ehrenaemter.
Habe ihm dann quasi angedeutet, dass es dann mit der ehrenamtlichen Tätigkeit war, um nicht durch das fiktive Partnereinkommen schlechter gestellt zu sein. Da ist ihm dann auch nichts mehr eingefallen und die vormals selbstsichere These, der Entwurf werde schon verfassungsgemäß und gerecht sein, hatte massive Risse.
Abseits von meinem eigenen Fall habe ich ihn auch mal auf die sicher nicht wenigen Fälle von Soldaten angesprochen, die regelmäßig versetzt werden, und der Partner zieht nicht mit um und kümmert sich um die Kinder, wobei eben diese Fälle in der Regel auch nicht unter die Möglichkeit des Paragraphen 41 fallen, es sei denn, es handelt sich um Pflegefälle oder Krankheiten.
Auch hierzu konnte ich keine konkrete Antwort erhalten, es gab höchstens betretenes Schweigen. 
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass aller Voraussicht nach etliche Abgeordnete eben nicht die Details und die damit verbundenen Probleme des Entwurfs kennen.
Ich habe nur noch die Hoffnung das wenigestens im Ausschuss entsprechend sachkundige Abgeordnete sitzen, die ggf entsprechende Probleme thematisieren und ggf den Entwurf noch verbessern.
Ansonsten bleibt wohl nur noch der erneute Gang durch die Instanzen.


Genau wegen Deiner Beschreibung, Bundi, ist es wichtig, sich an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zu wenden: Denn ein konkretes Wissen über die Komplexität des Alimentationsprinzips kann man hier nicht voraussetzen - und falls es doch gegeben sein sollte, dürfte es nicht gänzlich unwahrscheinlich sein, dass es nicht in jedem Fall sogleich in Gänze offenbart wird. Zugleich kann man sicherlich insbesondere bei Oppositionsparteien anregen, dass eine namentliche Abstimmung in Anbetracht der Bedeutung des Themas nicht schaden könne (auch wenn es unwahrscheinlich sein dürfte, dass ein solcher Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt werden wird).