Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 48783 times)

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #285 am: 20.11.2025 11:50 »


Netto
Ja, ist aber nicht so weit weg vom Mindestlohn

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #286 am: 20.11.2025 11:50 »
Im ganzen Satz? Alle von mir angegebenen Werte sind netto. Das müsste korrekt sein, weil für die Frage der Angemessenheit der Alimentation die tatsächlichen Bezüge (netto) maßgeblich sind.


Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #288 am: 20.11.2025 11:55 »
Kann mich vielleicht mal jemand widerlegen??!

Laut Artikel der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip betrugen 80% des Median-Äquivalenzeinkommen (2024) 1.840€. Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)? Dann können wir froh sein, bald nicht alle 500€ weniger zu bekommen. Wirklich? A3er sollen für ein paar hundert Euro nach Abzug von Miete und PKV arbeiten gehen? Das ist weniger als Grundsicherung. A3 aktuell: >2.400€

Im Bund war ja bisher einzig der Prüfparameter "Abstand zur Grundsicherung" gerissen. Dieser wurde pulverisiert äh weiterentwickelt. Meine Klage ist damit für den Ar***.

Du ignorierst das der Beamte eine vierköpfige Familie "ernähren" können muss.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #289 am: 20.11.2025 11:57 »
Kann mich vielleicht mal jemand widerlegen??!

Laut Artikel der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip betrugen 80% des Median-Äquivalenzeinkommen (2024) 1.840€. Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)? Dann können wir froh sein, bald nicht alle 500€ weniger zu bekommen. Wirklich? A3er sollen für ein paar hundert Euro nach Abzug von Miete und PKV arbeiten gehen? Das ist weniger als Grundsicherung. A3 aktuell: >2.400€

Im Bund war ja bisher einzig der Prüfparameter "Abstand zur Grundsicherung" gerissen. Dieser wurde pulverisiert äh weiterentwickelt. Meine Klage ist damit für den Ar***.

Du ignorierst das der Beamte eine vierköpfige Familie "ernähren" können muss.

Das hat ja bisher auch keiner berücksichtigt. Ich denke der Faktor 2,3 gilt auch für Singles.

VierBundeslaender

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« Antwort #290 am: 20.11.2025 11:58 »
Also, es sind noch drei Fälle bei Maidowski anhängig:
  • Bremen 2 BvL 2/16, 4/16, 5/16, 6/16 (ggf. 3/16)
  • Niedersachsen 2 BvL 5/19
  • Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18
Entweder kommt da in den nächsten Wochen noch etwas, oder es muss von vorn begonnen werden (das sieht das BVerfG-Gesetz so vor). Ich tippe darauf, dass wir in den nächsten Wochen weitere Urteile bekommen werden. Gestern war nicht alles - 160 Randziffern für 10 Jahre Arbeit? Nein. Er war nach dem Beschluss noch mehr als zwei Wochen im Amt, um weitere Beschlüsse zu fassen. Da kommt noch was.

emdy

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« Antwort #291 am: 20.11.2025 11:58 »
Du ignorierst das der Beamte eine vierköpfige Familie "ernähren" können muss.

Das hoffe ich ja inständig. Aber steht nicht im Beschluss dass die Äquivalenzeinkommen nach Haushaltsgröße separat betrachtet werden? Ich gebe nur Sekundärliteratur wider und hoffe durch Selbststudium oder einen Mitleser eines Besseren belehrt zu werden.

BVerfGBeliever

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« Antwort #292 am: 20.11.2025 12:00 »
Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)?

“Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht [...]” (Rn. 70)

“Danach werden die erste erwachsene Person (Haushaltsvorstand) mit dem Faktor 1, weitere erwachsene Personen im Haushalt mit dem Faktor 0,5 und Kinder, das heißt Personen jünger als 14 Jahre, mit dem Faktor 0,3 gewichtet." (Rn. 68)

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #293 am: 20.11.2025 12:00 »
Also, es sind noch drei Fälle bei Maidowski anhängig:
  • Bremen 2 BvL 2/16, 4/16, 5/16, 6/16 (ggf. 3/16)
  • Niedersachsen 2 BvL 5/19
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Entweder kommt da in den nächsten Wochen noch etwas, oder es muss von vorn begonnen werden (das sieht das BVerfG-Gesetz so vor). Ich tippe darauf, dass wir in den nächsten Wochen weitere Urteile bekommen werden. Gestern war nicht alles - 160 Randziffern für 10 Jahre Arbeit? Nein. Er war nach dem Beschluss noch mehr als zwei Wochen im Amt, um weitere Beschlüsse zu fassen. Da kommt noch was.

So wie ich mich noch dunkel erinnern kann war Bremen mit ein Schlüssel-Ereignis auf das gehofft wurde. Sollen sie nach dem Shithole auch die Bumsbude zerlegen.

Finanzer

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« Antwort #294 am: 20.11.2025 12:00 »
Kann mich vielleicht mal jemand widerlegen??!

Laut Artikel der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip betrugen 80% des Median-Äquivalenzeinkommen (2024) 1.840€. Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)? Dann können wir froh sein, bald nicht alle 500€ weniger zu bekommen. Wirklich? A3er sollen für ein paar hundert Euro nach Abzug von Miete und PKV arbeiten gehen? Das ist weniger als Grundsicherung. A3 aktuell: >2.400€

Im Bund war ja bisher einzig der Prüfparameter "Abstand zur Grundsicherung" gerissen. Dieser wurde pulverisiert äh weiterentwickelt. Meine Klage ist damit für den Ar***.

Siehe den Hinweis von Alexander79.
80% des MÄE sind die Prekariatschwelle, diese muss aber, da weiterhin von der 4k-Beamtenfamilie ausgegangen wird, die der Beamte in der untersten Besoldungsstufe zu versorgen hat, mit dem Faktor 2,3 multipliziert werden.
Dieser setzt sich zusammen aus Faktor 1 für den Beamten, 0,5 für den Partner, 0,5 für ein Kind über 15 und 0,3 für ein Kind unter 14.

Somit 1840 * 2,3 = 4.232 €.
Sieht schon besser aus, nicht?  :-)

Beamtenhustler

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« Antwort #295 am: 20.11.2025 12:00 »
Kann mich vielleicht mal jemand widerlegen??!

Laut Artikel der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip betrugen 80% des Median-Äquivalenzeinkommen (2024) 1.840€. Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)? Dann können wir froh sein, bald nicht alle 500€ weniger zu bekommen. Wirklich? A3er sollen für ein paar hundert Euro nach Abzug von Miete und PKV arbeiten gehen? Das ist weniger als Grundsicherung. A3 aktuell: >2.400€

Im Bund war ja bisher einzig der Prüfparameter "Abstand zur Grundsicherung" gerissen. Dieser wurde pulverisiert äh weiterentwickelt. Meine Klage ist damit für den Ar***.

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@Finanzer

Ja, aber genau deshalb wurden Familienzuschläge doch als Mittel gelobt, sofern gut erklärt und indiziert (Bayern und NRW). Der Singlebeamte ist wie immer gekniffen, weil seine Besoldung nie unter 80% NÄqui liegt. Hoffe aber auch widerlegt zu werden.

GoodBye

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« Antwort #296 am: 20.11.2025 12:05 »
Kann mich vielleicht mal jemand widerlegen??!

Laut Artikel der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip betrugen 80% des Median-Äquivalenzeinkommen (2024) 1.840€. Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)? Dann können wir froh sein, bald nicht alle 500€ weniger zu bekommen. Wirklich? A3er sollen für ein paar hundert Euro nach Abzug von Miete und PKV arbeiten gehen? Das ist weniger als Grundsicherung. A3 aktuell: >2.400€

Im Bund war ja bisher einzig der Prüfparameter "Abstand zur Grundsicherung" gerissen. Dieser wurde pulverisiert äh weiterentwickelt. Meine Klage ist damit für den Ar***.

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@Finanzer

Ja, aber genau deshalb wurden Familienzuschläge doch als Mittel gelobt, sofern gut erklärt und indiziert (Bayern und NRW). Der Singlebeamte ist wie immer gekniffen, weil seine Besoldung nie unter 80% NÄqui liegt. Hoffe aber auch widerlegt zu werden.

Bezugsgröße!!!

Unknown

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« Antwort #297 am: 20.11.2025 12:05 »
Kann mich vielleicht mal jemand widerlegen??!

Laut Artikel der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip betrugen 80% des Median-Äquivalenzeinkommen (2024) 1.840€. Das ist der neue Ausgangspunkt der Besoldung (in Berlin)? Dann können wir froh sein, bald nicht alle 500€ weniger zu bekommen. Wirklich? A3er sollen für ein paar hundert Euro nach Abzug von Miete und PKV arbeiten gehen? Das ist weniger als Grundsicherung. A3 aktuell: >2.400€

Im Bund war ja bisher einzig der Prüfparameter "Abstand zur Grundsicherung" gerissen. Dieser wurde pulverisiert äh weiterentwickelt. Meine Klage ist damit für den Ar***.

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@Finanzer

Ja, aber genau deshalb wurden Familienzuschläge doch als Mittel gelobt, sofern gut erklärt und indiziert (Bayern und NRW). Der Singlebeamte ist wie immer gekniffen, weil seine Besoldung nie unter 80% NÄqui liegt. Hoffe aber auch widerlegt zu werden.

Wenn die Interpretation so offen ist, dann müsste es doch jeweils eine Besoldungstabelle für:

- Single
- 1 Kind
- 2 Kinder
- 3 Kinder
...

- Verheiratet
- 1 Kind
- 2 Kinder
- 3 Kinder
...

geben.

Ich vermute da werden die Familienzuschläge entsprechend angepasst, das eine bestimmte Höhe dabei herauskommt. Für jede Konstellation eine eigene Besoldungstabelle wäre organisatorischer Wahnsinn, vor allem wenn sich was ändern.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #298 am: 20.11.2025 12:07 »

Da sind wir uns einig.

Mir ging es darum, dass auch keines der Kriterien gerissen sein kann, trotzdem aber Verfassungswidrigkeit möglich ist.

Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen. Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unterbesoldung. Wird kein Parameter erfüllt, wird eine amtsangemessene Besoldung vermutet. Ist ein Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe auf der zweiten Stufe besonders eingehend gewürdigt werden. Auf der ersten Prüfungsstufe festgestellte Vermutungen können sowohl erhärtet als auch widerlegt werden.

Hier trägt also der Beamte des hD m.E. die Beweislast.

Einer ist ja immer verletzt: Das Abstandsgebot

Wenn nur ein Parameter verletzt ist, muss man sich das Ganze eingehend anschauen. Und da entnehme ich dem Urteil, dass sobald mehr als 2 Besoldungsgruppen zwischen der streitgegenständlichen und der letzten unteralimentierten Gruppe liegen, kann eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht mehr mit der für das Verfassungsgericht notwendigen Sicherheit angenommen werden und somit hat diese Besoldungsgruppe wohl Pech gehabt, so bitter wie es ist.

Beamtenhustler

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« Antwort #299 am: 20.11.2025 12:07 »
Können wir uns bitte von diesen Ein-Wort-Antworten verabschieden? Tut mir wirklich leid, dass ich hier nicht 24/7 abhänge und auf dem Laufenden bleiben kann. Also, was genau meinst du mit Bezugsgröße?