Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 48887 times)

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #345 am: 20.11.2025 13:23 »
So schnell wie das ganze hier wächst habe ich ein bisschen Sorge, dass ich die Einordnung von Swen verpasse…

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #346 am: 20.11.2025 13:24 »
Ich habe Excel ein wenig rechnen lassen.

Grundlage:
Die berechnete Tabelle mit der Besoldungsstufen Bund 01.04.2025 - 30.04.2026.
Kindergeld und PKV sind ungefähr deckungsgleich.
Lohnsteuerklasse 3; gibt es ja noch, ist beim Alleinverdiener auch die sinnvollste Variante.
Die unterste Besoldungsstufe ist die jetzige A4, die gibt es in der Bundeswehr noch, mehr als 100 DP.
Beitrag PKV: 300€, in der Steuerberechnung berücksichtigt.

80% des Median   1.840 €   
Faktor 2,3   4.232 €   
Ergibt Brutto (LStKl 3) für A4   5.207 €   
      
Abstände   Stufe 1   
A4    2.842,00 €    
A5    2.861,00 €    0,0067
A6    2.918,00 €    0,0199
A7    3.052,00 €    0,0459
A8    3.217,00 €    0,0541
A9    3.454,00 €    0,0737
A10    3.682,00 €    0,0660
A11    4.178,00 €    0,1347
A12    4.464,00 €    0,0685
A13    5.197,00 €    0,1642
A14    5.339,00 €    0,0273
A15    6.477,00 €    0,2131
A16    7.123,00 €    0,0997
      
Ergibt Beträge      
A5   5.242 €   
A6   5.346 €   
A7   5.592 €   
A8   5.894 €   
A9   6.328 €   
A10   6.746 €   
A11   7.655 €   
A12   8.179 €   
A13   9.522 €   
A14   9.782 €   
A15   11.867 €   
A16   13.050 €   

Bitte auf Rechenfehler hinweisen, konstruktive Kritik wird gerne angenommen.
Ich glaube nicht, dass es so kommen wird. Aber man kann ja träumen  ;)
Ja, das wäre ein Traum - in der Tat. Es gäbe dann auch keine Probleme mehr mit Nachwuchs und Stellenbesetzungen im öD. Die Wahrheit liegt irgendwo zwischen den beiden Tabellen...

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #347 am: 20.11.2025 13:25 »
Sind denn alle Kriterien oder Bedingungen von den Beschlüssen aus 2020 oder 2017 obsolet geworden? Da wurde sich doch, wenn ich mich richtig erinnere zum Abstandsgebot geäussert, wie es berechnet wird.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #348 am: 20.11.2025 13:27 »
So schnell wie das ganze hier wächst habe ich ein bisschen Sorge, dass ich die Einordnung von Swen verpasse…

Ich auch. Dummerweise kann man auf diesem Board keine Profile einsehen, aber merk dir einfach seinen momentanen Postcounter von 2878. Wenn dieser ansteigt -> einfach hier zurückblättern.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #349 am: 20.11.2025 13:30 »
Wo wir nun bei der Frage wären, ob ein Reparaturgesetz auch die erforderlichen internen Abstände wahren muss.

Nach meinem Verständnis:

Für die Vergangenheit: Grundsätzlich nein, es bekommen nicht alle was nachgezahlt (siehe meine Berechnungen)

Für die Zukunft: Ein Reparaturgesetz wird nicht reichen. Die A Besoldung ist tot. Es wird eine neue Bewertung der Amtsangemessenheit der Besoldung kommen müssen, mithin eine neue Besoldungstabelle geben müssen und wir werden alle dahin überführt.

Somit sind die Überlegungen von RArnold obsolet, weil der Gesetzgeber die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen neu definieren kann. Er kann auch die Familienzuschläge in einem gewissen Rahmen neu denken, so dass die Grundbesoldung weniger stark steigen muss. Er kann die Beihilfe für Partner und Kinder auf 100 % wie in der gesetzlichen KV anheben, und so fallen die Beiträge für die Einkommensbereinigung weg.

Da genau da der Gesetzgeber für die Zukunft weiterhin einen riesengroßen Blumenstrauß an Möglichkeiten hat, und es seine Hausaufgabe ist, sich damit auseinander zu setzen, ist meine Glaskugel an der Stelle extrem dunkel und es verbietet sich aus meiner Sicht das Urteil dahingehend mißzuverstehen, dass das BVerfG dem Gesetzgeber vorschreiben darf, wie die Tabellen zukünftig auszusehen haben. 

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass damit auch die Änderung der Föderalismusreform rückgängig gemacht wird und es werden künftig wieder alle Beamten nach ein und derselben Tabelle besoldet, weil das Ergebnis der Föderalismusreform krachend gescheiitert ist.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #350 am: 20.11.2025 13:31 »
Sind denn alle Kriterien oder Bedingungen von den Beschlüssen aus 2020 oder 2017 obsolet geworden? Da wurde sich doch, wenn ich mich richtig erinnere zum Abstandsgebot geäussert, wie es berechnet wird.
Wenn ich mich recht erinnere, ging es nur darum, das der Besoldungsgesetzgeber nicht einfach die bestehenden Abstände in bestimmten Bereichen einstampfen darf.

In dem vorangegangen Beschluss ließ aber das BVerfG durchblicken das er das Besoldungsgefüge neu struktieren kann und das
Zitat:"für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html

Daraus kann niemand eine irgendwie geartete % herleiten und nochmal, aufbauend auf dem Medianeinkommen glaubt wohl niemand ernsthaft das die 10% haltbar sind und ein A16 dann über 13.000€ im Monat bekommt.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #351 am: 20.11.2025 13:33 »

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass damit auch die Änderung der Föderalismusreform rückgängig gemacht wird und es werden künftig wieder alle Beamten nach ein und derselben Tabelle besoldet, weil das Ergebnis der Föderalismusreform krachend gescheiitert ist.
Wer hätte das ahnen können?   ;)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #352 am: 20.11.2025 13:34 »
Ich habe Excel ein wenig rechnen lassen.

Grundlage:
Die berechnete Tabelle mit der Besoldungsstufen Bund 01.04.2025 - 30.04.2026.
Kindergeld und PKV sind ungefähr deckungsgleich.
Lohnsteuerklasse 3; gibt es ja noch, ist beim Alleinverdiener auch die sinnvollste Variante.
Die unterste Besoldungsstufe ist die jetzige A4, die gibt es in der Bundeswehr noch, mehr als 100 DP.
Beitrag PKV: 300€, in der Steuerberechnung berücksichtigt.

80% des Median   1.840 €   
Faktor 2,3   4.232 €   
Ergibt Brutto (LStKl 3) für A4   5.207 €   
      
Abstände   Stufe 1   
A4    2.842,00 €    
A5    2.861,00 €    0,0067
A6    2.918,00 €    0,0199
A7    3.052,00 €    0,0459
A8    3.217,00 €    0,0541
A9    3.454,00 €    0,0737
A10    3.682,00 €    0,0660
A11    4.178,00 €    0,1347
A12    4.464,00 €    0,0685
A13    5.197,00 €    0,1642
A14    5.339,00 €    0,0273
A15    6.477,00 €    0,2131
A16    7.123,00 €    0,0997
      
Ergibt Beträge      
A5   5.242 €   
A6   5.346 €   
A7   5.592 €   
A8   5.894 €   
A9   6.328 €   
A10   6.746 €   
A11   7.655 €   
A12   8.179 €   
A13   9.522 €   
A14   9.782 €   
A15   11.867 €   
A16   13.050 €   

Bitte auf Rechenfehler hinweisen, konstruktive Kritik wird gerne angenommen.
Ich glaube nicht, dass es so kommen wird. Aber man kann ja träumen  ;)
Ja, das wäre ein Traum - in der Tat. Es gäbe dann auch keine Probleme mehr mit Nachwuchs und Stellenbesetzungen im öD. Die Wahrheit liegt irgendwo zwischen den beiden Tabellen...

Das würde auf fast ne Verdoppelung der A16 Bezüge herauslaufen .....

GeBeamter

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« Antwort #353 am: 20.11.2025 13:34 »
@Knarfe1000

Sorry, hier kommen die Antworten wegen der Mittagspause gerade Schlag auf Schlag. Und vielleicht liegt es nur an mir, aber meine Frage wurde durch die Antworten nicht erschöpfend beantwortet bzw. habe ich möglicherweise einen Denkfehler. Mein Take ist: Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Singlebeamte auf den Wert der sog. Bezugsgröße alimentiert wird. Ferner ist mein Take, dass die Zuschlagsorgien weitergehen werden und zwar bis zum St. Nimmerleins-Tag. Was spricht dagegen und was raffe ich nicht?

Doch, solange dem Gesetz - und anhand dieses Gesetzes wird rückwirkend für Beschwerdeführer in Berlin, im Bund evtl für alle die Alimentation repariert- das Prinzip des Alleinverdienermodells zugrunde liegt, solange wird auch ein Singlebeamter mit Faktor 2,3 beaufschlagt, um die Mindestalimentation herzustellen.

Alexander79

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« Antwort #354 am: 20.11.2025 13:36 »
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass damit auch die Änderung der Föderalismusreform rückgängig gemacht wird und es werden künftig wieder alle Beamten nach ein und derselben Tabelle besoldet, weil das Ergebnis der Föderalismusreform krachend gescheiitert ist.
Glaube ich nicht... Denn jedes Bundesland hat sein eigenes Medianeinkommen.
Warum sollte zB Sachsen Anhalt seine Besoldung an Hamburg anpassen?
Interessant wäre aber ob der Bund sich dann an die Besoldungstabellen der Bundesländer hängen darf.

Denn dies wäre auch ein Schritt die Besoldung an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

Rheini

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« Antwort #355 am: 20.11.2025 13:40 »
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass damit auch die Änderung der Föderalismusreform rückgängig gemacht wird und es werden künftig wieder alle Beamten nach ein und derselben Tabelle besoldet, weil das Ergebnis der Föderalismusreform krachend gescheiitert ist.
Glaube ich nicht... Denn jedes Bundesland hat sein eigenes Medianeinkommen.
Warum sollte zB Sachsen Anhalt seine Besoldung an Hamburg anpassen?
Interessant wäre aber ob der Bund sich dann an die Besoldungstabellen der Bundesländer hängen darf.

Denn dies wäre auch ein Schritt die Besoldung an die tatsächlichen Verhältnisse .

Dann würde jede Kommune auch ihr eigenes Ding machen oder warum soll Kleinhintertupfingen genauso viel bezahlen, wie München.

Alexander79

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« Antwort #356 am: 20.11.2025 13:43 »
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass damit auch die Änderung der Föderalismusreform rückgängig gemacht wird und es werden künftig wieder alle Beamten nach ein und derselben Tabelle besoldet, weil das Ergebnis der Föderalismusreform krachend gescheiitert ist.
Glaube ich nicht... Denn jedes Bundesland hat sein eigenes Medianeinkommen.
Warum sollte zB Sachsen Anhalt seine Besoldung an Hamburg anpassen?
Interessant wäre aber ob der Bund sich dann an die Besoldungstabellen der Bundesländer hängen darf.

Denn dies wäre auch ein Schritt die Besoldung an die tatsächlichen Verhältnisse .

Dann würde jede Kommune auch ihr eigenes Ding machen oder warum soll Kleinhintertupfingen genauso viel bezahlen, wie München.
Nein, den es gibt kein kommunales Besoldungsgesetz.
Eine Kommune kann auch keine formellen Gesetze erlassen und wie wir alle wissen wird die Besoldung durch ein Besoldungsgesetz bestimmt.

RArnold

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« Antwort #357 am: 20.11.2025 13:44 »
Ich vermute, dass es für Metropolen einen Zuschlag geben wird.
Berlin, Hamburg, München (Stadt und Land), Düsseldorf.
Oder ganz allgemein alle Landeshauptstädte (immer individuell), weil da die meisten Beamten sitzen. Somit sinkt der Median.

Rheini

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« Antwort #358 am: 20.11.2025 13:44 »
Ich habe Excel ein wenig rechnen lassen.

Grundlage:
Die berechnete Tabelle mit der Besoldungsstufen Bund 01.04.2025 - 30.04.2026.
Kindergeld und PKV sind ungefähr deckungsgleich.
Lohnsteuerklasse 3; gibt es ja noch, ist beim Alleinverdiener auch die sinnvollste Variante.
Die unterste Besoldungsstufe ist die jetzige A4, die gibt es in der Bundeswehr noch, mehr als 100 DP.
Beitrag PKV: 300€, in der Steuerberechnung berücksichtigt.

80% des Median   1.840 €   
Faktor 2,3   4.232 €   
Ergibt Brutto (LStKl 3) für A4   5.207 €   
      
Abstände   Stufe 1   
A4    2.842,00 €    
A5    2.861,00 €    0,0067
A6    2.918,00 €    0,0199
A7    3.052,00 €    0,0459
A8    3.217,00 €    0,0541
A9    3.454,00 €    0,0737
A10    3.682,00 €    0,0660
A11    4.178,00 €    0,1347
A12    4.464,00 €    0,0685
A13    5.197,00 €    0,1642
A14    5.339,00 €    0,0273
A15    6.477,00 €    0,2131
A16    7.123,00 €    0,0997
      
Ergibt Beträge      
A5   5.242 €   
A6   5.346 €   
A7   5.592 €   
A8   5.894 €   
A9   6.328 €   
A10   6.746 €   
A11   7.655 €   
A12   8.179 €   
A13   9.522 €   
A14   9.782 €   
A15   11.867 €   
A16   13.050 €   

Bitte auf Rechenfehler hinweisen, konstruktive Kritik wird gerne angenommen.
Ich glaube nicht, dass es so kommen wird. Aber man kann ja träumen  ;)
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Das würde auf fast ne Verdoppelung der A16 Bezüge herauslaufen .....

Ich habe mal ausgehend von 5242 jede Besoldungsgruppe mit +5% gerechnet. Da kommt eine für mich plausiblere Tabelle heraus. Bei A16 dann ca. 8.960 Euro.

Knarfe1000

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« Antwort #359 am: 20.11.2025 13:45 »

Daraus kann niemand eine irgendwie geartete % herleiten und nochmal, aufbauend auf dem Medianeinkommen glaubt wohl niemand ernsthaft das die 10% haltbar sind und ein A16 dann über 13.000€ im Monat bekommt.
Wobei RArnold ja die bisherigen Abstände genommen hat. Aber ja, 13 K für A 16 Stufe 1 ist illusorisch.