Wo wir nun bei der Frage wären, ob ein Reparaturgesetz auch die erforderlichen internen Abstände wahren muss.
Nach meinem Verständnis:
Für die Vergangenheit: Grundsätzlich nein, es bekommen nicht alle was nachgezahlt (siehe meine Berechnungen)
Für die Zukunft: Ein Reparaturgesetz wird nicht reichen. Die A Besoldung ist tot. Es wird eine neue Bewertung der Amtsangemessenheit der Besoldung kommen müssen, mithin eine neue Besoldungstabelle geben müssen und wir werden alle dahin überführt.
Somit sind die Überlegungen von RArnold obsolet, weil der Gesetzgeber die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen neu definieren kann. Er kann auch die Familienzuschläge in einem gewissen Rahmen neu denken, so dass die Grundbesoldung weniger stark steigen muss. Er kann die Beihilfe für Partner und Kinder auf 100 % wie in der gesetzlichen KV anheben, und so fallen die Beiträge für die Einkommensbereinigung weg.
Da genau da der Gesetzgeber für die Zukunft weiterhin einen riesengroßen Blumenstrauß an Möglichkeiten hat, und es seine Hausaufgabe ist, sich damit auseinander zu setzen, ist meine Glaskugel an der Stelle extrem dunkel und es verbietet sich aus meiner Sicht das Urteil dahingehend mißzuverstehen, dass das BVerfG dem Gesetzgeber vorschreiben darf, wie die Tabellen zukünftig auszusehen haben.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass damit auch die Änderung der Föderalismusreform rückgängig gemacht wird und es werden künftig wieder alle Beamten nach ein und derselben Tabelle besoldet, weil das Ergebnis der Föderalismusreform krachend gescheiitert ist.