Im Kern heißt das: Familien bekommen künftig 84% mehr Nettogehalt.
Nein.
Die Mindestbesoldung ist die absolute Untergrenze einer verfassungsmäßigen Besoldung. Der entsprechende Nettowert (also inklusive Familienzuschlägen und Kindergeld sowie abzüglich Steuern und PKV-Kosten) muss für die vierköpfige Beamten-Familie, die weiterhin als Bezugsgröße dient, seit dem vorgestrigen Urteil bei mindestens dem 1,84-fachen des Median-Äquivalenzeinkommens (Prekaritätsschwelle) liegen.
Logischerweise liegt die daraus resultierende Netto-Mindestbesoldung eines kinderlosen und ledigen Beamten
etwas unterhalb dieses Wertes:
- Er bekommt keine Zuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder
- Er bekommt kein Kindergeld
- Er zahlt mehr Steuern
- (Gegenläufiger Effekt:) Er zahlt weniger für die PKV
ABER: Die genannten Familienzuschläge unterliegen "gewissen
Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind". (Rn. 92)
Somit finde ich es durchaus amüsant, wie hier einige schon auf immense "Zuschlagsorgien" für die ersten beiden Kinder spekulieren. Die erwähnte und bisher noch nicht erfolgte Konkretisierung seitens des BVerfG könnte diesbezüglich gegebenenfalls zu einiger Ernüchterung führen..