Volle Zustimmung mit dem kleinen Hinweis den ich sehe, dass der Ledige keinen Anspruch auf Familienzuschläge hat, bis zur 4K Familie aber auch nicht.
Jeder Beamte hat nur einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Mithin hat der 4K Beamte auch keinen Anspruch auf Familienzuschläge in einer bestimmten Höhe oder überhaupt auf Familienzuschläge.
Gleichwohl wäre er mehr als dämlich, wenn der Gesetzgeber sie abschaffen würde. Da es jetzt eine Mindestbesoldung gibt, würde die Abschaffung der Familienzuschläge dazu führen, dass auch Singles immer dasselbe Einkommen haben wie der Alleinverdiener mit einer Familie mit 2 Kindern. Mithin kann das Interesse des Dienstherrn nur sein, die Höhe der Familienzuschläge bis auf das denkbar höchste Niveau anzuheben.
Er wird aber weiterhin wesentlich gleiches gleich und wesentlich ungleiches ungleich behandeln. Und zumindest an der Stelle sollte es keine zwei Meinungen geben. Ein Alleinverdiener mit 2 Kindern lebt erst bei einem deutlich höheren Einkommen nicht mehr prekär.
Somit seit ihr auf dem Holzweg, so ihr glaubt, daraus ableiten zu können, jeder Single bekäme demnächst 4 K netto.
Wenn dem 4 K Modellbeamten in A8 als Beispiel 4.000 Euro netto zur Mindestbesoldung fehlt, steht ihm genau dieser Betrag zu. Mit welcher Begründung sollte das BVerfG gewollt haben, dass der Single stattdessen 14.000 Euro nachgezahlt bekommen sollte?
Genau aus dem Grund ist es absolut denklogisch, dass er nicht mehr nachgezahlt bekommt also der Familienvater, eben weil seine Schwelle zu einem nicht mehr prekären Lebensstandard viel niedriger ist.
Dennoch steht ihm auch nicht nichts zu, sondern eben genau der gleiche Betrag, wie dem 4 K Beamten.
Die 4K ist mithin ausschließlich dazu bestimmt, die Unterdeckung der Grundalimentation der gesamten Besoldungsgruppe zu ermitteln.