@ AltStrG
Dein Problem ist, du verstehst den Begriff Bezugsgröße falsch.
Die Bezugsgröße ist das was eine 4k Familie zwingend bekommen muss, in keinem Wort heißt es,
Jeder Beamte muss eine 4k Familie von seinem GRUNDGEHALT ernähren können unabhängig davon ob wie groß die Familie, sofern tatsächlich ist. (ab 5k wird hier nicht betrachtet.)
Das Grundgehalt und die andere Parameter wie PKV, Kindergeld, Steuerklasse und Familienzuschläge zählen alle zusammen um diese Mindestbesoldung der 4k Familie zu erreichen.
Würde das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, hätte es nicht mehrmals in dem Urteil geschrieben das dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum zusteht und auch nicht ein Familienzuschlag explizit dafür erwähnt.
Sondern hätte klipp und klar sagen müssen.
Jedem Beamten steht unterschiedslos ein Grundgehalt von 80% des Medianäquvivalenzeinkommens zu um diese Bezugsgröße einer 4k Familie zu erreichen.
Denn nochmal, wenn das Kindergeld laut BVerfG bei der Mindestbesoldung abgezogen wird, wie stellt sich deiner Meinung nach die Berechnung eines Singles dar?
Um das zu verstehen befasse dich bitte mit dem Äquivalenzeinkommen laut OECD Standard und schau dir an welche Faktoren in die Berechnung einfließen. Ich helfe dir:
Das Kindergeld fließt mit in die BerechnungTadaaaaaaaaa: Da hast du deine Lösung, warum man das Kindergeld in der Berechnung abzieht. Man würde es, wenn man es nicht abzieht doppelt gewähren...
Edit (Vorsicht, hat die KI gesagt, macht aber Sinn):
Das Äquivalenzmedianeinkommen basiert nicht auf einer Vielzahl einzelner Einflussfaktoren wie Bildung, Beruf, Miete usw. – sondern ausschließlich auf zwei Komponenten:
✅ 1. Das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen
Das ist das gesamte Einkommen eines Haushalts nach Steuern und Sozialabgaben, inklusive:
Löhne und Gehälter
Renten
Arbeitslosengeld (ALG I/II bzw. Bürgergeld)
Kindergeld
Elterngeld
Unterhaltsleistungen
sonstige Sozialleistungen
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Kapital- und Vermietungseinkünfte (wenn sie steuerlich relevant im Einkommen auftauchen)
Damit erhält man ein "pro Kopf"-Einkommen, das größere Haushalte aufgrund von Skaleneffekten (gemeinsame Wohnung, gemeinsame Haushaltskosten) nicht benachteiligt.
🚫 Nicht berücksichtigte Faktoren
Die OECD berücksichtigt nicht:
Wohnort (Stadt/Land)
tatsächliche Wohnkosten
Vermögen
Schulden
Konsumverhalten
Lebenshaltungskosten
Inflation einzelner Haushalte
Steuerklasse
Berufsgruppe
Arbeitszeit
All das spielt keine Rolle.