Um das zu verstehen befasse dich bitte mit dem Äquivalenzeinkommen laut OECD Standard und schau dir an welche Faktoren in die Berechnung einfließen. Ich helfe dir: Das Kindergeld fließt mit in die Berechnung
Tadaaaaaaaaa: Da hast du deine Lösung, warum man das Kindergeld in der Berechnung abzieht. Man würde es, wenn man es nicht abzieht doppelt gewähren...
Und das Äquivalenzeinkommen laut OECD besagt, das ein Single Beamter exakt das gleiche bekommen muss, wie ein vierköpfige Familie?
Der Singlebeamte braucht auch nur das Medianäquivalenzeinkommen, den Singlebeamten wird nur grundsätzlich "retten" das Familienzuschläge nicht den Hauptteil der Besoldung ausmachen darf.
Ja ist okay, vertritt deine Einzelmeinung. Ich bleibe dabei:
Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, in Lebenspartnerschaft, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!
Zuschläge gibt es erst wieder für das 3. Kind und ff.