Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 174569 times)

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1125 am: 24.11.2025 10:26 »
Ich habe für BADEN-WÜRTTEMBERG die Schwelle ermittelt.
Ich wäre dankbar für jeden, der mir in den nächsten schritten vielleicht mit durchschnittlichen werten für PKV Versicherung in den jeweiligen Jahren für 4K unterstützen kann. Die Steuern würde ich auf Klasse 3/5 setzen und die Zulagen auf allgemeine begrenzen sowie KiGeld mit einbeziehen.


Schau mal hier, da hat das Land in den Reparaturgesetzen alles berechnet.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127157.msg428890.html#msg428890

Hier die genauen Zahlen der Schwellen mit Kommazahlen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127157.msg429206.html#msg429206

Auch hier wieder der Hinweis. Die Excel Tabelle mit den Medianeinkommen hat Kommazahlen.
Diese muss man entweder anklicken oder die ganze Tabelle anders formatieren. Mit den ganzen Zahlen kann man zwar einfacher rechnen, aber dann gibt es immer wieder Abweichungen und Diskussionen darüber, daher bitte immer die Zahlen mit Kommazahlen benutzen.

Mit den Kommazahlen von Berlin kommt dann auch auf die genauen Zahlen des BVerfG.

Danke für die Links. Ja ich habe den Rechenweg gegenkontrolliert. Ich komme genau auf die Zahlen von Karlsruhe. Ich habe die Kommazahlen drin, aber der Übersichtlichkeit anders formatiert (ohne Nachkomma)

ExponentialFud

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1126 am: 24.11.2025 10:27 »
Die Reihenfolge ist genau andersrum.

Meridianeinkommen - köstlich. Wir werden zukünftig nach Breiten- und Längengrad des Dienstortes besoldet.

Leider wird es so sein...Freudscher Verschreiber...

Und ein guter! Werde ich in Zukunft genau so übernehmen in den Gesprächen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1127 am: 24.11.2025 11:01 »
Baden Württemberg so: LETS TRY BEIHILFEVERBESSERUNG LOL

hahahahah

https://lbv.landbw.de/documents/d/guest/2_-anderungsschwerpunkte-bvo-novelle

Steht gar nix drin zum Thema Geschlechtsumwandlung..

ExponentialFud

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1128 am: 24.11.2025 11:05 »
Baden Württemberg so: LETS TRY BEIHILFEVERBESSERUNG LOL

hahahahah

https://lbv.landbw.de/documents/d/guest/2_-anderungsschwerpunkte-bvo-novelle

Steht gar nix drin zum Thema Geschlechtsumwandlung..

Das wird ohnehin erst interessant, wenn es 64 unterschiedliche Besoldungstabellen gibt, für jedes Geschlecht eine.

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1129 am: 24.11.2025 11:19 »
Noch eine kleine Prognose:

Das aktuell heißdiskutierte Rentenpaket wird dank des Urteils auch nicht beschlossen.
Jede aktuelle Regierung kassiert wohl mittelbar oder unmittelbar gerade vom BVerfG Urteile, die ordentlich in die Parade fahren  ;D

Eigentlich kommt das Urteil in meinen Augen perfekt. Man kann nun auch hier die Schuld dem pösen pösen BverfG in die Schuhe schieben warum man seine Beamten nun besser und die Rentner schlechter bezahlen kann...

WIN-WIN  8)


ExponentialFud

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1130 am: 24.11.2025 11:23 »
Ich wäre nicht verwundert, wenn wir in den nächsten Monaten sogar das Auseinanderbrechen von Regierungen in einzelnen Ländern erleben. Gerade Niedersachsen wird nach 2 BvL 5/19 sowas von unter Wasser stehen.

Wir laufen jetzt schnell in enorme Verteilungskonflikte hinein.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1131 am: 24.11.2025 11:25 »

Um das zu verstehen befasse dich bitte mit dem Äquivalenzeinkommen laut OECD Standard und schau dir an welche Faktoren in die Berechnung einfließen. Ich helfe dir: Das Kindergeld fließt mit in die Berechnung
Tadaaaaaaaaa: Da hast du deine Lösung, warum man das Kindergeld in der Berechnung abzieht. Man würde es, wenn man es nicht abzieht doppelt gewähren...

Und das  Äquivalenzeinkommen laut OECD besagt, das ein Single Beamter exakt das gleiche bekommen muss, wie ein vierköpfige Familie?

Der Singlebeamte braucht auch nur das Medianäquivalenzeinkommen, den Singlebeamten wird nur grundsätzlich "retten" das Familienzuschläge nicht den Hauptteil der Besoldung ausmachen darf.

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1132 am: 24.11.2025 11:36 »

Um das zu verstehen befasse dich bitte mit dem Äquivalenzeinkommen laut OECD Standard und schau dir an welche Faktoren in die Berechnung einfließen. Ich helfe dir: Das Kindergeld fließt mit in die Berechnung
Tadaaaaaaaaa: Da hast du deine Lösung, warum man das Kindergeld in der Berechnung abzieht. Man würde es, wenn man es nicht abzieht doppelt gewähren...

Und das  Äquivalenzeinkommen laut OECD besagt, das ein Single Beamter exakt das gleiche bekommen muss, wie ein vierköpfige Familie?

Der Singlebeamte braucht auch nur das Medianäquivalenzeinkommen, den Singlebeamten wird nur grundsätzlich "retten" das Familienzuschläge nicht den Hauptteil der Besoldung ausmachen darf.

Ja ist okay, vertritt deine Einzelmeinung. Ich bleibe dabei:

Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, in Lebenspartnerschaft, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!

Zuschläge gibt es erst wieder für das 3. Kind und ff.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1133 am: 24.11.2025 11:38 »

Um das zu verstehen befasse dich bitte mit dem Äquivalenzeinkommen laut OECD Standard und schau dir an welche Faktoren in die Berechnung einfließen. Ich helfe dir: Das Kindergeld fließt mit in die Berechnung
Tadaaaaaaaaa: Da hast du deine Lösung, warum man das Kindergeld in der Berechnung abzieht. Man würde es, wenn man es nicht abzieht doppelt gewähren...

Und das  Äquivalenzeinkommen laut OECD besagt, das ein Single Beamter exakt das gleiche bekommen muss, wie ein vierköpfige Familie?

Der Singlebeamte braucht auch nur das Medianäquivalenzeinkommen, den Singlebeamten wird nur grundsätzlich "retten" das Familienzuschläge nicht den Hauptteil der Besoldung ausmachen darf.

Ja ist okay, vertritt deine Einzelmeinung. Ich bleibe dabei:

Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!

Zuschläge gibt es erst wieder für das 3. Kind und ff.
Ok, dann erklär mal wie zukünftig deiner Meinung nach der Singlebeamte die eventuell erhöhten Beihilfesätze für die Kinder, der Nettounterschied zw. Skl 3 und 1 und vor allem das Kindergeld zu Gute kommen könnte.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1134 am: 24.11.2025 11:38 »
Da ich nicht 40 Seiten lesen möchte: noch nichts von Swen??

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1135 am: 24.11.2025 11:39 »
Da ich nicht 40 Seiten lesen möchte: noch nichts von Swen??
Nö.

ExponentialFud

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1136 am: 24.11.2025 11:40 »
Ich vertrete ebenfalls seine „Einzelmeinung“. Rechne doch bitte mal Single und 4K nebeneinander durch und überzeuge dich selbst, dass das Kindergeld in deinem Ansatz neutralisiert würde.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1137 am: 24.11.2025 11:40 »
Ich mahne zur Vorsicht bei der Interpretation derart komplexer Sachverhalte. Selbst unter uns Volljuristen führt die rechtssichere, verfassungskonforme Ausgestaltung des Auftrags, den uns das BVerfG erteilt hat, derzeit zu hitzigen Debatten. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass das Urteil keinesfalls bedeutet, dass ein Single-Beamter in der niedrigsten Besoldungsstufe in Zukunft mit fast 4.000,- netto alimentiert wird - das würde zu ganz anderen erheblichen Verwerfungen führen.

Word.

Selbst wenn das BVerfG das genauso gemeint hätte und es so idealerweise kommen sollte (aus Sicht des BVerfG), bedeutet das nicht, dass es zwangsläufig jemals so kommen wird. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Man wird im Haushalt sicherlich keine (großen) neuen Schulden für irgendeine Anpassung der Besoldung machen. Einmal ein Präzedenzfall geschaffen, wird jedes Bundesland nachbessern müssen. Und wenn das Partnereinkommen auch noch kassiert wird, dann gnade dem böswilligen und vor allem bankrotten Dienstherren. Von daher, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Da erscheint es mir wahrscheinlicher, dass es den Weihnachtsmann wirklich gibt, als dass es zu dieser signifikanten Anhebung für den Singlebeamten kommen wird. Vor allem der Maggus aus Bayern wird sich eher eine vegane Bratwurst reinpfeiffen, als seine heilige schwarze Null im Landeshaushalt aufzugeben.
Nochmal: Das ist völlig unabhängig davon, ob es wirklich so gedacht war.
Von daher sollten einige hier mal ihre Erwartungen zurückschrauben. Es ist abenteuerlich und amüsant zugleich zu lesen, was man sich hier so zusammenrechnet. Die Trickschublade des Dienstherren (freue mich auf einen neuen Account mit diesem Nick) wartet schon darauf geöffnet zu werden.

Wenn es so nicht kommen sollte, handelt der DH bewusst demokratiegefährdend 

Atzinator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1138 am: 24.11.2025 11:40 »
Da ich nicht 40 Seiten lesen möchte: noch nichts von Swen??

Wenn du es auf 50 Beiträge pro Seite einstellst, sind es nur 23  :o

justilegal

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1139 am: 24.11.2025 11:46 »
Ich wäre nicht verwundert, wenn wir in den nächsten Monaten sogar das Auseinanderbrechen von Regierungen in einzelnen Ländern erleben. Gerade Niedersachsen wird nach 2 BvL 5/19 sowas von unter Wasser stehen.

Wir laufen jetzt schnell in enorme Verteilungskonflikte hinein.

Wie kommst du darauf? Niedersachsen hat es bisher immer verstanden, immer irgendeine „Lücke“ zu finden. Bei der Altersdiskriminierung hat man die Wirkung einfach rückdatiert. Und die Folge der letzten Urteile aus 2020 waren Einführung von Partnereinkommen und Familienergänzungszuschläge. Bevor das BVerfG darüber entscheidet, werden alle betroffenen Familien eine Generation weiter sein. Niedersachsens FM - ganz gleich welcher Coleur- werden die Lücken auch dieses Beschlusses finden- auch wenn sie gar nicht da sein sollten.