Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173596 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1155 am: 24.11.2025 12:53 »
Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, in Lebenspartnerschaft, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!

OK, dann eben nochmal. Konkret am Beispiel von A3 im Bund im Jahr 2024 (zur Vereinfachung gehe ich davon aus, dass es keine Einmalzahlungen im Januar und Februar gegeben hätte, aber dafür das neue Gehalt nicht ab März 24, sondern schon ab Januar 24 gezahlt worden wäre).

1.) Tatsächliches Gehalt im Jahr 2024
- Die A3/1-Bruttobesoldung eines 4K-Beamten lag bei 3.203 Euro. Zusammengesetzt aus 2.707 € Grundbesoldung und 496 € Familienzuschlag.
- Zuzüglich Kindergeld (500 €) und abzüglich PKV-Kosten (660 €, davon 530 € steuerlich absetzbar) sowie Steuern (111 €) lag also die tatsächliche Nettobesoldung des 4K-Beamten bei 2.932 €.

2.) Prekaritätsschwelle
- Das Median-Äquivalenzeinkommen lag 2024 in Bayern bei 2.328 € (beim alten Mindestabstandsgebot wurden auch für Bundesbeamte bayerische Werte zugrundgelegt).
- Die Prekaritätsschwelle hatte somit letztes Jahr einen Wert 4.284 € (80% vom 2,3-fachen der MÄE).

3.) Mindestbesoldung
- Ausgehend von der Prekaritätsschwelle (4.284 €) und zuzüglich 660 € PKV-Kosten sowie abzüglich 500 € Kindergeld hätte die Nettobesoldung des 4K-Beamten mindestens 4.444 € betragen müssen.
- Zuzüglich Steuern (566 €) hätte die Bruttobesoldung des 4K-Beamten entsprechend mindestens 5.010 € betragen müssen. Unter Beibehaltung des prozentualen Verhältnisses hätte sich diese aus 4.235 € Grundbesoldung sowie 775 € Familienzuschlag zusammengesetzt.



Fazit (wer faul ist, erst ab hier lesen)

- Die gesamte Bruttobesoldung des 4K-Beamten war letztes Jahr um 1.807 € zu niedrig. Sie hätte 5.010 € statt 3.203 € betragen müssen.
- Kleine Nebenbemerkung: Dieser Wert entspricht NICHT (mal annähernd) der Differenz zwischen Prekaritätsschwelle und alter Nettobesoldung (4.284 € - 2.932 € = 1.352 €). Rentenonkel behauptet dies zwar seit Tagen mantraartig, scheint aber noch ein paar Probleme mit dem Konzept von brutto und netto zu haben.
- Die Bruttobesoldung des 1K-Beamten (also die Grundbesoldung des 4K-Beamten) war hingegen letztes Jahr um 1.528 € zu niedrig, WENN man einen prozentual unveränderten Familienzuschlag unterstellt. Sie hätte unter dieser Annahme 4.235 € statt 2.707 € betragen müssen.
- ABER: Bezüglich der 1K-Besoldung gibt es einen (begrenzten!) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, siehe Rn. 92. So wäre beispielsweise der genannte 1K-Fehlbetrag etwas geringer, wenn man einen etwas höheren Familienzuschlag unterstellt.


So, und jetzt wieder Feuer frei für das Übliche dieses Threads (es wäre doch langsam mal wieder Zeit für einen ellenlangen, dafür sinnbefreiten KI-Beitrag, am besten noch garniert mit einer schönen Zitat-Zitat-Kaskade, oder?)..

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1156 am: 24.11.2025 12:56 »
Ich versuche ein letztes Mal, alle diejenigen, die denken, der Single Beamte hat am Ende dasselbe wie der Alleinverdiener mit Ehepartner und zwei Kindern, auf folgendes Paradoxon in ihrer Betrachtung hinzuweisen:

Nach Randnummer 71 gilt unter anderem folgendes: Hinzuzurechnen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 <315, 321>; 155, 1 <38 Rn. 79>).

Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass der Single ohne Kinder kein Kindergeld bekommt.

Wenn jetzt nach der Prekariatsschwelle die Mindestbesoldung bei 4.000 EUR liegen würde, käme man bei Eurer Betrachtung zu folgendem Ergebnis:

Single Beamter bekommt 4.000 EUR netto
Beamter mit einem Kind bekommt 3745 EUR netto
Beamter mit zwei Kindern bekommt 3490 EUR netto

Wie bitteschön soll diese Besoldung jemals in Einklang zu bringen sein mit Art. 3 und 6 GG?

Alleine diese Berechnung zeigt auf, wie absurd und realitätsfern diese Betrachtung ist.

Daher ist sowohl die Berechnung der Prekariatsschwelle als auch die Berechnung der Bezugsgröße im Urteil klar und verständlich definiert.

Dazu muss man nur einen Blick in Randnummer 115 werfen und da findet man folgendes:

Dabei ist auch für die Berliner Besoldungsgesetze die Bezugsgröße – nicht normatives Leitbild – für die Bemessung der Mindestbesoldung die sogenannte Alleinverdienerfamilie, also eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht, deren einziges Einkommen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG die Besoldung – einschließlich der Familienzuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder – ist.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1157 am: 24.11.2025 13:15 »
- Kleine Nebenbemerkung: Dieser Wert entspricht NICHT (mal annähernd) der Differenz zwischen Prekaritätsschwelle und alter Nettobesoldung (4.284 € - 2.932 € = 1.352 €). Rentenonkel behauptet dies zwar seit Tagen mantraartig, scheint aber noch ein paar Probleme mit dem Konzept von brutto und netto zu haben.

Ich hatte schon mal das Vergnügen, von der Rechtsprechung der kinderreichen Familien zu profitieren. Dabei war es auch so, dass den kinderreichen Familien Nettobeträge zugesprochen wurden.

Da jedoch die Nachzahlung für die Vergangenheit dazu geführt haben, dass das Einkommen in dem Jahr zu versteuern ist, in dem es gezahlt wurde, und ich für mehrere Jahre eine Nachzahlung erhalten habe, hätte Deine Betrachtung dazu geführt, dass mir in dem Jahr der Auszahlung deutlich weniger Netto vom Brutto übergeblieben wäre.

Mithin gab es bei dem Reparaturgesetz für die Vergangenheit einen Bescheid, wieviel mir Netto zusteht. Daraufhin musste die Bezügestelle dieses Netto in ein individuelles Brutto umrechnen. Dass dadurch ein höheres Brutto gezahlt werden musste als hätte gezahlt werden müssen, wenn der Dienstherr mir das Geld auch in dem Steuerjahr gezahlt hätte, für das es bestimmt war, mithin aufgrund des Zuflussprinzips die steuerliche Behandlung einer üppigen Nachzahlung dazu führt, dass durch die steuerliche Progression mehr Brutto gezahlt werden muss, um zum gleichen Ergebnis zu kommen, liegt alleine in der Verantwortung des Dienstherrn. Wenn er schon keine Zinsen zahlen muss, so muss er dennoch die durch eine deutlich verspätete Zahlung für mehrere Jahre entstandene höhere Steuerschuld ausgleichen.

Mithin gehe ich mantraartig davon aus, dass auch dieses Mal allen Beamten diese Differenz in Netto zusteht, mithin eine Umrechnung in Brutto nicht sachgerecht ist, weil ich

a) nicht abschätzen kann, für wieviele Jahre der einzelne Beamte Rechtsmittel eingelegt hat
b) nicht abschätzen kann, welchen Steuersatz er in dem Jahr hat, in dem die Nachzahlung erfolgt und
c) nicht abschätzen kann, welche Steuerklasse er zu dem Zeitpunkt der Auszahlung der Nachzahlung hat.

Alleine deswegen gehe ich davon aus, dass die Beträge so zu verstehen sind, wie sie geschrieben stehen, nämlich netto und alleine der Dienstherr sicherstellen muss, dass am Ende genau der Nettobetrag beim Beamten landet.

Soweit es die Zukunft betrifft, bin ich natürlich bei Dir. Da ist jedoch einfacher, von brutto auf netto umzurechnen.

Aber nicht ohne Grund differenziere ich zwischen Vergangenheit und Zukunft. 

BVerfGBeliever

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« Antwort #1158 am: 24.11.2025 13:37 »
Daraus folgt aus meiner Sicht, dass die Besoldung um den Betrag anzuheben ist, der nötig ist, um das Einkommen aus Nr. 4 auf das Niveau von Nr. 3 anzuheben

Jetzt kommt der nächste Schritt: Genau dieses Delta bekommt jeder, der in der gleichen Besoldungsgruppe ist.

Modellbeamter 4K hat Anspruch auf Mindestbesoldung

Hat der 4K Modellbeamte zu wenig, muss die Grundalimentation um die Differenz angehoben werden

Also zumindest für mich war bei "Anhebung der Besoldung" oder "Anhebung der Grundalimentation" in keiner Weise ersichtlich, dass du dabei von Nettobeträgen sprichst. Aber sei's drum, ich glaube dir einfach mal.


Viel relevanter ist ja sowieso der Punkt, dass selbst bei einem prozentual unveränderten Familienzuschlag dein "Delta" eben nicht bei jedem gleich ist, siehe mein obiges Beispiel. Hinzu kommt der erwähnte Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers..

bebolus

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« Antwort #1159 am: 24.11.2025 13:37 »
Kurze Frage: Die Prüfstufe 115% über Bürgergeld gilt doch trotz des aktuellen Urteils weiterhin?

Atzinator

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« Antwort #1160 am: 24.11.2025 13:41 »
Kurze Frage: Die Prüfstufe 115% über Bürgergeld gilt doch trotz des aktuellen Urteils weiterhin?

Nein, die Leitlinie 7 des Urteils sagt hierzu:
Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hin-reichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicher-stellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Me-dian-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung). Die in der Senats-rechtsprechung bisher vorgenommene Prüfung am Maßstab des Grundsicherungsniveaus wird insoweit fortentwickelt. Wird die Mindestbesoldung unterschritten, liegt allein hierin ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip; einer Fortschreibungsprüfung bedarf es in diesem Fall nicht.

xap

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« Antwort #1161 am: 24.11.2025 13:47 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Danke für den Link, der hier in dem ganzen wirren Gebrabbel fast untergeht.

BalBund

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« Antwort #1162 am: 24.11.2025 13:57 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

utog

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« Antwort #1163 am: 24.11.2025 14:01 »
Ich kann die Ausführungen von BalBund bestätigen.

Dunkelbunter

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« Antwort #1164 am: 24.11.2025 14:06 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

Du meinst das Abgeordnetenhaus von Berlin ?

Wie ist die allgemeine Stimmung denn im BMI ?
Abwarten und Kaffee trinken und erstmal wieder zuschauen, was die anderen so machen ?

Knecht

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« Antwort #1165 am: 24.11.2025 14:06 »
Kann die Zahl ehrlich gesagt nicht wirklich einordnen. Aber sowieso spannender: was gedenkt denn der Bund so zu machen?

HootyMcOwlface

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« Antwort #1166 am: 24.11.2025 14:09 »
Erster Beitrag hier nachdem ich hier seit 2020 mitlese. Danke an euch alle, ihr habt mit vermutlich extrem viel Geld gesichert, ausserdem grüße ich meine Mama  :D

Es gibt ja verschiedene Stimmen, die sagen, dass alle über der 80% MÄE-Schwelle weniger oder gar nicht profitieren weil nur ein Parameter (Abstand) erfüllt ist. Der MoPo Artikel sagt dazu folgendes:

"Denn neben Berliner Beamten der Besoldungsgruppe A könnten von dem Karlsruher Urteil auch die Beamten der höheren Besoldungsgruppe B profitieren – und Ansprüche auf mehr Geld haben. "

Das geht eher in die Richtung wie ich das sehe, alle müssten von unten nach oben mehr bekommen.

Pumpe14

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« Antwort #1167 am: 24.11.2025 14:11 »
Also, mein Verständnis dazu möchte ich hier einmal konkretisieren. Folgendes, fiktives Beispiel – alle Zahlen entstammen meiner Fantasie und dienen nur der Erklärung!

Betrachtet wird ausschließlich der zurückliegende Zeitraum!

Beamter in einer beliebigen Besoldungsstufe bekommt netto 3000 Euro
vergleichbarer Beamter, verheiratet mit 2 Kindern bekommt einschließlich Familienzulagen 3800 Euro.

Die vom BVerfG festgestellte Mindestbesoldung liegt für die 4K Familie bei 4200 Euro.
Die Differenz (Unterbesoldung) zur bisherigen Besoldung der Familie beträgt also 400 Euro.

Nun hat der DH zwei Möglichkeiten (wie gesagt, rückwirkend betrachtet – zukünftig, anderer Schuh)

1. er zahlt allen vergleichbaren Beamten, den Differenzbetrag von 400 Euro/Monat als Teil der    Grundbesoldung nach, egal ob Single oder bis zu 4K

2. er erhöht die Familienzulagen rückwirkend wie auch immer um 400 Euro/Monat und zahlt nur Beamte mit FMZ aus

Bei der ersten Variante, erhalten sämtliche Beamte einer benachteiligten Vergleichsgruppe Nachzahlungen – ist teuer, schwächt aber nicht das Verhältnis des Grundeinkommens zum FMZ.
Bei der zweiten Variante ist es günstiger für den Dienstherrn, weil er „nur“ den erhöhten FMZ-Anteil nachzahlen muss. Beamte ohne FMZ gehen leer aus. Und der FMZ ist eben keine Grundbesoldung und hat somit auch, aus fiskalischer Sicht, keine Auswirkungen auf das Ruhegehalt.

ich tippe auf Variante 3, nen Hybrid aus beidem

Ryan

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« Antwort #1168 am: 24.11.2025 14:14 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

Das kann ja eigentlich nur bedeuten, dass man einen Schrott-Entwurf einbringen wird und beabsichtigt diesen auch rückwirkend anzuwenden....

Nichtsdestotrotz

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« Antwort #1169 am: 24.11.2025 14:23 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

Das kann ja eigentlich nur bedeuten, dass man einen Schrott-Entwurf einbringen wird und beabsichtigt diesen auch rückwirkend anzuwenden....

BalBund`s Aussage bezieht sich auf die Landesregierung Berlin, welche ohnehin Rückstellungen in Höhe von 280 Millionen € im Haushalt eingeplant hat und mit dem aktuellen Beschluss wohl noch einmal 130 - 180 Millionen € als Nachtragshaushalt einplanen müsste.