Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 174621 times)

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1245 am: 24.11.2025 20:48 »
Das will auch in meinen Kopf nicht rein, dass der neue Beschluss insbesondere die höheren Gruppen derart benachteiligt .

Ich verstehe das Problem nicht - es ist doch nunmehr hinreichend festgestellt worden, dass die niedrigste BesoldungsGruppe um 300-800€ Monat netto (je nach Rechenweg/Zahlen) unteralimentiert ist.

Selbst wenn ich nur von 50€/Gruppe als Abstand ausgehen, was viel, viel zu wenig wäre, sind es von der A6 zur A14 aufgrund des Abstandsgebotes dann 700€-1200€ die es obendrauf gibt. Und das ist nachweislich zu wenig berechnet, weil es die Stufen komplett außer acht lässt!

Man hat einfach nur festgestellt, dass bei A12 das Geld eben ausreicht für diese Mindestalimentation. Ist ja an sich auch logisch, wäre ja noch schlimmer...


Es gibt aktuell hier die Meinung, dass in sämtlichen Bundesländern nur bis in jene Besoldungsgruppe nachgezahlt wird , die die verfassungswidrige Grenze gerissen hat, unabhängig vom Abstandsgebot. Dies würde dazu führen, dass für mehrere Jahre ein A3er genausoviel verdient hätte wie eben dieser A12.



Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1246 am: 24.11.2025 20:50 »
Hier mal ein aktualisierter Widerspruch

https://www.berliner-besoldung.de/musterwiderspruch/

Irgend so ein Scheiß Martin hat da nen Kommentar gelassen der mich einfach kopiert ohne was kapiert zu haben LOL (Indizes)

vermessen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1247 am: 24.11.2025 20:52 »
Die Rechtslage ist eindeutig, der Beschluss in sich auch. Ihr müsst nur aufhören, singulär Randnummer aus dem Zusammenhang zu reißen und in einen anderen Kontext zu stellen.

Es sind keine wagen Andeutungen, die Bezugsgrößen sind bekannt, der Rechenweg auch. Die Beschlussakte des Beschlusses hat knapp 700 Seiten, da dauert die Einarbeitung etwas.

Und ja, es wird erhebliche Nachzahlungen bis einschließlich A11 in absteigender Höhe und Statusamt geben, da kann man sich schon einmal drauf einrichten.

Komisch, gestern gab es deiner Meinung nach noch Nachzahlung für alle.
Morgen dann bestimmt nur für diejenigen mit Widerspruch.

Hab mal nen bisschen mit den Zahlen für den Bund jongliert.
Wenn jeder, der unterhalb der vom Gericht definierten Mindestbesoldung für einen A3S1 im Jahr 2024 liegt (Annahme MÄE von 2296€ für den Bund 2024. 2,3K, PKV 510€, KiGe 510€)

dann ergibt dies folgende Tabelle
Istallimentation NETTO in 2024
   1        2             3        4          5       6          7        8
A3   3048   3091   3134   3168   3202   3237   3271   3305
A4   3084   3135   3186   3226   3267   3307   3348   3385
A5   3094   3158   3209   3259   3308   3359   3409   3457
A6   3119   3194   3268   3325   3384   3441   3504   3558
A7   3219   3284   3370   3458   3543   3629   3694   3758
A8   3339   3417   3528   3639   3749   3825   3902   3978
A9   3512   3589   3710   3832   3952   4033   4117   4199
A10   3677   3782   3934   4085   4238   4344   4449   4554
A11   4033   4191   4348   4504   4611   4717   4823   4928
A12   4236   4421   4607   4790   4916   5040   5164   5290
A13   4749   4919   5088   5256   5372   5487   5601   5713
A14   5846   5065   5283   5498   5645   5792   5937   6082
A15   5618   5809   5954   6098   6241   6382   6523   6661
A16   6044   6262   6425   6588   6748   6908   7066   7222
                        
                        
Fehlbetrag zum Median(MINDEST)einkommen                        
                        
   1   2   3   4   5   6   7   8
A3   1177   1134   1091   1057   1023   988   954   920
A4   1141   1090   1039   999   958   918   877   840
A5   1131   1067   1016   966   917   866   816   768
A6   1106   1031   957   900   841   784   721   667
A7   1006   941   855   767   682   596   531   467
A8   886   808   697   586   476   400   323   247
A9   713   636   515   393   273   192   108   26
A10   548   443   291   140   -13   -119   -224   -329
A11   192   34   -123   -279   -386   -492   -598   -703
A12   -11   -196   -382   -565   -691   -815   -939   -1065
A13   -524   -694   -863   -1031   -1147   -1262   -1376   -1488
A14   -1621   -840   -1058   -1273   -1420   -1567   -1712   -857
A15   -1393   -1584   -1729   -1873   -2016   -2157   -2298   -2436
A16   -1819   -2037   -2200   -2363   -2523   -2683   -2841   -2997



Gleicht der BUND nur diese Differenz aus, dann ist ein Aufwand von 2Mrd pro Jahr erforderlich mit einer Unsicherheit von ca. 500Mio nach oben.

Das Abstandsgebot berücksichtige ich hier noch nichtmal. Es werden auch die Fehlbeträge nach Erfahrungsstufe gemittelt. Dem DH kommt dabei zu gute, dass die meistens SaZ-Mannschaften aus der Bw ausscheiden bevor gewaltige Ansprüche entstehen. Das gilt ebenso für UoP.
Laut Suchmaschinien sind ansonsten A3-A5 in der Bundesverwaltung nur in Homäopathischen Dosen vorhanden.
« Last Edit: 24.11.2025 20:58 von vermessen »

vermessen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1248 am: 24.11.2025 20:56 »

aktueller Beschluss Rz 36:

ca. 100.000 Widerspruchsverfahren  - zuzüglich 2000-3000 Klagen

Jedes Jahr: ein Widerspruchsverfahren pro Beamten/in.

Nicht ganz. Wir reden über Klagen, die sich über 13 Jahre erstrecken, das sind überschaubare Zahlen von Menschen. Wer einmal Widerspruch eingelegt hat, wird das üblicherweise fortlaufend getan haben. Insgesamt waren mal hohe vierstellige Zahlen im Umlauf, vielleicht mittlerweile fünfstellig, aber nicht in dem Ausmaß.

Die Aussage, dass nur Widerspruchsführer bedacht werden hatte der Finanzsenator ja bereits vor dem Urteil kund getan.

Danke für diese Klarstellung.
Gibt es Tendenzen im BMI oder BMF wie mit Widersprüchen von denjenigen umgegangen wird wo nur das Abstandsgebot verletzt wurde?


tinytoon

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« Antwort #1250 am: 24.11.2025 21:41 »
Die Rechtslage ist eindeutig, der Beschluss in sich auch. Ihr müsst nur aufhören, singulär Randnummer aus dem Zusammenhang zu reißen und in einen anderen Kontext zu stellen.

Es sind keine wagen Andeutungen, die Bezugsgrößen sind bekannt, der Rechenweg auch. Die Beschlussakte des Beschlusses hat knapp 700 Seiten, da dauert die Einarbeitung etwas.

Und ja, es wird erhebliche Nachzahlungen bis einschließlich A11 in absteigender Höhe und Statusamt geben, da kann man sich schon einmal drauf einrichten.

Komisch, gestern gab es deiner Meinung nach noch Nachzahlung für alle.
Morgen dann bestimmt nur für diejenigen mit Widerspruch.

Hab mal nen bisschen mit den Zahlen für den Bund jongliert.
Wenn jeder, der unterhalb der vom Gericht definierten Mindestbesoldung für einen A3S1 im Jahr 2024 liegt (Annahme MÄE von 2296€ für den Bund 2024. 2,3K, PKV 510€, KiGe 510€)

dann ergibt dies folgende Tabelle
Istallimentation NETTO in 2024
   1        2             3        4          5       6          7        8
A3   3048   3091   3134   3168   3202   3237   3271   3305
A4   3084   3135   3186   3226   3267   3307   3348   3385
A5   3094   3158   3209   3259   3308   3359   3409   3457
A6   3119   3194   3268   3325   3384   3441   3504   3558
A7   3219   3284   3370   3458   3543   3629   3694   3758
A8   3339   3417   3528   3639   3749   3825   3902   3978
A9   3512   3589   3710   3832   3952   4033   4117   4199
A10   3677   3782   3934   4085   4238   4344   4449   4554
A11   4033   4191   4348   4504   4611   4717   4823   4928
A12   4236   4421   4607   4790   4916   5040   5164   5290
A13   4749   4919   5088   5256   5372   5487   5601   5713
A14   5846   5065   5283   5498   5645   5792   5937   6082
A15   5618   5809   5954   6098   6241   6382   6523   6661
A16   6044   6262   6425   6588   6748   6908   7066   7222
                        
                        
Fehlbetrag zum Median(MINDEST)einkommen                        
                        
   1   2   3   4   5   6   7   8
A3   1177   1134   1091   1057   1023   988   954   920
A4   1141   1090   1039   999   958   918   877   840
A5   1131   1067   1016   966   917   866   816   768
A6   1106   1031   957   900   841   784   721   667
A7   1006   941   855   767   682   596   531   467
A8   886   808   697   586   476   400   323   247
A9   713   636   515   393   273   192   108   26
A10   548   443   291   140   -13   -119   -224   -329
A11   192   34   -123   -279   -386   -492   -598   -703
A12   -11   -196   -382   -565   -691   -815   -939   -1065
A13   -524   -694   -863   -1031   -1147   -1262   -1376   -1488
A14   -1621   -840   -1058   -1273   -1420   -1567   -1712   -857
A15   -1393   -1584   -1729   -1873   -2016   -2157   -2298   -2436
A16   -1819   -2037   -2200   -2363   -2523   -2683   -2841   -2997



Gleicht der BUND nur diese Differenz aus, dann ist ein Aufwand von 2Mrd pro Jahr erforderlich mit einer Unsicherheit von ca. 500Mio nach oben.

Das Abstandsgebot berücksichtige ich hier noch nichtmal. Es werden auch die Fehlbeträge nach Erfahrungsstufe gemittelt. Dem DH kommt dabei zu gute, dass die meistens SaZ-Mannschaften aus der Bw ausscheiden bevor gewaltige Ansprüche entstehen. Das gilt ebenso für UoP.
Laut Suchmaschinien sind ansonsten A3-A5 in der Bundesverwaltung nur in Homäopathischen Dosen vorhanden.

Woher kommen die Abstände der Besoldungsgruppen zueinander und wieso sollte A14 Stufe 1 höher sein als Stufe 6?

Mittlerweile stehen hier wirklich extrem viele Dinge ohne jeglichen Bezug zu Fakten. Das einzige was für mich wirklich sicher feststeht ist die Bemessung der Mindestalimentation und bis in welche Gruppe diese verfehlt wird.

NvB

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« Antwort #1251 am: 24.11.2025 21:46 »
Hier zumindest eine Aussage, dass das BMI sich auch angesprochen fühlt

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-de-vries/fragen-antworten/wie-ist-der-weitere-zeitplan-des-gesetzes-zur-herstellung-der-amtsangemessenheit-der-bundesbesoldung

Der spricht da in dem Schreiben nicht von dem Beschluss, den wir meinen. Die Fragestellung war noch vor dem Veröffentlichungszeitraum. Und die Antwort klingt auch eher so, als ginge es nur um die Tarifübernahme. Nein, eine Heilung der aA hat man nicht mal eben so in der Schublade liegen als Referentenentwurf, der kurz vor der Abstimmung mit den anderen Ressorts steht.

vermessen

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« Antwort #1252 am: 24.11.2025 21:52 »


Woher kommen die Abstände der Besoldungsgruppen zueinander und wieso sollte A14 Stufe 1 höher sein als Stufe 6?

Mittlerweile stehen hier wirklich extrem viele Dinge ohne jeglichen Bezug zu Fakten. Das einzige was für mich wirklich sicher feststeht ist die Bemessung der Mindestalimentation und bis in welche Gruppe diese verfehlt wird.

Bei A14s8 bitte noch 1000€ mehr abziehen. Da gab es einen Übertragungsfehler.

Die oberen Werte sind die Nettobezüge mit FmZ 1+2 für einen verheirateten Beamten mit zwei Kindern inSteuerklasse III im Jahr 2024 für den DH BUND. Die Werte des BVerfG beziehen sich ja nur auf Berlin.

Die zweite Tabelle der Fehlbetrag zwischen dem Nettoeinkommen aus Tabelle 1 und der Mindestallimentation eines 4K- Beamten in A3S1. Grundlage wie aufgeführt.

tinytoon

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« Antwort #1253 am: 24.11.2025 21:56 »
 Wieso ist A14 Stufe 1 höher als A14 Stufe 2-5?

vermessen

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« Antwort #1254 am: 24.11.2025 21:58 »
Die Rechtslage ist eindeutig, der Beschluss in sich auch. Ihr müsst nur aufhören, singulär Randnummer aus dem Zusammenhang zu reißen und in einen anderen Kontext zu stellen.

Es sind keine wagen Andeutungen, die Bezugsgrößen sind bekannt, der Rechenweg auch. Die Beschlussakte des Beschlusses hat knapp 700 Seiten, da dauert die Einarbeitung etwas.

Und ja, es wird erhebliche Nachzahlungen bis einschließlich A11 in absteigender Höhe und Statusamt geben, da kann man sich schon einmal drauf einrichten.

Komisch, gestern gab es deiner Meinung nach noch Nachzahlung für alle.
Morgen dann bestimmt nur für diejenigen mit Widerspruch.

Hab mal nen bisschen mit den Zahlen für den Bund jongliert.
Wenn jeder, der unterhalb der vom Gericht definierten Mindestbesoldung für einen A3S1 im Jahr 2024 liegt (Annahme MÄE von 2296€x80% für den Bund 2024. 2,3K, PKV 510€, KiGe 510€)

dann ergibt dies folgende Tabelle
Istallimentation NETTO in 2024
   1        2             3        4          5       6          7        8
A3   3048   3091   3134   3168   3202   3237   3271   3305
A4   3084   3135   3186   3226   3267   3307   3348   3385
A5   3094   3158   3209   3259   3308   3359   3409   3457
A6   3119   3194   3268   3325   3384   3441   3504   3558
A7   3219   3284   3370   3458   3543   3629   3694   3758
A8   3339   3417   3528   3639   3749   3825   3902   3978
A9   3512   3589   3710   3832   3952   4033   4117   4199
A10   3677   3782   3934   4085   4238   4344   4449   4554
A11   4033   4191   4348   4504   4611   4717   4823   4928
A12   4236   4421   4607   4790   4916   5040   5164   5290
A13   4749   4919   5088   5256   5372   5487   5601   5713
A14   4846   5065   5283   5498   5645   5792   5937   6082
A15   5618   5809   5954   6098   6241   6382   6523   6661
A16   6044   6262   6425   6588   6748   6908   7066   7222
                        
                        
Fehlbetrag zum Median(MINDEST)einkommen                        
                        
   1   2   3   4   5   6   7   8
A3   1177   1134   1091   1057   1023   988   954   920
A4   1141   1090   1039   999   958   918   877   840
A5   1131   1067   1016   966   917   866   816   768
A6   1106   1031   957   900   841   784   721   667
A7   1006   941   855   767   682   596   531   467
A8   886   808   697   586   476   400   323   247
A9   713   636   515   393   273   192   108   26
A10   548   443   291   140   -13   -119   -224   -329
A11   192   34   -123   -279   -386   -492   -598   -703
A12   -11   -196   -382   -565   -691   -815   -939   -1065
A13   -524   -694   -863   -1031   -1147   -1262   -1376   -1488
A14   -621    -840   -1058   -1273   -1420   -1567   -1712   -1857
A15   -1393   -1584   -1729   -1873   -2016   -2157   -2298   -2436
A16   -1819   -2037   -2200   -2363   -2523   -2683   -2841   -2997



Gleicht der BUND nur diese Differenz aus, dann ist ein Aufwand von 2Mrd pro Jahr erforderlich mit einer Unsicherheit von ca. 500Mio nach oben.

Das Abstandsgebot berücksichtige ich hier noch nichtmal. Es werden auch die Fehlbeträge nach Erfahrungsstufe gemittelt. Dem DH kommt dabei zu gute, dass die meistens SaZ-Mannschaften aus der Bw ausscheiden bevor gewaltige Ansprüche entstehen. Das gilt ebenso für UoP.
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Werte wurden korrigiert.
Es ist ausschließlich Mathematik. Tabelle 1 wurden aus der Besoldungstabelle BUND für das Jahr 2024 entnommen. Da das BVerG die absolute Mindestbesoldung auf den 4K-Beamten in A3S1 berechnet wird nur die Differenz zu diesen einem Wert berechnet. Die Mindestbesoldung wird nicht um eine Besoldungsgruppe oder Stufe geändert. Sie stellt das Minimum dar.

Einigung2023

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« Antwort #1255 am: 24.11.2025 22:01 »
Hier zumindest eine Aussage, dass das BMI sich auch angesprochen fühlt

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-de-vries/fragen-antworten/wie-ist-der-weitere-zeitplan-des-gesetzes-zur-herstellung-der-amtsangemessenheit-der-bundesbesoldung

Der spricht da in dem Schreiben nicht von dem Beschluss, den wir meinen. Die Fragestellung war noch vor dem Veröffentlichungszeitraum. Und die Antwort klingt auch eher so, als ginge es nur um die Tarifübernahme. Nein, eine Heilung der aA hat man nicht mal eben so in der Schublade liegen als Referentenentwurf, der kurz vor der Abstimmung mit den anderen Ressorts steht.


Dass die Fragestellung vor dem Urteil war, spielt für die Antwort keine Rolle. Denke ich.

„der besoldungsrechtlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Priorität“

Sollte dies wirklich zweideutig sein? Welche neuere Rechtssprechung ist gemeint?

Glinzo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1256 am: 24.11.2025 22:04 »

Das Abstandsgebot berücksichtige ich hier noch nichtmal. Es werden auch die Fehlbeträge nach Erfahrungsstufe gemittelt. Dem DH kommt dabei zu gute, dass die meistens SaZ-Mannschaften aus der Bw ausscheiden bevor gewaltige Ansprüche entstehen. Das gilt ebenso für UoP.

Für die 2024er Abstände im Bund kann ich dir folgende Abstände (am äußeren Rand) lt. Tabelle liefern:

A3S1
+2,0% v. A3S1
A4S1
+0,7% v. A4S1
A5S1
+2,0% v. A5S1
A6S1
+4,6% v. A6S1
A7S1

und

A3S8
+3,6% v. A3S8
A4S8
+3,2% v. A4S8
A5S8
+4,8% v. A5S8
A6S8
+7,8% v. A6S8

Grüße


Edit: Ah, gerade eben hast du es erklärt. Danke.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1257 am: 24.11.2025 22:06 »
Werte wurden korrigiert.
Es ist ausschließlich Mathematik. Tabelle 1 wurden aus der Besoldungstabelle BUND für das Jahr 2024 entnommen. Da das BVerG die absolute Mindestbesoldung auf den 4K-Beamten in A3S1 berechnet wird nur die Differenz zu diesen einem Wert berechnet. Die Mindestbesoldung wird nicht um eine Besoldungsgruppe oder Stufe geändert. Sie stellt das Minimum dar.

Großartig, also hat A3 Stufe 1 nach Rückzahlung in der Vergangenheit dann dasselbe bekommen wie A11 Stufe 2. Wenn das so kommt, dann bin ich raus aus dem Thema.

Glinzo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1258 am: 24.11.2025 22:12 »
Großartig, also hat A3 Stufe 1 nach Rückzahlung in der Vergangenheit dann dasselbe bekommen wie A11 Stufe 2. Wenn das so kommt, dann bin ich raus aus dem Thema.

Du vergisst die Korrektur des Abstandsgebots, dessen Höhe hier noch niemand getraut hat, sich zu beziffern.

In dieser 2024er Tabelle wurde nur das Eingangsgrundgehalt anhand der Tabelle hochskaliert. Solche Ausreißer wie

A4 (+2,0% v. A3)
A5 (+0,7% v. A4)
A6 (+2,0% v. A5)
A7 (+4,6% v. A6)

müssen/sollten auch erst mal gebügelt werden.

Setze den Abstand auf gerade mal 5% pro BesGrp und dir fallen im gD die Augen raus.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1259 am: 24.11.2025 22:16 »
Ich vergesse das Abstandsgebot nicht, sondern habe noch keine verlässliche Aussage dazu im letzten Beschluss finden können.