Damit meine Sicht auf die Dinge etwas klarer wird, habe ich das neue Prüfschema nunmehr verschriftet:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127163.msg430862.html#msg430862Was ist aus meiner Sicht neu?
Es kann bei der Überprüfung der Verfassungswidrigkeit sowohl ein Verstoß gegen das Gebot der Mindestbesoldung als auch gegen die Fortschreibungspflicht bestehen. Daher ergibt sich die Verfassungswidrigkeit der unteren und mittleren Besoldungsgruppen bis hin zu A 11 alleine aus dem Verstoß gegen diese Vorschrift
Ein Verstoß gegen die Mindestbesoldung kann jetzt nie durch kollidierendes Verfassungsrecht zu rechtfertigen sein.
Bei der Gewichtung des vierten Prüfparameters kommt es darauf an, wie weit die verletzte Besoldungsgruppe unter der eigenen liegt. Ist die Zahl kleiner/gleich zwei, ist der vierte Prüfparameter in jedem Fall verletzt. Ist die Zahl größer als 7, kann eine Verfassungswidrigkeit nicht mehr vermutet werden.
Was folgt daraus aus meiner Sicht?
Dadurch, dass eine Verletzung gegen die Mindestbesoldung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist, haben nunmehr kleine und mittlere Besoldungsgruppen ein unmittelbar gerichtlich einklagbares Individualrecht auf Zahlung der Mindestbesoldung. Dabei ist der Betrag, der dem Beamten der verletzten Besoldungsgruppe zusteht, die Differenz zwischen dem 4 K Modellbeamten und der Mindestbesoldung (Netto)
Wenn also demnächst alle bis A11 nicht nur einen Widerspruch einlegen sondern um Zahlung ihrer Besoldungsgruppe nach der Mindestbesoldung bitten, kann dieser Antrag nach Ablauf des Haushaltsjahres nicht mehr ruhend gestellt werden. Sollte der Dienstherr sich weigern, kann der Beamte das Verwaltungsgericht anrufen. Wenn das bis in die Köpfe der Vorgesetzten von Durgi angekommen ist, sehen sie sich einer Schwemme von Klagen gegenüber. Die Nachzahlungssummen sind deutlich höher, als sie wären, wenn man die Besoldung verfassungskonform ausgestalten würde.
Mithin ist alles andere als eine zügige Umsetzung dieses Urteils aus meinen Augen fiskalischer Selbstmord.