Analog zu A15 vorgestern habe ich jetzt auch mal einen kurzen Blick auf die erste Stufe der Fortschreibungsprüfung für die
Besoldungsgruppe A11 im Bund in den Jahren 1996 bis 2026 geworfen, siehe Excel-Datei im Anhang.
Ein paar "stray observations" (hätte ich größtenteils auch schon vorgestern schreiben können):
- Aufgrund der Konstruktion der Indizes ist immer NUR das betrachtete Jahr sowie das Jahr 1996 relevant. Alle dazwischen liegenden Jahre spielen absolut keine Rolle.
- Insofern haben die Startwerte aus 1996 eine IMMENSE Bedeutung für jeden einzelnen Indexwert in JEDEM Jahr. Die Festlegung des BVerfG, exakt mit 1996 zu starten (und nicht mit 1995, 1997 oder irgendeinem anderen Jahr), ist also von herausragender Bedeutung für die Analyse.
- In den Nullerjahren gab es echte Besoldungskürzungen (durch Kürzungen/Streichungen beim Weihnachtsgeld, etc.), und zwar nicht nur real, sondern sogar nominal.
- Seit 2016 hinkt die A11-Besoldung um mehr als fünf Prozent hinter dem E11-Gehalt hinterher. Hauptgrund: Einführung einer Stufe 6 bei den TVöD-Angestellten.
- Somit dürfte die A11-Besoldung vermutlich seit 2016 tendenziell verfassungswidrig gewesen sein, weil zusammen mit dem mutmaßlich ebenfalls verletzten Abstandsgebot zwei der vier Parameter "angeschlagen" haben.
- Unser Besoldungsgesetzgeber könnte also eventuell einen Anreiz haben, auch die Beamtentabelle nach rechts auszubauen und noch eine Stufe 9 (oder gar 10) dranzuhängen. Dann würde der Besoldungsindex deutlich nach oben gehen, aber der Gesetzgeber müsste nicht allen Beamten, sondern nur denen in der (neuen) Endstufe mehr bezahlen.
- Für den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex habe ich die Werte für ganz Deutschland verwendet. Gruenhorn hat heute Morgen im "anderen Thread" jedoch völlig zurecht darauf hingewiesen, dass eventuell auch für uns vorteilhaftere Werte, z.B. aus Bayern, Hamburg oder "dem Osten" herangezogen werden könnten.
Alles Weitere gerne auch im "anderen Thread":
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