Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173568 times)

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1335 am: 25.11.2025 12:43 »


Das ist schon mal falsch.
Urteile des BVerfG entfalten unmittelbare Rechtswirkung nach außen und haben die gleiche Gültigkeit und Rechtskraft wie ein förmliches Gesetz.

Die mittelbare Bindungswirkung gilt somit im gesamten Bundesgebiet.

panda84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1336 am: 25.11.2025 12:45 »
Alle anderen Optionen würden Mrd kosten und das wäre dem Steuerzahler schlicht nicht zu vermitteln.

Was soll das denn immer mit "wäre dem Steuerzahler nicht zu vermitteln"? Hier werden Milliarden in alle Welt verschleudert. Interessiert da irgendjemand den Steuerzahler?
Die Kohle ist da, man muss nur mal richtig priorisieren.


genau so sieht es aus. ganz ehrlich wenn das den Staat jedes Jahr 2Mrd. mehr kostet ist es halt so.. so lange noch Unmengen an Geldern in der ganzen Welt verprasst werden.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1337 am: 25.11.2025 12:45 »
Was mich auch wundert ist diese Unterwürfigkeit der Berliner Beamten und auch der anderen Beamten in Deutschland. Da wurde seit 2008, wahrscheinlich schon ab 1996, eine verfassungswidrige Besoldung ausbezahlt, und es erfolgen keinerlei Proteste, keine Demonstrationen. Euch wurde über Jahrzehnte beträchtlicher Wohlstand geklaut, und es kommt nichts?
Die normative Kraft des Faktischen.

Die öffentliche Debatte, immer wenn es auf "die Beamten" zu sprechen kommt, ist ja dergestalt, dass wir alle so gut verdienen, nichts arbeiten, nichts leisten und dafür auch noch fürstlich mit Pensionen bedacht werden.

Das läuft das nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Wenn du in der Öffentlichkeit nie etwas anderes hörst als "Dir gehts ja gut", dann glaubst du das irgendwann auch. Vor allem dann, wenn aus den Interessensvertrungen (Looking at you Bundeswehrverband) unisono nur zu hören ist: "Wir sehen das Problem ehrlich gesagt nicht. Wir tun doch schon so viel."

Es fällt ja genügend Foristen hier schon schwer genug zu akzeptieren, dass die Besoldung kein "Wünsch dir was" des Gesetzgebers ist sondern verfassungsrechtliche Verpflichtung im gegenseitigen Treueverhältnis des Beamten zum Staat und vice versa.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1338 am: 25.11.2025 12:50 »
Die normative Kraft des Faktischen.

Die öffentliche Debatte, immer wenn es auf "die Beamten" zu sprechen kommt, ist ja dergestalt, dass wir alle so gut verdienen, nichts arbeiten, nichts leisten und dafür auch noch fürstlich mit Pensionen bedacht werden.

Das läuft das nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Wenn du in der Öffentlichkeit nie etwas anderes hörst als "Dir gehts ja gut", dann glaubst du das irgendwann auch. Vor allem dann, wenn aus den Interessensvertrungen (Looking at you Bundeswehrverband) unisono nur zu hören ist: "Wir sehen das Problem ehrlich gesagt nicht. Wir tun doch schon so viel."

Es fällt ja genügend Foristen hier schon schwer genug zu akzeptieren, dass die Besoldung kein "Wünsch dir was" des Gesetzgebers ist sondern verfassungsrechtliche Verpflichtung im gegenseitigen Treueverhältnis des Beamten zum Staat und vice versa.
Auch hier: volle Zustimmung! Wenn man bedenkt, dass selbst die 115%-Regel für die unteren Besoldungsgruppen (4K Familie) verletzt war - das spricht doch Bände. Ne, wir sind keine Bettler oder Bittsteller sondern haben für unser Dienst- und Treueverhältnis angemessen besoldet zu werden. Nichts anderes drückt das BVerfG in seiner Entscheidung vom Mittwoch aus. Und das ist gut so!

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1339 am: 25.11.2025 12:53 »

Das ist die halbe Wahrheit. Soweit ich weiß, sind alle Gesetzgeber, und was noch wichtiger ist, alle Verwaltungsgerichte ab sofort an den Beschluss des BVerfG gebunden, bzw. müssen es anwenden.

Du hast natürlich insoweit Recht, dass wenn andere Besoldungsgesetzgeber die Vorgaben aus dem Beschluss zukünftig nicht beachten, sie sich absolut angreifbar machen, weil sie gegen die Vorgaben des Beschlusses verstoßen. Allerdings muss das Land Berlin jetzt bei allen betroffenen Beamten nachbessern, während die anderen Dienstherrn weiterhin nur für diejenigen etwas nachzahlen müssen, die sich mit einem statthaften Rechtsbehelf wehren. Durgi hat das so ausgedrückt:

das Berliner Urteil betrifft nicht den Bund. Die Entscheidung aus Karlsruhe verpflichtet ausschliesslich das Land Berlin, sein Landesbesoldungsrecht bis 2027 zu korrigieren.
Das hat keine unmittelbare Rechtswirkung fuer das Bundesbesoldungsrecht.
Der Bund wurde in diesem Verfahren weder geprueft noch verurteilt.

Der Bund ist bisher juristisch nicht adressiert...Ein Gericht hat das BBesG bislang nicht fuer verfassungswidrig erklaert. Weder das BVerfG noch das Bundesverwaltungsgericht haben dem Bund eine Frist gesetzt oder eine Reform angeordnet. Der Bund steht daher formal noch vor der Situation, die Berlin bereits hinter sich hat. (plenty of Verzoegerungsoptionen... :) )

Die mediale Aufmerksamkeit aendert nur den Druck, nicht die Rechtslage. Die breite Berichterstattung in SPIEGEL, FAZ, SZ usw. erhoeht zwar den politischen Erklaerungsdruck, aber sie ersetzt keine gerichtliche Anordnung und keinen Haushaltsbeschluss.


Und jetzt kommt der Punkt, den ich heute morgen mal erwähnt habe:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg430880.html#msg430880

Wenn jetzt möglichst viele der unteren und mittleren Beamten Rechtsmittel gegen die aktuelle Besoldung einlegen, und die Kosten dieser Rechtsstreite irgendwann die Kosten einer Reform übersteigen, wird der Druck auf die Besoldungsgesetzgeber irgendwann so groß, dass sie gar nichts anderes machen können, als die Beamtenbesoldung zu reformieren.

Dabei wird der Druck umso größer, je kleiner die Besoldungsgruppe ist. Somit wäre jedem, wirklich jedem, der bis A 11 besoldet wird, ans Herz zu legen, sich gegen seine Besoldung zur Wehr zu setzen. Nur so kann ein Druck aufgebaut werden, der auch die anderen Besoldungsgesetzgeber zum Handeln zwingt.

Das wird anhand dieser Zahlen besonders deutlich:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg430949.html#msg430949

(Wobei ich bei der Truppe einschränkend sagen muss, dass je nachdem wie man das Urteil interpretiert, auch eine Sichtweise möglich ist, nach der die Differenz kleiner sein könnte, weil Soldaten im aktiven Dienst keine Kosten für ihre private KV haben. Das ist aber eine Detailfrage, die erst interessant wird, wenn der Bund mal vor Gericht steht.)

Finanzer

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« Antwort #1340 am: 25.11.2025 13:07 »
Was mich auch wundert ist diese Unterwürfigkeit der Berliner Beamten und auch der anderen Beamten in Deutschland. Da wurde seit 2008, wahrscheinlich schon ab 1996, eine verfassungswidrige Besoldung ausbezahlt, und es erfolgen keinerlei Proteste, keine Demonstrationen. Euch wurde über Jahrzehnte beträchtlicher Wohlstand geklaut, und es kommt nichts?

Man darf das mediale und politische Dauerfeuer dahinter nicht unterschätzen. Uns Beamten wurde schon seit Jahrzehnten vorgebetet, das wir nur reiner Kostenfaktor, faul, was weiß ich sind. Bei genügend unserer Kollegen hat das zu einer demütigen Haltung geführt. Man merkt es selbst heute noch, wie viele Kollegen auf das Thema reagieren.

Passend dazu begann ab Ende der 90er Jahre der Neoliberalismus in alle Aspekte unsere Gesellschaft einzusickern, das wird den Effekt mitverstärkt haben.

ExponentialFud

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« Antwort #1341 am: 25.11.2025 13:15 »
Zitat
Passend dazu begann ab Ende der 90er Jahre der Neoliberalismus in alle Aspekte unsere Gesellschaft einzusickern, das wird den Effekt mitverstärkt haben.

Was letzte schwurbel? Der pöse Neoliberalismus.

Beamtenhustler

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« Antwort #1342 am: 25.11.2025 13:16 »
Erst am Wochenende hab ich mit einer Kollegin über das Besoldungssystem und die aA gesprochen. Sie meinte, sie würde sich für diese Besserstellung gegenüber Tarifbeschäftigten und anderen Angestellten schämen. Dieser Schuldkult ist völlig irre. Freiwillig in die GKV will sie dann aber doch nicht.

Finanzer

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« Antwort #1343 am: 25.11.2025 13:19 »
Zitat
Passend dazu begann ab Ende der 90er Jahre der Neoliberalismus in alle Aspekte unsere Gesellschaft einzusickern, das wird den Effekt mitverstärkt haben.

Was letzte schwurbel? Der pöse Neoliberalismus.

Ich sehe es als Naheliegend, das eine Ideologie, welche den Staat und seine Diener für nutzlos hält und durch die Überbetonung des Individualismus die Gesellschaft untergräbt etwas mit dem schlechten Bild der Beamten in der Allgemeinheit und dem schlechten Selbstbewusstsein einiger Beamte zu tun hat.

@Knarfe und BlauerJunge: Volle Zustimmung.

Bastel

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« Antwort #1344 am: 25.11.2025 13:21 »
Zitat
Passend dazu begann ab Ende der 90er Jahre der Neoliberalismus in alle Aspekte unsere Gesellschaft einzusickern, das wird den Effekt mitverstärkt haben.

Was letzte schwurbel? Der pöse Neoliberalismus.

Wenn den Befürwortern des Sozialismus nichts mehr einfällt, kommen Sie damit...

BVerfGBeliever

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« Antwort #1345 am: 25.11.2025 13:21 »
Analog zu A15 vorgestern habe ich jetzt auch mal einen kurzen Blick auf die erste Stufe der Fortschreibungsprüfung für die Besoldungsgruppe A11 im Bund in den Jahren 1996 bis 2026 geworfen, siehe Excel-Datei im Anhang.

Ein paar "stray observations" (hätte ich größtenteils auch schon vorgestern schreiben können):

- Aufgrund der Konstruktion der Indizes ist immer NUR das betrachtete Jahr sowie das Jahr 1996 relevant. Alle dazwischen liegenden Jahre spielen absolut keine Rolle.
- Insofern haben die Startwerte aus 1996 eine IMMENSE Bedeutung für jeden einzelnen Indexwert in JEDEM Jahr. Die Festlegung des BVerfG, exakt mit 1996 zu starten (und nicht mit 1995, 1997 oder irgendeinem anderen Jahr), ist also von herausragender Bedeutung für die Analyse.
- In den Nullerjahren gab es echte Besoldungskürzungen (durch Kürzungen/Streichungen beim Weihnachtsgeld, etc.), und zwar nicht nur real, sondern sogar nominal.
- Seit 2016 hinkt die A11-Besoldung um mehr als fünf Prozent hinter dem E11-Gehalt hinterher. Hauptgrund: Einführung einer Stufe 6 bei den TVöD-Angestellten.
- Somit dürfte die A11-Besoldung vermutlich seit 2016 tendenziell verfassungswidrig gewesen sein, weil zusammen mit dem mutmaßlich ebenfalls verletzten Abstandsgebot zwei der vier Parameter "angeschlagen" haben.
- Unser Besoldungsgesetzgeber könnte also eventuell einen Anreiz haben, auch die Beamtentabelle nach rechts auszubauen und noch eine Stufe 9 (oder gar 10) dranzuhängen. Dann würde der Besoldungsindex deutlich nach oben gehen, aber der Gesetzgeber müsste nicht allen Beamten, sondern nur denen in der (neuen) Endstufe mehr bezahlen.
- Für den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex habe ich die Werte für ganz Deutschland verwendet. Gruenhorn hat heute Morgen im "anderen Thread" jedoch völlig zurecht darauf hingewiesen, dass eventuell auch für uns vorteilhaftere Werte, z.B. aus Bayern, Hamburg oder "dem Osten" herangezogen werden könnten.

Alles Weitere gerne auch im "anderen Thread": https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.0.html

Große Grafik: https://s1.directupload.eu/images/251125/67uv9ll6.png

Kleine Grafik:

 

DrStrange

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« Antwort #1346 am: 25.11.2025 13:43 »
Ihr könnt euch natürlich auch selbst befördern: weniger arbeiten bei gleichem Geld  ;)

Knarfe1000

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« Antwort #1347 am: 25.11.2025 13:45 »


Was letzte schwurbel? Der pöse Neoliberalismus.
Ich sehe darin kein Geschwurbel. Nach dem Niedergang der Sowjetunion und dem Fall des Eisernen Vorhangs war klar, dass der Kapitalismus gewonnen hatte (was ich natürlich gut heiße). Mit der Ära Kohl begann dann aber eindeutig eine neoliberale Phase mit folgenreichen Privatisierungen staatlicher Aufgaben und einer deutlichen Schwächung des öffentlichen Dienstes. Die Heilsversprechen Senkung der Staatsquote und Verschlankung des Staatsapparates wurden seitens der Bevölkerung dankbar aufgenommen und widerspruchslos geglaubt. Heute sieht man ja die verheerenden Langzeitfolgen. Das wiederum führte zu einem Ansehensverlust von Beamten und Angestellten im ÖD, bei dem auch (bis heute) die Medien ein treibender Faktor waren.


eastcoast1981

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« Antwort #1348 am: 25.11.2025 13:50 »
Der Entwurf hängt im BMF, Herr Klingbeil macht seine Zustimmung davon abhängig, ob das Rentenpaket nun durchgeht oder nicht.
Hier sieht man wieder, wie verkommen die Sozialdemokratie geworden ist. Gerade die Linken in der SPD sind zu echten "Beamtenhassern" geworden, dass hat mir ein führender Sozi mal ins Gesicht gesagt.

Also es muss weiter abgewartet werden bei diesem Schauspiel!
Das kommt davon, wenn Parteien abgestraft wurden und gegen den Wählerwillen nun doch in der Regierung sitzen.

ExponentialFud

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« Antwort #1349 am: 25.11.2025 13:52 »
Ah, die ganz großen Linien! Ära Kohl 1982-98, erste gesamtdeutsche Tarifverträge 91-92,…
Wenn jemand den Staat zurück gebaut hat, war es der Currywurst-Niedersachse. Bin wahrlich kein Fan, aber hätte er doch mal durchgezogen. Danach haben sich alle nur noch auf seinen Reformen ausgeruht. Heute ist unsere Staatsquote so hoch wie nie, und nicht zum Besseren.