Das kommt auf das Reparaturgesetz an, dass sich der Berliner Besolder zusammenzimmert. Auch dieses muss sich an den Vorgaben orientieren, d.h. eine Einebnung alles Abstände bis A11 dürfte nicht passieren. Nun ist die Frage, ob der Weg über Grundbesoldung oder Zuschläge gewählt wird. Da wird jemand im stillen Kämmerchen sitzen und rechnen, ob es billiger ist den Beamten mit Widerspruch den Grundsold zu erhöhen, was dann auch Auswirkungen auf den hD hätte, oder ob irgendwelche Familienzuschläge nach oben geschraubt werden, was dann nur Auswirkungen auf hD mit Kind hätte. Letztendlich wird die billigere Variante gewählt werden.
Dieses Gesetz wirkt aber nur rückwirkend, d.h. Berlin kann für die Zeit danach die gesamte Besoldung neu strukturieren, inklusive auch von der 4K Familie abweichen und daraus eine neue Besoldungsordnung stricken, die die Vorgaben des BVerfG dann "beachtet". Ich spekuliere auf ein hohes Partnereinkommen, bis dieses Schlupfloch dann irgendwanna uch vom BVerfG gestopft wird.