Viele hier behaupten ja, dass der Gesetzgeber IMMER versucht, die allerbilligste von allen möglichen Optionen zu wählen. Aber genau diesbezüglich hat ihm das BVerfG jetzt möglicherweise (vielleicht täusche ich mich auch) ein kleines Rätsel gestellt:
1.) Für die Vorabprüfung zur Mindestbesoldung ist bekanntlich jeweils der 4K-Beamte in der niedrigsten Erfahrungsstufe relevant.
-> Logischerweise hat der Gesetzgeber daher einen Anreiz, einen möglichst hohen Familienzuschlag festzulegen, so dass er bei 1K-, 2K- und 3K-Beamten möglichst hohe Abzüge von der 4K-Besoldung vornehmen kann.
-> Außerdem hat er einen Anreiz, möglichst wenig Erfahrungsstufen und möglichst kleine Erhöhungsbeträge zwischen den Stufen zu definieren. Schließlich kostet ihn dies im Vergleich zur untersten Stufe Geld, bringt ihm aber nichts bezüglich der Erfüllung der Mindestbesoldung.
2.) Für die Fortschreibungsprüfung (also den Vergleich der Besoldung mit den Tariflöhnen, dem Nominallohnindex und der Inflation) ist hingegen jeweils der Single-Beamte in der höchsten Erfahrungsstufe relevant (siehe Rn. 78).
-> Logischerweise hat der Gesetzgeber daher einen Anreiz, einen möglichst geringen Familienzuschlag festzulegen, so dass er bei 4K- 3K- und 2K-Beamten einen möglichst geringen Aufschlag auf die 1K-Besoldung zahlen muss.
-> Außerdem hat einen Anreiz, möglichst viele Erfahrungsstufen mit möglichst großen Erhöhungsbeträgen zwischen den Stufen zu definieren. Schließlich ist nur die Endstufe für die Fortschreibungsprüfung relevant, so dass er umso mehr spart, je mehr er (ausgehend von der Endstufe) nach unten hin wegdifferenzieren kann.
Aus meiner Sicht ist dies durchaus ein "lustiger" Zielkonflikt. Falls ich mich täuschen sollte, gerne korrigieren..
Die billigste Variante ist doch die, dass die Grundbesoldung sich an den Prüfkriterien orientiert. Sprich prozentuale Erhöhungen der Grundbesoldung so, dass die Endstufe parallel zum Tarif und Nominallohn läuft.
Wie erreicht man das (jetzt maximal böse gedacht), in dem man jedes Jahr eine neue zusätzliche Endstufe einführt.
Oder nur die Endstufe erhöht. *kotz*
Vernünftig wäre natürlich einfach alle prozentual alle B's und Stufen in der Grundbesoldung gleichmäßig zu erhöhen.
-> Fortschreibung formal erfüllt (und im Kern wird das ja in den letzten Jahren so gemacht mit der "Übertragung des Tarifergebnisse auf die Beamten")
Und Punkt eins wird dann komplett, von diesem Grundgehalt ausgehend, per Famzuschlag erledigt. Und am billigsten natürlich (wieder maximal Böse gedacht) in dem es nur ein Famzuschlag für das 2. Kind gibt und zwar so Abschmelzend, das immer die unterste Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe auf dem MÄE liegt.
-->Mindestbesoldung formal erfüllt. Solange nicht jemand bemerkt, das die Mindestbesoldung für die 1,2,3K unter der MÄE liegt. (*kotz^kotz)
Da der Famzuschlag die kleiner Kröte ist, da vergänglich und nicht versorgungsrelevant wird es am Ende zu einer nach 2. gerichteten Grundbesoldungserhöhung (+Sicherheitsaufschlag, weil FamZuschlag nicht über 20,35,40, 50% kommen darf?) hinaus laufen.
Unabhängig davon.
Ein hier immer wieder geträumte Grundbesoldungserhöhung von 20+% ist einfach illusorisch.
Einfach mal Rn66 lesen:
Erst ab einem Einkommen von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens
sind Haushalte der Prekarität enthoben. In der Forschung wird oberhalb der Einkommens
armut (unter 60 % des Medianeinkommens) und der prekären Einkommen (60 bis 80 %)
zwischen mittleren Einkommen (80 bis 120 %), gehobenen Einkommen (120 bis 200 %)
und Einkommens-Wohlhabenheit (über 200 %) unterschieden (vgl. Cremer, ZfP 69 <2022>,
S. 85 <89>).
Und daher: Glaubt jemand wirklich das der "kleinste" Beamte (als Single in der Endstufe wohlgemerkt) in die Kategorie gehobene Einkommen zu zählen ist, damit er amtsangemessen besoldet ist?
Nach den Berechnungen von @BVerfGBeliever, also eine lineare/gleichmäßigen Erhöhung der Besoldung
und Famzuschläge zur Überschreitung der Mindestbesoldung,
käme der A4er aber bei 140% an, also Fett im gehobenen Einkommen. (Der vom BVerfG als Vergleich herangezogene EG4er ist in der Endstufe bei 100%)Ist diese Grundbesoldungssteigerung wirklich notwendig um amtsangemessen besoldet zu werden?
So das alle Beamte, vom ungelernten Single A4er ausgehend, sich im obersten Einkommensquantil befinden "muss"?
Geht einfach mal ein Schritt zurück und denkt bitte mal darüber nach.
Denn das sollte doch eigentlich das Kernziel sein der Besoldung.
Eine dem Amt angemessene Besoldung, die sich natürlich an dem Einkommen der vergleichbare Bürger ausrichtet. Gepaart mit der Besonderheit, dass der Beamte unabhängig seiner familiäre Situation, niemals im Bereich prekäre Besoldung kommen darf.
Und dafür hat das BVerfG jetzt eine recht "simple" Leitlinie vorgegeben.
Es wird auf eine zünftige (aber nicht 20%ige Grundbesoldung hinauslaufen müssen. Mit einer noch zünftigeren (Thüringen lässt grüßen) FamZulage, die hoffentlich nicht abschmelzend ist (weil das widerspricht mE dem Leistungsgedanken, ansteigend wäre wg. Steuerprogression korrekter)
Nur um das Klarzustellen, dass die Tarifbeschäftigten als 4k ratze fatze im prekären Bereich sind und der Beamte durch die FamZuschläge nicht, dass sehe ich persönlich (als TB) als absolut unproblematisch und richtig an.