Meine Einschätzung, wie es im Bund weitergeht:
Übertragung des TarifergebnissesDas BMI steht unter Handlungsdruck insbesondere, weil ein Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses erforderlich ist. Die Zahlungen unter Vorbehalt können nur vorübergehend erfolgen, daher werden wir zeitnah ein diesbezügliches Gesetz sehen.
Rückwirkende Korrektur der BesoldungHier hat das BVerfG durch sein Urteil enge Leitplanken gegeben. Die Materie ist komplex, es wird eine ganze Weile dauern, bis es da einen Entwurf gibt. Zudem gehe ich von recht hohen Gesamtkosten aus - niemand hat politisch ein Interesse, das zeitnah anzupacken - sowohl aus haushalterischer als auch auch aus kommunikativer Sicht. Da sich das Urteil auf die Berliner Landesbesoldung bezieht, wird man auch keinen unmittelbaren Handlungsdruck verspüren. Vielmehr wird versucht, das zu einem späteren Zeitpunkt - zu dem in der Hoffnung auch die Steuersituation besser ist - umzusetzen.
Zukünftige BesoldungDer Dienstherr wird ein neues Familienbild als Grundlage definieren, in Abkehr vom 4 Kinder Alleinverdienerhaushalt. Jedenfalls wird unterstellt werden, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Das neue Besoldungsgesetz wird keine "Revolution" (keine gänzlich neue Tabelle), sondern es wird an vielen parallelen Stellschrauben gedreht:
- Partnereinkommen wird unterstellt
- Erfahrungsstufen werden reduziert
- Grundbesoldung wird für alle Ämter moderat angehoben (voraussichtlich schrittweise über einen längeren Zeitraum, damit die haushalterischen Auswirkungen geringer sind)
- Beihilfesätze werden verändert (denkbar wäre eine Anhebung für Kinder auf 90% wie im ersten Faeser Entwurf)
- Deutliche Erhöhung der Familienzuschläge (insbesondere ab dem 3. Kind) unter gleichzeitiger Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ)
Die Wahrscheinlichkeit, dass diese angepasste Besoldung mit dem Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses kommt, schätze ich auf 50:50.