Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173570 times)

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1665 am: 28.11.2025 13:00 »
@Durgi:
Bei uns im Hause wird auch immer wieder die Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 42h diskutiert. Auch wenn es derzeit nur Überlegungen sind: Wir sehen da erhebliche Hürden. Mich würde mal die Einschätzung von Dir als geschätztem Kollegen interessieren. Du scheinst ja auf Verfassungsrecht spezialisiert zu sein. Danke!

Eine Arbeitszeiterhoehung aus fiskalischen Erwaegungen waere nicht tragfaehig begruendbar, weil a) die Wochenarbeitszeit normativ an die Wertigkeit des Amtes gekoppelt ist, b) eine Ausweitung ohne (noch staerker) erhoehtes Grundgehalt die amtsangemessene Alimentation erneut/wiederholt unterlaufen wuerde, c) die Stellenbewertung und Funktionsbewertung unveraendert bliebe und damit ein hoeherwertiges Arbeitspensum unzulaessig „zum Nulltarif“ verlangt wuerde und d) das BVerfG wiederholt klargestellt hat, dass fiskalische Gruende allein niemals eine Schlechterstellung im Kernbereich beamtenrechtlicher Strukturprinzipien rechtfertigen.

Eigentlich reicht d) aus meiner Sicht. Ich wurde aber in den letzten Jahrzehnten zu oft eines besseren belehrt :)

Sorry fuer das extreme Beamtendeutsch

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1666 am: 28.11.2025 13:01 »
OK, dann ich eben auch noch mal. Und um nicht immer nur exakt das Gleiche zu schreiben, inklusive eines kleinen zusätzlichen Aspekts, der bisher noch kaum thematisiert wurde. Also, Feuer frei:
 

Beim niedrigsten A7 in Baden-Württemberg machen die KinderFZ aktuell 33% des Gesamtbrutto im Jahr aus. Baden-Württemberg hat sich schon in die Scheisse geritten. Im FM glühen die Birnen, und eine Blitzbirne hat schon die negative Bescheidung ausgesetzt.

In NRW bis zu 40% in der niedrigsten Stufe, Ortszuschläge ausschliesslich nur im Familienzuschlag integriert, andere gehen leer aus

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1667 am: 28.11.2025 13:01 »
Ich glaube Karlsruhe wird sowas in Zukunft nicht durchgehen lassen.
(DRAUFKLICKEN)


Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1668 am: 28.11.2025 13:03 »


Ja, das sehe ich auch so. Der Haushalt 2026 ist nunmehr gelaufen. Die Diskussionen über einen neuen Entwurf werden frühestens nach den Landtagswahlen 26 wieder entfacht. Ich gehe davon aus dass 2027 auch das einzige Zeitfenater sein wird. 2028 ist wieder zu Nahe an den BT- Wahlen 2029. bleibt die politische Stimmung so brisant wie aktuell, wird man das Thema nicht mehr in dieser Wahlperiode beim Bund angehen. Und wenn noch 20 Urteile folgen. So lang die sich nicht konkret auf die Bundesbesoldung und Bundesbeamte beziehen gibt es nur einen begrenzten Handlungsdruck.

Zumal wir ja aus dem jüngsten Beschluss u. a. auch gelernt haben, dass das Bundesverfassungsgericht geneigt ist, dem Gesetzgeber einen großzügigen Zeitraum zu eröffnen, um eine verfassungsgemäße Rechtslage herzustellen...

Im besten Falle gibt es beim Bund vielleicht im nächsten Jahr zwei oder drei mehr oder weniger gering ausfallende zusätzliche Einmalzahlungen für Beamte mit mindestens drei Kindern und begrenzt auf die untersten Besoldungsgruppen, die dann als "Abschlag" bzw. im Vorgriff auf die "demnächst" geänderte Besoldungsrechtslage gewährt werden.
« Last Edit: 28.11.2025 13:20 von Nautiker1970 »

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1669 am: 28.11.2025 13:03 »
- Ein etwaiger Ortszuschlag ist durch das Urteil nach meiner Einschätzung hingegen faktisch "gestorben", weil er dem Gesetzgeber absolut nichts "bringen" würde.
- Hat jemand eine Idee, warum das BVerfG hier so rigoros geurteilt hat?

Da hänge ich immer noch an der Frage, welches Medianeinkommen bei der Betrachtung des "M" tatsächlich genommen werden muss. Möglich sind ja aus meiner Sicht theoretisch Deutschland (wobei bei Berlin ja auch Berlin genommen wurde, also schließe ich das eigentlich wieder aus), das gesamte Gebiet des zu betrachtenden Besoldungsgesetzgebers, den Dienstort oder den Wohnort. Auf der einen Seite würde bei jemanden, der in München wohnt, und das Medianeinkommen von München zugrunde gelegt werden, beim "M" die höheren Mietkosten ja doch indirekt Berücksichtigung finden. Bei den meisten Großstädten ist das Medianeinkommen etwas höher als im Rest des jeweiligen Bundeslandes, sofern es nicht selbst beides ist.
Wenn unterschiedslos wirklich meint, Ortszuschlag wird nicht betrachtet, dann wird der DH den Median für ganz Bayern nehmen und die Münchner haben ne lange Nase.

Zitat
Dann wäre ein Ortszuschlag doch notwendig, weil es sich mir nicht erschließt, wie man das Problem anders lösen sollte. Es kann ja auch nicht sachgerecht sein, dass ein Beamter in München eine höhere Grundbesoldung bekommen müsste als der in einer anderen, viel kleineren Gemeinde in Bayern oder sich die Grundbesoldung der kleinsten Gemeinde an dem Medianeinkommen von München orientieren müsste.
kurzer Blick in die Daten Mü 15% über Bayern und 30% über Nü strange.
Zitat
Ansonsten: Aus meiner Sicht: Super Zusammenfassung
Dem stimme ich zu.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1670 am: 28.11.2025 13:15 »
Was für eine Überraschung...

https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-verzoegert-sich-weiter.html

Das Ding ist tot. Sorry, aber das ist die schlichte und bittere Wahrheit. Ihr könnt noch 500 weitere Seiten mit fiktiven Berechnungen durchführen, was wem wann und wie zustehen müsste. Das BMF hält die Umsetzung des Urteils ohne Nachtragshaushalt für nicht machbar, das BK wird sich diese Flanke vor den Landtagswahlen 2026 nicht eröffnen und den Wirtschaftsmagnaten dem Vorwurf der Opposition ausliefern unfähig zu sein HH-Risiken richtig zu bepreisen.

Ich empfehle Gelassenheit, auch wenn es schwer fällt. Widersprüche für diejenigen, denen das Rundschreiben zu unsicher ist und einen langen Atem. Berlin rechnet gerade, S-H ebenso, wenn die Zahlen vorliegen kann der Bund hochrechnen und dann reden wir über einen wirklich bösen Posten im HH 2027.

Haha - made my day! Schönes Wochenende dann.

Grüße gehen raus an Kimbo, btw.

vermessen

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« Antwort #1671 am: 28.11.2025 13:16 »


Das Ding ist tot....

Danke für die Klarstellung. Vermutlich wird man im BMI entsprechend vorarbeiten. Vielleicht gelingt es trotz Biss in die Zitrone eine für alle Seiten passable Tabelle aufzustellen.

Alexander79

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« Antwort #1672 am: 28.11.2025 13:19 »
Das Ding ist tot. Sorry, aber das ist die schlichte und bittere Wahrheit. Ihr könnt noch 500 weitere Seiten mit fiktiven Berechnungen durchführen, was wem wann und wie zustehen müsste. Das BMF hält die Umsetzung des Urteils ohne Nachtragshaushalt für nicht machbar,
Dann hat das BMF wenigstens kapiert das die mickrigen 1,2 Mrd € bei weitem nicht ausreichen werden.  8)

HootyMcOwlface

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« Antwort #1673 am: 28.11.2025 13:21 »
Das ist denen da schon lange klar. Die sind ja nicht blöd.

Alles worum es seit 5 Jahren geht ist das noch möglichst lange vor sich her zu schieben um wenigstens bei allen zu sparen die sich nicht wehren.

Alexander79

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« Antwort #1674 am: 28.11.2025 13:22 »
Eine Arbeitszeiterhoehung aus fiskalischen Erwaegungen waere nicht tragfaehig begruendbar,
Da bin ich mir nicht so sicher.
Denn faktisch laut Gesetz liegt unsere Wochenarbeitszeit eigentlich bei 44 Stunden.
Unser Dienstherr ist aktuell nur so "gnädig" und schenkt uns je nach Alter eines Kindes 3-4 Stunden pro Woche.  ::)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1675 am: 28.11.2025 13:26 »
@ BalBund

Danke für die Info. Ich denke auch, dass der Referentenentwurf tot ist, zumindest der Teil, der die aA betrifft.

Ich hoffe nur, dass das BMI den Klagewilligen die Bescheidung der Widersprüche ermöglicht? Zu dem sollten die VGs, bei denen schon Untätigkeitsklagen gegen den Bund vorliegen, die Verfahren beschleunigt verhandeln. Weitere Verzögerungen sind nach 5 Jahren Untätigkeit des Dienstherrn absolut unzumutbar. Ohne einen Beschluss, der direkt gegen den Bund gerichtet ist, passiert in den jeweiligen Regierungskonstellationen, unabhängig jedweder couleur, sonst gar nichts.

GoodBye

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« Antwort #1676 am: 28.11.2025 13:26 »
Eine weitere Arbeitszeiterhöhung wird nur eine weitere Arbeitszeitreduzierung des Herres an Teilzeitmüttern nach sich ziehen. Noch mehr Köpfe pro Vollzeiteinheit, kostet Geld.

Knecht

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« Antwort #1677 am: 28.11.2025 13:28 »
Gibts denn dann eigentlich wenigstens ein Gesetz für die Übertragung des TV-Ergebnisses, oder ist schon klar, dass wir nächstes Mal ne Nullrunde einlegen? :D

Einfach herrlich... bestes Deutschland aller Zeiten.

Durgi

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« Antwort #1678 am: 28.11.2025 13:30 »
Eine Arbeitszeiterhoehung aus fiskalischen Erwaegungen waere nicht tragfaehig begruendbar,
Da bin ich mir nicht so sicher.
Denn faktisch laut Gesetz liegt unsere Wochenarbeitszeit eigentlich bei 44 Stunden.
Unser Dienstherr ist aktuell nur so "gnädig" und schenkt uns je nach Alter eines Kindes 3-4 Stunden pro Woche.  ::)

Hey Alex, schoen dass du am Freitag nachmittag auch noch da bist :)
Auf das Kommentar habe ich bereits gewartet, dazu zitiere ich dir druckfrisch:

Die tatsaechliche Wochenarbeitszeit bemisst sich  nach der normativ festgesetzten Regelarbeitszeit, die der Dienstherr als verbindlichen Parameter fuer die Bewertung von Dienstposten, Funktionswertigkeit, Belastungsprofil und Personalbedarfsberechnung festgelegt hat.

Das sind 41. :)

Katharina2811

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« Antwort #1679 am: 28.11.2025 13:32 »
Meine Einschätzung, wie es im Bund weitergeht:

Übertragung des Tarifergebnisses
Das BMI steht unter Handlungsdruck insbesondere, weil ein Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses erforderlich ist. Die Zahlungen unter Vorbehalt können nur vorübergehend erfolgen, daher werden wir zeitnah ein diesbezügliches Gesetz sehen.

Rückwirkende Korrektur der Besoldung
Hier hat das BVerfG durch sein Urteil enge Leitplanken gegeben. Die Materie ist komplex, es wird eine ganze Weile dauern, bis es da einen Entwurf gibt. Zudem gehe ich von recht hohen Gesamtkosten aus - niemand hat politisch ein Interesse, das zeitnah anzupacken - sowohl aus haushalterischer als auch auch aus kommunikativer Sicht. Da sich das Urteil auf die Berliner Landesbesoldung bezieht, wird man auch keinen unmittelbaren Handlungsdruck verspüren. Vielmehr wird versucht, das zu einem späteren Zeitpunkt - zu dem in der Hoffnung auch die Steuersituation besser ist - umzusetzen.

Zukünftige Besoldung
Der Dienstherr wird ein neues Familienbild als Grundlage definieren, in Abkehr vom 4 Kinder Alleinverdienerhaushalt. Jedenfalls wird unterstellt werden, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Das neue Besoldungsgesetz wird keine "Revolution" (keine gänzlich neue Tabelle), sondern es wird an vielen parallelen Stellschrauben gedreht:
  • Partnereinkommen wird unterstellt
  • Erfahrungsstufen werden reduziert
  • Grundbesoldung wird für alle Ämter moderat angehoben (voraussichtlich schrittweise über einen längeren Zeitraum, damit die haushalterischen Auswirkungen geringer sind)
  • Beihilfesätze werden verändert (denkbar wäre eine Anhebung für Kinder auf 90% wie im ersten Faeser Entwurf)
  • Deutliche Erhöhung der Familienzuschläge (insbesondere ab dem 3. Kind) unter gleichzeitiger Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ)

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese angepasste Besoldung mit dem Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses kommt, schätze ich auf 50:50.