Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173574 times)

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1710 am: 28.11.2025 19:18 »
Nur, dass ich die Begründung nicht kenne, wenn ich Rechtsmittel einlege. Und mit Verlaub: Ein formelles Gesetz ist kein Verwaltungsakt!

Quasselstrippe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1711 am: 28.11.2025 19:22 »
Nur, dass ich die Begründung nicht kenne, wenn ich Rechtsmittel einlege. ...

vielleicht wird es so gehen:
Klage vor dem Verwaltungsgericht ohne Anwalt nur auf der Basis der Prüfparameter (geht das ohne Anwalt?)
Gesetzgeber schiebt Begründung nach, Beamter verliert
Dann Analyse der Begründung und Gang vor die nächste Instanz mit Anwalt (und Kosten), um die Begründung zu widerlegen... (die man dann ja vorher kennt)


Quasselstrippe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1712 am: 28.11.2025 19:25 »
was für mich aber weiterhin alles dafür sprechen würde, dass die Gewerkschaften die Prüfparameter auswerten sollten und zum Widerspruch und zur Klage aufrufen...

Die Begründung des Gesetzgebers, warum es doch verfassungsmäßig sein soll trotz verletzter Prüfparameter, müsste ja für alle Verfahren einheitlich sein.

Dann sollte es ja genügen, ein einziges Verfahren durch die Instanzen zu jagen (wegen mir noch pro verletzter Besoldungsgruppe und im worst case pro Familienkonstellation)

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1713 am: 28.11.2025 19:26 »
Die eigentliche Klatsche des Urteils: Das BVerfG geht offensichtlich davon aus, dass der Gesetzgeber zu dumm ist, ein Gesetz materiell zu begründen, oder der hD dem im Urteil dargestellten Beamtenbild offenbar nicht mehr entspricht und jeden politischen Quatsch klaglos mitmacht.

Daher kommt wohl auch die offensichtliche Privilegierung der R,W und B-Besoldung. Wobei ich dies bei den B-Parteilsoldaten nicht nachvollziehen kann.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,427
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1714 am: 28.11.2025 19:33 »
Und im Nachgang darf man sich dann über die Koste streiten, wenn der Gesetzgeber Gründe nachschiebt und der Beamte verliert.

Wenn der Gesetzgeber Gründe nachschiebt und man deshalb verliert, muss man auch die Kosten tragen.

Das Prozeduralisierungsgebot hat in der Praxis die letzten 5 Jahre nahezu nichts gebracht, außer viel Papier zu produzieren, was jetzt alles im Papiereimer landet.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1715 am: 28.11.2025 19:35 »
Sollte man nicht den Anspruch haben, in dem Moment in dem man eine Entscheidung trifft, zu wissen, was man bezweckt und was man tut?

Wenn man es - und so wird es passieren - verallgemeinert: Darf sich jetzt der Gesetzgeber jegliche Gesetzesbegründung schlichtweg sparen? Er kann ja begründen, wenn jemand nicht einverstanden ist?! Haushalt, Rente, etc.

Dass man sein Handeln als Gesetzgeber nicht mehr erklären muss, ist für mich die wahre Errosion des Rechtsstaats.
« Last Edit: 28.11.2025 19:41 von GoodBye »

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 262
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1716 am: 28.11.2025 19:43 »
@BalBund, PolareuD

Ich wuerde gerne zum 'Tod' ergaenzen...
Ohne zu viel verklausuliert zu schreiben, was welche Position aus welchem hause ist (das fuellt mittlerweile Buecher), hat die BR zwei Optionen:
2026 kontrolliert operieren – oder 2027 von Karlsruhe operiert werden.

Den Tod sehe ich gerade noch nicht, wenn ich nach links oder rechts schaue...die Variantenrechnungen dauern an, und ja: die Groeßenordnung ist haesslich genug, dass das Kanzleramt reflexhaft auf Risikoabschirmung schaltet. :)
Jedoch den Tod erkennt man daran, dass die Federfuehrung eingefroren wird. Das passiert hier aber gerade nicht: Es wird gerechnet, abgeglichen, querprueft...auch wenns dem Lars ein wenig mulmig wird :D

Immer wieder interessant hinter die Kulissen blicken zu können.
Meine Frage ist somit auch hinreichend beantwortet Durgi.. ;)

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1717 am: 28.11.2025 19:47 »
@BalBund, PolareuD

Ich wuerde gerne zum 'Tod' ergaenzen...
Ohne zu viel verklausuliert zu schreiben, was welche Position aus welchem hause ist (das fuellt mittlerweile Buecher), hat die BR zwei Optionen:
2026 kontrolliert operieren – oder 2027 von Karlsruhe operiert werden.

Den Tod sehe ich gerade noch nicht, wenn ich nach links oder rechts schaue...die Variantenrechnungen dauern an, und ja: die Groeßenordnung ist haesslich genug, dass das Kanzleramt reflexhaft auf Risikoabschirmung schaltet. :)
Jedoch den Tod erkennt man daran, dass die Federfuehrung eingefroren wird. Das passiert hier aber gerade nicht: Es wird gerechnet, abgeglichen, querprueft...auch wenns dem Lars ein wenig mulmig wird :D

Immer wieder interessant hinter die Kulissen blicken zu können.
Meine Frage ist somit auch hinreichend beantwortet Durgi.. ;)

Dass Lars eher am Wasser steht und schnell angefasst ist, dürfte bekannt sein.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1718 am: 28.11.2025 20:21 »
Die ersten vorsichtigen Berechnungen beim Land Berlin beliefen sich, wenn ich es richtig verstanden habe, auf etwa 4.600 Euro pro Widerspruch. Wenn beim Bund die Zahlen in ähnlicher Größenordnung sind, und der tatsächlich allen 345.000 Beamten und Soldaten das Geld seit 2020 nachzahlen möchte, reden wir über knapp 1,6 Mrd pro Jahr, 2027 mithin über 8 Jahre, also 12,8 Mrd Euro. Dazu kommen noch geschätzte 1,5 Mrd Euro für die kinderreichen Beamten.

Das wäre ein extrem böser Haushaltsposten und das da dem einen oder anderen mulmig wird, ist auch nachvollziehbar. Allerdings dürfte ein Teil durch die Einkommenssteuer wieder in die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen zurück fließen.

Ich befürchte auch, dass es in den anderen Bundesländern ähnlich ist, also das heiße Eisen bis zur nächsten Wahl nicht angepackt wird und man den Scherbenhaufen den Nachfolgern hinterläßt.

Auch wenn Warten ärgerlich ist, steht man sich jedoch je nach Besoldungsgruppe und Familienstand vielleicht im Nachhinein finanziell besser, wenn das Reparaturgesetz etwas später kommt.

In jedem Fall kann ein Widerspruch auch in diesem und nächstem Jahr nicht schaden.

InternetistNeuland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 436
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1719 am: 28.11.2025 20:28 »
Die ersten vorsichtigen Berechnungen beim Land Berlin beliefen sich, wenn ich es richtig verstanden habe, auf etwa 4.600 Euro pro Widerspruch. Wenn beim Bund die Zahlen in ähnlicher Größenordnung sind, und der tatsächlich allen 345.000 Beamten und Soldaten das Geld seit 2020 nachzahlen möchte, reden wir über knapp 1,6 Mrd pro Jahr, 2027 mithin über 8 Jahre, also 12,8 Mrd Euro. Dazu kommen noch geschätzte 1,5 Mrd Euro für die kinderreichen Beamten.

Das wäre ein extrem böser Haushaltsposten und das da dem einen oder anderen mulmig wird, ist auch nachvollziehbar. Allerdings dürfte ein Teil durch die Einkommenssteuer wieder in die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen zurück fließen.

Ich befürchte auch, dass es in den anderen Bundesländern ähnlich ist, also das heiße Eisen bis zur nächsten Wahl nicht angepackt wird und man den Scherbenhaufen den Nachfolgern hinterläßt.

Auch wenn Warten ärgerlich ist, steht man sich jedoch je nach Besoldungsgruppe und Familienstand vielleicht im Nachhinein finanziell besser, wenn das Reparaturgesetz etwas später kommt.

In jedem Fall kann ein Widerspruch auch in diesem und nächstem Jahr nicht schaden.

Wenn die Nachzahlungen Nettobeträge sind dann dürfte eigentlich nichts mehr in den Haushalt zurückfließen. Sonst wären es ja Bruttonachzahlungen.

NvB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 128
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1720 am: 28.11.2025 21:14 »
Die ersten vorsichtigen Berechnungen beim Land Berlin beliefen sich, wenn ich es richtig verstanden habe, auf etwa 4.600 Euro pro Widerspruch. Wenn beim Bund die Zahlen in ähnlicher Größenordnung sind, und der tatsächlich allen 345.000 Beamten und Soldaten das Geld seit 2020 nachzahlen möchte, reden wir über knapp 1,6 Mrd pro Jahr, 2027 mithin über 8 Jahre, also 12,8 Mrd Euro. Dazu kommen noch geschätzte 1,5 Mrd Euro für die kinderreichen Beamten.

Das wäre ein extrem böser Haushaltsposten und das da dem einen oder anderen mulmig wird, ist auch nachvollziehbar. Allerdings dürfte ein Teil durch die Einkommenssteuer wieder in die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen zurück fließen.

Ich befürchte auch, dass es in den anderen Bundesländern ähnlich ist, also das heiße Eisen bis zur nächsten Wahl nicht angepackt wird und man den Scherbenhaufen den Nachfolgern hinterläßt.

Auch wenn Warten ärgerlich ist, steht man sich jedoch je nach Besoldungsgruppe und Familienstand vielleicht im Nachhinein finanziell besser, wenn das Reparaturgesetz etwas später kommt.

In jedem Fall kann ein Widerspruch auch in diesem und nächstem Jahr nicht schaden.

Ich finde diese Ansicht aber hochgradig, sorry, asozial vom Gesetzgeber. Insbesondere die Kollegen mit Kindern brauchen dieses Geld JETZT. Insbesondere Jetzt, weil gerade die Einkäufe in den letzten Jahren gestiegen sind. Oder hat hier irgendwer noch einen vollen Einkaufswagen für unter 120€ gesehen? Ich schon lange nicht mehr.

Mir bringt kein Kleckerbetrag aus 2008 was, an dem die Inflation so geknabbert hat, dass er gefühlt 50% an Wert seit dem verloren hat.

Aussitzen von Ansprüchen die einem zustehen, während der Staat lieber gestern als heute seine eigenen Ansprüche (Steuern etc) gerne als Sofortüberweisung haben möchte, ist in meinen Augen nicht akzeptabel.

Ich sage es nochmal klar und deutlich: Das schlimmste für einen Staat sind Beamte, die die Spielregeln nicht mehr durchsetzen, weil sie selbst wie Verfügungsmasse ohne Ansprüche gehalten werden und innerlich den Staat ablehnen.
Ich wünsche mir für die Zukunft vom BVerfG, dass Urteile nicht in 1 1/2 Jahren umgesetzt werden müssen, sondern verfassungswidriges muss unmittelbar korrigiert werden, insbesondere für Anspruchszeiträume die bald 20 jähriges feiern. Da muss der Gesetzgeber (Insbesondere die Politik) halt Überstunden klöppeln.

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1721 am: 28.11.2025 21:34 »
Die ersten vorsichtigen Berechnungen beim Land Berlin beliefen sich, wenn ich es richtig verstanden habe, auf etwa 4.600 Euro pro Widerspruch. Wenn beim Bund die Zahlen in ähnlicher Größenordnung sind, und der tatsächlich allen 345.000 Beamten und Soldaten das Geld seit 2020 nachzahlen möchte, reden wir über knapp 1,6 Mrd pro Jahr, 2027 mithin über 8 Jahre, also 12,8 Mrd Euro. Dazu kommen noch geschätzte 1,5 Mrd Euro für die kinderreichen Beamten.

Das wäre ein extrem böser Haushaltsposten und das da dem einen oder anderen mulmig wird, ist auch nachvollziehbar. Allerdings dürfte ein Teil durch die Einkommenssteuer wieder in die Haushalte des Bundes, der Länder und Kommunen zurück fließen.

Ich befürchte auch, dass es in den anderen Bundesländern ähnlich ist, also das heiße Eisen bis zur nächsten Wahl nicht angepackt wird und man den Scherbenhaufen den Nachfolgern hinterläßt.

Auch wenn Warten ärgerlich ist, steht man sich jedoch je nach Besoldungsgruppe und Familienstand vielleicht im Nachhinein finanziell besser, wenn das Reparaturgesetz etwas später kommt.

In jedem Fall kann ein Widerspruch auch in diesem und nächstem Jahr nicht schaden.

Ich finde diese Ansicht aber hochgradig, sorry, asozial vom Gesetzgeber. Insbesondere die Kollegen mit Kindern brauchen dieses Geld JETZT. Insbesondere Jetzt, weil gerade die Einkäufe in den letzten Jahren gestiegen sind. Oder hat hier irgendwer noch einen vollen Einkaufswagen für unter 120€ gesehen? Ich schon lange nicht mehr.

Mir bringt kein Kleckerbetrag aus 2008 was, an dem die Inflation so geknabbert hat, dass er gefühlt 50% an Wert seit dem verloren hat.

Aussitzen von Ansprüchen die einem zustehen, während der Staat lieber gestern als heute seine eigenen Ansprüche (Steuern etc) gerne als Sofortüberweisung haben möchte, ist in meinen Augen nicht akzeptabel.

Ich sage es nochmal klar und deutlich: Das schlimmste für einen Staat sind Beamte, die die Spielregeln nicht mehr durchsetzen, weil sie selbst wie Verfügungsmasse ohne Ansprüche gehalten werden und innerlich den Staat ablehnen.
Ich wünsche mir für die Zukunft vom BVerfG, dass Urteile nicht in 1 1/2 Jahren umgesetzt werden müssen, sondern verfassungswidriges muss unmittelbar korrigiert werden, insbesondere für Anspruchszeiträume die bald 20 jähriges feiern. Da muss der Gesetzgeber (Insbesondere die Politik) halt Überstunden klöppeln.

Karlsruhe hat ja im Urteil irgendwas von effektivem Rechtsschutz geblubbert weil wir nicht streiken dürfen. Ich teste gerade live zum ersten mal (Klage), in wie weit das schneller ist als die Vorgänge derjenigen die vor mir kamen.

emdy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 765
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1722 am: 28.11.2025 21:58 »
Sollte man nicht den Anspruch haben, in dem Moment in dem man eine Entscheidung trifft, zu wissen, was man bezweckt und was man tut?

Wenn man es - und so wird es passieren - verallgemeinert: Darf sich jetzt der Gesetzgeber jegliche Gesetzesbegründung schlichtweg sparen? Er kann ja begründen, wenn jemand nicht einverstanden ist?! Haushalt, Rente, etc.

Dass man sein Handeln als Gesetzgeber nicht mehr erklären muss, ist für mich die wahre Errosion des Rechtsstaats.

Absolut richtiger Einwand. Der Beschluss ist insgesamt einfach wachsweich. Und was die Äußerungen der Insider anbelangt: Es ist nur noch surreal in welcher Parallelwelt die Herren Minister und Staatssekretäre agieren, nicht in der Lage, die Erfüllung staatlicher Pflichtaufgaben sicherzustellen. Der politische Betrieb in Deutschland ist offenbar zur Organisation eines rasenden Stillstandes verkommen.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 837
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1723 am: 28.11.2025 22:20 »
Betrifft eines der entscheidungsreifen Verfahren einen Beamten mit drei oder mehr Kindern?

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 249
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1724 am: 28.11.2025 23:24 »
Was für eine Überraschung...

https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-verzoegert-sich-weiter.html

Das Ding ist tot. Sorry, aber das ist die schlichte und bittere Wahrheit. Ihr könnt noch 500 weitere Seiten mit fiktiven Berechnungen durchführen, was wem wann und wie zustehen müsste. Das BMF hält die Umsetzung des Urteils ohne Nachtragshaushalt für nicht machbar, das BK wird sich diese Flanke vor den Landtagswahlen 2026 nicht eröffnen und den Wirtschaftsmagnaten dem Vorwurf der Opposition ausliefern unfähig zu sein HH-Risiken richtig zu bepreisen.

Ich empfehle Gelassenheit, auch wenn es schwer fällt. Widersprüche für diejenigen, denen das Rundschreiben zu unsicher ist und einen langen Atem. Berlin rechnet gerade, S-H ebenso, wenn die Zahlen vorliegen kann der Bund hochrechnen und dann reden wir über einen wirklich bösen Posten im HH 2027.

Auch von mir - Vielen Dank für die Info!

Das bedeutet, wir werden frühestens Ende September 2026 einen neuen Entwurf sehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch noch etwas länger dauern wird. Die Bundesregierung wird schauen, wie die anderen Bundesländer reagieren und sich die günstigste Variante auswählen. In 2027 finden auch schon wieder die nächsten Tarifverhandlungen statt.

Wenn man sich die Vergangenheit anschaut, ist beim Bund immer "irgendetwas" dazwischen gekommen...

- Seehofer-Entwurf wurde von Finanzminister Scholz gestoppt und nächster Regierung in die Schuhe geschoben
- erster Faeser-Entwurf wurde von Finanzminister Lindner gestoppt
- zweiter Faeser-Entwurf hat sich wegen Neuwahlen erledigt
- Dobrindt-Entwurf wurde von Finanzminster Klingbeil verzögert und endgültig durch Karlsruhe gestoppt

Meine Prognose für den zweiten Dobrindt-Entwurf in 2027:

 - wird durch Finanzminister Klingbeil verzögert und endgültig durch Regierungsbruch/ggf. Neuwahlen gestoppt

Der Bund ist hier im Vergleich zu den Bundesländern wirklich schwach. Alle 16 Bundesländer haben auf das Urteil aus 2020 reagiert, nur der Bund nicht.