Die Kosten der KV und Kindergeld neutralisieren sich tatsächlich weitestgehend bei dem 4K Beamten.
Aber bei der Betrachtung des Single gegenüber dem 4K Beamten ist ja sein Beitrag mit dem der gesamten Familie unter Berücksichtigung der Beihilfesätze zu vergleichen . Da der Single regelmäßig 50 % abzusichern hat, der 4K Beamte 30% für sich und den Ehegatten und je 20 % pro Kind, mithin in Summe etwa 100% eines Beihilfeberechtigten (wobei Kinder immer etwas günstiger sind) ist das Delta der KV Beiträge zwischen dem Modellbeamten und dem Single nur in etwa das doppelte. Somit wird die Mehrbelastung der KV Beiträge in etwa schon mit dem Kindergeld für ein Kind abgedeckt, das Kindergeld für das zweite könnte mithin das Nettoeinkommen tatsächlich erhöhen.
Und diese absurd hohen Familienzuschläge würden ja nur in München oder anderen Regionen mit extrem hohen MÄE anfallen, in Erfurt wären wir vermutlich bei deutlich unter 1000 Euro brutto pro Monat. Und da wäre die Frage: wie viele Beamte in EF1 gibt es denn in München, die in der Besoldungsgruppe des am schlechtesten bezahlten Beamten sind und mit 19 oder 20 schon 2 Kinder haben? Mehr als 5 von 372.000 Beamten im Bund? Das Verhältnis von Grundalimentation zu Familienzuschlägen mit steigender Anzahl der Erfahrungsstufen und in höheren Besoldungsgruppen wird auch günstiger, sofern die Familienzuschläge nominal konstant bleiben würden. Und nur etwa 5 % der Beamten sind ja erst in EF 1. So verstanden wäre ja die Frage zu stellen, ob dann nicht dennoch die Grundbesoldung dominiert, weil die sich im Gegensatz zu den Familienzuschlägen mit steigender Besoldungsgruppe oder steigender Erfahrungsstufe positiv verändert.
Übrigens hätte das BVerfG ja auch kein Problem damit, wenn der Gesetzgeber dem am schlechtest bezahlten 4K Beamten am Ende mehr als Mindestbesoldung bezahlen würde. Ich rede ja nur von einer absoluten Untergrenze.
Wenn man die absolute Untergrenze der Grundalimentation noch höher setzen würde, käme man ja andersrum irgendwann zu dem Ergebnis, dass der Single in München fast dasselbe bekommt wie der 4K Beamte in Duisburg. Das Ergebnis kann ja auch irgendwie nicht sachgerecht sein, oder? Oder anders ausgedrückt: Wie hoch müsste aus deiner Sicht die absolute Untergrenze der Grundalimentation sein? Kannst du das beziffern?
(Die ganze Betrachtung fußt allerdings auf dem Grundgedanken, dass mit "unterschiedslos" tatsächlich auch "unterschiedslos in der Bezugsregion" gemeint ist. Wenn alleine der Gedanke sich im Nachhinein als falsch erweist, dann sind die darauf aufbauenden Gedanken natürlich auch falsch)
Themenwechsel: Hast du das gelesen, was ich zur Definition der Armutsgrenze abhängig von der Bezugsregion gefunden habe? Was meinst du dazu?