Im Übrigen scheinen wir 'Upperclass' unterschiedlich zu definieren.
Dann meine konkrete Frage, wo fängt bei dir bezogen auf das Median der Äquivalenzeinkommen die Upperclass an? Als oberes Einkommen wird idR 150% des MÄE angesehen und 150-200% ist dann obere Mittelschicht. Insofern stimmt es natürlich das 134% nicht upperclass ist.
Du hast die These verbreitet, ein A5er könnte zur Upperclass gehören. Ist schon vermessen das jetzt umzudrehen. Ohne das jetzt konkret nachzurechnen, wie Du das von mir verlangst, stelle ich die These auf, dass A5 sich irgendwo im Bereich Mindestlohn bewegen dürfte.
Man kann bei austeichend andauernder Betrachtung schon herauslesen, in welche Richtung Du das hier beeinflussen möchtest. Du bist kein Beamter und kannst daher bestimmte Aspekte zu dem Thema hier nicht nachvollziehen (was kein Vorwurf ist). Es wäre gerade dann ab und an geschickter, sich seiner Meinung zu enthalten.
Wenn man Upperclass als über 120 MÄE definiert, dann sind A5 in einigen Regionen derzeitig Upperclass, Wenn man upperclass mit 200MÄE definiert dann nicht.
Und ich habe von dir nicht verlangt etwas nachzurechnen, sondern dich gebeten, mitzuteilen was deine individuelle Definition ist.
Und ich finde es beschämend bzw. eine Frechheit, mir zu unterstellen ich würde irgendwohin etwas beeinflussen wollen.
Das einzige was ich beeinflussen will ist, objektive Kriterien ins Bewusstsein zu bringen, damit die Menschen, die glauben, dass das BVerfG verlangt, dass alle Beamte 30% mehr bekommen müssen, was nicht der Realität entspricht, geerdet werden.
Daher spiele ich den Advocatus Diaboli und setze mich den Anfeindungen aus, weil ich ein grosses Interesse an vielschichtigen Denken habe.
Bubble denken hilft niemanden.