Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 203023 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1890 am: 30.11.2025 20:59 »
Wir sollten uns nicht spalten lassen. Lehrer sind genauso unsere Kollegen wie Polizisten, Finanzbeamte und Feuerwehrleute. Wir sitzen hier alle im selben Boot, ob Kommune, Kreis, Land oder Bund.

Dann wäre der ganze Spaß aber auch bezahlbarer und die 17 DH würden die ganzen Tricksereien auch nicht in dem Umfang anfangen.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1891 am: 30.11.2025 21:03 »
Wir sollten uns nicht spalten lassen. Lehrer sind genauso unsere Kollegen wie Polizisten, Finanzbeamte und Feuerwehrleute. Wir sitzen hier alle im selben Boot, ob Kommune, Kreis, Land oder Bund.

Dann wäre der ganze Spaß aber auch bezahlbarer und die 17 DH würden die ganzen Tricksereien auch nicht in dem Umfang anfangen.

Nö. Huso machen HusoSachen.da ist der Betrag egal. Genauso ist mir der Betrag egal. Geklagt wird aus Prinzip mittlerweile

kimonbon

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« Antwort #1892 am: 30.11.2025 21:10 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Warum sind eigentlich in jeder Diskussion die Lehrer im Vordergrund, obwohl Sie bezüglich der Frage des Beamtentums die ersten sind, auf die man verzichten könnte? Das tut hier nix zu Sache. Sie sind gerade hinsichtlich des Bundes völlig egal und auch auf Länder-Ebene zu vernachlässigen.

40% aller Beamten in Deutschland sind Lehrer. Das ist schon ein relevanter Posten vor allem da es sowohl Beamte als auch angestellte Lehrer gibt.

Aber wenn die Lehrer nicht mehr verbeamtet werden dann macht doch keiner mehr den Job mit den TikTok Blagen als Beamteter Lehrer kann man länger Krank sein mit laufenden Bezügen das Macht die Gesundheit sonst nicht mit hahaahaaa und solange alle 16 Bundesländer andere Verbeamtungsregeln haben werden die faulen Studenten auch immer in den Ländern verbeamten Lassen wo es als Lehrer geht schön blöd wenn man es nicht machen würde. Hahaaaaaa nix wird sich ändern nur blöd wenn man sich noch nicht verbeamten lässt mehr netto vom brutto hahaaaaa   

Bodycount02

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1893 am: 30.11.2025 21:16 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Warum sind eigentlich in jeder Diskussion die Lehrer im Vordergrund, obwohl Sie bezüglich der Frage des Beamtentums die ersten sind, auf die man verzichten könnte? Das tut hier nix zu Sache. Sie sind gerade hinsichtlich des Bundes völlig egal und auch auf Länder-Ebene zu vernachlässigen.

40% aller Beamten in Deutschland sind Lehrer. Das ist schon ein relevanter Posten vor allem da es sowohl Beamte als auch angestellte Lehrer gibt.

Aber wenn die Lehrer nicht mehr verbeamtet werden dann macht doch keiner mehr den Job mit den TikTok Blagen als Beamteter Lehrer kann man länger Krank sein mit laufenden Bezügen das Macht die Gesundheit sonst nicht mit hahaahaaa und solange alle 16 Bundesländer andere Verbeamtungsregeln haben werden die faulen Studenten auch immer in den Ländern verbeamten Lassen wo es als Lehrer geht schön blöd wenn man es nicht machen würde. Hahaaaaaa nix wird sich ändern nur blöd wenn man sich noch nicht verbeamten lässt mehr netto vom brutto hahaaaaa

Bei dir hat das Leerkörper auf jedenfall versagt. Hahaaaa. Meine Güte welches Niveau.

netzguru

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« Antwort #1894 am: 30.11.2025 21:58 »
Hallo zusammen,

für mich sieht es so aus, wenn hier Schreiber sind, die ihren für König/Kaiser äh DH hier nur Unruhe rein bringen sollen.
Es ist doch schlimmer hier als im Kindergarten, nur das keine Spielsachen fliegen.

Es ist doch egal für welchen DH der Beamte Dienst schiebt. Aus jedem Bereich können Anregungen und Ideen kommen.
Da wo ich her komme wird das Thema so gut, wie nicht verbreitet.
Wer in Pension ist bekommt keine Infos.
Brauche ich Infos, rufe ich bei anderen Behörden an, um an den Betriebs-/ Personalrat zukommen.

Gruß
netzguru

Julianx1

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« Antwort #1895 am: 30.11.2025 22:01 »
Hier werden alle Kommentare auf ein Urteil für das Land Berlin abgestellt. Aber dann darf man nicht über Lehrer sprechen, da sie ja einem Land zuzuordnen sind und nicht dem Bund.  😆. Irgend wie mein Humor. Gut, ma kann das jetzt auch auf den Bund übertragen. Wo werden wir wirklich noch gebraucht? Polizei am ehesten. Aber auch da ließe sich wie in anderen Staaten eine andere Lösung finden. Korruption hängt nicht an der Amtsneutralität. Das ist einfach eine Frage der Innenrevision. Man kann in einem Arbeitsvertrag die gleichen Neutralitätspflichten hängen wie an einem Eid.

Streik? Wer geht denn heute noch streiken. Es sind meistens die unteren Entgeltgruppen.

Fakt ist. Wir sind richtig teuer wenn wir krank sind. Da gibt’s billigeres auf dem Markt.

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« Antwort #1896 am: 30.11.2025 22:02 »
Hallo zusammen,

für mich sieht es so aus, wenn hier Schreiber sind, die ihren für König/Kaiser äh DH hier nur Unruhe rein bringen sollen.
Es ist doch schlimmer hier als im Kindergarten, nur das keine Spielsachen fliegen.

Es ist doch egal für welchen DH der Beamte Dienst schiebt. Aus jedem Bereich können Anregungen und Ideen kommen.
Da wo ich her komme wird das Thema so gut, wie nicht verbreitet.
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Wenn ein Beamter/eine Beamtin nicht weiß, wer sein Dienstherr ist und dies in einem Forum nicht zuordnen kann, dann ist er Teil des Problems. Egal ob 4k- oder Single ;)

Bodycount02

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« Antwort #1897 am: 30.11.2025 22:05 »
Hier werden alle Kommentare auf ein Urteil für das Land Berlin abgestellt. Aber dann darf man nicht über Lehrer sprechen, da sie ja einem Land zuzuordnen sind und nicht dem Bund.  😆. Irgend wie mein Humor. Gut, ma kann das jetzt auch auf den Bund übertragen. Wo werden wir wirklich noch gebraucht? Polizei am ehesten. Aber auch da ließe sich wie in anderen Staaten eine andere Lösung finden. Korruption hängt nicht an der Amtsneutralität. Das ist einfach eine Frage der Innenrevision. Man kann in einem Arbeitsvertrag die gleichen Neutralitätspflichten hängen wie an einem Eid.

Streik? Wer geht denn heute noch streiken. Es sind meistens die unteren Entgeltgruppen.

Fakt ist. Wir sind richtig teuer wenn wir krank sind. Da gibt’s billigeres auf dem Markt.

Puh schwierig. Von Leerern würde ich schon ein selektiveres Lesen erwarten.

MoinMoin

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« Antwort #1898 am: 30.11.2025 22:13 »
Im Übrigen scheinen wir 'Upperclass' unterschiedlich zu definieren.
Dann meine konkrete Frage, wo fängt bei dir bezogen auf das Median der Äquivalenzeinkommen die Upperclass an? Als oberes Einkommen wird idR 150% des MÄE angesehen und 150-200% ist dann obere Mittelschicht. Insofern stimmt es natürlich das 134% nicht upperclass ist.

Du hast die These verbreitet, ein A5er könnte zur Upperclass gehören. Ist schon vermessen das jetzt umzudrehen. Ohne das jetzt konkret nachzurechnen, wie Du das von mir verlangst, stelle ich die These auf, dass A5 sich irgendwo im Bereich Mindestlohn bewegen dürfte.

Man kann bei austeichend andauernder Betrachtung schon herauslesen, in welche Richtung Du das hier beeinflussen möchtest. Du bist kein Beamter und kannst daher bestimmte Aspekte zu dem Thema hier nicht nachvollziehen (was kein Vorwurf ist). Es wäre gerade dann ab und an geschickter, sich seiner Meinung zu enthalten.
Wenn man Upperclass als über 120 MÄE definiert, dann sind A5 in einigen Regionen derzeitig Upperclass, Wenn man upperclass mit 200MÄE definiert dann nicht.
Und ich habe von dir nicht verlangt etwas nachzurechnen, sondern dich gebeten, mitzuteilen was deine individuelle Definition ist.

Und ich finde es beschämend bzw. eine Frechheit, mir zu unterstellen ich würde irgendwohin etwas beeinflussen wollen.

Das einzige was ich beeinflussen will ist, objektive Kriterien ins Bewusstsein zu bringen, damit die Menschen, die glauben, dass das BVerfG verlangt, dass alle Beamte 30% mehr bekommen müssen, was nicht der Realität entspricht, geerdet werden.

Daher spiele ich den Advocatus Diaboli und setze mich den Anfeindungen aus, weil ich ein grosses Interesse an vielschichtigen Denken habe.

Bubble denken hilft niemanden.


netzguru

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« Antwort #1899 am: 30.11.2025 22:16 »

Wenn ein Beamter/eine Beamtin nicht weiß, wer sein Dienstherr ist und dies in einem Forum nicht zuordnen kann, dann ist er Teil des Problems. Egal ob 4k- oder Single ;)
Ein ist Problem ist, die Telefonzentrale stellt nicht durch.
Durch ständiges Umschichten und Verschieben von Org Einheiten wechselt auch die Ansprechpartner.
Wer im Ruhestand ist wir zu einer anderen Behörde umgelagert, die können auch nicht immer einem helfen, da Betriebsvereinbarungen gibt die im Ruhestand weiter laufen

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1900 am: 30.11.2025 22:19 »
Ich hoffe, dass selbst MoinMoin einsieht, dass ein Wert von 130% das absolute Gegenteil einer seitens des BVerfG zwar erlaubten, jedoch in der Höhe begrenzten, Nebenkomponente der Grundbesoldung darstellen würde..
Da es eine Besoldungskürzung wäre, wenn man den Singlebeamten auf 80% MÄE drücken würde mache ich mir auch keine Gedanken über eine Zuschlagsorgie von 130%, die ich natürlich auch als nicht GG konform ansehe.
Dann wäre ja nur 38% des Nettogehalts eines 4K Beamten aus der Grundbesoldung.

Da der kleinste Berliner Beamte 2024 aber bei 110% lag und man davon ausgehen kann, dass keine Grundbesoldungskürzung erfolgen darf, sondern sie angehoben werden muss (wg. Nominal/Tariflohnindex) kann der Gesetzgeber mit wesentlich geringeren Famzuschläge klarkommen.

Aber das ergibt sich auch ganz einfach in der Betrachtung der Wertigkeit des Amtes, denn wenn sich der Berliner Single EG5er in der niedrigsten Stufe aktuell (2024) bei 95,5% MÄE befindet, dann muss der A5er Beamte sich natürlich auch in dieser Region wiederfinden und er befindet aktuell bei 96,5%.

Es sollen doch aber auch Single-Kläger dabei gewesen sein. Insofern bestätigt sich doch die "4K-Rechnung" auch für den Single-Beamten!?
Natürlich, denn es ist die aktuelle Leitlinie. Und diese individuelle Unteralimentierung muss doch auch nicht betrachtet werden, wenn man feststellt, dass die gesamt Besoldung im Arsch ist. Und dass ist sie nun mal.

Aber wenn ein Single Kläger klagen würde, weil er als Single unter der MÄE Grenze fällt, dann würde sich das Gericht damit auseinandersetzen dürfen.

MoinMoin

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« Antwort #1901 am: 30.11.2025 22:34 »
Da der kleinste Berliner Beamte 2024 aber bei 110% lag und man davon ausgehen kann, dass keine Grundbesoldungskürzung erfolgen darf, sondern sie angehoben werden muss (wg. Nominal/Tariflohnindex) kann der Gesetzgeber mit wesentlich geringeren Famzuschläge klarkommen.

Aber das ergibt sich auch ganz einfach in der Betrachtung der Wertigkeit des Amtes, denn wenn sich der Berliner Single EG5er in der niedrigsten Stufe aktuell (2024) bei 95,5% MÄE befindet, dann muss der A5er Beamte sich natürlich auch in dieser Region wiederfinden und er befindet aktuell bei 96,5%.

Alleine diese beiden Sätze lassen leider weiterhin auf fundamentale "Lücken" bezüglich eines zumindest rudimentären Verständnisses der BVerfG-Rechtsprechung schließen. Daher nochmals in extrem komprimierten Worten:

1.) Vorabprüfung
- Im Rahmen der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung wird die Nettoalimentation (Grundbesoldung plus Familienzuschlag/Kindergeld minus Steuern/PKV-Kosten) eines 4K-Beamten in der untersten Besoldungsgruppe mit der Prekaritätsschwelle, also dem 1,84-fachen des Mindest-Äquivalenzeinkommens, verglichen.
- Das ist der EINZIGE Link, den das BVerfG zwischen der Besoldung und dem MÄE herstellt (in der gesamten Prüfung)!!
- Im Ergebnis hätte die Bruttobesoldung des untersten 4K-Beamten im letzten Jahr grob bei 5.000 € liegen müssen (Annahme: Bayerisches MÄE).
- Unter der Annahme, dass das BVerfG eine massive Erhöhung des Familienzuschlags von 18,3% auf 35% (im Verhältnis zur Grundbesoldung) akzeptieren würde, hätte die Bruttobesoldung des untersten Single-Beamten entsprechend bei rund 3.700 € liegen müssen.
- Und nochmal: Das ist die einzige "Mechanik", die für die Besoldung des untersten Single-Beamten im Rahmen der Vorabprüfung relevant ist!

2.) Fortschreibungsprüfung
-Hier wird, separat für alle Besoldungsgruppen, die Bruttobesoldung eines Single-Beamten in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe mit der Tariflohnentwicklung, der Nominallohnentwicklung und der Verbraucherpreisentwicklung verglichen. Außerdem wird ein systeminterner Vergleich zwischen den Besoldungsgruppen durchgeführt (ebenfalls basierend auf den Endstufenbesoldungen von Single-Beamten).
-Das MÄE spielt im Rahmen der Fortschreibungsprüfung an keiner Stelle irgendeine Rolle!!


Also bitte versuche doch wenigstens, dich zumindest etwas näher an der BVerfG-Rechtsprechung zu orientieren. Des Weiteren sind deine persönlichen (Moral-)Vorstellungen, die wie vorhin von @bebolus völlig zu Recht angemerkt, aus jedem deiner Posts herausquellen, zwar möglicherweise für den einen oder anderen Leser von Interesse, aber sicherlich nicht sonderlich hilfreich für eine faktenbasierte Diskussion des neuen Urteils, um die es in diesem Thread in erster Linie geht.

Nur als Beispiel hier ein paar aktuelle Fragen, zu denen (fundierter!) Input mehr als willkommen wäre:
- Sind etwaige Ortszuschläge im Lichte der Rn. 71 und Rn. 78 weiterhin "möglich"?
- Welches oder welche MÄE ist/sind für uns Bundesbeamte relevant?
- Was ist mit der Alimentation ab dem dritten Kind?
- usw., usf.
Ich denke halt schon weiter in die Zukunft und über das offensichtliche hinweg.
Und betrachte die Konsequenzen die mit dem Urteil einhergehen, natürlich nicht streng juristisch, sondern eher mathematisch und pragmatisch.

Und ich betrachte die unterschiedliche Leitplanken, die das Gericht vorgegeben hat, halt nicht singulär, je nach Wunschkonzert, sondern als ganzes.

Und muss nochmals ernsthaft fragen, ob jemand glaubt, dass es eine Amtsangemessene Besoldung ist, wenn der A5er bei über 150 MÄE liegt.

So als reine Fakten Frage.

Die Einführung der MÄE in der Betrachtung der Besoldung ist keine Einbahnstrasse. Zumindest gedanklich.


GoodBye

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« Antwort #1902 am: 30.11.2025 22:43 »
Jetzt denke ich auch mal pragmatisch. Wer erwartet denn allen Ernstes, ohne Erhöhung der Grundbesoldung noch vernünftiges Personal, vor allem in den höheren Besoldungsgruppen, zu finden.

Unbegrenzte Teilzeitmöglichkeiten, Familienzuschläge, günstige Privatversicherung… Ich habe bereits mehrmals gesagt, für welche Gruppe das allein attraktiv ist.

Bundesjogi

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« Antwort #1903 am: 30.11.2025 23:18 »
Jetzt denke ich auch mal pragmatisch. Wer erwartet denn allen Ernstes, ohne Erhöhung der Grundbesoldung noch vernünftiges Personal, vor allem in den höheren Besoldungsgruppen, zu finden.

Unbegrenzte Teilzeitmöglichkeiten, Familienzuschläge, günstige Privatversicherung… Ich habe bereits mehrmals gesagt, für welche Gruppe das allein attraktiv ist.
Für alle natürlich? Da ist ja nun nichts Schlechtes dabei...

clarion

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« Antwort #1904 am: 30.11.2025 23:30 »
Hallo,

ich denke, das Urteil hat für die vergangeenen und derzeit noch gültige Besoldung Leitplanken gesetzt. Und wenn bei den meisten (allen?) Dienstherren bis A10 oder A11 hoch nicht die Mindestbesoldung gewährt wird, dann rechne ich durchaus mit Nachzahlungen für ALLE Widerspruchsführer. Denn das derzeitige Besoldungssystem "ist nachhaltig erschüttert". Eine größere Klatsche als diese Feststellung konnte es doch nicht geben. Oder ist da jemand anderer Meinung?

Eie andere Sache ist die, wie ein neues Besoldungssystem aufgebaut werden sollte. Eine Neuausrichtung muss der Besoldungsgesetzgeber begründen können, und die Begründung darf keine rein haushalterische sein. Ich denke und hoffe, dass man sich nun Gedanken macht und zu einer fairen Besoldung kommen.

Etwas irritiert mich allerdings, dass ihr MoinMoin und Rentenonkel Euch mit so viel Elan in die Entwicklung eines neues Besoldunggesetztes stürzt, als es ob es Euer Job wäre. Ich für meinen Teil warte ab und werde beizeiten überlegen, ob ich auch gegen ein neues Besoldungssystem Rechtsbehelfe einlegen muss.