Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 202259 times)

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1860 am: 30.11.2025 14:49 »
Ich hoffe, dass selbst MoinMoin einsieht, dass ein Wert von 130% das absolute Gegenteil einer seitens des BVerfG zwar erlaubten, jedoch in der Höhe begrenzten, Nebenkomponente der Grundbesoldung darstellen würde..
Da es eine Besoldungskürzung wäre, wenn man den Singlebeamten auf 80% MÄE drücken würde mache ich mir auch keine Gedanken über eine Zuschlagsorgie von 130%, die ich natürlich auch als nicht GG konform ansehe.
Dann wäre ja nur 38% des Nettogehalts eines 4K Beamten aus der Grundbesoldung.

Da der kleinste Berliner Beamte 2024 aber bei 110% lag und man davon ausgehen kann, dass keine Grundbesoldungskürzung erfolgen darf, sondern sie angehoben werden muss (wg. Nominal/Tariflohnindex) kann der Gesetzgeber mit wesentlich geringeren Famzuschläge klarkommen.

Aber das ergibt sich auch ganz einfach in der Betrachtung der Wertigkeit des Amtes, denn wenn sich der Berliner Single EG5er in der niedrigsten Stufe aktuell (2024) bei 95,5% MÄE befindet, dann muss der A5er Beamte sich natürlich auch in dieser Region wiederfinden und er befindet aktuell bei 96,5%.

Es sollen doch aber auch Single-Kläger dabei gewesen sein. Insofern bestätigt sich doch die "4K-Rechnung" auch für den Single-Beamten!?

Natürlich tut sie das. Ich habe das eh schon ellenlang argumentiert zuvor aber die Single hasser habe ich hier übernehmen lassen weil die für meine Klage irrelevant und auf dem falschen Pfad sind.

Es wird nicht 1 zu 1 sein aber:

BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65 und auf die Bestätigung in 2 BvL 1/86 (Rn. 48, 56)  – mit dem Kerngedanken:

Leitbild ist, dass ein Beamter die Aufwendungen für das erste und zweite Kind im Wesentlichen aus seinen familienneutralen (Grundgehalts-)Bestandteilen bestreiten kann; die kinderbezogenen Zuschläge sind nur eine Zusatzleistung, nicht die Hauptlastträger.

Und im Übrigen sind die Zuschläge nach hiesiger Meinung ja auch begrenzt.


Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1861 am: 30.11.2025 15:06 »
Leute, wir müssen uns mal ehrlich machen. Der Hype ist verflogen. Wir haben ein dickes Problem. Das Urteil ist so offen formuliert, dass wir hier bereits tausend verschiedene Deutungen haben. Wenn sich nun die Volljuristen der Länder oder irgendwelche Kanzleien an den Gesetzentwurf für das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldubgsordnung setzen, dann werden sie möglichst kostengünstig interpretieren und niederschreiben. Und wer soll es ihnen verübeln? Niemand kann sie daran hindern und wir deuten das Urteil ja teilweise selbst zu unseren Lasten. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass wir im Allgemeinen mit Almosen abgespeist werden. Ein kleiner Kreis (A6, 5 Kinder, arbeitsloser Partner) wird die Nachzahlungen erhalten, die wir uns alle wünschen. Wer das dann nicht akzeptieren kann, klagt wieder 15 Jahre oder mehr.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1862 am: 30.11.2025 15:15 »
Leute, wir müssen uns mal ehrlich machen. Der Hype ist verflogen. Wir haben ein dickes Problem. Das Urteil ist so offen formuliert, dass wir hier bereits tausend verschiedene Deutungen haben. Wenn sich nun die Volljuristen der Länder oder irgendwelche Kanzleien an den Gesetzentwurf für das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldubgsordnung setzen, dann werden sie möglichst kostengünstig interpretieren und niederschreiben. Und wer soll es ihnen verübeln? Niemand kann sie daran hindern und wir deuten das Urteil ja teilweise selbst zu unseren Lasten. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass wir im Allgemeinen mit Almosen abgespeist werden. Ein kleiner Kreis (A6, 5 Kinder, arbeitsloser Partner) wird die Nachzahlungen erhalten, die wir uns alle wünschen. Wer das dann nicht akzeptieren kann, klagt wieder 15 Jahre oder mehr.

Dein rationaler Pessimisus in allen Ehren, aber das lamentieren hilft halt nicht. Nur die Tat. Denn mit Taten werden sie uns wieder überfluten und deswegen müssen wir mit WS und Klage immer dagegenhalten. Das hält sie auf Trab und müsste die ideenquelle irgendwann versiegen lassen

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1863 am: 30.11.2025 15:39 »
Da der kleinste Berliner Beamte 2024 aber bei 110% lag und man davon ausgehen kann, dass keine Grundbesoldungskürzung erfolgen darf, sondern sie angehoben werden muss (wg. Nominal/Tariflohnindex) kann der Gesetzgeber mit wesentlich geringeren Famzuschläge klarkommen.

Aber das ergibt sich auch ganz einfach in der Betrachtung der Wertigkeit des Amtes, denn wenn sich der Berliner Single EG5er in der niedrigsten Stufe aktuell (2024) bei 95,5% MÄE befindet, dann muss der A5er Beamte sich natürlich auch in dieser Region wiederfinden und er befindet aktuell bei 96,5%.

Alleine diese beiden Sätze lassen leider weiterhin auf fundamentale "Lücken" bezüglich eines zumindest rudimentären Verständnisses der BVerfG-Rechtsprechung schließen. Daher nochmals in extrem komprimierten Worten:

1.) Vorabprüfung
- Im Rahmen der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung wird die Nettoalimentation (Grundbesoldung plus Familienzuschlag/Kindergeld minus Steuern/PKV-Kosten) eines 4K-Beamten in der untersten Besoldungsgruppe mit der Prekaritätsschwelle, also dem 1,84-fachen des Mindest-Äquivalenzeinkommens, verglichen.
- Das ist der EINZIGE Link, den das BVerfG zwischen der Besoldung und dem MÄE herstellt (in der gesamten Prüfung)!!
- Im Ergebnis hätte die Bruttobesoldung des untersten 4K-Beamten im letzten Jahr grob bei 5.000 € liegen müssen (Annahme: Bayerisches MÄE).
- Unter der Annahme, dass das BVerfG eine massive Erhöhung des Familienzuschlags von 18,3% auf 35% (im Verhältnis zur Grundbesoldung) akzeptieren würde, hätte die Bruttobesoldung des untersten Single-Beamten entsprechend bei rund 3.700 € liegen müssen.
- Und nochmal: Das ist die einzige "Mechanik", die für die Besoldung des untersten Single-Beamten im Rahmen der Vorabprüfung relevant ist!

2.) Fortschreibungsprüfung
-Hier wird, separat für alle Besoldungsgruppen, die Bruttobesoldung eines Single-Beamten in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe mit der Tariflohnentwicklung, der Nominallohnentwicklung und der Verbraucherpreisentwicklung verglichen. Außerdem wird ein systeminterner Vergleich zwischen den Besoldungsgruppen durchgeführt (ebenfalls basierend auf den Endstufenbesoldungen von Single-Beamten).
-Das MÄE spielt im Rahmen der Fortschreibungsprüfung an keiner Stelle irgendeine Rolle!!


Also bitte versuche doch wenigstens, dich zumindest etwas näher an der BVerfG-Rechtsprechung zu orientieren. Des Weiteren sind deine persönlichen (Moral-)Vorstellungen, die wie vorhin von @bebolus völlig zu Recht angemerkt, aus jedem deiner Posts herausquellen, zwar möglicherweise für den einen oder anderen Leser von Interesse, aber sicherlich nicht sonderlich hilfreich für eine faktenbasierte Diskussion des neuen Urteils, um die es in diesem Thread in erster Linie geht.

Nur als Beispiel hier ein paar aktuelle Fragen, zu denen (fundierter!) Input mehr als willkommen wäre:
- Sind etwaige Ortszuschläge im Lichte der Rn. 71 und Rn. 78 weiterhin "möglich"?
- Welches oder welche MÄE ist/sind für uns Bundesbeamte relevant?
- Was ist mit der Alimentation ab dem dritten Kind?
- usw., usf.

Neuer12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1864 am: 30.11.2025 15:51 »
Natürlich kann man die Verbeamtungen auf Richter, Polizei und Soldaten beschränken. In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.

Billiger wird es für den Staat aber erst in Generationen,  wenn die Zahl der Pensionäre signifikant abgenommen hat. Zunächst wird deren Zahl aber zunehmen.

Hast du kinder im Schulalter? Spätestens seit Corona und homeschooling sollte jedem klar sein wie wichtig es ist das Lehrer nicht wochenlang streiken können....

Wenn beide eltern berufstätig sind (heutzutage wahrscheinlich fast überall der Normalzustand) und dann noch lehrerstreiks. Na dann gute Nacht.

Lehrer,ich bin einer, müssen nicht verbeamtet sein.
Warum hätten Sie bei Corona streiken sollen?
Sie müssten netto mind. das gleiche bekommen wie heute, sonst macht es keiner mehr.
Verbeamtet macht eigentlich keinen Sinn, vll noch bei Schulleitungen.
Ist gleichzeitig Off topic


Dann ließ die Aussage nochmal. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, wie hart die Corona-Zeit für Eltern gewesen ist, weil die Kinder lange von zu Hause betreut werden mussten. Kann ich leider auch bejahen.
Wenn Lehrer aufgrund von Tarifverhandlungen streiken dürften.. dürfen sie jedoch nicht, weil verbeamtet.

Danke das es noch jemand so in Erinnerung hat :)

Bei Berufsschulen oder höhere Handelsschulen oder Oberstufen kann es von mir aus gerne abgeschafft werden. Die "Kinder" sind alt genug um auch mal alleine zu Hause bleiben zu können wenn die Eltern arbeiten müssen.

Berufsschulen sind ein Teil der beruflichen Schulen.
Vll hast du das gemeint


In Kindergärten geht es auch, warum dann nicht auch in Schulen?

Kreidefresser

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1865 am: 30.11.2025 15:54 »
Ich verstehe die ganze Rechnerei hier nicht. In einem neuen Besoldungsgesetz wird es eine Abkehr von der 4K-Familie geben. Die 2 Erwachsene, ein Kind Familie dürfte dabei auch deutlich näher an der Realität liegen. Den Partner kann man fröhlich mit einem ordentlichen fiktiven Einkommen (siehe Bayern) herausrechnen und das Kind zur Hälfte in die Grundbesoldung ziehen und dazu einen moderaten Kinderzuschlag. So dürfte man bei ca. 100% MÄE landen. Geht der Partner nicht arbeiten, kommt der entsprechende Ergänzungszuschlag, kommt ein weiteres Kind dazu, kommt ein weiterer Zuschlag. Mehr Geld fließt nur dort, wo auch der entsprechende Alimentationsbedarf ist.

Ich halte das Partnereinkommen zwar für Humbug, es sorgt aber erst einmal für Einsparungen. Das BVerfG hat ja mit seinem Urteil sehr deutlich gemacht, dass aktuell noch die 4K Familie die Bezugsgröße ist aber das läßt sich ja ganz offensichtlich ändern.

Kreidefresser

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« Antwort #1866 am: 30.11.2025 15:55 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

phili

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« Antwort #1867 am: 30.11.2025 16:17 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Wenn sie es denn dann hoffentlich tun würden. Auch jetzt sind in meinem Kollegium zu viele (und ich nehme mich da gar nicht aus, ich gehöre teilweise auch dazu), die privat extrem viel investieren, weil es sonst nachteilig für die Schüler ist.
Genau das gleiche stelle ich mir bei Streikaufrufen auch vor, da kommen sofort die Stimmen aus dem Kollegium, die dann schreien "die armen Schüler"....

Ich bin jetzt immerhin soweit, dass ich nur da privat invetiere, wo ich wirklich Bock drauf habe, und nicht mehr generell.....

Ansonsten: Ohne Beamtenstatus wird es sicherlich komplizierter, die unbeliebten Gegenden mit Personal zu versorgen (auch da wieder aus eigener Erfahrung: an die Schulen in meiner Gegend möchte niemand freiwillig, weil weit ab vom Schuss, aber es ist dann doch schön hier)....
Da hat Bayern in den letzten Jahren ja sogar die "Buschprämie" gezahlt, wenn man sich in Regionen beworben hat, in die keiner wollte.....
Und ja, man kommt hier mit weniger Besoldung klar als in München, auf der anderen Seite fehlt einiges hier an Komfort, den man in der Großstadt hat, sodass ich den Rest, den ich mir im Vergleich zu München spare, als "Schmerzensgeld" ansehe, dafür, dass ich weit weg von der Hauptstadt arbeite. Sollten die höhren Kosten dort komplett ausgeglichen werden, könnte ich mir vorstellen, dass einige Leute abwandern (ist ja in der Privatwirtschaft genauso)....

bebolus

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« Antwort #1868 am: 30.11.2025 16:18 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Das ist hier der Thread für den Bund.. 😭

NordWest

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« Antwort #1869 am: 30.11.2025 16:19 »
Hier wird ja immer noch viel über Regionalzuschläge gesprochen. Ich wage mal die Antithese, dass Regionalzuschläge mit dem neuen Beschluss bald nicht länger existieren werden.

Ihr Ursprung liegt in der Mindestbesoldung nach Hartz-IV, die von Mieten abhängig ist. Die neue Mindestbesoldung ist das nicht mehr, sondern einheitlich in jedem Bundesland.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #1870 am: 30.11.2025 17:05 »
Leute, wir müssen uns mal ehrlich machen. Der Hype ist verflogen. Wir haben ein dickes Problem. Das Urteil ist so offen formuliert, dass wir hier bereits tausend verschiedene Deutungen haben. Wenn sich nun die Volljuristen der Länder oder irgendwelche Kanzleien an den Gesetzentwurf für das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldubgsordnung setzen, dann werden sie möglichst kostengünstig interpretieren und niederschreiben. Und wer soll es ihnen verübeln? Niemand kann sie daran hindern und wir deuten das Urteil ja teilweise selbst zu unseren Lasten. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass wir im Allgemeinen mit Almosen abgespeist werden. Ein kleiner Kreis (A6, 5 Kinder, arbeitsloser Partner) wird die Nachzahlungen erhalten, die wir uns alle wünschen. Wer das dann nicht akzeptieren kann, klagt wieder 15 Jahre oder mehr.

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Ich sage nicht, dass man sich nicht wehren soll. Das Gegenteil ist der Fall. Ich sehe einen Punkt, an dem der Dienstherr das Dienst- und Treueverhaltnis einseitig zu seinen Gunsten ausnutzt. Es ist dann eine toxische Beziehung. Wir schaffen für die Politik an und sind emotional abhängig. Wir sind Prostituierte und haben dank der Verweilzeiten bei den Gerichten keinen wirklichen Rechtsschutz. Es wird der Tag kommen, an dem die Moral kippt und das System kollabiert. Kollektive Krankmeldungen, Dienst nach Vorschrift, Korruption etc. Ich sage ausdrücklich nicht, dass ich das befürworte. Vielmehr ist es eine Beschreibung der Umstände und eine Befürchtung. So funktionieren wir Menschen halt. Hey und wer weiß, vielleicht bekommen wir bald Rente statt Pension. Geht nicht? Klärung vor dem Verfassungsgericht benötigt soviel Zeit, dass du vorher  als Rentner verstorben bist. Die neuen Beamten steigen eh mit der Aussicht auf eine schmale Rente ein. Wir sind nicht mehr der starke Rechtsstaat, der wir vor 20 oder 30 Jahren waren.

Bodycount02

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« Antwort #1871 am: 30.11.2025 17:09 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Warum sind eigentlich in jeder Diskussion die Lehrer im Vordergrund, obwohl Sie bezüglich der Frage des Beamtentums die ersten sind, auf die man verzichten könnte? Das tut hier nix zu Sache. Sie sind gerade hinsichtlich des Bundes völlig egal und auch auf Länder-Ebene zu vernachlässigen.

Alexander79

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« Antwort #1872 am: 30.11.2025 17:14 »
Hier wird ja immer noch viel über Regionalzuschläge gesprochen. Ich wage mal die Antithese, dass Regionalzuschläge mit dem neuen Beschluss bald nicht länger existieren werden.

Ihr Ursprung liegt in der Mindestbesoldung nach Hartz-IV, die von Mieten abhängig ist. Die neue Mindestbesoldung ist das nicht mehr, sondern einheitlich in jedem Bundesland.
Regionalzuschläge gibt es schon viel länger. Und die Mindestbesoldung hängt am Medianäquivalenzeinkommen.
Dieses Medianäquivalenzeinkommen gibt es für den Bund, für die jeweiligen Bundesländer und sogar für Regionen etc.
Der Dienstherr kann sich also erstmal aussuchen welches Medianäquivalenzeinkommen er nimmt.
Denn das ist mit dem neuen Urteil nicht geklärt.

Und da der Dienstherr notorisch eine aA verweigert kannst du dir mal ernsthaft überlegen ob er freiwillig einem Beamten in Saarland genauso viel zahlen wird, wie einem Beamten in Bayern.

ToniHassla

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« Antwort #1873 am: 30.11.2025 17:26 »
Dieses Mal schaffen wir die 2000 Seiten in 5 Jahren ohne neues BBVAngG! Ich glaube ganz fest daran :)

Neuer12

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« Antwort #1874 am: 30.11.2025 18:00 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....
Warum so Extrembeispiele nehmen?
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In anderen Ländern geht es auch: Lehrer müssen keine Beamten srin