Die zeitnahe Geltendmachung ist ein (gesetzlicher) Ausschlussgrund, den das Verwaltungsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat. Amen.
Man kann sich bitte nochmal das letzte Hamburger Urteil anschauen, welche großen Hürden das Gericht genommen hat, um über diesen Punkt hinwegzukommen.