Dein Tenor war es, wenn die 4K Fam über die MÄE kommt ist alle in Butter und man muss sich nicht die anderen Famkonstelationen anschauen.
Falsch. Die Nettoalimentation der 4K-Familie muss über der MÄE liegen
und der Familienzuschlag darf nicht zu hoch sein (Rn. 92). Wenn
beide Bedingungen eingehalten werden, dann sind zwangsläufig deine fiktiven Maßstäbe (die es seitens des BVerfG wie erwähnt gar nicht gibt) auch für den 2K- und 3K-Beamten (mehr als) erfüllt.
"Alles in Butter" ist dann jedoch natürlich noch lange nichts, sondern es wird lediglich dem Gebot der Mindestbesoldung Rechnung getragen. Mit anderen Worten, der Gesetzgeber hat gerade mal die
Vorabprüfung "bestanden". Anschließend folgt, worauf unter anderem GoodBye völlig zu Recht immer wieder hinweist, die
Fortschreibungsprüfung, die ebenfalls eine verfassungswidrige Verletzung des Alimentationsprinzips aufzeigen kann. Und angesichts des Besoldungsgebahrens unserer Gesetzgeber in den letzten Jahren wird sie dies mutmaßlich in sehr vielen Fällen auch tun.
P.S. Des Weiteren bin ich ein wenig verwundert, warum du als Nicht-Beamter dir anscheinend unentwegt Gedanken über die Besoldung von uns Beamten machst. Könnte da gegebenenfalls (Futter)Neid im Spiel sein..?