Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 252710 times)

Hordor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2130 am: 03.12.2025 17:09 »
Als Bundesbeamter im geschäftsbereich des BMI, an wen muss ich denn mein Widerspruchschreiben schicken? In meiner Bezügemitteilung steht im Anschreiben eine Absendeadresse. Abweichend dazu gibt Auskunft über meine Besoldung jedoch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2131 am: 03.12.2025 17:27 »
Als Bundesbeamter im geschäftsbereich des BMI, an wen muss ich denn mein Widerspruchschreiben schicken? In meiner Bezügemitteilung steht im Anschreiben eine Absendeadresse. Abweichend dazu gibt Auskunft über meine Besoldung jedoch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Schätze hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

Verwalter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2132 am: 03.12.2025 17:34 »
Von einigen Gewerkschaften werden offenbar nur "Anträge auf amtsangemessene Alimentation" zur Verfügung gestellt. Frage an die Rechtler:

Reicht das aus, ist als als Widerspruch zu werten, oder sollte schon ein klarer Widerspruch in Schriftform formuliert werden?

Hat keiner ne Idee?

Ein Widerspruch muss nicht zwingend als solcher bezeichnet werden. Vgl. Rn 44 des anliegenden Urteils:
https://openjur.de/u/940128.html

(Unabhängig davon bleibe ich - auch wenn mich die weit überwiegende Mehrheit der Forumsteilnehmer dafür steinigen wird - bei der Auffassung, dass das BMI-Rundschreiben Widersprüche entbehrlich macht.
vgl. hier: https://www.bdz.eu/news/2024/11/29/bmi-regelungen-zur-geltendmachung-von-anspruechen-gelten-trotz-weiterer-verzoegerungen-fort-2/)

Und wenn das Gericht vorher einen Move macht?

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1616664.php
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 10 Jahren verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2133 am: 03.12.2025 17:42 »
Die zeitnahe Geltendmachung ist ein (gesetzlicher) Ausschlussgrund, den das Verwaltungsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat. Amen.

Man kann sich bitte nochmal das letzte Hamburger Urteil anschauen, welche großen Hürden das Gericht genommen hat, um über diesen Punkt hinwegzukommen.

Hordor

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« Antwort #2134 am: 03.12.2025 17:45 »
Als Bundesbeamter im geschäftsbereich des BMI, an wen muss ich denn mein Widerspruchschreiben schicken? In meiner Bezügemitteilung steht im Anschreiben eine Absendeadresse. Abweichend dazu gibt Auskunft über meine Besoldung jedoch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Schätze hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

Danke schonmal. Ein Absenden an die falsche Adresse macht einen Widerspruch unwirksam? Dann würde ich ihn aus Sicherheit an beide schicken.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2135 am: 03.12.2025 17:49 »
Als Bundesbeamter im geschäftsbereich des BMI, an wen muss ich denn mein Widerspruchschreiben schicken? In meiner Bezügemitteilung steht im Anschreiben eine Absendeadresse. Abweichend dazu gibt Auskunft über meine Besoldung jedoch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Schätze hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

Danke schonmal. Ein Absenden an die falsche Adresse macht einen Widerspruch unwirksam? Dann würde ich ihn aus Sicherheit an beide schicken.

Streuschuss lohnt wenn du es nicht weißt und die 5€ für Einschreiben mit rückschein hast

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2136 am: 03.12.2025 20:11 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!

Edit: ist wohl nicht das erste Mal. Aber das erste Mal das es mir auffällt und hier hab ich davon noch nichts gehört. Haben wir Pensionäre hier?
« Last Edit: 03.12.2025 20:22 von Böswilliger Dienstherr »

Verwalter

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« Antwort #2137 am: 03.12.2025 20:21 »
Als Bundesbeamter im geschäftsbereich des BMI, an wen muss ich denn mein Widerspruchschreiben schicken? In meiner Bezügemitteilung steht im Anschreiben eine Absendeadresse. Abweichend dazu gibt Auskunft über meine Besoldung jedoch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Schätze hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

Danke schonmal. Ein Absenden an die falsche Adresse macht einen Widerspruch unwirksam? Dann würde ich ihn aus Sicherheit an beide schicken.


Ggf. auch auf der eigenen Dienststelle abgeben und mit einem Datumsstempel versehen lassen, auf einer Kopie den Empfang ebenfalls vermerken lassen. Der Widerspruch ist dann im Herrschaftsbereich des Dienstherrn angekommen und kann in die Dienstpost zur Personalstelle gegeben werden. Günstig und beweissicher!
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netzguru

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« Antwort #2138 am: 03.12.2025 20:22 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!
Hallo,

bitte einstellen oder ein Link, wenn es geht.

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« Antwort #2139 am: 03.12.2025 20:22 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!

Edit: ist wohl nicht das erste Mal. Aber das erste Mal das es mir auffällt und hier hab ich davon noch nichts gehört. Haben wir Pensionäre hier?

20 Jahre zu spät!
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« Antwort #2140 am: 03.12.2025 20:23 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!

Edit: ist wohl nicht das erste Mal. Aber das erste Mal das es mir auffällt und hier hab ich davon noch nichts gehört. Haben wir Pensionäre hier?
Ja leider durch Dienstunfall

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« Antwort #2141 am: 03.12.2025 20:23 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
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Hallo,

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„ Diese Nachricht und die anhängenden Informationen sind nur für Mitglieder unseres Verbands der Verwaltungsbeamten und nicht zur Weiterleitung an Dritte oder weiteren Veröffentlichung bestimmt.“

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« Antwort #2142 am: 03.12.2025 20:24 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!

Edit: ist wohl nicht das erste Mal. Aber das erste Mal das es mir auffällt und hier hab ich davon noch nichts gehört. Haben wir Pensionäre hier?
Ja leider durch Dienstunfall

DBB BW verschickt die an Mitglieder.  Beitrag ist für die Leistungen einfach lächerlich.

netzguru

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« Antwort #2143 am: 03.12.2025 20:31 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!

Edit: ist wohl nicht das erste Mal. Aber das erste Mal das es mir auffällt und hier hab ich davon noch nichts gehört. Haben wir Pensionäre hier?
Ja leider durch Dienstunfall

Bin leider bei verdie, musste es sein wegen meiner Dienststelle. (Bitte keine Fragen hierzu)
Habe verdie vor Gericht erlebt, die Sache mit meinem Dienstunfall ging in die Hose.
Unfallkasse konnt sich vor Zahlung drücken.
Von verdie hört und sieht man kaum etwas in aA.

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« Antwort #2144 am: 03.12.2025 20:37 »
Jetzt verschickt meine Gewerkschaft aktuell erstmals Widerspruchsvorlagen für: (Trommelwirbel…)
Amtsangemessene VERSORGUNG!

Edit: ist wohl nicht das erste Mal. Aber das erste Mal das es mir auffällt und hier hab ich davon noch nichts gehört. Haben wir Pensionäre hier?
Ja leider durch Dienstunfall

Bin leider bei verdie, musste es sein wegen meiner Dienststelle. (Bitte keine Fragen hierzu)
Habe verdie vor Gericht erlebt, die Sache mit meinem Dienstunfall ging in die Hose.
Unfallkasse konnt sich vor Zahlung drücken.
Von verdie hört und sieht man kaum etwas in aA.

DBB BW verschickt die an Mitglieder.  Beitrag ist für die Leistungen einfach lächerlich.

Schreib die doch einfach an. Ich wette die geben dir die Vorlage. Und wenn’s gegen Mitgliedsbeitrag (einmalig) oder anderen obulus ist.