Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 262368 times)

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2265 am: 05.12.2025 19:48 »
Irrealsatirisch und in deutlich wenigen Worten wurde eine juristisch geänderte Sofortbindung zur Begründungspflicht für Kläger, Beklagten und Gerichten am 22.11.2025 in
bereits angerissen.

Daraufhin oder zumindest chronologisch später am 26.11.2025 publizierten der Thüringer Dachverband: „Auch interessant. Das Verwaltungsgericht Gera verweist in seinen Verhandlungsterminen auf drei Musterklagen der A-Besoldung am 10. Dezember 2025. Ob dieser Termin nach dem BVerfG-Entscheid weiterhin Bestand hat, bleibt spannend.“
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/wir-haben-fragen-zur-besoldung-frau-finanzministerin/

Positiv: Gewerkschaften können bis drei zählen.
Negativ: Gewerkschaften können nur bis drei zählen.
Denn es wurde zu vier Klagen ins Sitzungszimmer 110 geladen. (Oder schmuggelte sich da eine Nicht-Musterklage ein?)

Dann kam folgender Beitrag im Nachbar-Info-Thread:
... Zunächst einmal sollte sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit derzeit in laufenden Verfahren veranlasst sehen, die aktuelle Rechtsprechung zu durchdringen…
Das 4.581 Wörter umfassende Advertorial für eine Fachzeitschrift beschreibt weitläufig die Bewusstwerdung des Autors über den Schabowski  Moment des Beschlusses „Wann tritt das in Kraft?“„Das tritt nach meiner Kenntnis – ist das sofort – unverzüglich.“

Und nicht nur 3. im Tenor gemütlich „bis zum 31. März 2027“

Und so ist der Termin in Gera seit heute nicht mehr unter https://verwaltungsgerichte.thueringen.de/ueber-uns/verhandlungstermine-1-2n zu finden.

Freuen wir uns also über die weiteren zeitlichen Verzögerungen einer möglichen Zahlbarmachung von Alimenten der vergangenen Jahrzehnte und schmökern in den kommenden zig.100tsd. Worten, die zu dem 29.463 Wörter Beschluss noch geschrieben werden (müssen).

Dass das alles ein teaser für den ZBR Beitrag ist, fällt jedem mit zwei gehirnzellen auf. Nichtsdestotrotz habe ich die paar Euro eben trotz der unteralimentation und ich lese eh alles. Vom ältesten Urteil bis zum neusten jeden Beitrag jeden Presse, also auch seinen Beitrag. Ich suche immer nach Erkenntnissen. Nebelkerzen mag ich nicht so sehr.und wer sie wirft ist schnell unten durch

rs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2266 am: 05.12.2025 19:53 »
Noch was aus Schleswig-Holstein

https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2025-12-04-12-53-24-11c7/?tVon=&tBis=&paramSeite=50

Typisches Gewäsch aus der Opposition heraus. Als wenn es die Genossin Faeser und der Genosse Klingbeil beim Bund besser gemacht hätten bzw. besser machen würden, als das Dreamteam Heinold/Günther in S-H.

Das SPD-Dreamteam aus MV Schwesig/Geue hat sich genau den gleichen Kniff erst aus SH abgeschaut. Und dann diese Schelte ihrer Genossin aus SH... zum Kaputtlachen.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2267 am: 05.12.2025 19:54 »
Tut mir leid, das hier ist alles absurd. Die Diskussionen, die Spekulationen, der Beschluss, das Schweigen der Besoldungsgeber. Der Beschluss sollte Klarheit bringen. Klarheit. Klar ist jetzt nur, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig ist. Ansonsten ist ziemlich viel unklar. Und das BVerfG hat es versäumt, einfach versäumt, Klarheit zu schaffen in einer Weise, die nicht schon wieder zu massenhaft Klagen und großer Unsicherheit geführt hätte. Und das ist so daneben und der ganzen Sache einfach unwürdig, dass man sich fragt, ob die, die da entschieden haben, wussten, was sie damit anrichte oder wissen, wie groß die Verwirrung ist, die sie angestiftet haben. Fürchterlich.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2268 am: 05.12.2025 20:03 »
Tut mir leid, das hier ist alles absurd. Die Diskussionen, die Spekulationen, der Beschluss, das Schweigen der Besoldungsgeber. Der Beschluss sollte Klarheit bringen. Klarheit. Klar ist jetzt nur, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig ist. Ansonsten ist ziemlich viel unklar. Und das BVerfG hat es versäumt, einfach versäumt, Klarheit zu schaffen in einer Weise, die nicht schon wieder zu massenhaft Klagen und großer Unsicherheit geführt hätte. Und das ist so daneben und der ganzen Sache einfach unwürdig, dass man sich fragt, ob die, die da entschieden haben, wussten, was sie damit anrichte oder wissen, wie groß die Verwirrung ist, die sie angestiftet haben. Fürchterlich.

Wenn man einen Witz erklären muss, dann ist er schlecht. So sehe ich das auch mit Urteilen. Vielleicht gehen die Feinheiten die alles umwerfen über meinen Kopf aber rechnen kann ich. Und das tue ich. Wenn dann die Erkenntnisse kommt ich müsste anders rechnen ist das nur die Änderung. Einer Formel in einem riesigen exel mit Tonnen Verknüpfungen. Geschwindigkeit ist dann der Lohn für die Arbeit.

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2269 am: 05.12.2025 20:13 »
Zum Thema Äpfel und Birnen:
Für 2024 liegt das Nettoäquivalenzeinkommen bei 27.619 EUR (siehe meinen Beitrag Antwort #1481 am: 26.11.2025 17:21).
In der dort verlinkten Datei findet sich unter Reiter 12241-10 das Nettoäquivalenzeinkommen im Median (Spalte G) für unterschiedliche Bildungsstände. Für einen hohen Bildungsstand liegt es bei 36.000 EUR.
Der hohe Bildungsstand ISCED 5-8 beinhaltet: 5 Kurzes tertiäres Bildungsprogramm (Meisterausbildung, Geprüfter Berufsspezialist); 6 Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm; 7 Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm; 8 Promotion.

Spannende Frage: Wo wird wohl der öffentliche Dienst weit überwiegend einzusortieren sein?
« Last Edit: 05.12.2025 20:20 von BuBea »

Staatsdiener1969

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« Antwort #2270 am: 05.12.2025 20:48 »
Faeser und Klingbeil und auch Bas sind für mich keine Genossen mehr, sondern radikale Leute, die ihre sozialistischen Projekte durchsetzen wollen und von Wirtschaft sehr wenig verstehen.

Ab 2028/2029 gehen wir bei allen Haushalten ganz schweren Zeiten entgegen.
Du meinst so Sachen wie Mütterrente, Strompeisbremse nur für Industrie etc.

Neuer12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2271 am: 05.12.2025 20:50 »
@sven:
Verstehe ich dich richtig, dass du für den höheren Dienst eher keine oder nur geringe Nachzahlungen und Erhöhung in der Zukunft siehst?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2272 am: 05.12.2025 20:56 »
Tut mir leid, das hier ist alles absurd. Die Diskussionen, die Spekulationen, der Beschluss, das Schweigen der Besoldungsgeber. Der Beschluss sollte Klarheit bringen. Klarheit. Klar ist jetzt nur, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig ist. Ansonsten ist ziemlich viel unklar. Und das BVerfG hat es versäumt, einfach versäumt, Klarheit zu schaffen in einer Weise, die nicht schon wieder zu massenhaft Klagen und großer Unsicherheit geführt hätte. Und das ist so daneben und der ganzen Sache einfach unwürdig, dass man sich fragt, ob die, die da entschieden haben, wussten, was sie damit anrichte oder wissen, wie groß die Verwirrung ist, die sie angestiftet haben. Fürchterlich.

Einer der besten Beiträge der letzten 150 Seiten weil er die offensichtlichen Probleme benennt: die Politik interessiert sich einen Scheissdreck für Berechnungen einiger Forumsteilnehmer. Und das seit 5 Jahren. Und das wahrscheinlich auch für weitere 5 Jahre, egal wie viel Lebenszeit hier für irgendwelche Luftschlösser und Theorien aufgebracht (um nicht zu sagen verschwendet) wird.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2273 am: 05.12.2025 21:08 »
@Beamtix, wegen der Gewaltenteilung wird das Gericht nicht vorpreschen und sagen: "Lieber Gesetzgeber, wenn ihr es so und so macht, dann winken wir das durch." Denn dann wäre das BVerfG Legislative und Judikative gleichzeitig. Hier und da ist das BVerfG ja schon hinaus gegangen, über dem was ihnen vorgelegt wurde.

Mal davon ab, in der PW sind Akademiker auch längst nicht alle Spitzenverdiener.


emdy

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« Antwort #2274 am: 05.12.2025 21:55 »
Tut mir leid, das hier ist alles absurd. Die Diskussionen, die Spekulationen, der Beschluss, das Schweigen der Besoldungsgeber. Der Beschluss sollte Klarheit bringen. Klarheit. Klar ist jetzt nur, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig ist. Ansonsten ist ziemlich viel unklar. Und das BVerfG hat es versäumt, einfach versäumt, Klarheit zu schaffen in einer Weise, die nicht schon wieder zu massenhaft Klagen und großer Unsicherheit geführt hätte. Und das ist so daneben und der ganzen Sache einfach unwürdig, dass man sich fragt, ob die, die da entschieden haben, wussten, was sie damit anrichte oder wissen, wie groß die Verwirrung ist, die sie angestiftet haben. Fürchterlich.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ein wahres Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Die ganze Komplexität des Themas ist so dermaßen künstlich... Wem nützt diese fetischhafte Akademisierung? Das BVerfG möchte sich offenbar in Würde marginalisieren anstatt deutlich zu werden.

Und nicht mal einer wenn nicht der Sachverständige zum Thema überhaupt sieht sich nach Wochen im Stande (schon gar nicht kurz und präzise) die Auswirkungen der neuen Entscheidung darzustellen. Ich kann es auch nicht, praktisch alle relevanten Fragen scheinen weiter ungeklärt. Die meisten Richter am VG werden die Zeit wohl kaum finden, den Beschluss angemessen zu durchdringen.
« Last Edit: 05.12.2025 22:06 von emdy »

GoodBye

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« Antwort #2275 am: 05.12.2025 22:13 »
Rn. 104 sagt halt alles. Der hD ist lt. BVerfG von Heterogenität geprägt. Und was soll man sagen, es ist tatsächlich so. Da fallen die Juristen halt mit runter, auch wenn man zwei Prädikatsexamen hat.

Aus der Praxis kann ich sagen, das man wohl auch eigentlich garkeine Juristen haben möchte. Die anderen haben nur alle keinen Bock die Führungsaufgaben für 3,80 Euro mehr zu übernehmen.


cyrix42

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2276 am: 05.12.2025 22:20 »
Und nicht mal einer wenn nicht der Sachverständige zum Thema überhaupt sieht sich nach Wochen im Stande (schon gar nicht kurz und präzise) die Auswirkungen der neuen Entscheidung darzustellen.

Als ob der Lehrer, der sich in seiner Freizeit sehr ausführlich und intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat, sich hier je kurz und präzise hätte ausdrücken können oder wollen… o.O

lotsch

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« Antwort #2277 am: 05.12.2025 22:35 »
Irrealsatirisch und in deutlich wenigen Worten wurde eine juristisch geänderte Sofortbindung zur Begründungspflicht für Kläger, Beklagten und Gerichten am 22.11.2025 in
bereits angerissen.

Daraufhin oder zumindest chronologisch später am 26.11.2025 publizierten der Thüringer Dachverband: „Auch interessant. Das Verwaltungsgericht Gera verweist in seinen Verhandlungsterminen auf drei Musterklagen der A-Besoldung am 10. Dezember 2025. Ob dieser Termin nach dem BVerfG-Entscheid weiterhin Bestand hat, bleibt spannend.“
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/wir-haben-fragen-zur-besoldung-frau-finanzministerin/

Positiv: Gewerkschaften können bis drei zählen.
Negativ: Gewerkschaften können nur bis drei zählen.
Denn es wurde zu vier Klagen ins Sitzungszimmer 110 geladen. (Oder schmuggelte sich da eine Nicht-Musterklage ein?)

Dann kam folgender Beitrag im Nachbar-Info-Thread:
... Zunächst einmal sollte sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit derzeit in laufenden Verfahren veranlasst sehen, die aktuelle Rechtsprechung zu durchdringen…
Das 4.581 Wörter umfassende Advertorial für eine Fachzeitschrift beschreibt weitläufig die Bewusstwerdung des Autors über den Schabowski  Moment des Beschlusses „Wann tritt das in Kraft?“„Das tritt nach meiner Kenntnis – ist das sofort – unverzüglich.“

Und nicht nur 3. im Tenor gemütlich „bis zum 31. März 2027“

Und so ist der Termin in Gera seit heute nicht mehr unter https://verwaltungsgerichte.thueringen.de/ueber-uns/verhandlungstermine-1-2n zu finden.

Freuen wir uns also über die weiteren zeitlichen Verzögerungen einer möglichen Zahlbarmachung von Alimenten der vergangenen Jahrzehnte und schmökern in den kommenden zig.100tsd. Worten, die zu dem 29.463 Wörter Beschluss noch geschrieben werden (müssen).

Dass das alles ein teaser für den ZBR Beitrag ist, fällt jedem mit zwei gehirnzellen auf. Nichtsdestotrotz habe ich die paar Euro eben trotz der unteralimentation und ich lese eh alles. Vom ältesten Urteil bis zum neusten jeden Beitrag jeden Presse, also auch seinen Beitrag. Ich suche immer nach Erkenntnissen. Nebelkerzen mag ich nicht so sehr.und wer sie wirft ist schnell unten durch

Wenn du so fleißig bist und eh alles liest, dann lese und vergleiche doch bitte noch einmal die kürzliche verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Berliner Besoldung, die Entscheidung des BVerfG über die Berliner R-Besoldung und die jetzige BVerfG-Entscheidung durch und berichte uns, was es da für Unstimmigkeiten gibt. Bekommst dann auch ein Fleisbildchen. Kann so einen Mist nicht auch die KI machen?

"weil in ihnen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Berliner Besoldung in den Blick genommen wird. Berlin ist ja immer eine Reise wert. Wenn ich mich nicht verlesen habe, hat ja auch das Bundesverfassungsgericht irgendwann vor gar nicht so langer Zeit eine Entscheidung getroffen, die ebenfalls die Berliner Besoldung betrachtet und sogar teilweise dieselben Jahre in den Blick genommen hat."

ParagraphenReiter2026

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2278 am: 05.12.2025 22:39 »
Es gibt nur einen plausiblen und dennoch offensichtlichen Grund dafür, dass dieser vermeintliche Widerspruch in den niedrigsten Besoldungsgruppen zwischen der Vorabprüfung und der Fortschreibung auftauchen.

Die traurige Wahrheit ist leider, dass alle Gruppen mit den Jahren annähernd mit den volkswirtschaftlichen Parametern in der Fortschreibungprüfung seit 1996 vergleichbar mitgewachsen sind (bis auf ein paar Ausreißer).

Der offensichtliche Grund, warum dennoch bei der Vorabprüfung heutzutage hohe Nachzahlungen errechnet werden ist:

AUCH 1996 haben die unteren Gruppen der A-Besoldung keine amtsangemessene Alimenatation erhalten. Die Bereiche des hören Dienstes lagen damals allerdings schon oberhalb der notwendigen Mindestbesoldung, weshalb es dort heutzutage bei vergleichbaren Wachstum mit den volkswirtschaftlichen Parametern, auch keine Probleme gibt.

…das heutige Problem war also schon immer da…

Also Team 1

Würde ich so nicht behaupten. Wenn alle eine lineare Steigerung durchlaufen, aber die Basis in der Vergangenheit nicht passt, ist doch klar was passiert: eigentlich hätten damals schon die unteren Gruppen mehr bekommen müssen und die oberen dementsprechend auch.

Wenn man die Basis bei der Vorabprüfung außer Acht lässt, zählt nur die heutige Mindestalimentation. Es erfolgt kein Blick in die Vergangenheit, um zu prüfen ob und falls ja, wann es das letzte Mal so war. Somit kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass die unteren Gruppen alle unteralimentiert sind (ohne zu hinterfragen wann sie es überhaupt mal waren)

Wenn die Basis nunmehr falsch ist, aber dennoch die Besoldung im hD 1996 oberhalb der Mindestalimentation lag und sich seitdem mit den volkswirtschaftlichen Parametern mitentwickelt hat, ist auch nachvollziehbar, warum keiner dieser Parameter gerissen wird. Am Ende steht nur ein „mittelbarer“ Verstoß gegen das Abstandsgebot, was laut Urteil alleine nicht ausreichend ist (was ich zutiefst befremdlich finde!!!)

Ich sehe mich nicht fest im Team 1 verankert, sondern hinterfrage gerne auch die Themen aus Team 2…

cyrix42

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« Antwort #2279 am: 05.12.2025 22:43 »
Hat eigentlich mal jemand nachgerechnet, ob die Mindestbesoldung für 1996 erfüllt war? Die Zahlen werden zwar jetzt nur als Startwert für die Fortschreibung genutzt, aber der Gedanke, dass (nach heutigen Maßstäben) die Grundgehaltssätze schon hätten deutlich höher sein müssen (oder aber zumindest die familienbezogenen Alimentationsbestandteile), ist ja durchaus nicht von der Hand zu weisen…