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Hallo Swen,
vielen Dank für deinen Beitrag, auch wenn sich mir der Inhalt nicht vollumfänglich erschlossen hat (was unter anderem an meinem weiterhin urlaubsbedingt heruntergefahrenen Hirn liegen könnte). Dennoch ein paar kurze Gedanken:
1.) Kokolores- Du hast völlig Recht, auf den letzten 153 Seiten wurde einiges an Kokolores geschrieben (ich nehme mich da selbst absolut nicht aus), aber das lässt sich in einem Forum vermutlich nie völlig vermeiden.
- Und ja, die Frage, ob beispielsweise die Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten im letzten Jahr mindestens 5.000 € oder vielleicht doch nur 4.900 € hätte betragen müssen, ist in der Gesamtbetrachtung vermutlich eher weniger relevant. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass es "in echt" stattdessen nur 3.200 € waren.
- Ob sich jedoch diese 5.000 € beispielsweise aus 4.500 € Grundgehalt und 500 € Familienzuschlag oder stattdessen aus 3.000 € Grundgehalt und 2.000 € Familienzuschlag hätten zusammensetzen dürfen/müssen, ist dann vielleicht schon eher von Interesse. Und da Kinderzuschläge nur temporär gezahlt werden, möglicherweise sogar für
alle Beamten.
2.) Widerspruch zwischen Vorabprüfung und Fortschreibungsprüfung- Aus meiner Sicht resultiert der Widerspruch zunächst mal ganz simpel aus der diametral unterschiedlichen Betrachtungsweise.
- Im Rahmen der Vorabprüfung wird die
aktuelle Besoldung mit dem
aktuellen Wert einer volkswirtschaftlichen Größe, der 184%-MÄE-Schwelle, verglichen (und zwar netto für den kleinsten 4K-Beamten, aber das nur am Rande).
- Im Rahmen der Fortschreibungsprüfung wird hingegen die
Entwicklung der Besoldung seit 1996 mit der
Entwicklung dreier volkswirtschaftlichen Größen verglichen (und zwar brutto für den je Besoldungsgruppe größten Single-Beamten, aber das nur am Rande).
- Somit sollte sich die (mathematische) Überraschung in Grenzen halten, dass die beiden Prüfungen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können.
- Und wie bereits von anderen geschrieben, drängt sich natürlich sofort der Verdacht auf, dass eben auch schon im Jahr 1996 die damalige 184%-MÄE-Schwelle (signifikant) gerissen wurde.
- Und wenn man dann deine verlinkte Abbildung 4 betrachtet und sieht, dass sich die reale Besoldung zwischen 1979 und 1996 um rund 18% schlechter entwickelt hat als die Reallöhne, erhärtet sich dieser Verdacht.
3.) Und jetzt?- Die beiden genannten Prüfungen sind nun mal seit dem 19.11.2025 so gesetzt, wie sie es sind.
- Das mag man bedauern (neben dem "ungünstigen" Startjahr habe ich diverse weitere Kritikpunkte an der Fortschreibungsprüfung, die hier jedoch den Rahmen sprengen würden), aber hey, wie war das noch mal mit der Eiche und der Wildsau?
- Aus meiner Sicht gilt entsprechend Folgendes:
- Ein beispielhafter A3/A4/A5-Beamter, der hoffentlich in den letzten Jahren immer schön Widerspruch eingelegt hat, kann jetzt fröhlich vor Gericht ziehen und wird (irgendwann) mit einer erklecklichen Nachzahlung nach Hause kommen (wie gesagt, ob es dann am Ende 1.800 € oder 1.700 € oder vielleicht auch nur 1.200 € pro Monat werden, sollte vermutlich Bestandteil einer eher nachgelagerten Diskussion sein).
- Für einen beispielhaften A14/A15/A16-Beamten dürfte die Lage hingegen etwas komplexer aussehen. Die mittelbare Verletzung des Abstandsgebots sollte sich in meinen Augen (hoffentlich) recht einfach nachweisen lassen. Ab dann wird es jedoch gegebenenfalls etwas "haariger".
- Somit würden wir uns diesbezüglich über jegliche Infos/Tipps/Denkanstöße/etc. von dir freuen!!
[P.S. Der genannte ZBR-Artikel scheint aktuell noch nicht verfügbar zu sein.]