@Rallyemention:
Das BVerfG hat bei der Mindestbesoldung schon gezeigt, dass es seinen Blick auf das Gesamtergebnis richtet.
Dabei geht es vor allem um Zahlen. Ich wollte den Blick mal auf die Ergebnisseite lenken. Während man früher um Richter zu werden ein Prädikat von mindestens vollbefriedigend, besser sogar eine Promotion, benötigt hat, sinken in vielen Besoldungskreisen seit Jahren die Einstellungsvoraussetzungen. Der Justiz gelingt es gleichzeitig kaum noch, Menschen aus der PW als Quereinsteiger zu gewinnen, vermutlich weil sich fast alle dann deutlich finanziell verschlechtern würden. Die Europäische Kommission sieht das auch und hat seit Jahren den Finger in die Wunde gelegt. Sich von irgendwem Schützenhilfe zu erhoffen ist allerdings tatsächlich eine Illusion.
Um das auch mit Zahlen zu unterfüttern und so Grundlagen für eine gute Begründung zu haben, fände ich es interessant, mal den Blick auf folgende Daten zu richten:
Wie viele offene Stellen gab es in den letzten 10 Jahren bis 15 Jahren im hD?
Wie viele Bewerbungen gab es?
Wie viele Bewerber hatten überhaupt die notwendige Qualifikation?
Wie viele Absolventen haben ein Prädikatsexamen?
Wie sind die Einstellungsvoraussetzungen heute und 1995?
(Beispiel: 1995 war die erforderliche Abschlußnote mindestens 10, heute vielleicht nur noch 8,0?)
Wie viele Stellen waren 1995 unbesetzt, wie viele sind es heute?
Wie viele Richter und Beamte im hD gehen in den nächsten 10 bis 15 Jahren in den Ruhestand?
Wie hoch war der Anteil an promovierten Beamten und Richtern in den letzten 30 Jahren und heute?
So kann man vielleicht den Qualitätsverlust im ÖD sichtbar machen und das kann und darf dem Gesetzgeber doch nicht egal sein. Bereits im Referendariat werden die künftigen Juristen an den Beruf herangeführt und lernen die Arbeitsbelastung und Besoldung kennen. Und auch wenn ich die aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Richterbundes nicht kritisch hinterfragt habe, ging es mir um die extrem großen Unterschiede in der Bezahlung. Solange wie der ÖD schon beim Berufseinsteiger 30 % und mehr weniger zahlt als die PW kann sie ein Rennen um die besten Köpfe nicht gewinnen. Dieser Prozess war schon in den letzten Jahren eher schleichend statt plötzlich, wird aber aufgrund der Altersstruktur wie ein Welle in den nächsten 10 bis 20 Jahren immer problematischer werden. Bei der Bezahlung werden die Gesetzgeber vor die Wahl gestellt werden, entweder die Stellen unbesetzt zu lassen, weniger qualifizierte Bewerber einzustellen oder bei anderen Ländern abzuwerben.
Vielleicht gibt es ähnliche Betrachtungsmöglichkeiten auch noch in anderen Bereichen.
Jedenfalls hat der ÖD ja den Auftrag und das Ziel, die besten Köpfe zu gewinnen. Wenn das zunehmend erodiert, und zumindest ist das mein Eindruck, dann kann denklogisch nur zum Schluss kommen, dass die Bezahlung nicht mehr der Wertigkeit des Amtes entspricht. Vielleicht kann ein Unterfüttern mit Daten diesen Eindruck erhärten.