Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 289854 times)

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2415 am: 07.12.2025 21:37 »
Vor allem 22,8% Steigerung seit 2022.

Aber: Brüssel ist auch teuer  ;)

Das MÄE in Belgien galloppiert halt wie ein Ardenner Kaltblut vor dem Pflug.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2416 am: 07.12.2025 22:07 »
Und daraus hat er nicht geschlossen, dass er ein Problem hat?!

Naja, das ist eine Kombination aus mehreren Gründen vermutlich.
Nein, das ist schlicht Igoranz gewesen. Die wussten, dass das ein Problem ist und haben gesagt "das sitzen wir aus". Und jetzt ist anscheinend damit Schluss. Und nun sind die "überrascht".

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2417 am: 07.12.2025 22:13 »
Mal ganz ehrlich. Ich blick kaum noch durch hier, bzw. Es ist schwer zu folgen. Aussagen in den Ländern interessieren uns doch garnicht im Bund. Selbst wenn man in Berlin 1000€ mehr bekommt, heißt das erst mal das beim Bund noch nicht mal 50 Cent gibt.

Der Bundesbesoldungsgeber ist autonom. Das war er in der Vergangenheit und das wird er in der Zukunft sein.

Erst bei einem zukünftigen Besoldungsgesetz muss er die bisherige Rechtsprechung bei seiner Umsetzung berücksichtigen. In wie weit er das macht wird sein Bier sein. Ob es dann verfassungswidrig ist müssen wir widerlegen. Eigentlich wäre das sonst schon charmanter. Durch den cleveren Schachzug des Rundschreibens ist jeder möglichen Klage der Wind aus den Segeln genommen.

Die jetzt und kommende Übernahme der Tarifrunde ist erneut via Rundschrieben als Abschlag gewährt. Wann muss ein Besoldungsgeber denn zeitlich ein neues Besoldungsgesetz erlassen? Hab nichts dazu gefunden. Gibt es hier nur einen einzigen Bundesbeamten, der im Bezug auf seine verfassungsgemäße Besoldung klagt? Und dessen Klage angenommen wurde ?

Wenn ich so klamm wie unser Alex oder sein Kumpel Lars wäre, dann gibt’s ganz lang rausgezögert nen Reparaturgesetz was mehr neue Fragen ergibt als alte beantwortet. Ich würde mir die Gruppe der kinderreichen Beamten und die des einfachen Dienstes Krallen und mit Geld zuscheißen. Lässt sich wenigstens noch einiger Maaßen in der Bevölkerung verkaufen. Und dann schnell die Schachtel zumachen.

Den großen Teil der Beamten interessiert das doch eh nicht. Und mit den klagewütigen fange ich dann das Spiel von vorne an. Und schwupp die wupp. Die Landtagswahlen laufen nebenbei und Besoldungsfrei. Und wenn ich dann in 2029 meinen Hut nehme muss, oder nur noch Junior bin einer blauen Partei, dann haben die Beamten erstmal ne ganz andere Sorge. Wenn Tino erstmal Pension und Rente auf ein Niveau dirigiert hat man neue Themen zum Klagen. Und das wird so mancher Pensionär nicht mehr erleben.

Aber amtsangemessene Besoldung im Bund ist noch in ganz weiter Ferne. Hat sich mal irgend jemand die Frage gestellt warum beim BMI auf der Seite immer noch der Entwurf aus 2023 rumdümpelt? Hat mal irgend jemand ein Statement von Alex, Friedrich, oder Lars dazu gesehen, gelesen, oder gehört? Und damit meine ich ein echtes Statement. Und nicht den Blödsinn aus Presse oder von den Gewerkschaften, die mittlerweile alle gegenseitig abschreiben. Was wird nicht alles gesagt. Besoldungsgeber Nummer eins und bla bla bla. Wo ist denn der Aufschrei das kein erneuter Entwurf vorliegt? Nix! Weil die Gewerkschaften nichts zu melden haben in der Angelegenheit. Wir dürfen nicht streiken. Aber wir dürften demonstrieren. Aber auch zu dieser Orga sind wir nicht in der Lage. Und warum? Weil es die meisten Kollegen von uns garnicht interessiert. Zu hypothetisch das Thema.  Hier schreiben 50 Leute und ne Dunkelziffer liest mit. Aber eine breite Aufregung über diesen „Skandal“ gibt es in der Masse nicht. Normaler Weise müsste man jeden Kollegen, der hier ne Frage bezüglich einer Bewerbung hat direkt sagen „Junge, lass es!“.
Ich sag mal so Politik interessiert sich einen Scheiß für uns. Und Fürsorgepflicht gibt’s auf dem Papier. Selbst der letzte hat doch mittlerweile begriffen, dass niemals kommen wird was kommen müsste. Und das was kommen müsste wurde hier tausend mal richtig und falsch interpretiert, errechnet, geschätzt und ausgewertet.

Die Fragen, die nie geklärt wurde, weil wahrscheinlich es keiner wissen will, warum wird es niemals kommen. Wenn ich den alten Entwurf nehme, meine Widersprüche dagegen halte, die Anzahl und Größe meiner Familie zu meiner Besoldungsgruppe lege, müsste ich Nachzahlungen erhalten in Höhe von mehr als 90.000€. Hahahahaaaa. Da wusste ich es ist rum. Heute rechne ich garnicht mehr. Sie sollen einfach nur die restlichen Inhalte des Tarifvertrages umsetzen. Nen Tag mehr frei, Jahressonderzahlung aufs Jahr umlegen, und freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit. Der Rest ist eh vorbei. Spätestens seit der vergangenen Rechtsprechung. Wer hat den noch die meisten Besoldungsempfänger in den unteren Gruppen. Richtig. Der BUND. Grüße an die ganzen Manschschaften.

Nur eine Aussage von der Staatssekretärin Frau Ludwig aus dem BMI.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/wann-soll-der-referentenentwurf-zur-amtsangemessenen-besoldung-erscheinen-0



AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2418 am: 08.12.2025 05:42 »

Sehe ich anders. Aber wenn du keinen/den Beschluss gelesen hast, woher stammt dann die Skepsis? Der Beschluss ist eindeutig, die Aussagen von Herrn Evers auch.
Ich hatte Evers ja oben zitiert. Was mich irritiert hat war seine Aussage, er war vom Urteil des BVerfG „überrascht“. Er wird nicht im Forum mitlesen, aber ihm wurden doch sicherlich in all den Jahren Zahlen zu den Widersprüchen, Vorlagen beim Gericht und Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt. Und daraus hat er nicht geschlossen, dass er ein Problem hat?!

Was soll er denn sonst sagen? Ja, wir haben wissentlich oder unwissentlich zu wenig gezahlt, weil der Haushalt klamm war und sind jetzt damit aufgeflogen?

Er macht das, was er machen muss: Stimmen sammeln für die Wiederwahl.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2419 am: 08.12.2025 06:32 »
Mal ganz ehrlich. Ich blick kaum noch durch hier, bzw. Es ist schwer zu folgen. Aussagen in den Ländern interessieren uns doch garnicht im Bund. Selbst wenn man in Berlin 1000€ mehr bekommt, heißt das erst mal das beim Bund noch nicht mal 50 Cent gibt.

Der Bundesbesoldungsgeber ist autonom. Das war er in der Vergangenheit und das wird er in der Zukunft sein.

Erst bei einem zukünftigen Besoldungsgesetz muss er die bisherige Rechtsprechung bei seiner Umsetzung berücksichtigen. In wie weit er das macht wird sein Bier sein. Ob es dann verfassungswidrig ist müssen wir widerlegen. Eigentlich wäre das sonst schon charmanter. Durch den cleveren Schachzug des Rundschreibens ist jeder möglichen Klage der Wind aus den Segeln genommen.

Die jetzt und kommende Übernahme der Tarifrunde ist erneut via Rundschrieben als Abschlag gewährt. Wann muss ein Besoldungsgeber denn zeitlich ein neues Besoldungsgesetz erlassen? Hab nichts dazu gefunden. Gibt es hier nur einen einzigen Bundesbeamten, der im Bezug auf seine verfassungsgemäße Besoldung klagt? Und dessen Klage angenommen wurde ?

Wenn ich so klamm wie unser Alex oder sein Kumpel Lars wäre, dann gibt’s ganz lang rausgezögert nen Reparaturgesetz was mehr neue Fragen ergibt als alte beantwortet. Ich würde mir die Gruppe der kinderreichen Beamten und die des einfachen Dienstes Krallen und mit Geld zuscheißen. Lässt sich wenigstens noch einiger Maaßen in der Bevölkerung verkaufen. Und dann schnell die Schachtel zumachen.

Den großen Teil der Beamten interessiert das doch eh nicht. Und mit den klagewütigen fange ich dann das Spiel von vorne an. Und schwupp die wupp. Die Landtagswahlen laufen nebenbei und Besoldungsfrei. Und wenn ich dann in 2029 meinen Hut nehme muss, oder nur noch Junior bin einer blauen Partei, dann haben die Beamten erstmal ne ganz andere Sorge. Wenn Tino erstmal Pension und Rente auf ein Niveau dirigiert hat man neue Themen zum Klagen. Und das wird so mancher Pensionär nicht mehr erleben.

Aber amtsangemessene Besoldung im Bund ist noch in ganz weiter Ferne. Hat sich mal irgend jemand die Frage gestellt warum beim BMI auf der Seite immer noch der Entwurf aus 2023 rumdümpelt? Hat mal irgend jemand ein Statement von Alex, Friedrich, oder Lars dazu gesehen, gelesen, oder gehört? Und damit meine ich ein echtes Statement. Und nicht den Blödsinn aus Presse oder von den Gewerkschaften, die mittlerweile alle gegenseitig abschreiben. Was wird nicht alles gesagt. Besoldungsgeber Nummer eins und bla bla bla. Wo ist denn der Aufschrei das kein erneuter Entwurf vorliegt? Nix! Weil die Gewerkschaften nichts zu melden haben in der Angelegenheit. Wir dürfen nicht streiken. Aber wir dürften demonstrieren. Aber auch zu dieser Orga sind wir nicht in der Lage. Und warum? Weil es die meisten Kollegen von uns garnicht interessiert. Zu hypothetisch das Thema.  Hier schreiben 50 Leute und ne Dunkelziffer liest mit. Aber eine breite Aufregung über diesen „Skandal“ gibt es in der Masse nicht. Normaler Weise müsste man jeden Kollegen, der hier ne Frage bezüglich einer Bewerbung hat direkt sagen „Junge, lass es!“.
Ich sag mal so Politik interessiert sich einen Scheiß für uns. Und Fürsorgepflicht gibt’s auf dem Papier. Selbst der letzte hat doch mittlerweile begriffen, dass niemals kommen wird was kommen müsste. Und das was kommen müsste wurde hier tausend mal richtig und falsch interpretiert, errechnet, geschätzt und ausgewertet.

Die Fragen, die nie geklärt wurde, weil wahrscheinlich es keiner wissen will, warum wird es niemals kommen. Wenn ich den alten Entwurf nehme, meine Widersprüche dagegen halte, die Anzahl und Größe meiner Familie zu meiner Besoldungsgruppe lege, müsste ich Nachzahlungen erhalten in Höhe von mehr als 90.000€. Hahahahaaaa. Da wusste ich es ist rum. Heute rechne ich garnicht mehr. Sie sollen einfach nur die restlichen Inhalte des Tarifvertrages umsetzen. Nen Tag mehr frei, Jahressonderzahlung aufs Jahr umlegen, und freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit. Der Rest ist eh vorbei. Spätestens seit der vergangenen Rechtsprechung. Wer hat den noch die meisten Besoldungsempfänger in den unteren Gruppen. Richtig. Der BUND. Grüße an die ganzen Manschschaften.

Ich fange vorne an und antworte kurz und schmerzlos:

Der Bundesbesoldungsgeber ist nicht autonom. Er muss sich an das bindende Recht halten, zu dem auch die Beschlüsse des BVerfG zählen.

Die bisherige (Alimentations-)Rechtsprechung ist obsolet, an diese Stelle tritt die Entscheidung des BVerfG, die sowohl rückwirkend (ja, wir sind hier nicht im Strafrecht!) als auch zukunftsgewandt gilt.

Und natürlich kann der Besoldungsgesetzgeber nicht machen, was er will. Er ist an geltendes Recht gebunden. Wenn du der Meinung bist, dass er dagegen verstößt, kannst du klagen. Jederzeit. Ein Rundschreiben nimmt dir nicht deine Rechte weg, wie kommst du darauf?

Der Besoldungsgesetzgeber in Berlin hat bis 2027 Zeit, Abhilfe zu schaffen. Wird aber weit vorher passieren. Der Bund wird auch ein neues Gesetz erlassen müssen, aber ohne zeitliche Befristung zur Umsetzung. Wird sich aber automatisch ergeben, wenn das Berliner Gesetz fertig ist. Im Zweifel: Beklagen. Wenn man etwas will, dann muss man dafür etwas tun, wenn man der Meinung ist, dass es falsch läuft.

Tja, die Kinderreichen und der einfache Dienst sind eben nicht die betroffenen Gruppen. Sondern fast alle. Nur deine beiden genannten Gruppen zu krallen wäre das, was du oben monierst: rechtswidrig.

Nun, ich denke, dass nunmehr alle Beamten verstanden haben, was auf dem Spiel steht. Da werden jetzt deutlich mehr Widersprechen und / oder Klagen. Damit wäre dann die Verwaltungsjustiz auf Jahre lahmgelegt, der Rechtsfrieden gestört, die öffentrlichen Haushalte mit hohen Risiken verbunden. Das will keiner.

Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht, aber: jeder Beamte wird entweder das nachgezahlt bekommen, was falsch alimentiert wurde oder es wird als Abschlag mehr (!) bezahlt, um Risiken zu vermeiden, während man rechnet. Oder es wird pauschale Angebote geben, die mutmaßlich auch über oder nah an den geschuldeten Summen liegen. Und es wird entweder für alle etwas geben (mutmaßlich dann abgestuft zwischen Klage/Widerspruch und nichts gemacht, Hände in den Schoß) oder nur für die Klageführer oder Kläger.

Das nur einige etwas bekommen, glaube ich aber nicht. Einerseits im Bezug auf den Rechtsfrieden, anderseits aufgrund der politischen Situation und der kommenden Wahlen in Berlin und anderen Bundesländern. Es wird aber bestimmt Abstufungen in der Höhe der Summen geben, ja nach rechtlicher Position.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2420 am: 08.12.2025 06:59 »
AltStrG, Dein Post macht Hoffnung. Ich hoffe, dass alle Dienstherren wie von Dir skizziert verfahren. Bei dem Audiomitschnitt von SH klang das ja auch so.

Mag sein, dass im Bezugsjahr 1996 das MÄE auch schon gerissen war, aber offensichtlich hat zu dem Zeitpunkt niemand geklagt. Ich habe zudem Zweifel,  dass es angemessen wäre,  den Bezugspunkt vor die Wiedervereinigung zu legen. In Ostdeutschland gab es immerhin  einen Systembruch. Wie auch immer, das mag jemand gerichtlich klären lassen. Wichtig ist, dass endlich die Besoldung rückwirkend ab 2007 geheilt wird. Das sind unfassbare 18 Jahre. Und besser wäre nicht zu knauserig auf die Kante zu rechnen, sonst setzt es erneut massenhafte Widersprüche und Klagen.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2421 am: 08.12.2025 07:36 »
@Julianx1: Die von Dir genannte Summe ist tatsächlich bei Deiner Familiengröße und der Dauer der Unteralimentierung eine realistische Größenordnung.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2422 am: 08.12.2025 07:56 »
@Julianx1: Die von Dir genannte Summe ist tatsächlich bei Deiner Familiengröße und der Dauer der Unteralimentierung eine realistische Größenordnung.

Sehe ich genau so. Da hat noch keiner angefangen irgendwas von Zinsen, Ertragsverlusten oder Einkommensteuer-Neutraler Auszahlung zu erwähnen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2423 am: 08.12.2025 08:23 »
Da ich auf dem Handy nicht Julians ganzen Text zitieren will, gehe ich hier nur auf den Teil der Frage zu anhängigen Klagen im Rechtskreis des Bundes ein:

Ja, es gibt diverse Klagen vor verschiedenen VG, bei denen sich das BVA wahlweise um Abweisung bzw Ruhendstellung bemüht. Auch dagegen wird seitens der Klageparteien vorgegangen, allerdings nach meiner Kenntnis derzeit noch ohne weitere Fortschritte. Die Sachen liegen zur Prüfung des weiteren Vorgehens bei den VG.

Zu AltStrG: Ich lese da sehr viel Optimismus, um nicht zu sagen Naivität, einen Punkt im zeitlichen Verlauf der letzten Jahre, den viele hier längst überwunden haben. Seine Argumente finden wir von anderen Teilnehmern hier schon auf den anderen tausenden Seiten. Und was hat sich bisher eben genau nicht verändert? Genau, irgendwas beim Bund. BalBund hat die Gründe als MA des BMI auch mehrfach benannt, es gibt außer der Rechtstheorie einfach keinen Handlungsdruck. Inzwischen sind zwar o. g. Verfahren anhängig (im Gegensatz zum letzten Jahr), bis sich hier allerdings nennenswerter Handlungsdruck (im Sinne einer spürbaren Überarbeitung der Besoldung, keine Alibi Gesetze) aufbauen wird, werden noch Jahre vergehen.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2424 am: 08.12.2025 08:26 »
@AltStrG (und jeden anderen, der hier reingrätschen will)

Danke für deine Ausführungen. Du strotzt auch in deinen anderen Posts vor Selbstbewusstsein ob des Urteils. Kannst du mir bitte erklären, woher du deine Zuversicht und Positivität nimmst? Damit meine ich nicht die aktuelle Meldung aus Karlsruhe sondern die Jahre (oder Jahrzehnte) andauernde Verschleppung (anders kann man das ja nicht mehr nennen) einer aA durch alle Instanzen hindurch (und darüber hinaus). Was macht dich so sicher, dass es diesmal zu einer signifikanten Änderung kommen wird, obwohl Deutschland auf einem absteigenden Ast ist und die Kassen so klamm sind wie selten zuvor? Warum werden sich die 17 böswilligen Dienstherren diesmal nicht winden wie die Aale? Ich will das wirklich verstehen. Denn Rechtsfrieden liegt sicherlich nicht in ihrem Interesse, wenn man sich die Vergangenheit so ansieht. 

Ich habe meine Fragen in ähnlicher Weise bereits in der Vergangenheit hier gestellt. Eine Antwort habe ich nie erhalten.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2425 am: 08.12.2025 08:32 »
@AltStrG: Das, was Du schreibst, ist neutral betrachtet alles absolut richtig.

Der Bund sieht sich jedoch nicht in der Lage, bereits für 2026 ein verfassungskonformes Gesetz zu machen, ohne einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Da im nächsten Jahr einige Wahltermine anstehen, ist nicht zu erwarten, dass eine Umsetzung vor dem Herbst 2026 mit einer geplanten tatsächlichen Auszahlung im Jahre 2027 erfolgen wird. Es gibt für den Bund auch keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Tendenziell rechne ich daher vorsichtig Ende 2026 mit einem Gesetzesentwurf, aus dem sehr viel klarer herausgehen dürfte, wie der Bund das Urteil für seine Beamten umzusetzen gedenkt.

Daher dürfte der beklagte Dienstherr in jedem Fall bis dahin auch prozessual versuchen, die Verfahren bis aufs letzte in die Länge zu ziehen. Nichts anderes sind die Beamten von der Politik gewohnt. Ob man daher durch ein Klageverfahren tatsächlich sehr viel früher zu seinem Recht kommt, wag ich doch eher zu bezweifeln. Außerdem gibt es noch ein gewisses Prozesskostenrisiko und es kostet auch Nerven, wenn man nicht alltäglich mit Gerichten zu tun hat.

Besonders problematisch halte ich die Frist (März 2027) für das Land Berlin. Das aktuelle Abgeordnetenhaus wird auch im Herbst 2026 neu gewählt. Daher gibt es tatsächlich zwei Optionen: Entweder es gelingt noch, in der aktuellen Wahlperiode einen Gesetzesentwurf inklusive Nachtragshaushalt durchzuboxen oder aber der gesamte Scherbenhaufen wird der nächsten Regierung als Altlast hinterlassen. Dass durch einen so bösen Haushaltsposten 2027 der politische Spielraum nach der Wahl des Abgeordnetenhauses viel enger werden dürfte, ist offenkundig.

Ich denke, dass es soweit es diejenigen betrifft, deren Besoldung nach der Mindestbesoldung verletzt ist, und diejenigen, die Kinder haben, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit im Jahre 2027 eine spürbare Nachzahlung zu erwarten haben. Diejenigen, deren Besoldung selbst nach der Fortschreibungspflicht nicht oder allenfalls leicht verletzt ist, müssen jedoch weiter um eine amtsangemessene Besoldung kämpfen.

Und da hat uns unser "Herbergsvater" ( ;D) durch die Blume zu verstehen gegeben, wo man da möglicherweise ansetzen kann. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man nur beweisen kann, dass die Besoldung im höheren Dienst nicht mehr mithalten kann, wenn man einen nachhaltigen und dauerhaften Qualitätsverlust bei den Neueinstellungen der letzten 5 bis 10 Jahre nachweisen kann oder sogar beweisen kann, dass viele Stellen einfach unbesetzt bleiben müssen, weil sich erst gar nicht qualifizierte Bewerber melden. Ohne jemanden weh tun zu wollen, habe ich den Eindruck, dass heute junge Beamte befördert werden, die vor 25 Jahren mit der Qualifikation erst gar nicht zum Einstellungstest oder Vorstellungsgespräch eingeladen worden wären.

Die Bestenauslese soll sicherstellen, dass der öffentliche Dienst durch die fähigsten Bewerber besetzt wird, was zur Qualität der staatlichen Arbeit beiträgt. Auch wenn fehlendes Geld nicht das einzige Motiv ist, in den ÖD zu wechseln, so ist es jedoch dann ein starkes Motiv, wenn sich die Differenz zwischen PW und Beamtenbesoldung bereits als Berufsanfänger netto in einem vierstelligen Bereich bewegt.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2426 am: 08.12.2025 08:33 »
@Julianx1: Die von Dir genannte Summe ist tatsächlich bei Deiner Familiengröße und der Dauer der Unteralimentierung eine realistische Größenordnung.

Lieber @Renkenonkel,
Nein! Sie mag vielleicht rechtlich realistisch sein. Aber faktisch ist sie utopisch. Es wird niemals zur Auszahlung solcher Summen kommen. Und das schlimme ist ja, dass wissen wir auch alle. Und Dan kann ich hier noch 200x irgendwelche Staatssekretäre von Abgeordnetenwatch verlinken.

Man muss sich ja nur mal vor Augen halten wie viele Beamte mit in der Zeit zwischen 2021 und wahrscheinlich 2026 in Pension gegangen sind. Diese müssen was Nachzahlungen angeht immer mit berechnet werden.

Das Rundschreiben vom 20.06.2021 war der taktische Supergau. Seitdem ziehen sich alle Besoldungsstellen auf das Rundschreiben zurück. Jeder Widerspruch wird sofort ruhend gestellt mit dem Hinweis auf das Rundschreiben. Es klagt also niemand.

Das BVerfG hat lediglich Fakten geschaffen für einige Länder. Zuletzt konkret für Berlin. Die haben so gar ne Frist bekommen. Aber was hat der Bund? Nichts. Der optimistische Kollege hier sagt ganz offenherzig das der DH an Recht und Gesetz gebunden ist und die Rechtsprechung des BVerfG berücksichtigen muss. Aha?! Das ist ja irgendwie nicht neu.

Aber wie der DH die Rechtsprechung erstmal auslegt und wann sagt er nicht. Das heißt, er kann erstmal ganz in Ruhe ein Besoldungsreparaturgesetz auf den Markt schmeißen dessen Verfassungsmäßigkeit zumindest fraglich ist. Und danach obliegt den Beamten erstmal die Beweislast, dass die Rechtsprechung nicht korrekt umgesetzt wurde. Und sowas kann wie wir alle wissen Jahre dauern. Jahrzehnt trau ich mich garnicht zu sagen.

Realistisch ist der DH garnicht mehr fiskalisch in der Lage die aufgelaufenen Ansprüche für die Vergangenheit abzugelten! So ehrlich müssten wir hier mal sein.

Realistisch kann er dies auch nicht in der Zukunft, wenn er alle Gebote und Prinzipien umsetzt.

   Mindestbesoldung
+ Einverdienermodell ?
+ Ämterwertigkeit ?
+ Fortschreibung ?
+ Abstandsgebot ?

Nein, glaubt das wirklich jemand dran? Also, wie würde eine Reparatur aussehen? Ich greife mit Gruppen raus. Beamte mit Familien. Niedrige Besoldungsgruppen. Da bastelt er dann und repariert etwas. Das löst nicht die Probleme. Es verschafft Zeit. Siehe NRW. Ich scheisse Beamte mit 3K+ so zu mit Geld dass alle betroffenen Familien jetzt Abos in der Trampolinhalle haben.

Dann klagen zwar die kinderlosen, aber das dauert erstmal wieder.

In der Zwischenzeit kann man sich wieder dem Lieblingsspiel der Abgeordneten widmen, dem vereinfachten Zuwendungsrecht damit MdB‘s nicht in die Verlegenheit kommen, sie hätten keine Geschenke mehr für Wahlkreise.

Und warum, wenn es anders wäre, und der Aufschrei in den Behörden angeblich soo groß ist, reden Minister nicht mit ihren betroffenen Beamten? Und nochmal, wer hat schon mal aus erster Hand Informationen, eine Stellungnahme, Prognose, Sachstand von Alex, Lars, Friedrich oder was weiß ich wem gehört?

Wir reagieren aber sofort wenn die WirtschaftsWoche mal was ablässt. Selbst die Gewerkschaften zitieren dann Zeitungen. Und die sollten doch immer an der Quelle sitzen.

Oder welches Signal sendet denn ein Vorsitzender des DBB wenn er schreibt dass ein Innenminister ihm erklärt hat das für die Zukunft gilt: „Bundesbesoldung Great again“. Und zum Jahreswechsel ist allgemeine Funkstille.

Mir ist doch auch völlig egal ob ein Referentenentwurf irgendwo in der Ressortabsprache hängen geblieben ist. Das muss man einfach mal kommunizieren. Zumindest mit den Gewerkschaften. Aber der Druck ist auch nicht da. Ich vermisse unsere Personalräte. Das Thema amtsangemessene Besoldung ist kam jemanden ein Begriff. Niemand weiß was sich dahinter verbergen soll und was für wen wirklich realistisch ist.



Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2427 am: 08.12.2025 08:37 »
Für den Bund kann man überspitzt sagen: Es ist nicht entscheidend was Karlsruhe oder ein Verwaltungsgericht sagt. Entscheidend ist, wie die anderen Dienstherren/Bundesländer auf das Urteil reagieren.

Berlin wird seinen Beamten sicherlich mehr zahlen als jetzt. Ggf. wird Berlin der neue Benchmark. Der Bund wird sich dann nicht leisten können, schlechter zu zahlen als das "arme" Berlin.

Das heißt aber nicht, dass es sich dann um eine aA handeln wird. Ich sage nur, es wird etwas mehr geben und alle werden sich am Benchmark (wer immer es auch sein wird) orientieren.   

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2428 am: 08.12.2025 08:43 »
Kann mir bitte freundlicherweise jemand mitteilen,

ob man für die Erstellung des Besoldungsindex die Zuschläge Kinder oder Ehebezogen herauswirft oder mit einbezieht in das Endstufen brutto? Oder gilt das nur für das 4K mindestbesoldungsprüfungsmodell?

LG und Danke im Voraus

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2429 am: 08.12.2025 08:44 »
Aber nicht falsch verstehen hier. Ich finde die rechtlichen Analysen und Juristerei am Hochreck sehr informativ und interessant. Das lässt mich meinen Glauben an die Berufszunft bestärken. Auch wusste ich bis Seite 105 noch nicht dass es ein Rnd- Nr‘n- Bingo gibt. Aber realistische Folgen wird es in der Umsetzung nicht geben. Und es ist wichtig das mal den tausenden von Mitlesern hier zu erklären. Sonst kauf sich hier noch jemand vor lauter Nachzahlungsfreude nen neues Auto auf Vorschuss.

Der ganze Nachzahlungskram ist auch nicht wichtig. Wichtig ist dass wir in der Zukunft unsere Kinder auskömmlich erziehen können. Und das wir nicht nächtelang noch an Tankstellen jobben. Die Zukunft !