@Simon:
Zunächst gibt es hier mehrere Diskussionsstränge, die parallel zueinander laufen. Während bis zum gehobenen Dienst die Betrachtung sich auf die Mindestbesoldung konzentriert, steht im höheren Dienst die Fortschreibungspflicht eher im Fokus.
Die Betrachtung, nach der alle in A9 dasselbe bekommen, ist, so denke ich, hinreichend widerlegt worden. Der A9 Stufe 8 als Single wird demnächst immer noch deutlich weniger bekommen als der 4 K Beamte A9 Stufe 8.
Vereinfacht ausgedrückt hat das BVerfG mit der Mindestbesoldung eine Gesamtbesoldung definiert, die der am schlechtesten bezahlte Beamte mit 4 K mindestens bekommen muss. Dabei hat es im Kern gesagt,
Grundbesoldung
+ Familienzuschläge
+ Kindergeld
- durchschschnittliche KV für 4K
- Steuern
muss größer / gleich 1,84 * Medianeinkommen sein.
Wenn der am schlechtesten bezahlte Beamte schon das Geld bekommen muss, müssen aufgrund des internen Abstandsgebotes demnach alle höheren Besoldungsgruppen mehr bekommen.
Die Frage, die hier seit einiger Zeit diskutiert wird, ist zu versuchen, zum einen das voraussichtlich zukünftige Verhältnis von Grundbesoldung zu Familienzuschlägen zu erraten und zum anderen zu schauen, wie sich das Abstandsgebot bis in den höheren Dienst hinein bemerkbar machen könnte. Dabei ist es ähnlich wie bei den Bundesligatipps: Eine absolute Trefferquote erreicht kaum jemand.
Bezüglich der Familienzuschläge gibt es noch keine belastbare Rechtsprechung. Da die Grundbesoldung derzeit vor allem für Familien kleiner 4 K und für alle anderen spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wichtig ist, wird hier vielfach diskutiert, wie man den Gesetzgeber dazu animieren kann, möglichst an der Schraube der Grundalimentation und weniger an der Schraube der Familienzuschläge zu drehen. Ersteres wirkt sich auf alle Beamte und Versorgungsempfänger aus, zweites nur auf die Bezüge der Beamten mit Angehörigen.