Nach einem Gerichtsurteil verzinst sich eine fällige Geldsumme gemäß § 288 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Privat), also mithin die genannten 6 %, beginnend mit dem Tag nach dem Verzugseintritt.
Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat ein verfassungskonforme Regelungen bis zum 31. März 2027 zu treffen. Der Verzug tritt somit ab dem 01. April 2027 ein.
Der Finanzminister hat mit seinen Äußerungen darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Urteils die Personalabteilung noch Jahre beschäftigen wird, mithin eine komplette Umsetzung des Urteils bis zum 31. März 2027 nicht zu realisieren ist.
Solange jedoch noch kein weiterer Besoldungsgesetzgeber verurteilt wurde, betrifft eine solche Verzinsung erstmal nur die Beamten des Landes Berlin.
Das Problem ist hier aber, dass so lange kein bestimmter Geldbetrag geschuldet wird, wie das Abgeordnetenhaus kein entsprechendes Gesetz beschließt. Bisher wurde seitens des BVerfG nur beschlossen, dass die Gesetzeslage der Vergangenheit nicht mit dem GG vereinbar ist.
Wenn der Berliner Gesetzgeber die Frist reißen sollte, wäre der Weg für eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG frei, mehr aber auch nicht. Der Verzug hinsichtlich eines bestimmten Geldbetrages träte selbst erst dann ein, wenn das OVG Berlin-Brandenburg bzw. des BVerwG (je nachdem, welches Verfahren) auf Grundlage dieser Vollstreckungsanordnung einen bestimmten Geldbetrag zusprechen würde. Eventuell tritt der Verzug auch schon mit Erlass der Vollstreckungsanordnung ein, weil dieser ab da konkret bezifferbar ist ... dazu fehlen mir die vertieften Kenntnisse.
Irgendwie glaube ich nicht, dass der Senator um so viele Ecken gedacht hat.
