... 80 Prozent des medianen Nettoäquivalenteinkommens mal 2,3 wäre doch die neue Untergrenze, die ein pensionierter Beamter (soweit er seine entsprechenden regulären Dienstjahre (derzeit 40) abgeleistet hat und verheiratet mit zwei Kindern ist) erhalten müsste!
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(Ichl lass mal das Leitbild der X-köpfigen Famile mal weg)
Mein Verständnis sagt das BVerfG bisher, dass ein aktiver mindestbesoldeter Beamter mit 80 Prozent des medianen Nettoäquivalenteinkommens seinen gegenwärtigen Bedarf und seine spätere (ca. 10jährige) Versorgungslücke privat zu schliessen hat.
d.h. wenn der aktive Beamte mindestbesoldete Beamte 10% des MÄE für seine Pension sparen soll, verbleibt ihm noch 70% MÄE für seinen gegenwärtigen Bedarf. Man sieht wie knapp die Mindestbesoldung an der Armutsgrenze gesetzt ist.
In Pension bekommt der inaktive Beamte 71,75 * 80% MÄE also 57,4% MÄE und darf ohne seine private Vorsorge in Armut dahinfristen.
Aber Dank seiner privaten Altersvorsorge steigt sein persönliches MÄE rapide an. An sich muss er nur den Sprung von 57,4% auf 70% MÄE also 12,6% MÄE erspart haben um seinen Lebensstandard halten zu können.
Das hält das BVerfG für machbar, dass 40 Jahre Ansparzeit für die 10-Jahrige Rentenannuität reicht.
Ansonsten müsste nach Deiner Ansicht nach nicht der pensionierte Beamte, sondern der frühpensionierte Familienbeamte nach fünf Jahren Dienstzeit die neue Untergrenze von 80 Prozent des medianen Nettoäquivalenteinkommens sein,
Wäre das zum einen sehr schön für den Frühpensionierten und darüber hinaus für die Tabelle für aktive Beamte nochmals ein in schwindelerregende Höhen Treiber.
Die Gleichung lautet dann derzeit so:
65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) = 80% MÄE
Für mich ist das aber eher noch so:
80% MÄE * 65% A4 = 52% MÄE
Ob und wie nun das anzupassen ist, ohne in das Besoldungsgefüge der aktiven Beamten einzugreifen ist mir bisher noch nicht zu mir durchgedrungen
Die nun die in der fünfjährigen aktiven Dienstzeit angesparten Bezüge für seine Versorgungslücke aufzuwenden, bedeute derzeit, dass Beamtenanfänger sicherheitshalber 25% MÄE zurücklegen und 55 % MÄE zum gegenwärtigen Leben haben, damit die 3%ige Lücke seinen Pensionslebens von 52% MÄE aufgestockt werden kann?
Also ich komme bei diesen gesetzlichen Mindestgrenzen an meine Vorstellungskraft, da mir selbst solche frühpensionierte Beamte nicht im Leben angetroffen habe.