Ich möchte noch mal kurz auf das zurückkommen, was uns Swen (neben vielen anderen Dingen) möglicherweise vor einigen Tagen in seinem etwas kryptischen Text mitteilen wollte.
1.) Verpflichtung des Gesetzgebers Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg "der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" hinreichend Rechnung zu tragen. Das sage nicht ich, sondern das steht unter anderem in Leitsatz 8 des aktuellen BVerfG-Beschlusses.
2.) Index der Lohnentwicklung Im Urteil wird ja der Nominallohnindex verwendet, den ich jedoch für frühere Jahre nicht gefunden habe (vermutlich wurde er erst irgendwann eingeführt). Stattdessen bin ich jedoch, wie bereits erwähnt, auf den "Index der durchschnittlichen Bruttoverdienste" gestoßen. Und das ist keine selbstgestrickte, handgetöpferte oder wild zusammengeklaubte Zeitreihe, sondern ein offizieller Index des Statistischen Bundesamtes. Noch besser: Er dient unter anderem laut Rechtsprechung des BGH dazu, die "Veränderung der allgemeinen Lebensverhältnisse" im Rahmen des Erbbaurechts abzubilden, siehe
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Methoden/Erlaeuterungen/Erbbaurecht.html.
3.) Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Lohnentwicklung - Also habe ich nochmals die Entwicklung der A3- und A15-Besoldung mit der Entwicklung des genannten Index verglichen, und zwar seit dem Jahr 1970 (siehe Anhang).
- Die Ergebnisse sind hochgradig erschreckend!
- Alleine zwischen 1970 und 1996 ist die A3-Besoldung bereits um knapp zehn Prozentpunkte hinter den durchschnittlichen Löhnen zurückgeblieben.
- Und bei der A15-Besoldung waren es 1996 nicht zehn, sondern sogar fast zwanzig Prozentpunkte Rückstand. Mit anderen Worten: Die A15-Besoldung hätte bereits 1996 um knapp 25% (!) höher sein müssen, um das gleiche Verhältnis zu den Durchschnittslöhnen wie im Jahr 1970 zu erreichen.
- Zwischen 2007 und 2020 gab es eine kurze Phase, in der zumindest nicht alles "noch schlimmer" wurde.
- Im Ergebnis ist die A3-Besoldung zwischen 1970 und 2024 um knapp 14 Prozentpunkte hinter den durchschnittlichen Löhnen zurückgeblieben, bei der A15-Besoldung waren es sogar satte 30 (!) Prozentpunkte.
Somit denke ich, dass der Gesetzgeber seine oben genannte Verpflichtung in den letzten Jahrzehnten massiv verletzt hat, und zwar insbesondere in den oberen Besoldungsgruppen. Und die Wahl des Jahres 1996 als Startpunkt für die Fortschreibungsprüfung erscheint mir angesichts der beschriebenen Entwicklung weiterhin als hochgradig problematisch..
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