Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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clarion

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass Reparaturgesetze für die Vergangenheit so aussehen, dass alle Widerspruchsführern bis A10/A11 die Einheitsbesoldung gewährt wird und der Rest guckt in die Röhre. Vielleicht bin ich auch zu naiv.

Warten wir es ab. Jedenfalls für die Zukunft wird die Einheitsbesoldung nicht gehen.

Besoldungswiderspruch

Zitat von: NvB in Gestern um 06:22MoneyQuote:

"Nun soll die Besoldung mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Gesellschaft (Median�ein�kom�men) betragen. Das ist noch anspruchs�voller als das 15-Prozent-Kriterium. Dobrindt zog seinen Entwurf zurück, um ihn noch einmal zu überarbeiten."

Komisch, wurde das 80% MÄE nicht deswegen ausgesucht, weil es um ein vielfaches einfacher ist diesen Wert zu bestimmen als die 15% über der Grundsicherung?

Insgesamt ist der komplette Artikel journalistisch mal wieder unterirdisch und kritikloses nachgeplapper und Agendasetting für die Regierung.

Ich vermute, dass es hier nicht um die Bestimmung des Wertes an sich geht sondern in finanzieller Hinsicht gemeint ist.
Somit ist der Einwand mit dem Agendasetting der Regierung durchaus angebracht ;D

Nachdem sich die Diskussion hier etwas beruhigt hat hoffe ich in unserem Sinne, dass einer der Insider etwas aus dem Maschinenraum posten kann wie so treffend formuliert :)

Gibt es bereits Indizizen auf welche Flanken wir uns künftig einarbeiten müssen?

- Abkehr vom Alleinverdiendermodell (für die Zukunft)
- Kreative Lösungen seitens der DH bezüglicher etwaiger Reparaturgesetze
- Gestaltung der Gesambesoldung aus Grundgehhalt und Zuschlägen

Leider muss man aufgrund der Erfahrung befürchten, dass die DH wieder jeden erdenklichen Spielraum zu unserem Nachteil nutzen werden.
Was leider frustrierend ist, dass wenn ich die Insinder richtig verstehe, die Lösung eigentlich auf der Hand liegt aber es politisch einfach nicht gewollt ist. Das hat hoffentlich früher oder später ein Ende ::)

LehrerBW

Aus dem FAZ Artikel
https://archive.ph/60Gwh

"Laut Statistischem Bundesamt lag das Medianeinkommen einer vierköpfigen Familie 2024 bei 4833 Euro netto im Monat. Um die 80 Prozent zu erreichen, müsste ein vierköpfiger Beamtenhaushalt demnach auf 3866 Euro netto kommen."

@Böswilliger Dienstherr
Wie kommen die auf die 3866 netto  :o 
Wir/Ich sind auf viel höhere Werte gekommen...welchen Fehler könnte die FAZ gemacht haben?
Oder liegt er bei uns?

NWB

4833 x 0,8 = 3866,4
Ob der Ausgangswert in Höhe von 4833 € zutreffend ist, sei mal dahin gestellt.
Für die FAZ ausreichend.

PolareuD

Wenn 4833€ dem 2,3-fachen des MÄE, dann liegt das MÄÉ selbst bei 2101€. Das scheint mir für 2024 etwas zu niedrig angesetzt zu sein.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 08:47Aus dem FAZ Artikel
https://archive.ph/60Gwh

"Laut Statistischem Bundesamt lag das Medianeinkommen einer vierköpfigen Familie 2024 bei 4833 Euro netto im Monat. Um die 80 Prozent zu erreichen, müsste ein vierköpfiger Beamtenhaushalt demnach auf 3866 Euro netto kommen."

@Böswilliger Dienstherr
Wie kommen die auf die 3866 netto  :o 
Wir/Ich sind auf viel höhere Werte gekommen...welchen Fehler könnte die FAZ gemacht haben?
Oder liegt er bei uns?

Also vorab erstmal. Ich hasse Journalisten. Sie sind eine Pest, die glaubt alles zu allem zu wissen aber wissen schlussendlich alles über nichts.

Link:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9?TSPD_101_R0=083bd47448ab2000d976af88b8d71e10e9e63a8b0476883ff5ef62261ea949558a5f0f2e188a921d088e24c6f81430002927d2eadc8617fb1a57d057eaa4b53683d83fe9ca6923ece623ca2ddf2f044c4c7564ca5b8f7b7fa5f95f35fc847e6c

Tabelle ab 2020

Alte Bundesländer 2024 Median
2213 *2,3 = 5.089,716 *0,8 = 4.071,77 Netto

Neue Bundesländer 2024 Median
2051 *2,3 = 4.717,3 *0,8 = 3.773,196 Netto

Arithmetisches:
3.922,48 Netto

Baden Württemberg hat allgemein etwas höhere Zahlen weil es halt einer der drei Kings ist in Deutschland (Bayern, BaWü, Hessen) die hier die ganze Parade bezahlen.

Ich weiß jetzt nicht genau was der Journo da gerechnet hat aber irgendwo in der richtung wie ich es gemacht habe wird es wohl gewesen sein.

Für BaWü hab ich in meiner Tabelle für 2024 das hier gerechnet:
2024
4.220,96

Fehler sehe ich jetzt hier kaum. Es sieht beides näherungsweise richtig aus.

Steiner0815

Die 3866 sind für den niedrigsten Beamtenstatus anzunehmen. Also A3 Erfahrungsstufe 1 der rest muss dann mit den ca. 10% Abstandswahrungen berechnet werden. Aber es soll einen AEZ geben(Ortszuschlag) der besonders teurere Wohngegend ausgleicht. Das heißt es wird mit Sicherheit vom DH keine Erhöhung der Besoldung um 10-15% für alle geben. ( Kosten ca. 4,3Mrd. € für Bundesbeamte und nochmal 4,3 Mrd. € für Soldaten). Unser DH wird schon dafür sorgen, dass wir wieder klagen müssen vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine freiwillige Zahlung die Gesetzeskonform wäre erwarte ich vom DH nicht mehr. Soldat, 51 Jahre, zu oft veräppelt worden und die Reibungshitze vom über den Tisch ziehen, noch als Nestwärme verkauft bekommen. Die sollen mal wie Soldaten handeln: Zeiten setzen und Zeiten halten. seit über 6 Jahren ist das Gesetz überfällig. Das rumgesabbel macht einen nur wütend. Das Urteil aus Berlin macht es jetzt ganz einfach, aber DH sucht schon wieder abweichende preiswertere Lösungen. Das dauert natürlich und macht es schwieriger. Würden Sie einfach das machen was das Urteil sagt, hätten sie zum 01.01.2026 auszahlen können und zum 01.02.2026 die Nachzahlungen leisten können. Aber nur Gesabbel und keine Handlung. So dauert das nochmal 6 Jahre. Man sollte mal klagen auf Zinszahlungen für den Verzug, vielleicht beeilen sie sich dann.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Steiner0815 in Gestern um 09:15Die 3866 sind für den niedrigsten Beamtenstatus anzunehmen. Also A3 Erfahrungsstufe 1 der rest muss dann mit den ca. 10% Abstandswahrungen berechnet werden. Aber es soll einen AEZ geben(Ortszuschlag) der besonders teurere Wohngegend ausgleicht. Das heißt es wird mit Sicherheit vom DH keine Erhöhung der Besoldung um 10-15% für alle geben. ( Kosten ca. 4,3Mrd. € für Bundesbeamte und nochmal 4,3 Mrd. € für Soldaten). Unser DH wird schon dafür sorgen, dass wir wieder klagen müssen vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine freiwillige Zahlung die Gesetzeskonform wäre erwarte ich vom DH nicht mehr. Soldat, 51 Jahre, zu oft veräppelt worden und die Reibungshitze vom über den Tisch ziehen, noch als Nestwärme verkauft bekommen. Die sollen mal wie Soldaten handeln: Zeiten setzen und Zeiten halten. seit über 6 Jahren ist das Gesetz überfällig. Das rumgesabbel macht einen nur wütend. Das Urteil aus Berlin macht es jetzt ganz einfach, aber DH sucht schon wieder abweichende preiswertere Lösungen. Das dauert natürlich und macht es schwieriger. Würden Sie einfach das machen was das Urteil sagt, hätten sie zum 01.01.2026 auszahlen können und zum 01.02.2026 die Nachzahlungen leisten können. Aber nur Gesabbel und keine Handlung. So dauert das nochmal 6 Jahre. Man sollte mal klagen auf Zinszahlungen für den Verzug, vielleicht beeilen sie sich dann.

Mahlzeit Kamerad. Ich muss dich hier aus dem a.D. Status leider direkt mal enttäuschen, dieser Weg ist mit NATO-Draht verwehrt: https://www.sdrb.de/prozesszinsen-fur-zahlungsanspruche-des-beamten/
Dran, drauf drüber nur übers Gericht und selbst da vielleicht nicht

GeBeamter

Zitat von: clarion in Gestern um 06:44Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass Reparaturgesetze für die Vergangenheit so aussehen, dass alle Widerspruchsführern bis A10/A11 die Einheitsbesoldung gewährt wird und der Rest guckt in die Röhre. Vielleicht bin ich auch zu naiv.

Warten wir es ab. Jedenfalls für die Zukunft wird die Einheitsbesoldung nicht gehen.

Bevor hier jemand seine Felle davonschwimmen sieht, noch einmal: diese Aussage von dir Clarion gilt nicht für den DH Bund. Für eine Nachzahlung ist eigentlich ein statthafter Rechtsbehelf notwendig. Der Bund hat aber auf die Notwendigkeit eines Rechtsbehelfs verzichtet. Er kann diesen also nicht ohne Auslösen einer massiven Vertrauenskrise nachträglich voraussetzen.

Steiner0815

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Gestern um 09:19Mahlzeit Kamerad. Ich muss dich hier aus dem a.D. Status leider direkt mal enttäuschen, dieser Weg ist mit NATO-Draht verwehrt: https://www.sdrb.de/prozesszinsen-fur-zahlungsanspruche-des-beamten/
Dran, drauf drüber nur übers Gericht und selbst da vielleicht nicht
Es steht ja da: grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Zinsen. Aber grundsätzlich lässt ja Ausnahmen zu. Daher sagte ich ja "klagen", um die Zinszahlungen per Gericht in Anspruch zu nehmen.

GeBeamter

Zitat von: Steiner0815 in Gestern um 09:37Es steht ja da: grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Zinsen. Aber grundsätzlich lässt ja Ausnahmen zu. Daher sagte ich ja "klagen", um die Zinszahlungen per Gericht in Anspruch zu nehmen.

Zinsen nur, wenn Schadenersatz geltend gemacht werden kann. D.h. es muss nachgewiesen werden, dass einem durch die zu niedrige Besoldung ein unausweichlicher Schaden entstanden ist. Als Beispiel: wenn man einen Kredit aufnehmen musste, um seine Miete zu bezahlen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 09:44Zinsen nur, wenn Schadenersatz geltend gemacht werden kann. D.h. es muss nachgewiesen werden, dass einem durch die zu niedrige Besoldung ein unausweichlicher Schaden entstanden ist. Als Beispiel: wenn man einen Kredit aufnehmen musste, um seine Miete zu bezahlen.

Ich gehe dann dabei auch davon aus, dass nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt wird. Nicht ein "Schadensersatz" aufgrund "hat so lange gedauert" "ich war ja ach so traurig".

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in 12.01.2026 18:33Der farblich markierte Halbsatz sollte in meinen Augen eigentlich ein selbstverständlicher Bestandteil einer "konstruktiven Diskussion" sein.

Leider scheinen das nicht alle hier so zu sehen..

Ich bin gerade auf diesen Deine Beitrag hingewiesen worden, BVerfGEBeliever, den ich nach den letzten Tagen hier nicht unkommentiert stehenlassen will:

1. Ich habe im Verlauf der letzten Woche mit hohen Zeitaufwand meine Sicht auf die Dinge dargelegt, obgleich ich von Anfang an klargestellt hatte, dass ich Diskussionen wie mit WasDennNun hier nicht erneut führen würde, da das alles damals meine Zeit gekostet hat, die ich damals mit recht viel Geduld und Aufwand investiert habe, obgleich zumindest mir von Anfang an klar war, dass seine Positionen haltlos waren. Dass dem so war, ist seit langer Zeit Konsens im Forum. Denn es wiederholt hier niemand seine im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unbegründeten Aussagen. Das, was ich damals dargelegt habe, hat sich nach und nach auch hier im Forum als sachgerecht erwiesen und ist heute auch hier - zumindest unter denen, die sich hinreichend genug mit der Sache beschäftigt haben - Konsens.

2. Ich habe hier im Verlauf der letzten Tage seit Mitte der letzten Woche eine solche Diskussion dennoch noch einmal nicht zuletzt mit dir geführt, weil ich davon ausgegangen war, dass du und ich hier wie in der Vergangenheit sachlich miteinander diskutieren könnten.

3. Ich habe dabei ebenfalls in Kauf genommen, dass dieses mein Tun, das mich erneut sehr viel Zeit gekostet hat, von durchgehend diskreditierenden Kommentaren mindestens eines Nutzers begleitet worden sind, mit dem du dich hier letztlich durchgehend über Bande gemein gemacht hast - anders als zum Glück manch anderer -, obgleich offensichtlich war, dass er hier seine Aufgabe nur darin sieht, regelmäßig alle und alles zu beschimpfen, was nicht in sein Weltbild passt.

4. Darüber hinaus kann ich nicht abschätzen, ob das, was Maximus hinsichtlich eines möglichen "Grillings" ausgeführt hat, richtig oder falsch ist. Mein Empfinden sagt mir, dass seine Sichtweise zumindest im Einzelfall ggf. nicht gänzlich von der Hand zu weisen sein könnte.

5. Sachlich hat die Debatte gezeigt, dass hier viele Nutzer zu unterschiedlichen Ideen gekommen sind, wie nun eine sachgerechte "Spitzausrechnung" zu vollziehen sein soll, was vor allem eines zeigt, nämlich dass der Irrgarten vorhanden ist, vor dem ich vor Anfang an gewarnt hatte. Es wäre auch wenig verwunderlich, wenn diese Ideen nicht entstehen würden, wie allein verschiedenen fachgerichtliche Entscheidungen seit 2016 gezeigt haben, auf die ich kurz unter 10. zurückkomme.

6. Sachlich ist weiterhin in den Blick zu nehmen, dass es bei der "spitzen" Bemessung der regelmäßigen Besoldungsanpassung darum gehen muss, diese Anpassung und nichts anderes zu bemessen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass das vielen der hier Schreibenden nicht wirklich klar ist - auch und gerade einigen, die sich sicher sind, dass ihnen das klar ist -, so wie nach der Entscheidung vom 4. Mai 2020 vielen Lesenden und Schreibenden nicht klar war, dass WasDennNuns Sicht auf die Dinge wiederkehrend nichts mit der Sache - der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - zu tun hatte. Denn viele dieser hier in den letzten Tagen geschriebenen Kommentare zum Thema "Spitzausrechnung" beschäftigen sich sachlich mit vielem anderen, aber nicht mit einer "Spitzausrechnung" der regelmäßigen Besoldungsanpassung, was ihnen selbst nicht klar ist, eben weil man erst - wenn ich das richtig sehe - nach einer umfassenden Beschäftigung mit dem Thema erkennen kann, wo der Irrgarten ist und wo nicht.

7. Darüber hinaus habe ich den Nachweis geführt, dass die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht sachgerecht sein kann, da sie über weite Strecken - nämlich mit Ausnahme von nur einem Jahr - keine "Spitzausrechnung" vornimmt, sondern zu Ergebnissen gelangt, die im Ergebnis identisch sind mit einer linearen Anhebung der Besoldung. Entsprechend werden von jener Methode unterjährige Besoldungsanpassungen über Jahre hinweg wie lineare betrachtet. Das zeigen jene genannten Beträge, die allein aus einer Anhebung der Besoldung entspringen. Denn die Beträge der Anhebung sind am Ende das, was unmittelbar mit einem identischen Prozentwert am Ende auszuwerfen ist. Alle weiteren Beträge - so auch das jeweilige jährliche Besoldungsniveau als Ganzes - weisen dabei für die Bemessung einer nur mittelbare Funktion auf. Auch das wird hier in der Diskussion regelmäßig unterschlagen, sodass hier wiederkehrend gar nicht über die Höhe einer Besoldungsanpassung, sondern über andere Gegenstände gesprochen wird oder gesprochen worden ist.

8. Dabei teile ich Durgis Sicht auf die Dinge, dass nämlich vom Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Judikat gefordert wird, dass eine sachgerechte "Spitzausrechnung" unterjährig vollzogener Besoldungsanpassung nicht regelmäßig zu denselben Ergebnissen führen darf, als wenn man fiktiv voraussetzte, dass die Besoldungsanpassung Jahr für Jahr zu Jahresbeginn erfolgt sei.

9. Es irritiert mich dabei weiterhin im hohen Maße, dass er nun die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit dennoch als sachgerecht betrachtet, so wie es mich weiterhin irritiert, dass er nach einer schlüssigen Analyse der Debatte zu einer deutlichen Bewertung eines Gegenstands gekommen ist - der ZBR-Beitrag aus dem letzten Dezember -, den er aber zuvor gar nicht gelesen hat. Denn man kann meiner Meinung nach nicht auf der einen Seite eine Methode zur "Spitzausrechnung" zurecht als nicht sachgerecht betrachten, weil sie unterjährige Anpassungen regelmäßig wie lineare betrachtet, um dann genau eine solche Methode als sachgerecht zu betrachten.

10. Dabei stellt sich weiterhin die Frage, wie eine sachgerechte "Spitzausrechnung" nun zu vollziehen ist. Dazu macht der besagte ZBR-Beitrag im Rahmen der rechtwissenschaftlichen Diskussionen einen Vorschlag, wie eine sachgerechte Methode zur "Spitzausrechnung" vollzogen werden kann. Das tut er, nachdem der Autor in dem Beitrag zuvor sämtliche bis dahin von der Fachgerichtsbarkeit seit 2016 im Rahmen von Richtervorlagen entwickelten Methoden betrachtet hat (vgl. dort unter II.). Es ist also davon auszugehen, dass er diese Methoden zunächst einmal kennt, durchdacht hat und dann beschreibt und ihre ggf. vorhandenen Problematiken in den Blick nimmt. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Manuskript überhaupt von einer Zeitschrift wie der ZBR zur Prüfung angenommen wird. Wie die Fußnoten der betreffenden Passagen zeigen, hat er dabei ein nicht geringes Maß an Gerichtsentscheidungen betrachtet. Denn das war sein Anspruch, möglichst alle bis zum Zeitpunkt des Schreibens des Manuskripts in Karlsruhe anhängigen Verfahren auf die von ihnen verwendeten Methoden zur "Spitzausrechnung" zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird an den genannten Stellen des Beitrags dargelegt (auch darüber ist hier im Forum noch überhaupt nicht gesprochen worden, also über die weiteren Methoden, die die Fachgerichtsbarkeit seit 2016 entwickelt hat).

11. Nicht von dem tust allerdings du. Was du tust, ist, regelmäßig zu wiederholen, dass deiner Meinung nach eine Methode, die nachweislich regelmäßig unterjährige Besoldungsanpassungen wie lineare betrachtet, sachgerecht sein muss. Was du dabei weiterhin tust, ist, dich in Union mit dritten regelmäßig über das Peer Review Verfahren eines der angesehensten Fachmedien der Bundesrepublik lustig zu machen, anstatt einfach auf den Gedanken zu kommen, diesem Fachmedium deine Sicht auf die Dinge zu beschreiben und also dort einen Beitrag einzureichen.

12. Darüber hinaus habe ich hier in der Vergangenheit regelmäßig Fehler, die ich mache, als Fehler betrachtet, da ich davon ausgehe, dass wir alle wiederkehrend mehr Fehler in unserem Leben machen, als uns das lieb ist und dass die eigene Lage und dabei häufig mittelbar auch die Lage weiterer Betroffenen nicht besser wird, wenn man eigene Fehler nicht in den Blick nimmt. Ob es mir immer gelingt, nach dieser Maxime zu handeln, bezweifle ich; denn wäre es anders, dürfte ich vielleicht doch noch in das von Maximus ins Spiel gebrachte Bewerbungsverfahren eintreten wollen. Das aber lass ich wohl besser, da mich mein Leben gelehrt hat, dass ich mehr Schwächen als Stärken habe, was - auch das hat mich mein Leben bislang gelehrt - typisch für uns Menschen ist. Denn wir alle sind als Gattungswesen sehr schwach, auch wenn wir das regelmäßig vergessen können, weil wir als Gattung in der Lage sind, starke Hilfsmittel zu kreieren, die uns davon ablenken können, wie schwach wir tatsächlich sind.

13. Nachdem ich mich also nun über Jahre wiederkehrend und wiederkehrend mit hohem Zeitaufwand mit der Frage einer sachgerechten "Spitzausrechnung" beschäftigt und dabei vielen der Tücken begegnet bin (nicht zuletzt in den in Karlsruhe anhängigen Vorlagen), die also mit einer solchen Methode verbunden sind - wie vor ein paar Tagen dargelegt, kennt die statistische Betrachtung von volkswirtschaftlichen Indices wie dem Nominallohn- oder Verbraucherpreisindex keine "Spitzausrechnung", was ein zentraler Grund dafür ist, dass die genannten Tücken vorhanden sind, also die Hilfsmittel fehlen, die uns schwache Menschen suggerieren, stark zu sein -, gehe ich davon aus, dass ich viele jener Tücken erkennen kann und gehe ich aber gleichzeitig davon aus, dass mich das nicht davon enthebt, nicht vielleicht doch erneut in eine der Tücken zu laufen.

14. Der langen Rede kurzer Sinn: Ich schreibe hier nun schon recht lange im Forum, bin also schreibend von Angesicht im Forum bekannt. Jeder, der hier meine Beiträge über längere Zeit verfolgt hat, sollte zumindest wissen, dass ich Ziele verfolgen, nämlich nicht zuletzt, Klageverfahren voranzubringen, und dass ich mich dabei wie generell um möglichst große Genauigkeit bemühe. Es sollte entsprechend jeder wissen können, dass ich ganz sicher nicht etwas in Klageverfahren vertreten würde, von dem ich ausginge, dass es sich nicht sachlich erhärten ließe. Denn davon hätten Kläger keinen Nutzen. Ich würde also nicht weiterhin das tun, was ich regelmäßig tue, eigene Ungenauigkeiten zu korrigieren und eigene Fehler zu eliminieren. Nicht umsonst sitze ich zurzeit weiterhin an einer umfangreicheren Betrachtung von "Spitzausrechnungen", die also das Thema noch einmal umfassender in die bisherige Rechtsprechung einordnet, als das bislang geschehen ist. Denn ich gehe aus ggf. bekannten Gründen davon aus, dass das dringend notwendig ist. Es wäre unsinnig, diese Arbeit zu vollziehen, wenn ich wüsste, dass das Ergebnis am Ende sowieso nicht tragfähig wäre. Denn was sachlich nicht tragfähig ist, lässt sich auch nicht als sachlich begründen. Ich würde also Zeitverschwendung betreiben, was mir in Anbetracht auch meiner endlichen Zeit als nicht sinnvoll erschiene.

15. Ergo: Wenn das Forum hier ein Ort bleiben soll, wo von der Expertise derer profitiert werden sollte, die in der Vergangenheit nachgewiesen haben, dass sie sich im Thema auskennen, dann sollte ggf. darüber nachgedacht werden, wie man jene behandelt. Denn am Ende - das ist zumindest meine Lebenserfahrung - lassen die sich nicht auch noch regelmäßig dafür mit Dreck bewerfen, dass sie hier einordnen, was sachlich einzuordnen ist. Soll heißen: Ihr seid hier gerade fröhlich dabei, Expertise zu verlieren, die ihr zukünftig mit einiger Wahrscheinlichkeit noch gut werdet gebrauchen können.

16. Und jetzt kannst du fröhlich weitermachen, BVerfGEBeliever, und mir also weiterhin unterstellen, was ich nicht tue, so wie du das nun erneut in der oben zitierten Passage getan hast. Mir fügst du damit keinen Schaden zu, ärgerlich machst du mich damit allerdings durchaus. Denn du schneidest dadurch andere von Informationen ab, die sie ggf. durchaus gebrauchen werden können.

PS. Was hinsichtlich des bis März 2027 zu erlassenen Reparaturgesetzes zu erwarten ist, habe ich im Beitrag 3545 in einer Antwort an clarion dargelegt (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg436716.html#msg436716). Der Berliner Besoldungsgesetzgeber wird am Ende ein Reparaturgesetz erlassen, dass genauso wie das im Beitrag verlinkte vormalige Reparaturgesetz alles daran setzen wird, den geringstmöglichen Gesamtbetrag an Nachzahlungsaufwendungen zu regeln. Die dafür heranzuziehende Systematik wird ein weiteres Mal eher eine eigene sein, da anders der im letzten Satz genannte, ihr zugrunde liegende Zweck nicht erfüllt werden kann. Wer nach Vollzug jener gesetzlichen Nachzahlungsregelung davon ausgehen wird, dass die ihm gewährte Nachzahlung nicht sachgerecht sei, wird am Ende die Möglichkeit haben, dagegen mit den bekannten Rechtsmitteln vorzugehen.

Und nun allen hier Lesenden und Schreibenden alles Gute. Wenn du weiterhin noch einen draufsetzen willst, BVerfGBeliever, tue das, eine Reaktion darauf wirst du nicht mehr erfahren. Denn dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Es ist hier diesbezüglich von meiner Seite alles gesagt, was gesagt werden muss.

Böswilliger Dienstherr


BalBund

Zitat von: andreb in 12.01.2026 22:40Forum an Maschinenraum...
Scotty Ähm BalBund, was macht der Warpantrieb aka Referentenentwurf ;)
Well, der Haggis ist jetzt definitiv im Feuer! Ich verweise indes auf die gestrige Aussage des obersten Ministerialen Hüters unserer Alimentation der ja - wie von Bernd schon dankenswerter Weise zitiert - ausführte, dass es sich bei der Beamtenbesoldung "nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung" handele und deshalb schon in wenigen Wochen ein Entwurf vorliegen würde. Was nicht dabei steht ist, ob dieser bereits mit den Ressorts abgestimmt ist dann, ein Schelm, wer dabei böses denken könnte...