Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Julianx1

Zitat von: clarion in 25.01.2026 18:53@DeltaR95,

Alle Punkte, die Du ansprichst, haben bereits zu einem erheblichen Frust bei den Beamten, einschließlich meiner Person geführt.

Ich denke einerseits, Du wirst beschissen und tröste mich, dass andere noch mehr beschissen werden, weil sie härter arbeiten uns weniger Geld verdienen als ich. Ich komme im höheren Dienst natürlich auch jetzt sehr gut über Runden und habe am Ende der allermeisten Monate noch Geld auf dem Konto. Dennoch nagt der Gedanke, dass man eigentlich noch mehr Geld haben müsste um aa besoldet zu werden.

Ich hoffe doch sehr, dass jetzt zügig abgeurteilt wird und v.a. die Fragen Partnereinkommen und Verhältnis Grundbesoldung zu Familienzuschlähgen abgeräumt wird.

Wie das organisatorisch gehandhabt wird, ist mir relativ egal, aber ich hoffe zwar, dass es nicht noch einmal 18 Jahre dauert.

Das bringt es ja mal auf den Punkt. So ähnlich geht es mir mit meiner Großfamilie auch. Eigentlich kann man sich alles leisten, Bzw. es ist alles da. Ja, man muss aufs Konto gucken und es gibt auch schon mal knappe Monate. Und natürlich ist Urlaub auch nicht mehrmals im Jahr drin. Aber das ist bei 9 Leuten eh so ne Sache. Es hat so gar schon bei drei Kids für den bezahlten Führerschein und nen Auto gereicht.

Und wenn man bedenkt wie angenehm die Arbeit in einem Ministerium im Vergleich zu anderen Gruppen ist kann man sich eigentlich nicht beschweren. Dennoch guckt man ja gerne mal in andere Besoldungen. Dann sieht man, dass man bei gleicher Besoldungsgruppe in NRW mal eben 1600 € Netto mehr hätte. Das sind aufs Jahr knapp 20000€. Da denket man wieder, ich werde verarscht

Rheini

Ich schaue von NRW nach Hessen und hätte dort 5k Netto jedes Jahr mehr.

Und auf der anderen Seite wird um jeden Cent z. B. bei der Erbschaftssteuer bei 300+x vererbten Immobilien oder das man gerade keine 26 Mio. Cash zur Hand hat, gekämpft.

AltStrG

Zitat von: Rheini in 25.01.2026 13:41@Swen
Das BVerfG hat die Mittel dies (zeitnah) zu beenden. Man muss es nur wollen und machen.


Wird es auch tun. Nun heißt es für euch, auch wenn es schwerfällt, abwarten und Geduld haben. Das BVerfG hat seine Entscheidungen auf dem Schirm.

DeltaR95

Zitat von: AltStrG in 25.01.2026 19:48Wird es auch tun. Nun heißt es für euch, auch wenn es schwerfällt, abwarten und Geduld haben. Das BVerfG hat seine Entscheidungen auf dem Schirm.

Justice delayed is justice denied - heißt es doch so schön ;)

Rheini

Manche Sachen haben nur dann eine Dynamik erzielt, nachdem die EU mit im Boot war (was eigentlich ein Treppenwitz ist).

GoodBye

,,Solange" das BVerfG nicht für den Schutz der Rechte deutscher Beamte sorgt, macht das dann der EuGH...

netzguru

Zitat von: Rheini in 25.01.2026 19:27Wenn ein Partnereinkommen bei der Besoldung berücksichtigt werden darf nach Meinung der DH, dann doch auch konsequenterweise Einkommen der Kinder?

Z. B. Ausbildungsentgelt usw.

Bitte noch Zeitung Austragen oder in der Landwirtschaft als Pflichtarbeiten, dann kann der DH den Kinderzuschlag streichen.

Nachtrag:
natürlich Fiktiv mit 500 € im Monat.

Wasserkopp

für mich klingt die Berücksichtigung des Partnereinkommens mehr nach Sozialhilfe/Bürgergeld/Grundsicherung als nach Alimentation. Ich bin der Meinung, dass es eine persönliche Lebensentscheidung sein darf, ob die Partnerin/der Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eben nicht.

cyrix42

Zitat von: Wasserkopp in 26.01.2026 06:17für mich klingt die Berücksichtigung des Partnereinkommens mehr nach Sozialhilfe/Bürgergeld/Grundsicherung als nach Alimentation. Ich bin der Meinung, dass es eine persönliche Lebensentscheidung sein darf, ob die Partnerin/der Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eben nicht.

Dann müsstest du der Allgemeinbevölkerung und damit den Steuerzahler_innen, die für die Beamtenbesoldung aufkommen, nur noch erklären, warum es für Beamte diese persönliche Lebensentscheidung sein soll, die für alle anderen auch an ökonomischen Sachzwängen ausgerichtet werden muss. Nur, weil dies im preußischen Beamtentum so war, heißt das noch lange nicht, dass dies heute unwidersprochen auch noch so gelten muss...

Rheini

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 07:17Dann müsstest du der Allgemeinbevölkerung und damit den Steuerzahler_innen, die für die Beamtenbesoldung aufkommen, nur noch erklären, warum es für Beamte diese persönliche Lebensentscheidung sein soll, die für alle anderen auch an ökonomischen Sachzwängen ausgerichtet werden muss. Nur, weil dies im preußischen Beamtentum so war, heißt das noch lange nicht, dass dies heute unwidersprochen auch noch so gelten muss...

Gerne.

Beim Bürgergeld geht es darum, eine prekäre Situation die die berechtigte Person trifft, aus dem Säckel der Allgemeinheit insoweit zu bezahlen, als das diese nicht Gefahr läuft, verhungern zu müssen bzw. Obdachlos zu werden. Darüberhinaus wird sogar noch eine Teilhabe an dem sozialen Leben mit bezahlt. Das Bürgergeld sollte aber nur vorübergehend sein, bis die anspruchsberechtigte Person im Rahmen seiner Möglichkeiten, seinen Lebensunterhalt wieder selber bestreiten kann.

Bei der Besoldung geht es darum, dass der Beamte der lebenslang seinem Dienstherr Treue und Verrichtung des Dienstes geschworen hat, dies angemessen von ihm bezahlt wird.

Unterschied genug?

Nicht umsonst hat das BVerfG seine Methodik umgestellt (siehe Beschluß vom 17.09.2025). Weg vom Bürgergeld, hin zum Meridan Einkommen.

Finanzer

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 07:17Dann müsstest du der Allgemeinbevölkerung und damit den Steuerzahler_innen, die für die Beamtenbesoldung aufkommen, nur noch erklären, warum es für Beamte diese persönliche Lebensentscheidung sein soll, die für alle anderen auch an ökonomischen Sachzwängen ausgerichtet werden muss. Nur, weil dies im preußischen Beamtentum so war, heißt das noch lange nicht, dass dies heute unwidersprochen auch noch so gelten muss...

Dann darf man der Allgemeinbevölkerung auch gleich gerne erklären, dass der Beamte im Gebiet des Dienstherren nahezu willkürlich versetzt werden kann. Die Arbeitsstelle des Ehepartners kommt im Regelfall aber nicht mit.

netzguru

Zitat von: Finanzer in 26.01.2026 07:47Dann darf man der Allgemeinbevölkerung auch gleich gerne erklären, dass der Beamte im Gebiet des Dienstherren nahezu willkürlich versetzt werden kann. Die Arbeitsstelle des Ehepartners kommt im Regelfall aber nicht mit.

Und die Schule der Kinder auch nicht.

Möbel die den x ten Umzug nicht überstehen ersetzt auch keiner.

simon1979

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 07:17Dann müsstest du der Allgemeinbevölkerung und damit den Steuerzahler_innen, die für die Beamtenbesoldung aufkommen, nur noch erklären, warum es für Beamte diese persönliche Lebensentscheidung sein soll, die für alle anderen auch an ökonomischen Sachzwängen ausgerichtet werden muss. Nur, weil dies im preußischen Beamtentum so war, heißt das noch lange nicht, dass dies heute unwidersprochen auch noch so gelten muss...

Ich bin alleinerziehend mit einem 16 jährigen Schüler und Zahle Unterhalt für meine 18 jähriger Tochter, die Studiert.

Meine Ex-Frau geht nur Teilzeit arbeiten. UVG bekomme ich, ist aber wesentlich weniger als das, was ich an Unterhalt zahle.
Für Kinderzuschlag oder Wohngeld verdiene ich als Beamter zu viel. Mehrbedarf für Alleinerziehung, wie es im SGB II / XII gibt es bei mir nicht. Vielmehr wird mir ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 € angerechnet.

Und jetzt kommst du...

GeBeamter

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 07:17Dann müsstest du der Allgemeinbevölkerung und damit den Steuerzahler_innen, die für die Beamtenbesoldung aufkommen, nur noch erklären, warum es für Beamte diese persönliche Lebensentscheidung sein soll, die für alle anderen auch an ökonomischen Sachzwängen ausgerichtet werden muss. Nur, weil dies im preußischen Beamtentum so war, heißt das noch lange nicht, dass dies heute unwidersprochen auch noch so gelten muss...

Ganz einfach:
- kein Streikrecht
- Versetzbarkeit

Und vor allem und vom BVerfG im letzten Beschluss noch einmal hervorgehoben
- Unabhängigkeit und Neutralität des Beamten

Und das erkläre ich Leuten gerne, die in der Regel nicht ohne Vergünstigungen von ihrem Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt werden oder wenn es ihnen nicht passt ohne über den Nachteil der evtl. vorübergehend Arbeitslosigkeit hinaus, kündigen können, in einem solchen Fall.
Oder das Beste: dass die Neutralität des Beamten durch harte Compliance-Regeln gewahrt wird, die in der freien Wirtschaft mittlerweile hemmunglos überschritten werden (Essenseinladungen, Einladungen zu Sportevents, die gute Flasche Wein zum Geburtstag,...). Insbesondere im privaten Auftragswesen ist das Usus. Ich habe aber auch schon erlebt, dass Heizungsmonteure auf Einladung eines Herstellers Bundesligaspiele mit Verpflegung schauen durften. Was die Pharmaindustrie zur Umgarnung von Ärzten macht, schreibe ich Mal besser nicht auf.
Gleichzeitig darf ich als Beamter eine Erklärung schreiben, wenn ich auf einem von der Privatwirtschaft gesponserten Kongress ein belegtes Brötchen angeboten bekomme und darlegen, dass die Kombination aus Weizenbrötchen, Scheibenkäse und zwei Gurkenscheiben nicht den Grenzwert von 5€ übersteigt (was übrigens je nach Hochwertigkeit der Lebensmittel und weil es ja von Arbeitskräften belegt wurde, mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar sein kann).
Zudem ist dann Zeitlebens meine Bruttonesoldung geringer, meine Steuerlast deshalb geringfügig höher, um auf eine dann im Vergleich höhere finanzielle Ausstattung im Alter zu hoffen (wenn man bis dahin überlebt).

Es gibt nur einen einzigen Punkt, wo ich die Kritik am Beamtentum mitgehe: es wurde in der Vergangenheit zu viel verbeamtet. Aber auch da: dieser Reflex "außer Feuerwehr und Polizei keinen mehr verbeamten" ist Mumpitz. Die Verbeamtung sollte überall da üblich sein, wo in die Grundrechte der Menschen mittelbar oder unmittelbar eingegriffen wird, eine Funktionalität dauerhaft gewährleistet sein muss und ein hohes Maß an Unabhängigkeit bestehen muss. Aus Feuerwehr und Polizei wird dann schnell Finanzbeamte, Kartellbeamte, Regulierung, Beamte in Enteignungsbehörden oder Flurbereinigung, Geheimdienste, Verfassungsschutz,...).

Rheini

..... und wenn jemand der Auffassung ist das dennoch zuviel verbamtet wird, bitte ich damit dem DH auf die Nerven zu gehen. Der Beamte oder zukünftige Beamte ist da nämlich raus.