Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:42Ballungsraum Zulage?

Wer macht bei einer WG in Köln mit?
Die gibt es schon in Bonn.

Alexander79

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 11:17Wer sagt, Steuerklasse III ist das Maß der Dinge, spricht dem Beamten das Führen einer nicht-ehelichen Partnerschaft mit Kindern ab.

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Dann ist es halt so.
Bei allen Berechnungen wird die Steuerklasse III als Berechnungsgrundlage die 4k Alleinverdiener Ehe genommen.
Dann hat man eben Steuerklasse 3.

Der ein oder andere sollte sich mal entscheiden.

Entweder man nimmt die 4k als Alleinverdiener, dann wäre dies der Wert.
Wenn ihr aber meint, man nimmt Steuerklasse 4/4 dann sind wir eben nicht mehr bei einer Alleinverdienerehe, sondern beim Partnereinkommen.

Auf irgendeiner Berechnungsgrundlage solltet ihr euch dann schon einigen.
Und akutell ist es eben das Netto mit Steuerklasse III und nicht Netto mit Steuerklasse V.

Rheini


Rentenonkel

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:04Wie schätzt Ihr den die Wahrscheinlichkeit ein das zumindest für Teile der Beamten die Besoldung in der Vegangenheit nach Reperatur höher ist, als für die Zukunft?


Bis zu einem erneuten Urteil über das (fiktive) Partnereinkommen dürften alle Besoldungskreise, bei denen auch die Fortschreibungspflicht oder die Mindestbesoldung verletzt ist, für die Vergangenheit mehr nachgezahlt bekommen als für die Zukunft auf die laufende Besoldung drauf kommt.

Im Bund dürfte der Zuschlag für kinderreiche Beamte (also ab drei Kindern) für die Vergangenheit und Zukunft ähnlich hoch ausfallen.

Bei denjenigen, deren Besoldungsgruppe weder durch die Mindestbesoldung noch durch die Fortschreibungspflicht verfassungswidrig indiziert sind (insbesondere A14 und A15), kommt es für die Vergangenheit wohl auf den politischen Willen an, ob die in einem Reparaturgesetz berücksichtigt werden oder eben auch nicht. Darüber liegen zumindest mir noch keine belastbaren Informationen vor, die Glaskugel wird sich an der Stelle wohl erst im Laufe diesen Jahres mit dem Land Berlin als Vorreiter lichten.

Für die Zukunft dürfte es eine Stauchung der Tabelle geben, so dass oben links für die Zukunft mehr drauf geschlagen wird als weiter unten und somit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abgeschmolzen werden. 

Die Familienzuschläge im Bund (und vermutlich auch in allen anderen Rechtskreisen) werden sich sowohl für die Vergangenheit als auch die Zukunft gleichermaßen verändern.

Daher wird es wohl sowohl Gewinner als auch Verlierer geben, tendenziell dürften die Nachzahlung jedoch für diejenigen, die ein statthaftes Rechtsmittel eingelegt haben, meiner Einschätzung nach stärker ausfallen als die Anhebung für die Zukunft.

Bei der Anhebung für die Zukunft dürften Familien nach meiner Einschätzung stärker profitieren als andere Familienkonstellationen und die unteren und mittleren Besoldungsgruppen dürften ebenfalls prozentual für die Zukunft mehr Anhebung erwarten, als die gehobenen und höheren.

Das ist jedoch weiterhin nur reine Spekulation aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit; vielleicht gelingt es der Politik doch, mich noch positiv zu überraschen.

Rheini

Ich sehe das so, dass es nicht nur auf den politischen Willen ankommt, sondern was verfassungsrechtlich geboten ist.

Also Abstandsgebot usw. Nur weil es eine Nachzahlung ist, kann und darf es nicht ausgeblendet werden. Ich würde nur insofern mit deiner Einschätzung mitgehen, als das der DH eher eine zurückhaltende Zahlungsmoral an den Tag legen wird, dies aber wahrscheinlich weitere Widersprüche gegen das Reparaturgesetz nach sich zieht und ein weiteres mal das BVerfG sich mit diesen Jahren beschäftigen darf.

Rentenonkel

@Rheini: Bei einem Reparaturgesetz wird nicht die gesamte Besoldungsstruktur neu gedacht, sondern es werden die Besoldungen derjenigen repariert, die geklagt haben oder Widerspruch eingelegt haben und dessen Besoldungen aufgrund eines Urteils repariert werden müssen.

Mithin hat das Land Berlin bei der Richterbesoldung gezeigt, dass es auch nur diejenigen Besoldungskreise repariert, die repariert werden müssen, auch wenn dadurch im Nachhinein rangniedrigere Besoldungsgruppen mehr hatten als ranghöhere.

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBes2009_15RepGBEpP1

Mir ist nicht bekannt, dass jemand es geschafft hat, erfolgreich dagegen mit der Argumentation des Abstandsgebotes zu klagen.

Daher muss das Abstandsgebot nur bei allen betroffenen Besoldungsgruppen beachtet werden, also bei denjenigen, die im Reparaturgesetz tatsächlich etwas bekommen oder zu bekommen haben, nicht aber bei denjenigen, die gar nicht betroffen waren, weil sie eben nach Auffassung des Senates nicht verfassungswidrig zu niedrig besoldet wurden, deren Besoldung demnach verfassungsgemäß war.

Anders sieht es natürlich für die Zukunft aus, da muss der Abstand bei einer generellen Anhebung der Tabellen auch zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben, kann aber (Stichwort: 5 %) in einem gewissen Rahmen abgeschmolzen werden. Wenn also A 13 deutlich mehr bekommt, muss zwangsläufig A 14 für die Zukunft auch mehr bekommen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 11:37Für die Zukunft dürfte es eine Stauchung der Tabelle geben, so dass oben links für die Zukunft mehr drauf geschlagen wird als weiter unten und somit die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abgeschmolzen werden.
Wenn dem so sein sollte, warum war dann in deinen Augen sowohl mehrfach aus dem Munde von Dobrindt als auch in der vom Kabinett im Oktober 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda (siehe hier, Seite 26) unter anderem von einer "Stärkung des Leistungsprinzips" sowie von einer Erhöhung der Attraktivität für die "Fachkräftegewinnung" die Rede? Passt diese Rhetorik aus deiner Sicht zu einer (massiven) Stauchung der Tabelle?

Rheini

Ui. Also verglichen mit der A-Besoldung bist Du der Auffassung, dass z. B. ein A7 durch das Reparaturgesetz mit ansonsten gleicher Famillienkontellation gleich viel bekommen kann wie ein A12 und dann der A12 nicht dies angreifen kann, weil er nicht direkt betroffen war?

Falls das so ist, habe ich ein großes Problem damit.

Beispiel:

Der Dh macht das ab jetzt immer so. Für A7-A11 zahlt er halt nach, spart aber bei A12 ff die Besoldung die er zu zahlen gehabt hätte, wenn er bei lfd. richtiger Bezahlung der A7-A11 aufgrund des Abstandsgebotes, bei A12 ff zu zahlen gehabt hätte.


Wasserkopp

Was denkt ihr bzw. was sagt das Urteil? Werden die Mietstufen des Wohnorts oder des Dienstsitzes herangezogen?

Rheini

Zitat von: Wasserkopp in Gestern um 12:14Was denkt ihr bzw. was sagt das Urteil? Werden die Mietstufen des Wohnorts oder des Dienstsitzes herangezogen?

In NRW wird für die Höhe des FmZ ab dem 3. Kind, der Wohnort herangezogen. Macht evtl. auch fiskalisch Sinn weil es sicher mehr Behörde in den Städten (incl. Landeshauptstadt) gibt, als die Beschäftigten direkt in diesen Städten wohnen.

Pumpe14

Woher kam eigentlich die Zahl 1,2 Mrd. Euro, die durch die Presse als potenzieller Nachzahlbetrag dargelegt wurde? Das war die einzig konkrete Zahl die man gehört hat, und immer in Verbindung mit Nachzahlung und nicht Mehrausgaben für zukünftige Ausgaben... Aber ich finde ursprüngliche Quelle für diese Zahl.

Maximus

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:14Ui. Also verglichen mit der A-Besoldung bist Du der Auffassung, dass z. B. ein A7 durch das Reparaturgesetz mit ansonsten gleicher Famillienkontellation gleich viel bekommen kann wie ein A12 und dann der A12 nicht dies angreifen kann, weil er nicht direkt betroffen war?

Falls das so ist, habe ich ein großes Problem damit.

Beispiel:

Der Dh macht das ab jetzt immer so. Für A7-A11 zahlt er halt nach, spart aber bei A12 ff die Besoldung die er zu zahlen gehabt hätte, wenn er bei lfd. richtiger Bezahlung der A7-A11 aufgrund des Abstandsgebotes, bei A12 ff zu zahlen gehabt hätte.



Genau diese Befürchtung habe ich. Es wird nur die Differenz zwischen alter Besoldung und Mindestbesoldung ausgeglichen. Das Abstandsgebot wird man nicht betrachten. Faktisch haben wir dann bis A11 eine Einheitsbesoldung. Vielleicht bekommen die oberen Besoldungsgruppen einen noch etwas höheren Familienzuschlag...mehr aber auch nicht.

PolareuD

#4917
Zitat von: Wasserkopp in Gestern um 12:14Was denkt ihr bzw. was sagt das Urteil? Werden die Mietstufen des Wohnorts oder des Dienstsitzes herangezogen?

Ein Heranziehen der Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz halte ich inzwischen für unwahrscheinlich. Mit dem MÄE gibt es hier schon eine regionale Aufgliederung, die man bei Bedarf weiter unterteilen kann (NUTS II).

Beispiel für Bayern

Prekariatsschwellen [€]

                       2021    2022    2023    2024
Bayern            3.802    3.895    4.056    4283
Oberbayern    4.141    4.281    4.485    4.728
München        4.452    4.616    4.761    5.004

https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/experimentelle_statistik_einkommensindikatoren_2024erst-1.pdf

Rheini

Zitat von: Maximus in Gestern um 12:33Genau diese Befürchtung habe ich. Es wird nur die Differenz zwischen alter Besoldung und Mindestbesoldung ausgeglichen. Das Abstandsgebot wird man nicht betrachten. Faktisch haben wir dann bis A11 eine Einheitsbesoldung. Vielleicht bekommen die oberen Besoldungsgruppen einen noch etwas höheren Familienzuschlag...mehr aber auch nicht.

Die Befürchtung kann ich Dir nicht nehmen. Meinen Widerspruch gegen das Reparaturgestz, hat mein DH dann schonmal sicher  ;D .

Rheini

Zitat von: PolareuD in Gestern um 12:39Ein Heranziehen der Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz halte ich inzwischen für unwahrscheinlich. Mit dem MÄE gibt es hier schon eine regionale Aufgliederung, die man bei Bedarf weiter unterteilen kann (NUTS II).

Beispiel für Bayern

Prekariatsschwellen [€]

                       2021    2022    2023    2024
Bayern            3.802    3.895    4.056    4283
Oberbayern    4.141    4.281    4.485    4.728
München        4.452    4.616    4.761    5.004

Auch hier wäre es dann interessant, ob es nach Behördenstandort oder Wohnort geht. Kann ja meinen Lebensmitelpunkt mit 10 Kollegen ziemlich zügig von Kleinkleckersdorf nach München verlegen (wenn es finanziell passt).