Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

#5265
@Swen

Bin kein Versicherungsmathematiker von daher kann das sein, was Du schreibst. Ich würde dahinhehend tendieren, dass eher die Vielzahl der Personen es Versicherungstechnisch einfacher handhabar zu machen, als die reinen Prozente, da diese die Kosten ja nur prozuental verändern.

Wo ich Dir voll zustimme ist, dass die Verwaltungskosten annähernd gleich bleiben und daher einen höheren Anteil bei den geminderten Beträgen ausmachen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier das Land Sachsen der PKV ein Zugeständnis gemacht hat da ja die Beamten dann Kunden der PKV bleiben und daher über Kundenbindung, Zusatztarife leichter verkaufbar sind.

DeltaLima

Kurze Frage in die Runde:

Nach dem lesen der 352 Seiten bisher( stellenweise auch überflogen) ist mir immer wieder 1,84 MAE über den weg gelaufen.

sollte es dabei bleiben würde das ja bedeuten das 2020 ein Beamter/Soldat in A3/1 7.314€ brutto (3975€ x 1,84 MAE) hätte bekommen müssen um AA besoldet zu sein richtig? das wären ja dann 5.013€ zu wenig ( besoldung A3/1 2.301€)

oder ist bei den 80% des MAE die 4k Regel weg? Weil dann wären es ja "nur" 3.180€, also 879€ zu wenig 

LehrerBW

#5267
Zitat von: DeltaLima in Gestern um 13:17Kurze Frage in die Runde:

Nach dem lesen der 352 Seiten bisher( stellenweise auch überflogen) ist mir immer wieder 1,84 MAE über den weg gelaufen.

sollte es dabei bleiben würde das ja bedeuten das 2020 ein Beamter/Soldat in A3/1 7.314€ brutto (3975€ x 1,84 MAE) hätte bekommen müssen um AA besoldet zu sein richtig? das wären ja dann 5.013€ zu wenig ( besoldung A3/1 2.301€)

oder ist bei den 80% des MAE die 4k Regel weg? Weil dann wären es ja "nur" 3.180€, also 879€ zu wenig
Genaugenommen schon...sofern die Zahlen richtig sind.
Fraglich ob es im neuen Besoldungsgesetz noch A3 geben wird.
Vermute sie werden die unteren Stufen streichen oder zusammenfassen und die anderen nach oben schieben.

Goldene Vier


SwenTanortsch

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:54@Swen

Bin kein Versicherungsmathematiker von daher kann das sein, was Du schreibst. Ich würde dahinhehend tendieren, dass eher die Vielzahl der Personen es Versicherungstechnisch einfacher handhabar zu machen, als die reinen Prozente, da diese die Kosten ja nur prozuental verändern.

Wo ich Dir voll zustimme ist, dass die Verwaltungskosten annähernd gleich bleiben und daher einen höheren Anteil bei den geminderten Beträgen ausmachen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier das Land Sachsen der PKV ein Zugeständnis gemacht hat da ja die Beamten dann Kunden der PKV bleiben und daher über Kundenbindung, Zusatztarife leichter verkaufbar sind.

Ich bin gleichfalls kein Versicherungsmathematiker - ich denke aber, dass wir hier das Thema dank matthews Intervention nun zunächst einmal in ersten Ansätzen auf dem Schirm haben werden, wenn die Besoldungsgesetzgeber zukünftig ggf. das Beihilferecht als unbedingt neu zu regeln auf den Schirm bekommen sollten, weil sie mit einem Mal feststellten, dass wir seit mindestens den 1970er Jahren im Beihilfewesen eine gänzlich gewandelte gesellschaftliche Wirklichkeit vorfänden, weshalb nun nach dem wohl gescheiterten Versuch, das Bundesverfassungsgericht von einem anderen Kontrollmaßstab in der Betrachtung des Mindestabstandsgebots zu überzeugen, davon auszugehen sein könnte, dass der Beamte und seine Familie zu 100 % so zu alimentieren sein müssten, dass es als Folge des Beihilfewesens nur geboten sein könne, keine Grundgehaltssätze anzuheben, weil anderes aus Fürsorgegesichtspunkten verfassungswidrig sein müsse. Den Besoldungsgesetzgebern wird da schon etwas Kreatives einfallen, wenn es sein muss, darin sind ja die Dienstrechtsministerien in Gänze doch schon gut geübt, also bar jeder Rechtsprechung bei der Erstellung entsprechender Entwürfe der Phantasie in geeinter Kraft freien Lauf zu lassen...

PolareuD

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 13:17Kurze Frage in die Runde:

Nach dem lesen der 352 Seiten bisher( stellenweise auch überflogen) ist mir immer wieder 1,84 MAE über den weg gelaufen.

sollte es dabei bleiben würde das ja bedeuten das 2020 ein Beamter/Soldat in A3/1 7.314€ brutto (3975€ x 1,84 MAE) hätte bekommen müssen um AA besoldet zu sein richtig? das wären ja dann 5.013€ zu wenig ( besoldung A3/1 2.301€)

oder ist bei den 80% des MAE die 4k Regel weg? Weil dann wären es ja "nur" 3.180€, also 879€ zu wenig

Nein, das MÄE liegt 2024 bei ca. 2300€. Das 1,84-fache entspricht dann ca. 4200€. Da es um einen Nettobetrag handelt liegt das Brutto entsprechend bei ca. 5000€. Das ist inkl. der FamZ (verh., 2 Kinder). zu verstehen.

DeltaLima

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 13:31Genaugenommen schon
Fraglich ob es im neuen Besoldungsgesetz noch A3 geben wird.
Vermute sie werden die unteren Stufen streichen oder zusammenfassen und die anderen nach oben schieben.


Es geht mir hierbei um die Reperatur bzw der Rückzahlung der zu wenig geleisteten Besoldung, das es nachher eine "neue" Tabelle geben wird ist mir unweigerlich klar. ( ich vermute mal das es dann vllt nur noch 3-4 Besoldungsgruppen gibt, also A1-A3 und bei der Untersscheidung der Dienstgrade wird es Zulagen geben)

Sollte also der MAE 1,84 gelten würde das ja eine Rückzahlung von 360.936€ zur folge haben, und das nur bei altem A3/1 alles was darüber kommt wäre ja noch mehr  :o

DeltaLima

wieso ist MAE denn netto? ich dachte der Vergleichbarkeitshalber ist es Brutto

LehrerBW

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 13:40Es geht mir hierbei um die Reperatur bzw der Rückzahlung der zu wenig geleisteten Besoldung, das es nachher eine "neue" Tabelle geben wird ist mir unweigerlich klar. ( ich vermute mal das es dann vllt nur noch 3-4 Besoldungsgruppen gibt, also A1-A3 und bei der Untersscheidung der Dienstgrade wird es Zulagen geben)

Sollte also der MAE 1,84 gelten würde das ja eine Rückzahlung von 360.936€ zur folge haben, und das nur bei altem A3/1 alles was darüber kommt wäre ja noch mehr  :o
Sofern die Zahlen richtig sind....wie kommst du auf die knapp 4k netto.
Das dürfte zu hoch sein. 2023 lag es bei rund 2200.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84quivalenzeinkommen

DeltaLima

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 13:45Sofern die Zahlen richtig sind....wie kommst du auf die knapp 4k netto.
Das dürfte zu hoch sein
5.013€ x 72 Monate ( Rechtsprechung 05/2020 und bis jetzt noch nix also rechne ich mit Mai 2026)

MOGA

@Swen

Ich bin noch nicht lange im Forum, deshalb habe ich mich bisher nicht in diese Dynamik eingeschaltet. Das erklaert auch, warum ich jetzt erst Stellung beziehe. Nicht, weil mir der Ton zuvor egal gewesen waere, sondern weil man als neuer Mitleser erst einmal beobachtet wie hier diskutiert wird.

Mir geht es ausdrücklich nicht dar, dir inhaltliche Beitreage abzusprechen. Du hast viel geschrieben und Arbeit investiert. Genau deshalb faellt dein Auftreten in dieser Auseinandersetzung umso staerker auf, es wirkt auf Außenstehende weniger wie Erkenntnisinteresse als wie Positionsmarkierung.

Es entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die Sache vorangebracht werden soll, sondern vor allem die eigene Rolle im Diskurs gesichert wird.

Ich habe mich hier gemeldet, weil ich es schade faende, wenn jemand wie Durgi – der bislang konstant ruhig, professionell und strukturiert blieb – dauerhaft in einen Stilkonflikt hineingezogen wird, statt seine Energie in die eigentliche Arbeit zu stecken. Dieses Hickhack bindet Ressourcen, und das dürfte niemandem nutzen.

Und ich hatte uebrigens dem Forumteilnehmer ,,Boeswilliger Dienstherr" schon meine Meinung zu seinem Umgang mit anderen kundgetan. Ich schlage vor, wir begraben die Spitzenausrechnung und die endlosen Interpretationen erst mal, und warten gebannt auf den Entwurf. Dann gibt es wieder eine gemeinsame Basis, auf der man wirklich diskutieren kann ohne dass jemand permanent auf dem Oberlehrerhengst durch die Diskussion galoppiert.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

MOGA

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 13:495.013€ x 72 Monate ( Rechtsprechung 05/2020 und bis jetzt noch nix also rechne ich mit Mai 2026)

Wie kommst du auf einen monatlichen Fehlbetrag von 5013 Euro? Du hast da was falsch verstanden oder brauchst einen Fuehrerschein Klasse D wenn du mit deinen Kindern einen Ausflug machst...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rentenonkel

Das Problem bei den PKV sind ja die Vertriebs- und Verwaltungskosten. Diese werden durch eine prozentuale Erhöhung nicht weniger. Daher ist eine Versicherungsprämie für eine 10 % Absicherung eben nicht 1/3 der Prämie von 30 %, sondern vielleicht nur die Hälfte.

Somit dürften die Ersparnisse nicht in dem Umfang sein, den sich der Gesetzgeber erhofft. Einen Zuschuss zu den Beiträgen oder eine teilweise oder vollständige Erstattung derselben scheint aus meiner Sicht auch ein gangbarer Weg zu sein.


@DeltaLima: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=429444

PolareuD

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 13:42wieso ist MAE denn netto? ich dachte der Vergleichbarkeitshalber ist es Brutto

Weil es sich um einen Betrag handelt, der einer 4-köpfigen Familie für ihren Lebensunterhalt mindestens zur Verfügung stehen muss.

DeltaLima

Zitat von: MOGA in Gestern um 13:53Wie kommst du auf einen monatlichen Fehlbetrag von 5013 Euro? Du hast da was falsch verstanden oder brauchst einen Fuehrerschein Klasse D wenn du mit deinen Kindern einen Ausflug machst...

siehe post #5266

Median brutto  für das Jahr 2020 https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694  x MAE (1,84)