Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Gestern um 17:22@Swen
ich pfluecke mir mal die Kirschen aus deinem Post.


,,Nun sei mal nicht so empfindlich, Durgi, ich habe mit meinem Post letztlich nur das gemacht, was Du hier regelmäßig gleichfalls tust ..."
Klassische Bagatellisierung durch Emotionalisierung.
Empfindlichkeit ersetzt hier kein Argument. Der Unterschied zwischen uns ist schlicht: Ich habe Inhalte kritisiert, du hast Rollen verteilt. Das ist keine Stilfrage, sondern eine kategoriale Differenz.


,,... wäre es erstaunlich, wenn das Bundesverfassungsgericht nun verpflichtend eine ,Spitzausrechnung' verlangte, aber dabei offenließe, was damit bezweckt wird und worum es geht."
Genau. Wo nach Zweck und Erkenntnisziel gefragt wird, geht es um Methodik. Gegenstaende werden benannt, Methoden begruendet. Damit bestaetigst du selbst, dass die sogenannte ,,Spitzausrechnung" kein eigenstaendiger Gegenstand ist, sondern eine Rechentechnik innerhalb eines konkret bestimmten Streitgegenstands. HALLELUJA oder besser HEUREKA? :D


,,... solltest es Dir m.E. schon möglich sein, Sinn und Zweck einer ,Spitzausrechnung' der Rechtsprechung des BVerfG zu entnehmen."
Nachdem du (folgerichtig) die Forderung nach einem eigenstaendigen Gegenstand nicht mehr halten kannst, baust du nun eine didaktische Erwartungshaltung auf: Ich solle ,,erklaeren", was laengst implizit geklaert ist.
Nun denn...der Sinn und Zweck ist der Rechtsprechung eindeutig zu entnehmen: verzerrungsfreie Ermittlung der Gesamthoehe der Besoldung innerhalb eines konkret bestimmten Amts und Zeitraums. Mehr Sinn und Zweck existiert nicht...und er begruendet keinen eigenstaendigen Pruefgegenstand.


,,Das dürfte dann allerdings bedeuten, dass Du entsprechend konkret werden müsstest."
Die Aufforderung bleibt leer, solange kein alternativer Gegenstand, keine andere Methodik und keine abweichende Rechtsfolge benannt werden.
Konkret bin ich geworden: Streitgegenstand, Methode, Rechtsfolge. Was fehlt, ist nicht Konkretisierung meinerseits, sondern eine substanzielle Gegenposition deinerseits.


,,Das scheinst Du aber offensichtlich nicht werden zu wollen, um dann nicht minder meinungsstark zu kommentieren."
Statt die Argumentation anzugreifen, unterstellst du mir ein Motiv. Ich kommentiere nicht ,,meinungsstark", sondern argumentativ. Dass du Argumente als Meinung framest, ist kein Befund ueber meine Beitraege, sondern ueber deine Anschlussfaehigkeit an sie.


,,Denn Du nimmst eine Position ein, belässt aber deren Grundlagen im Ungefähren."
Die Grundlagen sind benannt: Rechtsprechung, Systematik, Methodik. Ungefaehr bleibt allein die Erwartung, aus einer Rechentechnik nachtraeglich einen eigenstaendigen Gegenstand konstruieren zu wollen... das traegt dogmatisch nicht.

Wollen wir jetzt weiterhin über "Kirschen" sprechen; denn ich könnte nun Deine Beiträge aus der Vergangenheit genauso einordnen; wollen wir also irgendwann vielleicht die Rhetorik seinlassen und tatsächlich die Sache betrachten? Das wäre ganz schön fände ich. Entsprechend wäre es ebenfalls schön, wenn Du eine unsaubere Formulierung, die an einer Stelle gegeben war, nicht verallgemeinern würdest. Denn ich habe Dich auch davor regelmäßig nach dem Gegenstand gefragt, den eine "Spitzausrechnung" im Rahmen der Rechtsprechung des Senats zu bemessen hat (vgl. nur den Ausgangspunkt des Zitats am Beginn Deines Beitrags 5175 von gestern 12:46 Uhr). Ich finde es weiterhin wenig sinnvoll, in dieser Art und Weise zu diskutieren. Denn Deine HALLELUJAs oder besser HEUREKAs machen auf mich gleichfalls nicht ganz den Eindruck allergrößter sachlicher Objektivität - sollte ich jetzt dieselbe "Analyse" Deines Sprechakts beginnen? Und was wäre der Sinn solchen Treibens?

Irgendwann sollte ggf. mal über die Sache gesprochen werden, und zwar nach Möglichkeit konkret; denn eine methodische und systematische Beschäftigung mit dem Thema, die also die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Blick nimmt, kann ich weiterhin in Deinen Beiträgen nicht erkennen, da ich weiterhin keine konkrete Auseinandersetzung mit ihr sehe. Ihre konkrete Betrachtung ist aber m.E. aus Sicht von Klägern dringend notwendig. Du könntest hier also durchaus ein Korrektiv bilden, indem Du den Advokatus Diaboli bilden würdest. Dabei stände aber weiterhin die Frage im Raum, was nun der Senat konkret sagt, welches der Gegenstand ist, der im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von einer "Spitzausrechnung" bemessen werden soll. Ohne seine konkrete Bestimmung bleibt alles Sprechen letztlich leer.

Für mich ist's zugleich allerdings auch in Ordnung, das hier sein zu lassen. Das Thema wird ja auch an anderen Stellen zukünftig noch zur Genüge betrachtet werden.

Julianx1

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:34Nein. Das haben wir hier hinreichend geklärt. Das Partnereinkommen ist tot.

Es ist überhaupt nichts tot. Unsinn!

xap

Könnt ihr Streithähne (ja, ihr alle!) das einfach lassen? Das ist eurer Expertise, Bildung und sonstiger Beiträge abseits eures Disputs einfach unwürdig. Niemanden interessiert das hier - und es ist der Diskussion und diesem Thread einfach nicht zuträglich.

simon1979

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:34Nein. Das haben wir hier hinreichend geklärt. Das Partnereinkommen ist tot.

Nochmal. Begründe deine Aussage mit einem Punkt im Urteil des BVerfG. Das BVerfG ist genau in diesem Punkt so ungenau wie möglich geblieben.

Im Alleinverdiener Model für die Vergangenheit, kann ich dir sogar recht geben. Aber für die Zukunft hat das BVerfG explizit das Mehrverdienermodel als Option in Betracht gezogen und somit die Tür für ein mögliches fiktives Partnereinkommen auf gemacht.

Solange es kein Urteil des BVerfG zum fiktiven Partnereinkommen gibt ist nichts tod!

Soldat1980


Ich würde mir ehrlich gesagt wünschen, dass wir an dieser Stelle wieder stärker auf die Sachebene zurückkommen. Das Thema wird hier heute sehr intensiv diskutiert und ich bin selbst Kläger in einem laufenden Verfahren. Nach derzeitigem Stand werde ich voraussichtlich in wenigen Wochen auf Zahlen reagieren müssen. Für mich (und vermutlich auch andere) ist das also keine theoretische Debatte, sondern ganz konkret verfahrensrelevant. Gerade deshalb fände ich es hilfreich, wenn wir jetzt weniger über rhetorische Motive und mehr über die methodischen Kernfragen sprechen würden, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben.

Ich hätte jedenfalls großes Interesse daran, hier sachlich tiefer einzusteigen insbesondere mit Blick auf die anstehenden Reaktionen auf die Bundeszahlen.

Hier ist soviel Sachverstand im Forum unterwegs, lasst es uns doch bitte gemeinsam nutzen.

Vielleicht schaffen wir es ja, den Fokus wieder stärker auf diese Punkte zu legen.

SwenTanortsch

Zitat von: xap in Gestern um 17:54Könnt ihr Streithähne (ja, ihr alle!) das einfach lassen? Das ist eurer Expertise, Bildung und sonstiger Beiträge abseits eures Disputs einfach unwürdig. Niemanden interessiert das hier - und es ist der Diskussion und diesem Thread einfach nicht zuträglich.

Wenn ich es richtig wahrnehme, streiten Durgi und ich nicht, xap, sondern schauen, ob wir uns darauf verständigen können, miteinander über etwas zu sprechen, das doch das ureigene Thema dieser Seite ist. Denn ihr Thema ist der "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)" - und genau darum geht es, nämlich um den Teil des Themas, der zukünftig höchstwahrscheinlich noch einigen Streitpunkt an anderer Stelle auslösen dürfte, da vom Ergebnis am Ende die (Nach-)Zahlungen einiger Milliarden € abhängen dürfte. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es um jene Summen gehen wird, dürfte dabei umso größer sein, je erfolgreicher ab jetzt die fachgerichtlichen Klagen verlaufen werden, denke ich. Denn werden sie es nicht sein - die Klagen nicht erfolgreich -, wird es ebenfalls um jene Summen gehen, dann allerdings nur noch als fiktiv eingesparte Personalkosten, die also niemals zur Auszahlung gelangt sind.

Entsprechend braucht es ggf. ein wenig Zeit, bis sich alles ordnet (das ist ja das Dauerthema in unserem Themenkomplex: viel Zeit, die vergehen muss, bis hinreichend Ordnung gegeben ist).

Julianx1

Zitat von: simon1979 in Gestern um 17:57Nochmal. Begründe deine Aussage mit einem Punkt im Urteil des BVerfG. Das BVerfG ist genau in diesem Punkt so ungenau wie möglich geblieben.

Im Alleinverdiener Model für die Vergangenheit, kann ich dir sogar recht geben. Aber für die Zukunft hat das BVerfG explizit das Mehrverdienermodel als Option in Betracht gezogen und somit die Tür für ein mögliches fiktives Partnereinkommen auf gemacht.

Solange es kein Urteil des BVerfG zum fiktiven Partnereinkommen gibt ist nichts tod!

Richtig! Undas ist die Sachebene.
Für die Vergangenheit kann ich aus der Rechtsprechung und der Auslegung hier ableiten, dass es tot ist.
Und für die Zukunft kann ich ableiten, dass der Besoldungsgeber durchaus ein Einverdienermodell entwickeln kann.

Und unser Insider aus dem BMI hat ja auch schon darauf hingewiesen das es kommen wird. Und dabei hat er noch nicht mal das Wort wahrscheinlich verwendet.

Haushaltshilfe

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:17Das Zauberwort heisst fiktives Partnereinkommen. Um die Mindestalimention zu ereichen, ohne signifikante Grundbezügeerhöhung, wird ein beliebig hohes Partnereinkommen hinzu gedichtet. In der Folge muss die Besoldungstabelle nur geringfügig oder gar nicht angehoben werden. Die verfassungsgerichtliche Prüfung des Taschenspielertricks erfolgt dann in ein paar Jahren.

Was ist aber nun, wenn alle Besoldungsgesetzgeber sich darauf einigen, dass die Hinzuverdienstgrenze das Minijobeinkommen ist. Das Minijobeinkommen jedoch jedes Jahr an Inflation/ Nominallohnindex oder dem bayrischen Königs Willen angepasst wird.
Sprich, man kann den Beamten nie wieder eine entgeltlich Erhöhung zugestehen.

Das ist doch genau die politische Einflussnahme auf die verfassungsrechtlich zu gewährende Alimentation, die das BVerfG ausschließlich möchte, oder nicht?

DeltaLima

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:02Nur wenn er verheiratet ist und zwei Kinder im Haushalt versorgen muss.

Ähm steht das nicht im Gegensatz zum 4K Model?

So wie ich das verstanden habe MUSS ein Beamter seine 4K Familie ALLEINE finanzieren können. Somit wäre für mich der Familienzuschlag und die  Kinderzulage zumindest bis zum zwoten Kind vom Tisch und erst wieder ab dem dritten relevant.

Und 4300€ netto würde ja eine Differenz von hast 2000€ pro Monat bedeuten ( im Vergleich zu A3/1 Steuerklasse 1 keine Kirche etc ) was einer Reparation von ca 142.000€ NETTo entsprechen würde.

PolareuD

#5319
Zitat von: DeltaLima in Gestern um 18:56Ähm steht das nicht im Gegensatz zum 4K Model?

So wie ich das verstanden habe MUSS ein Beamter seine 4K Familie ALLEINE finanzieren können. Somit wäre für mich der Familienzuschlag und die  Kinderzulage zumindest bis zum zwoten Kind vom Tisch und erst wieder ab dem dritten relevant.

Und 4300€ netto würde ja eine Differenz von hast 2000€ pro Monat bedeuten ( im Vergleich zu A3/1 Steuerklasse 1 keine Kirche etc ) was einer Reparation von ca 142.000€ NETTo entsprechen würde.

Nein, im 4k Fall sind FamZ zulässig solange sie sich als Besoldungsnebenkomponente rechtfertigen lassen. Eine moderate Erhöhung zu den jetzigen Familienzuschlägen wäre also statthaft.

Abgestellt im Alleinverdienermodell auf die StKl. 3. Mithin werden aus knapp 4300€ Netto knapp 5100€ Brutto monatlich bzw. knapp 61.200€ Brutto jährlich.

Die Nettodifferenz zu A3/1, verheiratet, 2 Kinder dürfte 2024 bei ca. 1500€ monatlich liegen. Auf hohe Nachzahlungen sollte man sich aber nicht verlassen.

Maximus

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 17:17Im Anschluss wird es in die Fortschreibungsprüfung einsteigen - sie zeige ich nachfolgend für die Besoldungsgruppe A 14 -, hier kann ich den ersten Parameter nicht bilden. Die zweiten und dritten Parameterwerte sehen auf Grundlage der evident sachwidrigen Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit wie folgt aus

Wenn ich dich hier richtig verstanden habe, sagst du "durch die Blume",dass im Beschluss vom 17.09.2025 eine sachwidrige Methodik angewendet wurde. Direkte Kritik an das Verfassungsgericht vermeidest du (das machen andere in deiner Position auch; das kann ich verstehen).

Ich und die meisten hier wissen, wer du tatsächlich bist. Ich gehe davon aus, dass du auch mit Personen, die eine "gewisse Nähe" zum Verfassungsgericht haben oder hatten, dich austauscht. Kann es sein, dass deine "Beharrlichkeit" auch daraus resuliert? Ich vermute, dir liegen Informationen vor, die du hier nicht preisgeben kannst. 

Skywalker2000

Diese endlosen Diskussionen und Spekulationen sind doch lächerlich. Sobald kein Entwurf vorliegt, sollte sich niemand Gedanken machen, wie viel Euros mehr auf dem Konto landen.

Ich würde gerne die nächsten Tagen vom BMI ein Entwurf erhalten.

Dieses endloses Warten ist eine Frechheit...

HumanMechanic

Sehe ich ähnlich.

Solange kein Entwurf vorliegt, ist vieles Spekulation – das ist unerquicklich, aber leider so.
Trotzdem: Der alte Entwurf (24/25) hätte mir persönlich bereits rund 600 € netto im Monat mehr gebracht als der aktuelle Stand.
Bei mir reden wir über A9, Stufe 7, 5 Kinder in einer Patchwork-Konstellation. Und genau dieser Entwurf wurde damals von sämtlichen Verbänden als unzureichend kritisiert.

Dazu kommt jetzt noch das Berliner Urteil, das die Mindestbesoldung faktisch weiter nach oben zieht. Das verschiebt die Unterkante nochmal deutlich und erhöht den Anpassungsdruck zusätzlich – auch für den Bund.
Rein rechnerisch wird damit klar: Unter dem damaligen Niveau wird es kaum gehen können.

Vor diesem Hintergrund ist zumindest auffällig, dass sich die Verbände zum neuen Entwurf deutlich zurückhaltender bzw. zufriedener äußern als damals.

Ich bin daher verhalten optimistisch. Jetzt braucht es endlich einen Entwurf, alles andere ist nur weiteres Warten ohne Mehrwert.

Davon mal ab: Weiß jemand ob das BMVG in diesem Prozess irgendwo eingebunden war oder ist?
Wir Soldaten sind ja doch ein großer Teil der Besoldungsempfänger und sollen ja auch noch deutlich anwachsen. Stichwort Zeitenwende etc. Und mit Speck fängt man ja bekanntlich Mäuse...

Julianx1

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 20:27Diese endlosen Diskussionen und Spekulationen sind doch lächerlich. Sobald kein Entwurf vorliegt, sollte sich niemand Gedanken machen, wie viel Euros mehr auf dem Konto landen.

Ich würde gerne die nächsten Tagen vom BMI ein Entwurf erhalten.

Dieses endloses Warten ist eine Frechheit...

Es ist schon seit Jahren eine Frechheit.

GoodBye

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 20:51Sehe ich ähnlich.

Solange kein Entwurf vorliegt, ist vieles Spekulation – das ist unerquicklich, aber leider so.
Trotzdem: Der alte Entwurf (24/25) hätte mir persönlich bereits rund 600 € netto im Monat mehr gebracht als der aktuelle Stand.
Bei mir reden wir über A9, Stufe 7, 5 Kinder in einer Patchwork-Konstellation. Und genau dieser Entwurf wurde damals von sämtlichen Verbänden als unzureichend kritisiert.

Dazu kommt jetzt noch das Berliner Urteil, das die Mindestbesoldung faktisch weiter nach oben zieht. Das verschiebt die Unterkante nochmal deutlich und erhöht den Anpassungsdruck zusätzlich – auch für den Bund.
Rein rechnerisch wird damit klar: Unter dem damaligen Niveau wird es kaum gehen können.

Vor diesem Hintergrund ist zumindest auffällig, dass sich die Verbände zum neuen Entwurf deutlich zurückhaltender bzw. zufriedener äußern als damals.

Ich bin daher verhalten optimistisch. Jetzt braucht es endlich einen Entwurf, alles andere ist nur weiteres Warten ohne Mehrwert.

Davon mal ab: Weiß jemand ob das BMVG in diesem Prozess irgendwo eingebunden war oder ist?
Wir Soldaten sind ja doch ein großer Teil der Besoldungsempfänger und sollen ja auch noch deutlich anwachsen. Stichwort Zeitenwende etc. Und mit Speck fängt man ja bekanntlich Mäuse...

600 netto mehr wird für Kind 3,4 und 5 allein schon nicht reichen.