Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: simon1979 in Heute um 11:21Aber @Durgi nur weil wir alle das wissen, hindert es den Besoldungsgesetzgeber doch nicht daran für zukünftige Besoldungsgesetze von einem Mehrverdienermodel auszugehen und dementsprechend einen Partnereinkommen anzurechnen.

Wenn es erstmal im Gesetz steht, ist es so. Über die Rechtsmäßigkeit dürfen sich zukünftige Regierung rum ärgern und die Konsequenzen tragen.

Und nochmal, warum sollte ein funktionierendes System des Freistaats Bayern (CSU) nicht auch in einem Innenministerium, geführt durch einen CSU Politiker möglich sein?



Das wird auch vermutlich erst einmal so kommen im Bund. Es sei denn der Entwurf verzögert sich weiter und es kommt vorher ein Urteil des BVerfG zu einem der Rechtskreise, für den die Überprüfung des Partnereinkommens schon anhängig ist.

Ozymandias

Anstatt sich hier ständig über die Füße zu rennen, schreibt doch bitte mal einen Entwurf für eine Popularklage für Bayern.
Dort könnte man das Partnereinkommen zumindest für ein Bundesland kippen, bevor das BVerfG noch weitere Jahre darüber brütet.

Wenn sich alle schlauen Köpfe hier ein Wochenende Zeit dafür nehmen würden, könnte man sicherlich etwas brauchbares in z.B. Google Docs* zusammenzimmern, welches ein Bayer dann einreichen könnte.

*Oder mit cryptpad, wo man auch locker anonym mitschreiben könnte.
Cryptpad sieht z.B.so aus: https://pad.envs.net/doc/#/2/doc/edit/q9fTpfdX3oJf9Sr3GJrXxDtR/

Dogmatikus

Zitat von: Durgi in Heute um 11:34@Dogmatikus

dein Einwand ist praezise und habe ich mir genauso notiert.

Die Einschraenkung auf ,,jede bislang gedachte Ausgestaltung" ist sachlich sauberer und juristisch redlicher. Genau darum geht es ja: nicht um metaphysische Unmoeglichkeit, sondern um die Realitaet der bisher diskutierten Modelle. Und die sind – bei Licht betrachtet – alle an mindestens einer der drei Stellen gescheitert: Gleichheit, Praktikabilitaet oder Systemkohärenz der Alimentation.

Dein ,,99,9 %" trifft es deshalb ziemlich genau. Ein theoretischer Geniestreich laesst sich dogmatisch nie voellig ausschliessen... schon weil der Gesetzgeber kreativ sein darf. Praktisch spricht aber alles dafuer, dass wir eher das bekannte Muster sehen werden: eine vermeintlich elegante Loesung, die politisch als Durchbruch verkauft wird und verfassungsrechtlich beim ersten ernsthaften Kontakt kollabiert.

Insofern wuerde ich deinen Nachsatz sogar so lesen:
Nicht die Fantasie fehlt, sondern die verfassungsfeste Umsetzung. Und genau daran ist bislang jede Idee zum Partnereinkommen gescheitert.

100 % Zustimmung. ;-)

Zitat von: Illunis in Heute um 10:40Bin ja auch der Meinung ein Partnereinkommen ist quasi unmöglich. Für den rechtlichen Laien stellt sich nur die Frage "wenn im Urteil schon auf ein Partnereinkommen eingegangen wird, warum dann kein Obiter dictum?"
Den schlauen Köpfen war doch sicher klar, dass das jetzt vorsätzlich missverstanden wird.
Ich hatte auch auf ein obiter dictum gehofft. Allerdings muss man festhalten, dass das BVerfG ohnehin schon über den Prüfgegenstand hinausgegangen ist, indem es die gesamte Tabelle für die Jahre 2008-2020 überprüft hat.

Zudem hätte das obiter dictum wahrscheinlich mehrere Seiten lang werden müssen, um den von dir (und vielen hier, inkl. mir) erhofften Zustand zu erreichen. Das BVerfG hätte sich dann dem Einwand (evtl. zu Recht) ausgesetzt gesehen, warum es Dinge regeln möchte, mit denen es gar nicht betraut wurde.

Lichtstifter

ZitatDas BVerfG hätte isch dann dem Einwand (evtl. zu Recht) ausgesetzt gesehen, warum es Dinge regeln möchte, mit denen es gar nicht betraut wurde.

War ja nett gemeint und wurde prima ausgenutzt. Evtl. sollte es künftig doch schachmäßig ein paar Züge vorausdenken, bevor unsere Dienstherren wieder irgendwelchen juristischen Firlefanz zum Beschäftigen hinwerfen, worüber es sich wieder jahrelang akribisch dran abarbeiten muss.

Gewarnt (gedroht) haben sie schon. Irgendwann zeigt sich dann deutlich, dass man nicht mehr ernst genommen wird, wenn man alles folgenlos geschehen lässt. Das ist sicherlich nicht im Sinne der Karlsruher Richter als Autorität. Besser nicht so oft mit der Regierung zum Essen treffen.
Prekariatsbeamter

Dogmatikus

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 12:18War ja nett gemeint und wurde prima ausgenutzt. Evtl. sollte es künftig doch schachmäßig ein paar Züge vorausdenken, bevor unsere Dienstherren wieder irgendwelchen juristischen Firlefanz zum Beschäftigen hinwerfen, worüber es sich wieder jahrelang akribisch dran abarbeiten muss.

Dass das nun mitunter ausgenutzt wird, ist aber nicht die Schuld des BVerfG, sondern des/der DH...

Mal platt ausgedrückt: Warum sollte der Handwerker, den du mit dem Pflastern der Einfahrt betraut hast, zusätzlich noch dein Dach neu eindecken, sogar noch ohne vorherige Rücksprache über Farbe, Material, Form, ...
Und würdest du dem Handwerker, der nur die Einfahrt gepflaster hat, vorwerfen, der Regen nutze seine Untätigkeit ja nun vortrefflich aus, wenn du Pfützen im Dachboden entdeckst?

Oder noch besser: Du verklagst deinen Nachbarn vor dem Zivilgericht, weil seine Hecke zu hoch gewachsen ist. Soll das Gericht dann - ohne Vortrag, nur weil es ortskundig ist - noch darüber befinden, dass der Flaggenmast ebenfalls zu entfernen ist?

Wir alle haben große Hoffnungen in die Entscheidungen des BVerfG. Auch dieses muss allerdings die Gewaltenteilung berücksichtigen und kann nicht einfach in jedem Beschluss alles ansprechen, was damit zusammen hängt. Es ist in gewisser Weise an die Vorlage gebunden, die es vorliegend sogar schon erweitert hat.

Zwillingsopa

Zitat von: Zwillingsopa in 16.12.2025 18:40Halte ich für ausgeschlossen, da der Verwaltungsaufwand zu erheblich wäre. Rückwirkend für ca. 5 Jahre die PKV Beiträge ermitteln und zusätzlich die Erstattung der angefallenen Behandlungskosten.


Warum sollte der Bund denn zusätzlich die angefallenen Behandlungskosten erstatten? Die sind doch schon von der PKV erstattet worden; einen großen Verwaltungsaufwand sehe ich nicht. Es dürfte jedem Beamten sehr leicht fallen, die tatsächlich gezahlten Beiträge nachzuweisen.

Möglicherweise kommt es doch so, wie von mir bereits angedeutet wurde.

GeBeamter

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 12:13100 % Zustimmung. ;-)
Ich hatte auch auf ein obiter dictum gehofft. Allerdings muss man festhalten, dass das BVerfG ohnehin schon über den Prüfgegenstand hinausgegangen ist, indem es die gesamte Tabelle für die Jahre 2008-2020 überprüft hat.

Zudem hätte das obiter dictum wahrscheinlich mehrere Seiten lang werden müssen, um den von dir (und vielen hier, inkl. mir) erhofften Zustand zu erreichen. Das BVerfG hätte sich dann dem Einwand (evtl. zu Recht) ausgesetzt gesehen, warum es Dinge regeln möchte, mit denen es gar nicht betraut wurde.

Und ein orbiter dictum hätte auch wieder differenziert erfolgen müssen, da es denkbare Konstellationen gibt, in denen die Berücksichtigung eines Partnereinkommens evtl möglich wäre, z.B. Zwei-Beamten-Haushalte, wo der Anteil der amtsangemessenen Alimentation der Familie sonst zwei Mal ausgekehrt würde.

Dann müsste man aber die aA der Familienangehörigen über Zuschläge regeln und diese dann wie bisher beim FZ1 nur einem von beiden Partnern zukommen lassen. Das Herausrechnen aus der Grundbesoldung wäre ein eher bürokratischer Akt.

Lichtstifter

Karlsruhe hat ja nun schon bekundet, dass das Wasser bis zum Halse steht. Dann hätte man vorher schon einen Dachdecker für das neue Dach betrauen können.

Ich sehe da auch kein Überschreiten der Kompetenzen, wenn der eigentlich zuständige jahrelang nicht liefert, muss man präventiv tätig werden.

Überdies: Die Wolken regnen einfach ohne Vorsatz ab. Den Regen schert es nicht, worüber er sich ergießt.
Prekariatsbeamter

MOGA

Moeglicherweise koennte bis Rosenmontag ja etwas geleakt werden oder sogar ein Entwurf kommen. Ich hatte dazu schon mal geschrieben, dass der Innen-Alexander dann vermutlich mit der Besoldungsbazooka anrückt, die er sich bei Bundes-Olaf a.D. ausgeliehen hat. 😏

Und dann die zweite Säule – das Reparaturgesetz mit den Nachzahlungen... da warten wir ja auch schon so lange dass bei den eingereichten klagen bereits der Celluloseabbau / digitaler Zerfall einsetzt. Weiß jemand von euch, ob die rückwirkende Aufarbeitung dann schon mit dem neuen Entwurf erledigt wird, oder ob wir wieder auf den bürokratischen Tanz durchs Gesetzesverfahren warten müssen?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Lichtstifter

ZitatMoeglicherweise koennte bis Rosenmontag ja etwas geleakt werden oder sogar ein Entwurf kommen. Ich hatte dazu schon mal geschrieben, dass der Innen-Alexander dann vermutlich mit der Besoldungsbazooka anrückt, die er sich bei Bundes-Olaf a.D. ausgeliehen hat.

Solang der Wumms nicht fiktiv ist...

Aber ja, das Rosenmontags-Ding ist mal wieder ein Strohhalm, an dem ich mich klammere.

Zu den Nachzahlungen:

So wie zuletzt zu lesen war, folgende Schritte:

Entwurf -> BesG -> dann darauf aufbauend Reparaturgesetz. Also wird es wohl erst ab 2027 handfest.
Prekariatsbeamter

MOGA

Wo ist eigentlich der Durchbeleidiger abgeblieben? Der, der hier quasi jeden Beitrag in eine forsche Abrissparty verwandelt hat und fast jeden mit Vollgas demontieren wollte?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

MOGA

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 12:51Solang der Wumms nicht fiktiv ist...

Aber ja, das Rosenmontags-Ding ist mal wieder ein Strohhalm, an dem ich mich klammere.

Zu den Nachzahlungen:

So wie zuletzt zu lesen war, folgende Schritte:

Entwurf -> BesG -> dann darauf aufbauend Reparaturgesetz. Also wird es wohl erst ab 2027 handfest.

Danke fuer deine Einschaetzung
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Lichtstifter

Zitat von: MOGA in Heute um 12:51Wo ist eigentlich der Durchbeleidiger abgeblieben? Der, der hier quasi jeden Beitrag in eine forsche Abrissparty verwandelt hat und fast jeden mit Vollgas demontieren wollte?

Der ist mit Kinski in die Flitterwochen. Aber mit One-way-ticket.
Prekariatsbeamter

Maximus

Zitat von: MOGA in Heute um 12:51Wo ist eigentlich der Durchbeleidiger abgeblieben? Der, der hier quasi jeden Beitrag in eine forsche Abrissparty verwandelt hat und fast jeden mit Vollgas demontieren wollte?

Der wurde von den Administratoren gesperrt/entfernt. Ggf. hat er sich bereits unter neuem Namen angemeldet (hält sich jetzt aber vornehm zurück). 

Von Rollo hat man auch nichts mehr gelesen. Der schreibt jetzt hier sehr wahrscheinlich auch unter neuem Namen (dieser kleine Feigling  ;) )

MOGA

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 12:58Der ist mit Kinski in die Flitterwochen. Aber mit One-way-ticket.
Zitat von: Maximus in Heute um 13:02Der wurde von den Administratoren gesperrt/entfernt. Ggf. hat er sich bereits unter neuem Namen angemeldet (hält sich jetzt aber vornehm zurück). 

Von Rollo hat man auch nichts mehr gelesen. Der schreibt jetzt hier sehr wahrscheinlich auch unter neuem Namen (dieser kleine Feigling  ;) )
Geiler Kommentar ;D  ;D

Gottseidank, so ein Lappen
Zitat von: Lichtstifter in Heute um 12:58Der ist mit Kinski in die Flitterwochen. Aber mit One-way-ticket.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again