Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: Pumpe14 in 19.02.2026 18:31Optendrenk Prime ist unserer Zivlisation weit voraus

Dann wäre er aber auf der guten Seite...

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in 19.02.2026 18:36Finde es echt absurd und eine bodenlose Frechheit das man bei einem Beamtenehepaar pauschal ein Einkommen des Ehepartners unterstellt, aber Grundsicherungsempfänger kein fiktives Partnereinkommen angerechnet bekommen.

Das liegt daran, dass die Grundsicherung ja nur anhand des Nachweises tatsächlicher Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berechnet wird.

Das hat den Sinn, dass der Bedarfsgemeinschaft bedarfsgerecht das Existenzminimum gewährleistet wird, ohne dass dies für nicht berechtigte ausgekehrt wird.

Aber jetzt kommt der Witz, der eigentlich gar nicht lustig ist: ein Beamter mit zwei Kindern, ohne (erwerbstätigen) Partner in einer Hochpreisregion wird nach der Logik von Niedersachsen dann ggf. sogar unterhalb des Existenzminimum besoldet. Und das bei 41-42h Wochenarbeitszeit.

Augen auf bei der Berufswahl... Oder eben der Wahl keines Berufs.

netzguru

Zitat von: GeBeamter in 19.02.2026 22:17Aber jetzt kommt der Witz, der eigentlich gar nicht lustig ist: ein Beamter mit zwei Kindern, ohne (erwerbstätigen) Partner in einer Hochpreisregion wird nach der Logik von Niedersachsen dann ggf. sogar unterhalb des Existenzminimum besoldet. Und das bei 41-42h Wochenarbeitszeit.

Es gibt noch Kollegen die in Pension sind mit Frau und Kinder, entwerder mit 75% bei Dienstunfall oder unter 71 %, die dürfen erstmal alles Ersparte usw. verbrauchen ehe die etwas bekommen.

MOGA

Zitat von: Rheini in 19.02.2026 19:12Ich frage mich warum die DH so agieren, wie sie agieren. Aus meiner Sicht sieht doch ein Blinder, dass ein Partnereinkommen tot ist.

Entweder hat man Angst ein paar Prozente in den anstehenden Landtagswahlen zu verlieren oder die Kassen sind mehr als leer und es kommt ein Knall.
Ein paar Prozent,  :D frag mal Sarah vom dieser ,,Wadenknechtpartei"
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

clarion

Das ist ja echt Realsatire hier.

Die wissenschaftliche Dienste aller Parlamente und diverse angehörte Experte sagen: "Geht nicht!" Und die Politik beschließt "Geht doch!"

Sach mal, wo sind wir denn??? Bananenrepublik at the best. In dieser Frage muss man sich die Frage stellen, was unsere Politiker von Trump unterscheidet? Wenig fürchte ich.

"2 x 3 macht 4, widewidewitt und 3 macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt".

GoodBye

Zitat von: GeBeamter in 19.02.2026 22:17Das liegt daran, dass die Grundsicherung ja nur anhand des Nachweises tatsächlicher Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berechnet wird.

Das hat den Sinn, dass der Bedarfsgemeinschaft bedarfsgerecht das Existenzminimum gewährleistet wird, ohne dass dies für nicht berechtigte ausgekehrt wird.

Aber jetzt kommt der Witz, der eigentlich gar nicht lustig ist: ein Beamter mit zwei Kindern, ohne (erwerbstätigen) Partner in einer Hochpreisregion wird nach der Logik von Niedersachsen dann ggf. sogar unterhalb des Existenzminimum besoldet. Und das bei 41-42h Wochenarbeitszeit.

Augen auf bei der Berufswahl... Oder eben der Wahl keines Berufs.
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Zitat von: GeBeamter in 19.02.2026 22:17Das liegt daran, dass die Grundsicherung ja nur anhand des Nachweises tatsächlicher Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berechnet wird.

Das hat den Sinn, dass der Bedarfsgemeinschaft bedarfsgerecht das Existenzminimum gewährleistet wird, ohne dass dies für nicht berechtigte ausgekehrt wird.

Aber jetzt kommt der Witz, der eigentlich gar nicht lustig ist: ein Beamter mit zwei Kindern, ohne (erwerbstätigen) Partner in einer Hochpreisregion wird nach der Logik von Niedersachsen dann ggf. sogar unterhalb des Existenzminimum besoldet. Und das bei 41-42h Wochenarbeitszeit.

Augen auf bei der Berufswahl... Oder eben der Wahl keines Berufs.

Dafür genießt er alle weiteren Vorteile des Beamtenseins.

Hierzu zählt auch, nicht als arbeitslos stigmatisiert zu werden...

netzguru

Zitat von: clarion in 19.02.2026 23:17"2 x 3 macht 4, widewidewitt und 3 macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt".

Habe ich früher gerne gesehen :)

netzguru

Zitat von: clarion in 19.02.2026 23:17In dieser Frage muss man sich die Frage stellen, was unsere Politiker von Trump unterscheidet? Wenig fürchte ich.
Das ihre Vorfahren nicht ausgewandert sind und der Grundstock vom Vermögen mit Hotels gemcht haben.
Unsere Politiker haben auch keinen Golfplatz, Imobilien und usw.


netzguru


despaired

Zitat von: netzguru in Gestern um 00:08https://www.hna.de/verbraucher/200-000-beamten-winkt-ein-deutliches-plus-rueckwirkend-fuer-fuenf-jahre-94021929.html

200.000 Beamten winkt deutliches Lohn-Plus – rückwirkend für fünf Jahre

geht so alter Stand
der Artikel mag zwar neu sein, aber der inhaltsgleiche Artikel ist aus letzten Jahr, siehe auch Formulierungen die sich auf 2025 beziehen.

despaired

Zitat von: netzguru in Gestern um 00:08https://www.hna.de/verbraucher/200-000-beamten-winkt-ein-deutliches-plus-rueckwirkend-fuer-fuenf-jahre-94021929.html

200.000 Beamten winkt deutliches Lohn-Plus – rückwirkend für fünf Jahre

geht so alter Stand
Ist ja auch schon über ein Monat alt der Artikel - schauen wir einfach mal, auch wenn mich die ganzen Entwicklungen und Vermutungen zzt mehr frustrieren.

Besoldungswiderspruch

#6252
Der Spiegel hat einen Artikel veröffentlicht...


Der Artikel kann z.B. über Archiv.ph gelesen werden....

Entscheidung zur Beamtenbesoldung

Wie die Berliner Verwaltung eine juristische Bombe entschärft

Zehntausende Berliner Beamte wurden jahrelang zu schlecht bezahlt, sagt das Bundesverfassungsgericht. Zu Besuch bei denen, die das nun korrigieren müssen. Und bei dem Mann, der ihnen das eingebrockt hat: Thilo Sarrazin.

Anscheinend ist man sich über die Anzahl der Widersprüche nicht genau im Klaren... es wird einerseits von 40.000 Beamten gesprochen welche WS eingelegt haben anderseits von 100.000 WS auf Blatt Papier + Anzahl X an unbekannten WS

Allein die AUssage wann alle Beamten Ihr Geld haben als Antwort: Jahre >:(

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in 19.02.2026 22:17Das liegt daran, dass die Grundsicherung ja nur anhand des Nachweises tatsächlicher Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berechnet wird.

Das hat den Sinn, dass der Bedarfsgemeinschaft bedarfsgerecht das Existenzminimum gewährleistet wird, ohne dass dies für nicht berechtigte ausgekehrt wird.

Aber jetzt kommt der Witz, der eigentlich gar nicht lustig ist: ein Beamter mit zwei Kindern, ohne (erwerbstätigen) Partner in einer Hochpreisregion wird nach der Logik von Niedersachsen dann ggf. sogar unterhalb des Existenzminimum besoldet. Und das bei 41-42h Wochenarbeitszeit.

Augen auf bei der Berufswahl... Oder eben der Wahl keines Berufs.
Wovor ich mittlerweile "Angst" habe ist, das wir am Ende unter Umständen weniger haben als vorher.
Wenn unser freundlicher Dienstherr nämlich auf die Idee kommt, das fiktive Familieneinkommen langt auch auch ohne Familienzuschlag, hat eine Familie mit 2 Kinder nämlich auf einmal gut 400€ weniger in der Tasche als vorher.

waynetology

Zitat von: GeBeamter in 19.02.2026 15:16Ein Beamter, der bereits 2017 Widerspruch eingelegt hat, weil er sich und seine drei Kinder nicht ausreichend alimentiert sieht, wird nicht vor 2027 die entsprechende Nachzahlung erhalten. Die Kinder und deren unmittelbarer Bedarf, für die er den Widerspruch eingelegt hat, sind bis dahin zu Hause ausgezogen und der Bedarf vielleicht nicht mehr da. Das ist unfassbar.
Da müsste das BVerfG Mal rein, weil die Logik eigentlich ist, dass gerade in den unteren Besoldungsgruppen der Bedarf zum Unterhalt der eigenen Kinder eine kurzfristige und fortlaufende Notwendigkeit ist und nichts, was man irgendwann einmal - ohne Verzinsung - nachzahlt.

Selbst eine mögliche Verzinsung holt den Nachteil der Kinder nicht mehr auf. Und das ist doch das Schlimme, dass der DH dies in Kauf nimmt. Diese Jahre kann man nicht mehr aufholen und das ist auch finanziell nicht mehr zu heilen. Und hier spreche ich nicht von irgendeinem Luxus wie Reiten o.ä. sondern von einfachen Dingen wie angemessener Wohnraum.