Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Zitat von: Verwalter in Gestern um 21:53Nach meiner Kenntnis war der Streitwert immer pauschal bei 5000 Euro, zumal die Forderung ja eh nicht beziffert werden kann und es eine Feststellungsklage ist. Wäre ja in der ersten Instanz ohne Anwalt, vielleicht bekommt man da ja schon gleich eine Vorlageverfahren hin. Das Ganze dann als gemeinnütziger Verein organisiert, der mit zweckgebundenen Spenden agiert.


In der Klägergruppe gibt es den Fall, dass das VG pro Widerspruchsjahr den Streitwert auf 5.000€ festgelegt hat. In Summe dann 20.000€. Die RSV hat anschließend die Leistungszusage halbiert.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Zerot

Zitat von: OnkelU in Gestern um 21:10Wann hat er denn schon mal evidente Informationen gehabt? er gibt doch nur Allgemeinwissen und BlaBlub von sich. Er weiß garantiert nicht mehr, als die Gerüchteküche produziert. Ich vermute einen gDler, der unter zu wenig Anerkennung leidet.
frag Durgi, der sitzt höchstwahrscheinlich näher dran.


könnte natürlich sein. Drugi hat jedoch schon öfters die Aussagen von BalBund bestätigt.

Es kann natürlich sein, dass BalBund nicht so tief im Machtzirkel ist wie viele denken - vielleicht aber doch :)