Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: lotsch in Heute um 10:11Bist du naiv? Du siehst doch, dass politisch entschieden wird, wie hoch die Beamtenbesoldung und die Beamtenversorgung ist. Die Politiker haben sich die letzten hundert Jahre nicht an das GG oder an eine sonstige Rechtsordnung gehalten.

Es bringt wenig, lotsch, im Thema alles in einen Topf zu rühren und so die tatsächlich berechtigte Kritik nicht zur Geltung kommen zu lassen. Das 1930/31 noch nicht existente Bundesverfassungsgericht konnte das 1930/31 nicht existente Grundgesetz nicht schon so auslegen, dass wir heute eine amtsangemessene Alimentation hätte vorfinden sollen, während das Reichsgericht in derselben Zeit hier die WRV, die anders als das GG die wohlerworbene Rechte der Beamten unter den Schutz der Verfassung gestellt hat, de facto gezielt ausgehöhlt hat. Darüber hinaus konnte das Bundesverfassungsgericht bspw. 1954 eine damals noch nicht existente aktuelle Kompetenzordnung nicht so auslegen, als es aus Sicht des Bundesgesetzgebers erheblich in seine tatsächlich hier nicht existente Ermächtigung eingriff, dass wir heute eine amtsangemessene Alimentation hätten, so wie es auch noch 2005 eine damals weiterhin nicht existente aktuelle Kompetenzordnung nicht so ausgelegt konnte, dass wir heute eine amtsangemessene Alimentation hätten.

Die neuere Rechtsprechung zum Besoldungsrecht konnte für die heutige Kompetenzordnung de facto wirksam erst dann einsetzen, als jene durch die Föderalismusreform I 2006 vollzogen worden ist. Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2007 in der heute weiterhin und damals rund ein Jahr bestehenden Kompetenzordnung mit der nun sichtbar werdenden Ausformung seiner neueren Rechtsprechung zum Besoldungsrechts im Rahmen von infrage stehenden Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen im Zusammenspiel mit weiteren Einschnitten im Bereich des Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts es als ,,nicht von vornherein ausgeschlossen" angesehen, "dass die in den letzten Jahren erfolgten finanziellen Einschnitte in die Alimentation der Beamten dazu geführt haben, dass einzelne Beamtengruppen oder sogar die Beamtenschaft insgesamt nicht mehr angemessen alimentiert werden" würden (BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 24.9.2007 – 2 BvR 1673/03 –, juris, Rn. 34.). Diese Sicht auf die Dinge prägt seitdem jene neuere Rechtsprechung. Dabei lag es allerdings nicht am Bundesverfassungsgericht, dass es den Verwaltungsgerichten bis Anfang 2012 nicht gelungen ist, Richtervorlagen zu erstellen, die vom Senat zur Entscheidung angenommen werden mussten. Erst als das 2012 geschah und erste Vorlagen sich auch als begründet gezeigt haben, konnte die neuere Rechtsprechung zum Besoldungsrecht Effektivität gewinnen. Dass das zuvor nicht geschehen ist, lag also nicht in der Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts.

Man kann darüber hinaus die Entscheidungen des Senats, die er in den letzten 20 Jahren seit der Föderalismusreform I gefällt hat, im Einzelnen durchaus kritisch betrachten - nur nützt es auch hier nichts, die komplexen Teilthemen unseres Gesamtthemas in einen Topf zu werfen, um dann kräftig umzurühren. Oder anders ausgedrückt: Das nützt viel, nämlich jenen, die ein Interesse daran haben, dass sich für sie im Besoldungsrecht nichts Grundlegendes ändert. Du gehörst aber nicht zu jenen, lotsch, insofern nützt es Dir nichts, in Deinem nachvollziehbaren Frust die zu beschimpfen, die den Buchstaben des Grundgesetzes im Alimentationsprinzip so eindeutig ausgelegt haben, dass es de jure keinen Zweifel an dessen Gewährleistung gibt. Denn damit macht man sich in Zeiten wie diesen ggf. nur mit jenen gemein, die ein funktionierendes Berufsbeamtentum zurecht als Störfaktor für ihre Interessen wahrnehmen und deshalb regelmäßig daran arbeiten, es nach Möglichkeit zu beschädigen. Das würden sie - davon darf man ausgehen; denn die entsprechenden Entäußerungen dürften keine leeren Worte sein - erst recht tun, wenn sie dazu die politische Macht hätten. Wer also meinte, dort sein Heil zu finden, wird am Ende auch dort alles andere, aber keine Stärkung des deutschen Berufsbeamtentums finden.

So wie Stalin in einem ihm zugeschriebenen Zitat gesagt haben soll: "Der Papst? Wie viele Divisionen hat der Papst?", könnte man das machiavellisch auch hinsichtlich des Bundesverfassungsgericht tun und also fragen, wie viele Divisionen es habe - und genau das geschieht seit spätestens gut zehn Jahren vonseiten der Besoldungsgesetzgeber. Und genau deshalb hat sich der Zweite Senat nun entschieden, die Effektivierung des Rechtsschutzes voranzutreiben, nachdem er sich eingestanden hat, dass der vor knapp 15 Jahren eingeschlagene Weg nicht so durchgeschlagen hat, wie er es hätte, wenn nicht seitdem offensichtlich wiederkehrender legislativer Ungehorsam im Besoldungsrecht auf der Tagesordnung gestanden hätte und es auch weiterhin offensichtlich steht. Während also ein Teil der politischen Funktionsträger in unserem Land das Berufsbeamtentum gezielt beschädigen will, weil es dessen Interessen im Weg steht, beschädigt es ein anderer Teil politischer Funktionsträger, indem er wiederkehrend Versuche unternimmt, die Besoldungsrechtsprechung des Senats zu umgehen.

Es hat entsprechend wenig Sinn, hier regelmäßig von Realitäten ausgehen zu wollen - nämlich dass es für das Bundesverfassungsgericht ohne Weiteres möglich wäre, für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen, wenn es das denn nur wollte -, die es nicht gibt, da das Hoffnungen schürt, die utopisch sind. Dahingegen ist es leider harte Arbeit am Recht, mit dafür zu sorgen, dass sich die Sachlage nach und nach ändert. Wer entsprechend anderes glaubte, sollte m.E. sonntags die Kollekte bedienen, denn das erhöhte die Chance auf amtsangemessene Alimentation höchstwahrscheinlich mehr als ein dauerhaftes Beklagen, das nachvollziehbar ist, aber rein gar nix an der Sachlage ändert. Denn das Problem ist weiterhin nicht das Bundesverfassungsgericht (unabhängig davon, dass man verschiedene der Prämissen der aktuellen Entscheidung durchaus begründet kritisch sehen kann); das Problem sind weiterhin die Versuche, dessen Rechtsprechung zu umgehen.

Diese Versuche sind auch deshalb das Problem, weil das GG solche Versuche nicht vorsieht und deshalb keine Verfassungsgrundsätze vorhält, die das ohne Weiteres unterbinden würden. Der neue Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG schafft hier ggf. entsprechende Möglichkeiten - aber hierzu kann es zwangsläufig noch keine Dogmatik geben, sodass es noch dauern dürfte, bis eine Effektivierung des Rechtsschutz aus seiner Warte geschehen könnte. Entsprechend beginnt nun der Senat, jene Effektivierung durch einen Wandel in seiner neueren Rechtsprechung zu betreiben.

Wer andere Ideen hätte, sollte sich m.E. nicht auf Beschwerden beschränken, sondern den begründeten Nachweis liefern, wie es anders ginge. Denn genau das würde dann das Thema voranbringen.

Maximus

Karlsruhe darf nicht "Ersatzgesetzgeber" spielen. Das haben wir alle verstanden.

Aus meiner Sicht würde es aber allen Beteiligten helfen, wenn es zu einer schnelleren Entscheidungsfindung kommen würde. Es kann jedenfalls nicht sein, dass erst Jahrzehnte vergehen müssen.

Karlsruhe und auch alle Instanzen davor sind eindeutig zu langsam. Das funktioniert in anderen westlichen Staaten deutlich besser. Ich stelle mir u.a. die Frage, warum gibt es keinen dritten oder vierten Senat. Oder warum gibt es zumindest nicht deutlich mehr wissenschaftliche Mitarbeiter (z.B. 8 anstatt 4 pro Richter)?

Wer ist eigentlich für die Ausstattung der Gerichte verantwortlich? Kann Karlsruhe hier nicht Einfluss nehmen??? Ziel muss es doch sein...zumindest innerhalb von max. 5 Jahren eine Entscheidung zu treffen.

Rallyementation

Zitat von: lotsch in Heute um 10:11Bist du naiv?

Mein gestriger Beitrag um 21:36 hatte da noch die #7415 und ist zur #7403 emporgerutscht. Damit wird deutlich, dass sich der Beitrag auf die entschwundenen parteipolitischen Beiträge bezieht.

Das lässt sich durch den folgenden besenschwingendem Admin-Kommentar ablesen, der damit noch eine sehr niedrige Schöpfungshöhe meines Beitrags belässt. Wenn man also Nutzen aus Deiner Kommentierung ziehen möchte, gebe es nur die Auswege wieder zu dem nicht nachvollziehbaren kommentarlosen vollumfänglichen Löschen zurückzukehren oder jeden Beitrag im Thread ohne Textbody [gelöscht] zu belassen. Aber belassen wir es mit Deiner schlagenden Erfahrung, auf solch einem Level werde ich kaum naiv, intuitiv und argumentativ durchdringen.

,,Weil dies kein politisches Forum ist" ist die Vorgabe der Admins und mit welcher Konsequenz und Tragweite das durchgesetzt wird, bleibt deren indiskutables Geheimnis. Näherungsweise würde ich Parteipolitik von verfassungsentfemdeter Art aber bei denen als gesetzt sehen.

Geheimnisvoll bleibt, ob und wie sie auf die Politikferne bei der Besoldungsfindung beharren können, obwohl nachweisbar Besoldung zum Gemeinwesens gehört und durch Polity, Politics und Policy geregelt wird.

Vorsichtshalber gibt es daher auch wichtige und grundsätzliche Beiträge, um Threads in dem Forum einen politikfreien Schwerpunkt zu setzen:
-    als Sportforum ,,Nationalspiele mit Gegner Mexiko (Ich empfehle Bildungsurlaub, Seminartitel ,,Fußball im Fokus der Weltöffentlchkeit. Die gesellschaftspolitische Dimension internationaler Fußballturniere ab dem 14.06.)
-    als Mathematikforum (Der Teilzeit-bereinigte Median bildet sich dadurch, dass der Gesamtmedian um die Teilzeitquote von 30% erhöht wird.)
-    als Physikforum: Zeit ist relativ oder wieviel Wochen bemisst ein Alexander D. im Romuleischem Jahr
-    als tierisches Grammatikforum -> Bandwurmsätze, geordnete Schachtelsätze, lorem ipsum,....


Es gibt Rundfunkanstalten die zu runden Jubiläen Ereignisse der Vergangenheit in unser Gedächtnis zurückrufen, z.b. WDR Zeitzeichen – wenn der 27.05. noch nicht belegt ist könnte das 95. Jubiläum vielleicht noch vorgeschlagen werden, aber spätestens zum Hundertsten, sprich flankierend zum nächsten Leid-Muster-Beschluss aus dem Südwesten.



SwenTanortsch

Zitat von: Maximus in Heute um 13:12Karlsruhe darf nicht "Ersatzgesetzgeber" spielen. Das haben wir alle verstanden.

Aus meiner Sicht würde es aber allen Beteiligten helfen, wenn es zu einer schnelleren Entscheidungsfindung kommen würde. Es kann jedenfalls nicht sein, dass erst Jahrzehnte vergehen müssen.

Karlsruhe und auch alle Instanzen davor sind eindeutig zu langsam. Das funktioniert in anderen westlichen Staaten deutlich besser. Ich stelle mir u.a. die Frage, warum gibt es keinen dritten oder vierten Senat. Oder warum gibt es zumindest nicht deutlich mehr wissenschaftliche Mitarbeiter (z.B. 8 anstatt 4 pro Richter)?

Wer ist eigentlich für die Ausstattung der Gerichte verantwortlich? Kann Karlsruhe hier nicht Einfluss nehmen??? Ziel muss es doch sein...zumindest innerhalb von max. 5 Jahren eine Entscheidung zu treffen.

Das sind allesamt theoretische Fragen, Maximus, die man stellen kann, die allerdings sachlich komplexe Antworten bedürften und politisch auf verschiedenen Ebenen nicht gewollt sind, übrigens hinsichtlich mehrerer Senate auch nicht vom Bundesverfassungsgericht selbst, da das Ergebnis wiederkehrend keine schnelleren, sondern langsamere Entscheidungen wären, da sich die Senate untereinander nur umso aufwändiger sachlich abstimmen müssten, um ein einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. So wie sich in der Vergangenheit schon die beiden Senate - nicht zuletzt hinsichtlich der Frage prozeduraler Anforderungen - erheblich ins Gehege gekommen sind, würden sie es nur noch mehr und ausgiebiger, wenn es nun drei oder gar vier Senate geben würde. Zugleich wird es keine parlamentarische Mehrheit geben, um § 2 BVerfGG entsprechend zu ändern.

Darüber hinaus gibt es nun keinen beim Bundesverfassungsgericht mehr liegenden Anlass für verhältnismäßig lange Verfahrensdauern, da der Senat klargestellt hat, dass die aktuelle "Pilotentscheidung" maßgebliche Fragen im Sinne des effektiven Rechtsschutz beantwortet. Die Besoldungsgesetzgeber sind nun veranlasst, in den 15 zurzeit anstehenden Gesetzgebungsverfahren der Länder die maßgeblichen Bemessungen durchzuführen, während auch der Bund sicherlich im Verlauf der nächsten fünf bis sechs Jahrzehnte sich dran erinnern könnte, dass er bis dahin regelmäßig gezielt weiterhin jede Überwindung des verfassungswidrigen Zustand unterlassen möchte, weil die aktuelle Bundesregierung ja ausgeführt hat, dass ihr maßgebliches Programm Tempo ist (Taschentücher braucht man bei dem Thema immer).

Wie sieht die Sachlage also aus, die viele der hier Lesenden nachvollziehbar in eigener Sache nicht zufriedenstellen wird? Den den angekündigten Verfahren der drei Rechtskreise beitretenden Dienstherrn muss eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt werden, damit sie die in allen Rechtskreisen nun allein schon wegen des festen Basisjahrs 1996 nachzuholende Darlegungslast erfüllen können. Es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, dass sie darüber hinaus eine Verlängerung der ihnen vorgegebenen Frist beantragen und bewilligt bekommen werden, sodass es realistisch ist, dass der Senat kaum vor dem dritten Quartal in die Beratung eintreten wird. Wenn wir also 2026 in einem der angekündigten Verfahren eine Entscheidung vorfinden werden, würde ich das - realistisch betrachtet - als wirklich erfreulich erachten. Für wahrscheinlicher erachte ich es, dass wir die erste Entscheidung erst im ersten Halbjahr des nächsten Jahres vorfinden werden. Bis dahin sieht sich Berlin veranlasst, im Rahmen der auferlegten Frist zur Reparatur der zwischen 2008 und 2020 als evident sachwidrigen Besoldungsordnungen zu schreiten.

Zwischenzeitlich sollte es erwartbar sein, dass der oder die Berichterstatter Stellungnahmen in weiteren anhängigen Normenkontrollverfahren einholen werden, um so weitere Verfahren zur Entscheidung vorzubereiten. Die Dienstherrn werden dabei auf die nun von ihnen zu vollziehenden Bemessungen zurückgreifen können. Liegen diese Bemessungen erst einmal vor, wird deren Fortschreibung sowohl erheblich transparenter als auch einfach als bevor erfolgen können. Auch das dient generell dem effektiven Rechtsschutz, wenn auch das gewandelte "Pflichtenheft" nun erneut für die nächsten Monate zu einem methodischen Flaschenhals führen wird, der beim einen oder anderen der hier Lesenden zu einem dicken Hals führen dürfte.

Entsprechend sollten wir auf dieser Grundlage aber ab dem zweiten Halbjahr 2027 verhältnismäßig regelmäßig weitere Entscheidungen vorfinden, da dann der Flaschenhals überwunden sein wird und die Fortschreibungsprüfung für alle in kurzer Zeit mindestens hinsichtlich der ersten Prüfungsstufe recht problemlos durchführbar und überprüfbar sein wird.

Die aktuelle Entscheidung mitsamt der Ankündigung, Teile der anhängigen Verfahren aufzurufen, übt nun zumindest schon einmal - neben Berlin - auch auf Schleswig-Holstein deutlich mehr Druck aus als bisher, sodass dort erste Bewegungen in Gang kommen. Das dürfte nun - insbesondere, sofern der Senat ggf. erneut den Prüfungsgegenstand und/oder den Prüfungszeitraum ausweitete - auch in anderen Rechtskreisen zunehmend Wirkung zeigen. Deshalb habe ich die Tage geschrieben, dass die Besoldungsgesetzgeber nun zunehmend realisieren werden, dass die fetten Jahre vorbei sind. So wie nun offensichtlich der konzertierte Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis vor rund dreieinhalb Jahren gesprochen hat, nun Haarrisse bekommt, wird nach und nach der Wettbewerbsföderalismus gleichfalls Wirkung zeigen, auch dazu habe ich ja in den letzten Tagen kurz geschrieben.

Was wäre die Alternative gewesen?

Der Senat hätte im ersten Halbjahr 2025 seine Berliner "Pilotentscheidung" im Rahmen des vormaligen "Pflichtenheft" vollzogen. Es hätte dabei u.a. weitere Konkretisierungen der heute obsoleten besonderen Begründungspflichten vorgenommen, die Bemessungsmethodik des Grundsicherungsniveaus präzisiert, die Frage der indiziellen Mindestbesoldung (die dann keine materiell-rechtliche Mindestbesoldung gewesen wäre, die sie heute neben ihrer indiziellen Bedeutung ist) weiter geklärt, aber offensichtlich das Verhältnis der beiden Abstandsgebote kaum anders lösen können, als es das aktuell getan hat (die Neustrukturierung des "Pflichtenhefts" in eine Vorab- und Fortschreibungsprüfung hätte so allein schon im Rahmen 15-jähriger Betrachtungszeiträume nicht vollzogen werden können; die im Rahmen des vormaligen "Pflichtenhefts" vollzogene Verhältnisbildung hätte also deutlich eingriffsschwächer ausfallen müssen); er hätte aber weiterhin keine Vollstreckungsanordnung im Rahmen von § 35 BVerfGG vollzogen, da er dafür offensichtlich weiterhin noch keine verfassungsrechtlich hinreichend begründbare Möglichkeit gesehen haben wird. Denn andernfalls hätte er sie offensichtlich schon heute vollzogen.

Hätte sich Schleswig-Holstein dann entsprechend so bewegt, wie es das zurzeit zu tun scheint? Nein, sicherlich nicht. Denn die Bewegung ist neben dem gewandelten "Pflichtenheft" sicherlich ebenfalls dem ausgeweiteten Prüfungsgegenstand und Prüfungszeitraum geschuldet - allerdings wäre allein die Ausweitung des Prüfungszeitraums im Rahmen von 15-jährigen Betrachtungszeiträumen systematisch kaum möglich gewesen, da so keine Fortschreibungsprüfung sachlich möglich gewesen wäre, da - wie im letzten Oktober gezeigt - aus dem Prüfungszeitraum herausfallende Jahre ebenfalls eine Wirkung auf die Parameterbetrachtung hat. Auch hierhin, der Überwindung eines maßgeblichen methodischen Problems, zeigt sich die Effektivierung des Rechtschutzes.

Würde ich mir eine schnelle Bewegung als die hier von mir skizzierte wünschen? Unter allen Umständen ja, und zwar allein schon, da ich seit 2005 auf eine Entscheidung warte, aber sehe, dass Niedersachsen weiterhin nicht zur für 2026 angekündigten Entscheidung vorgesehen ist.

Würde ich also im Rahmen des vormaligen "Pflichtenhefts" davon ausgehen, dass die sich heute abzeichnenden Entwicklungen schneller vonstatten gegangen wären, als sie sich jetzt andeuten? Sicherlich nicht, das dürfte aus den gerade skizzierten Darlegungen (die man noch ergänzen und vertiefen könnte) offensichtlich werden. Die Entscheidung vom 25. September 2025 hätte sicherlich im Rahmen des vormaligen "Pflichtenhefts" schneller vollzogen werden können; aber jenes "Pflichtenheft" hatte bislang zur Genüge bewiesen, dass es nicht effektiv genug war.

Kann ich den zunehmenden Frust von hier Lesenden und Schreibenden nachvollziehen? Auch hier uneingeschränkt ja, denn es ist bitter, nicht nur, aber gerade auch für Kolleginnen und Kollegen mit Kindern - ich erinnere nur neben anderen Berichten an jenen, den die Frankfurterin hier vor geraumer Zeit geschrieben hat -, dass die Besoldungsgesetzgeber und Dienstherrn handeln, wie sie handeln. Sie fügen damit unserem Rechtsstaat genauso wie vielen Kolleginnen und Kollegen schweren Schaden zu, der sich zunehmend rächt, wie sich das hier in nachvollziehbarer Weise offenbart.

Werde ich deshalb hier nun anders als eine m.E. realistische zeitliche Betrachtung vornehmen? Nein, da das Hoffnungen wecken müsste, die m.E. nicht angebracht sind. Ich hätte es auch gerne anders, aber ich kann's nicht ändern. Einer der wenigen kurzfristigen Vorteile des Flaschenhalses ist, dass er nun auch Klägern in Ausgangsverfahren die zeitliche Möglichkeit gibt, sich entschieden tiefer im Rahmen des gewandelten "Pflichtenhefts" in die Sache einzuarbeiten, um so an dem zu arbeiten, was ich die Tage mehrmals zitiert habe.

Der Atem wird weiterhin lang bleiben müssen. Das ist nervig, aber unausweichlich. Das kann man beklagen, aber das ändert sachlich nichts. Das kann man nutzen, was die einzige Chance auf Besserung ist.

Remonstrant

Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und möchte auch aus Dankbarkeit für die vielen zielführenden Beiträge,
wennschon nicht fachlich, dann aber zumindest aus eigener Wahrnehmung einen Teil hierzu beitragen.

Wenn ich so auf die vergangenen ca. 494 Seiten und diverse Nebenfäden zurückblicke,
scheint der fachliche Inhalt dieses Beschlusses sowie der vorangegangenen sehr klar und deutlich ( warum kommt mir das Wort "erschöpfend" in den Sinn?) dargestellt zu sein.
Jedoch der Umgang der Dienstherren mit den Auswirkungen dieser Beschlüsse gestaltet sich als ein Element in einem Gesamtbild,
das nicht die Überschrift des wechselseitigen Dienst-und Treueverhältnisses trägt.

Es ist ein Bild, das sich aus vielen Motiven zusammensetzt.
Im Vordergrund zeichnet sich die amtsangemessene Alimentation mit ihren scharfen Kanten in einer sehr deutlichen Präzision ab.
Der Horizont ist malerisch geprägt durch den im Abendrot erstrahlenden Untergang des leistungsorientierten Beurteilungssystems.
Eine mit Efeu überwucherte, marode Turmuhr, die rückwärts zu laufen scheint, bemisst die Fürsorge im Hintergrund.
Versorgung und Beihilfe haben sich fast unerkannt und zunehmend verblassend, wie die Signatur des Urhebers dieser Kreation, in eine Ecke geschummelt.
Gerahmt wird diese verstörende Malerei durch den Umgang der Dienstherren mit diesen Elementen.
Oberhalb dieses zeitlosen Kunstwerks steht die goldene Überschrift des Vertrauensbruchs.

Ich habe mir den Vertrauensbruch zuhause aufgehängt, damit ich ihn mir bei Bedarf vergegenwärtigen kann.
An manchen Tagen erwische ich mich, wie sich mein Spiegelbild im Rahmenglas reflektiert und ich mich frage, ob ich es nicht doch abhängen und auf dem Dachboden verstauen sollte.
Vielleicht irgendwann einmal.

Jetzt aber trage ich dieses Gemälde mit mir, möglicherweise vermag ich ja einige Kunstinteressierte zu überzeugen, es als Spende einem nützlichem Zweck zuzuführen.
"Es wird ersucht, von weiteren Klagen abzusehen und sich nunmehr wieder der Arbeit zuzuwenden.
Persönliche Befindlichkeiten mögen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden."

lotsch

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:35..... seitdem offensichtlich wiederkehrender legislativer Ungehorsam im Besoldungsrecht auf der Tagesordnung gestanden hätte und es auch weiterhin offensichtlich steht.

Wer andere Ideen hätte, sollte sich m.E. nicht auf Beschwerden beschränken, sondern den begründeten Nachweis liefern, wie es anders ginge. Denn genau das würde dann das Thema voranbringen.

Gerade dieser auch weiterhin auf der Tagesordnung stehende, offensichtlich wiederkehrende legislative Ungehorsam im Besoldungsrecht, ist das frustrierende Element. Man missachtet als Legislative einfach mal so das GG und die vorherrschende Rechtsordnung (anscheinend genauso bindend wie das Völkerrecht), verpflichtet die Mitarbeiter der Exekutive aber zu absoluter Rechtstreue und prüft sie auf Verfassungstreue.

Du hast dich dem juristischen Widerstand verschrieben, und hast dir hierbei sehr große Verdienste erworben, auch durch die Verbreitung hier im Forum, was wiederum mit dazu beigetragen hat, dass der juristische Widerstand zur Massenbewegung geworden ist.

Ich denke auch, dass der juristische Hebel, das wichtigste Instrument ist, um den legislativen Ungehorsam im Besoldungsrecht zu bekämpfen.

Du fragst nach anderen Ideen, wie man diesen legislativen Ungehorsam im Besoldungsrecht (und eigentlich auch im Verfassungsrecht) bekämpfen kann. Vielleicht durch noch bessere Organisation im Beamtenbereich und koordiniertes juristisches Vorgehen, mit Einbeziehung der europäischen Rechtsprechung. Zur Weimarer Zeit gab es einen sehr hohen Organisationsgrad der Beamten und Massenveranstaltungen. Ein Threadteilnehmer sagte, soweit sind wir noch lange nicht. Damit hat er sicherlich Recht. Durch noch mehr Widersprüche und Klagen im Besoldungsbereich, so dass es zu Überlastungserscheinungen kommt, die nicht mehr unbeachtet bleiben können. Dem Dienstherrn den Frust spüren lassen. Wie weit man da gehen kann, weiß ich nicht, ob man Ungehorsam mit Ungehorsam bekämpfen darf, und wie weit man gehen darf, müsste geprüft werden. Viel mehr Ideen habe ich leider auch nicht.


Gruenhorn

Zitat von: lotsch in Heute um 17:23Gerade dieser auch weiterhin auf der Tagesordnung stehende, offensichtlich wiederkehrende legislative Ungehorsam im Besoldungsrecht, ist das frustrierende Element. Man missachtet als Legislative einfach mal so das GG und die vorherrschende Rechtsordnung (anscheinend genauso bindend wie das Völkerrecht), verpflichtet die Mitarbeiter der Exekutive aber zu absoluter Rechtstreue und prüft sie auf Verfassungstreue.

Du hast dich dem juristischen Widerstand verschrieben, und hast dir hierbei sehr große Verdienste erworben, auch durch die Verbreitung hier im Forum, was wiederum mit dazu beigetragen hat, dass der juristische Widerstand zur Massenbewegung geworden ist.

Ich denke auch, dass der juristische Hebel, das wichtigste Instrument ist, um den legislativen Ungehorsam im Besoldungsrecht zu bekämpfen.

Du fragst nach anderen Ideen, wie man diesen legislativen Ungehorsam im Besoldungsrecht (und eigentlich auch im Verfassungsrecht) bekämpfen kann. Vielleicht durch noch bessere Organisation im Beamtenbereich und koordiniertes juristisches Vorgehen, mit Einbeziehung der europäischen Rechtsprechung. Zur Weimarer Zeit gab es einen sehr hohen Organisationsgrad der Beamten und Massenveranstaltungen. Ein Threadteilnehmer sagte, soweit sind wir noch lange nicht. Damit hat er sicherlich Recht. Durch noch mehr Widersprüche und Klagen im Besoldungsbereich, so dass es zu Überlastungserscheinungen kommt, die nicht mehr unbeachtet bleiben können. Dem Dienstherrn den Frust spüren lassen. Wie weit man da gehen kann, weiß ich nicht, ob man Ungehorsam mit Ungehorsam bekämpfen darf, und wie weit man gehen darf, müsste geprüft werden. Viel mehr Ideen habe ich leider auch nicht.



Ein Mittel wäre, keinerlei private assets in die Diensterfüllung einzubringen oder Flexibilität nicht zuzulassen.

 Mit dem privaten Auto schnell den Mietwagen, oder Behördenwagen holen? Damit zum Flughafen?  Privathandy um Uber oder lyft zu rufen? Länger arbeiten als es der Arbeitszeitrahmen erfordert ohne angeordnete Mehrarbeit um flexibel zu reagieren?

So in der Art geht es schon, vor allem im Endamt.

SonicBoom

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 17:55Ein Mittel wäre, keinerlei private assets in die Diensterfüllung einzubringen oder Flexibilität nicht zuzulassen.

 Mit dem privaten Auto schnell den Mietwagen, oder Behördenwagen holen? Damit zum Flughafen?  Privathandy um Uber oder lyft zu rufen? Länger arbeiten als es der Arbeitszeitrahmen erfordert ohne angeordnete Mehrarbeit um flexibel zu reagieren?

So in der Art geht es schon, vor allem im Endamt.


Hä? Dass nennst du rebellieren? Das ist für mich Alltag. Dumme Entscheidungen haben dumme Konsequenzen. Kein Dien sthandy? Bin nicht erreichbar. Dienstreisemanagement genehmigt erste Klasse nicht (oder kommt nicht in die p  Orte) und zweite ist ausgebucht? Reise findet nicht statt. Ich mach mich doch nicht privat krumm. Insbesondere mit dem Bekanntwerden der alimentationszustaende im Land verbietet sich das ja dem gesunden Menschenverstand erst recht. Beamte sind keine Leibeigenen und wer sich so sieht tut mir leid.

GoodBye

Die Geduld in Ehren. Eines wird aber außer Acht gelassen. Zumindest für Kind 3 aufwärts gibt es m.E. abschließende Rechtsprechung. Oder ist zu erwarten, dass hier eine Anpassung an den aktuellen Beschluss erfolgt!?

Die Auswirkungen für Familien mit mehr als zwei Kindern sind erheblich, da zusätzlich zur zu niedrigen 4K-Alimenation der Bedarf ab Kind 3 nicht im Geringsten gedeckt wird. Wahrscheinlich erreicht die Besoldung bei einer 6K-Familie im Bund nicht einmal die Alimentation der 4K-Familie.

Und das öffentlich zugestanden ab 2021. Das sind mittlerweile 5 Jahre!


lotsch

Ich könnte mir auch gezielte Negativwerbung vorstellen:
- Wir müssen dir leider mitteilen: Du bist im Beamtenbereich. Da hast du keine verfassungsmäßigen Grundrechte.
- Wir müssen dir leider mitteilen: Du bist im Beamtenbereich. Da wirst du nach Gutsherrenart bezahlt.
- Wir müssen dir leider mitteilen: Du bist im Beamtenbereich. Da bekommst du deine vollständige Besoldung nur, wenn du  Rechtsmittel einlegst.
- Wir müssen dir leider mitteilen: Du bist im Beamtenbereich. Da bekommt man erst mal Abschlagszahlungen. Die Schlusszahlungen bekommst du vielleicht nach 15 Jahren, wenn du den Rechtsweg ausgeschöpft hast. Natürlich unverzinst.

Man könnte da eine nette Serie daraus machen.

Knecht

Ich bin bekanntermaßen auch der Auffassung, dass es keinerlei weitere Geduld bei diesem Thema mehr geben darf und kann. Die Prozesse dahinter können niemals den bereits entstandenen Schaden rechtfertigen.

Man könnte ja zumindest guten Willen zeigen und pauschal erst mal das Grundgehalt um wenigstens 10 % erhöhen. Aber den guten Willen gibt es eben nicht, das Gegenteil ist der Fall.

SwenTanortsch

Zitat von: lotsch in Heute um 17:23Gerade dieser auch weiterhin auf der Tagesordnung stehende, offensichtlich wiederkehrende legislative Ungehorsam im Besoldungsrecht, ist das frustrierende Element. Man missachtet als Legislative einfach mal so das GG und die vorherrschende Rechtsordnung (anscheinend genauso bindend wie das Völkerrecht), verpflichtet die Mitarbeiter der Exekutive aber zu absoluter Rechtstreue und prüft sie auf Verfassungstreue.

Du hast dich dem juristischen Widerstand verschrieben, und hast dir hierbei sehr große Verdienste erworben, auch durch die Verbreitung hier im Forum, was wiederum mit dazu beigetragen hat, dass der juristische Widerstand zur Massenbewegung geworden ist.

Ich denke auch, dass der juristische Hebel, das wichtigste Instrument ist, um den legislativen Ungehorsam im Besoldungsrecht zu bekämpfen.

Du fragst nach anderen Ideen, wie man diesen legislativen Ungehorsam im Besoldungsrecht (und eigentlich auch im Verfassungsrecht) bekämpfen kann. Vielleicht durch noch bessere Organisation im Beamtenbereich und koordiniertes juristisches Vorgehen, mit Einbeziehung der europäischen Rechtsprechung. Zur Weimarer Zeit gab es einen sehr hohen Organisationsgrad der Beamten und Massenveranstaltungen. Ein Threadteilnehmer sagte, soweit sind wir noch lange nicht. Damit hat er sicherlich Recht. Durch noch mehr Widersprüche und Klagen im Besoldungsbereich, so dass es zu Überlastungserscheinungen kommt, die nicht mehr unbeachtet bleiben können. Dem Dienstherrn den Frust spüren lassen. Wie weit man da gehen kann, weiß ich nicht, ob man Ungehorsam mit Ungehorsam bekämpfen darf, und wie weit man gehen darf, müsste geprüft werden. Viel mehr Ideen habe ich leider auch nicht.



Deine Zeilen zeigen nur ein weiteres Mal, was wir beide wissen, nämlich dass wir zwar nicht immer, aber häufig und wiederkehrend einer Meinung sind, lotsch. Nun dürfen wir zwar als Beamte im Rahmen unserer Amtsführung anders als als Bürger keinen zivilen Ungehorsam zeigen, da wir in unserer Amtsführung regelmäßig als Amtsperson handeln und es also hier keinen Moment gibt, in dem wir nicht an Recht und Gesetz gebunden wären; auch dürfen wir als Bürger in unserem Zivilleben, die wir dennoch Beamte bleiben, auch wenn wir nicht im Rahmen unserer Amtspflichten handeln, erheblich weniger zivilen Ungehorsam zeigen als Bürger, die keine Beamte sind. Aber das Bundesverfassungsgericht hat zwar als hergebrachten Grundsatz ein Streikverbot für Beamte und also ebenfalls weitere Arbeitskampfmaßnahmen als nicht mit unserem Status vereinbar erkannt, uns aber gewerkschaftliche Organisation und Teilhabe nicht verboten. Entsprechend müssen sich die Gewerkschaften, wenn auch die Mitgliederzahlen in den letzten Jahren tendenziell eher steigend sind, fragen (genau darauf spielst Du zurecht an), wieso der Organisationsgrad nicht höher liegt und wieso wiederkehrend nicht nur hier im Forum durchaus wiederkehrend Kritik an bis Wut über Gewerkschaften vorhanden ist. Da ich ja selbst Gewerkschaftler bin, muss es unser Ansporn als Gewerkschatfler sein, für die Rechte der Beschäftigten zu streiten. Hier ist weiterhin noch Luft nach oben, denke ich; und andererseits kann man gewerkschaftliche Arbeit nur mitbestimmen, indem man sich gewerkschaftlich organisiert und einbringt.

Dabei haben nicht nur hier viele eine falsche Vorstellung von Gremienarbeit, die langsam ist, auf Kompromissen (auf-)baut und also ein demokratischer Prozess ist, indem es in Sachfragen um Mehrheiten geht, die für die eigene Position, sofern sie umstritten ist, erbracht werden müssen, was ein durchaus nicht nur langsames, sondern auch mühsames Geschäft sein kann (und es vielfach wiederkehrend auch ist); darin ähneln Gewerkschaften durchaus Parteien im demokratischen Rechtsstaat. Darüber hinaus ist gewerkschaftliche Arbeit, genauso wie Personalratsarbeit ein wiederkehrend anstrengendes Geschäft: Man kommt regelmäßig aus einer Machtposition der Schwäche, hat dabei zumeist gegenüber der Gegenseite ein Informationsdefizit und kann erheblich weniger Angebote zur Kompromissfindung machen, weil die Gegenseite in den weit überwiegenden Fällen deutlich mehr Ressourcen, aber auch Druckmittel zur Verfügung hat, über die sie verfügt und die sie strategisch einsetzen kann. Darüber hinaus kann gewerkschaftliche wie die Verhandlungsarbeit von Personalräten nur funktionieren, wenn wiederkehrend beide Seiten Stillschweigen über die Verhandlungen wahren (weniger über deren Ergebnisse als über die Wege dorthin, ggf. auch über die Verhandlungsmassen, über die insgesamt verhandelt wird, die vielfach komplexer sind, als es ein Einzelergebnis im Nachhinein erwarten ließe). Gewerkschaftsarbeit noch mehr als Personalratsarbeit beruht auf Fragilität, die nach außen nur bedingt gezeigt werden kann, sodass auch hier regelmäßig falsche Vorstellungen von ihr gegeben sind. Damit will ich nicht Enttäuschung und Wut über gewerkschaftliche oder Personalratsarbeit kleinreden oder abtun. Vielmehr heißt es aber auch hier, sich einzubringen, Frusterfahrungen zu überwinden und den mühsamen Weg der kleinen Schritte durch Arbeit mit voranzutreiben. Dabei war mein Ansporn als Personalrat immer, möglichst gut vorbereitet zu sein und insbesondere Rechtsfragen umfassend zu prüfen, da wir ja als Beamte in unser Amtsführung an Recht und Gesetz gebunden sind, was gleichfalls auch für unsere Vorgesetzten gilt. Das Recht ist eine scharfe Waffe.

Weshalb es im Besoldungsrecht mitsamt einem Alimentationsprinzip, das nun zunehmend beweisen muss, dass es kein zahnloser Tiger sei (der Nachweis steht weiterhin aus), weiterhin eine verhältnismäßig stumpfe Waffe ist, liegt an der Besonderheit des Beamtenrechts, dass also wegen des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht der Gesetzgeber die Form und Höhe der Besoldung regelt und der Dienstherr am Ende hier "nur" ausführendes Organ ist. Damit entfällt weitgehend jede Verhandlungsposition zwischen den beiden Seiten, die ansonsten verhandeln, weshalb wir - etwas monokausal und vereinfacht betrachtet - weiterhin die Sachlage vorfinden, die wir vorfinden, und auch die Enttäuschung, der Frust und ggf. auch die Wut auf Gewerkschaften, Parteien, Legislative, Exekutive sowie die judikative Gewalt nachvollziehbar wird, die bei einer nicht kleiner werdenden Zahl von Beamten zunehmend nicht kleiner wird. Denn da es weitgehend keine sachliche Verhandlungsmasse für Interessensvertreter von Beamten gibt, empfindet sich eine zunehmend größere Zahl an Beamten als die eigentliche Verhandlungsmasse, also sich als schutzlos ausgeliefert.

Das versuche ich, wenn ich mit unterschiedlichen Verantwortungsträger im Gespräch bin, wiederkehrend zu veranschaulichen, weshalb das Forum für mich auch diesbezüglich wichtig ist. Denn das Lesen der Enttäuschung, des Frusts und auch ggf. der Wut erdet einen, weshalb ich durchaus versuche, Entscheidungsträgern und ihren Mitarbeitern das Forum ans Herz zu legen.

Und dabei bleibt zugleich das, was uns ebenfalls eint, wichtig, nämlich das voranzutreiben, was uns von Anfang wichtig war - das Recht ist eine scharfe Waffe, sobald es zur Anwendung kommt -, nämlich die Zahl der Widerspruchsführer hochzuhalten und nach Möglichkeit zu mehren, genauso wie Du das ansprichst. Genau diese Zahl ist nicht nur ein guter Gradmesser für die Dringlichkeit des Themas; sie ist zugleich gemeinsam mit der Zahl an besoldungsrechtlichen Klageverfahren mit ursächlich für den nun greifenden Rechtsprechungswandel des Senats, wie er das aktuell in der Rn. 36 ausführt. Ich denke, wir haben hier durchaus im Forum ein wenig mit für Wirkung gesorgt, indem wir die Zahl der Widersprüche und auch zunehmend der Klagen alle gemeinsam mit erhöht haben. Das ist ein Erfolg, der nicht sichtbar wird, da es hier keine Zahlen gibt, der aber gegeben ist. Das Forum ist hier seit Jahr und Tag ein wichtiger Transmissionsriemen und Multiplikator, den man nicht unterschätzen sollte, was sich u.a. auch an den Klickzahlen offenbart.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es liegt vor uns weiterhin der mühselige Weg der Ebene; denn der aktuelle Rechtsprechungswandel des Senats verlangt weiterhin Geduld ab, insbesondere weil eher nicht schon morgen und übermorgen als - auf dem ersten Blick durchaus paradoxe - Folge der Effektivierung des Rechtsschutzes weitere Entscheidungen des Senats zu erwarten sein werden, was die Geduld auf eine harte Probe stellen kann. Hätte der Senat diesen Rechtsprechungswandel nicht vollzogen, wären mit einiger Wahrscheinlichkeit schon jetzt deutlich häufiger Entscheidungen von ihm gefällt worden, was sich deutlich besser angefühlt hätte, als nun schon wieder warten zu müssen. Die Wahrscheinlichkeit wäre aber - zumindest ohne alsbaldige Vollstreckungsanordnung - nicht gering gewesen, dass diese Entscheidungen ggf. ähnlich verpufft wären wie die Entscheidung vom 4. Mai 2020, was über kurz oder lang eventuell für nur noch mehr Frust, Enttäuschung und ggf. Wut gesorgt hätte.

Ergo: Es liegt ein weiterhin nicht kurzer - auch zeitlich nicht kurzer - Weg vor uns, aber wenn ich es richtig sehe, wirkt die aktuelle Entscheidung derzeit schon stärker, als es die letzte vom 4. Mai 2020 ein knappes halbes Jahr nach ihrer Veröffentlichung und auch danach nicht getan hat, wobei das so nicht ganz stimmt, da sie maßgeblich dafür gesorgt hat, das fast überall das Besoldungsniveau - nur in Teilen und mit fragwürdigen Regelungen - im starken Maße angehoben worden ist, womit mit das Feld dafür bereitet worden ist, dass wir nun nach einem knappen halben Jahr tatsächlich erste Haarrisse im konzertierten Verfassungsbruch ausmachen können, von dem Ulrich Battis vor dreieinhalb Jahren gesprochen hat. Es verschieben sich langsam Gewichte, was noch nicht viel ist; aber offensichtlich schon heute merklich mehr als in den vergangenen fünfeinhalb Jahren. Das sollte Ansporn geben, denke ich.

Es gilt also: weiterzumachen!

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 18:48Deine Zeilen zeigen nur ein weiteres Mal, was wir beide wissen, nämlich dass wir zwar nicht immer, aber häufig und wiederkehrend einer Meinung sind, lotsch. Nun dürfen wir zwar als Beamte im Rahmen unserer Amtsführung anders als als Bürger keinen zivilen Ungehorsam zeigen, da wir in unserer Amtsführung regelmäßig als Amtsperson handeln und es also hier keinen Moment gibt, in dem wir nicht an Recht und Gesetz gebunden wären; auch dürfen wir als Bürger in unserem Zivilleben, die wir dennoch Beamte bleiben, auch wenn wir nicht im Rahmen unserer Amtspflichten handeln, erheblich weniger zivilen Ungehorsam zeigen als Bürger, die keine Beamte sind. Aber das Bundesverfassungsgericht hat zwar als hergebrachten Grundsatz ein Streikverbot für Beamte und also ebenfalls weitere Arbeitskampfmaßnahmen als nicht mit unserem Status vereinbar erkannt, uns aber gewerkschaftliche Organisation und Teilhabe nicht verboten. Entsprechend müssen sich die Gewerkschaften, wenn auch die Mitgliederzahlen in den letzten Jahren tendenziell eher steigend sind, fragen (genau darauf spielst Du zurecht an), wieso der Organisationsgrad nicht höher liegt und wieso wiederkehrend nicht nur hier im Forum durchaus wiederkehrend Kritik an bis Wut über Gewerkschaften vorhanden ist. Da ich ja selbst Gewerkschaftler bin, muss es unser Ansporn als Gewerkschatfler sein, für die Rechte der Beschäftigten zu streiten. Hier ist weiterhin noch Luft nach oben, denke ich; und andererseits kann man gewerkschaftliche Arbeit nur mitbestimmen, indem man sich gewerkschaftlich organisiert und einbringt.

Dabei haben nicht nur hier viele eine falsche Vorstellung von Gremienarbeit, die langsam ist, auf Kompromissen (auf-)baut und also ein demokratischer Prozess ist, indem es in Sachfragen um Mehrheiten geht, die für die eigene Position, sofern sie umstritten ist, erbracht werden müssen, was ein durchaus nicht nur langsames, sondern auch mühsames Geschäft sein kann (und es vielfach wiederkehrend auch ist); darin ähneln Gewerkschaften durchaus Parteien im demokratischen Rechtsstaat. Darüber hinaus ist gewerkschaftliche Arbeit, genauso wie Personalratsarbeit ein wiederkehrend anstrengendes Geschäft: Man kommt regelmäßig aus einer Machtposition der Schwäche, hat dabei zumeist gegenüber der Gegenseite ein Informationsdefizit und kann erheblich weniger Angebote zur Kompromissfindung machen, weil die Gegenseite in den weit überwiegenden Fällen deutlich mehr Ressourcen, aber auch Druckmittel zur Verfügung hat, über die sie verfügt und die sie strategisch einsetzen kann. Darüber hinaus kann gewerkschaftliche wie die Verhandlungsarbeit von Personalräten nur funktionieren, wenn wiederkehrend beide Seiten Stillschweigen über die Verhandlungen wahren (weniger über deren Ergebnisse als über die Wege dorthin, ggf. auch über die Verhandlungsmassen, über die insgesamt verhandelt wird, die vielfach komplexer sind, als es ein Einzelergebnis im Nachhinein erwarten ließe). Gewerkschaftsarbeit noch mehr als Personalratsarbeit beruht auf Fragilität, die nach außen nur bedingt gezeigt werden kann, sodass auch hier regelmäßig falsche Vorstellungen von ihr gegeben sind. Damit will ich nicht Enttäuschung und Wut über gewerkschaftliche oder Personalratsarbeit kleinreden oder abtun. Vielmehr heißt es aber auch hier, sich einzubringen, Frusterfahrungen zu überwinden und den mühsamen Weg der kleinen Schritte durch Arbeit mit voranzutreiben. Dabei war mein Ansporn als Personalrat immer, möglichst gut vorbereitet zu sein und insbesondere Rechtsfragen umfassend zu prüfen, da wir ja als Beamte in unser Amtsführung an Recht und Gesetz gebunden sind, was gleichfalls auch für unsere Vorgesetzten gilt. Das Recht ist eine scharfe Waffe.

Weshalb es im Besoldungsrecht mitsamt einem Alimentationsprinzip, das nun zunehmend beweisen muss, dass es kein zahnloser Tiger sei (der Nachweis steht weiterhin aus), weiterhin eine verhältnismäßig stumpfe Waffe ist, liegt an der Besonderheit des Beamtenrechts, dass also wegen des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht der Gesetzgeber die Form und Höhe der Besoldung regelt und der Dienstherr am Ende hier "nur" ausführendes Organ ist. Damit entfällt weitgehend jede Verhandlungsposition zwischen den beiden Seiten, die ansonsten verhandeln, weshalb wir - etwas monokausal und vereinfacht betrachtet - weiterhin die Sachlage vorfinden, die wir vorfinden, und auch die Enttäuschung, der Frust und ggf. auch die Wut auf Gewerkschaften, Parteien, Legislative, Exekutive sowie die judikative Gewalt nachvollziehbar wird, die bei einer nicht kleiner werdenden Zahl von Beamten zunehmend nicht kleiner wird. Denn da es weitgehend keine sachliche Verhandlungsmasse für Interessensvertreter von Beamten gibt, empfindet sich eine zunehmend größere Zahl an Beamten als die eigentliche Verhandlungsmasse, also sich als schutzlos ausgeliefert.

Das versuche ich, wenn ich mit unterschiedlichen Verantwortungsträger im Gespräch bin, wiederkehrend zu veranschaulichen, weshalb das Forum für mich auch diesbezüglich wichtig ist. Denn das Lesen der Enttäuschung, des Frusts und auch ggf. der Wut erdet einen, weshalb ich durchaus versuche, Entscheidungsträgern und ihren Mitarbeitern das Forum ans Herz zu legen.

Und dabei bleibt zugleich das, was uns ebenfalls eint, wichtig, nämlich das voranzutreiben, was uns von Anfang wichtig war - das Recht ist eine scharfe Waffe, sobald es zur Anwendung kommt -, nämlich die Zahl der Widerspruchsführer hochzuhalten und nach Möglichkeit zu mehren, genauso wie Du das ansprichst. Genau diese Zahl ist nicht nur ein guter Gradmesser für die Dringlichkeit des Themas; sie ist zugleich gemeinsam mit der Zahl an besoldungsrechtlichen Klageverfahren mit ursächlich für den nun greifenden Rechtsprechungswandel des Senats, wie er das aktuell in der Rn. 36 ausführt. Ich denke, wir haben hier durchaus im Forum ein wenig mit für Wirkung gesorgt, indem wir die Zahl der Widersprüche und auch zunehmend der Klagen alle gemeinsam mit erhöht haben. Das ist ein Erfolg, der nicht sichtbar wird, da es hier keine Zahlen gibt, der aber gegeben ist. Das Forum ist hier seit Jahr und Tag ein wichtiger Transmissionsriemen und Multiplikator, den man nicht unterschätzen sollte, was sich u.a. auch an den Klickzahlen offenbart.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es liegt vor uns weiterhin der mühselige Weg der Ebene; denn der aktuelle Rechtsprechungswandel des Senats verlangt weiterhin Geduld ab, insbesondere weil eher nicht schon morgen und übermorgen als - auf dem ersten Blick durchaus paradoxe - Folge der Effektivierung des Rechtsschutzes weitere Entscheidungen des Senats zu erwarten sein werden, was die Geduld auf eine harte Probe stellen kann. Hätte der Senat diesen Rechtsprechungswandel nicht vollzogen, wären mit einiger Wahrscheinlichkeit schon jetzt deutlich häufiger Entscheidungen von ihm gefällt worden, was sich deutlich besser angefühlt hätte, als nun schon wieder warten zu müssen. Die Wahrscheinlichkeit wäre aber - zumindest ohne alsbaldige Vollstreckungsanordnung - nicht gering gewesen, dass diese Entscheidungen ggf. ähnlich verpufft wären wie die Entscheidung vom 4. Mai 2020, was über kurz oder lang eventuell für nur noch mehr Frust, Enttäuschung und ggf. Wut gesorgt hätte.

Ergo: Es liegt ein weiterhin nicht kurzer - auch zeitlich nicht kurzer - Weg vor uns, aber wenn ich es richtig sehe, wirkt die aktuelle Entscheidung derzeit schon stärker, als es die letzte vom 4. Mai 2020 ein knappes halbes Jahr nach ihrer Veröffentlichung und auch danach nicht getan hat, wobei das so nicht ganz stimmt, da sie maßgeblich dafür gesorgt hat, das fast überall das Besoldungsniveau - nur in Teilen und mit fragwürdigen Regelungen - im starken Maße angehoben worden ist, womit mit das Feld dafür bereitet worden ist, dass wir nun nach einem knappen halben Jahr tatsächlich erste Haarrisse im konzertierten Verfassungsbruch ausmachen können, von dem Ulrich Battis vor dreieinhalb Jahren gesprochen hat. Es verschieben sich langsam Gewichte, was noch nicht viel ist; aber offensichtlich schon heute merklich mehr als in den vergangenen fünfeinhalb Jahren. Das sollte Ansporn geben, denke ich.

Es gilt also: weiterzumachen!

Jedes Jahr wird mit einem WS bedacht und jeder negativ beschiedene WS wird auf die Klagerampe geschickt und ab gehts ans VG. Das mache ich schon seit ein paar Jahren so. Jetzt nicht so lange wie du aber ja, es hat sich verstetigt und wurde zum alljährlichen ,,Habitus" wie die Weihnachtsdeko oder der Geburtstagskuchen. An der Front alles stoisch. Nur im Alltag, wenn ich in der aktuellen Situation noch auf ubterwürfigste Beamtenseelen treffe, bin ich dann doch verärgert, das noch viele zu sehr verharren und den Ernst der Lage nicht erkennen

NvB

Ich möchte mal den neusten Hohn, den Markus "Wurstfachverkäufer" Söder so rausposaunt euch nicht vorenthalten:

ZitatIn Bayern gilt Law and Order: Wir sind und bleiben das sicherste Bundesland! Die Kriminalitätsrate ist so gering wie zuletzt 1978 und damit seit fast 50 Jahren. Sicherheit hat für uns Top-Priorität. Wir dulden keine Kriminalität oder No-Go-Areas. Im Gegenteil: Wir stärken unsere Polizei. Wir halten denjenigen den Rücken frei, die für uns den Rücken hinhalten. Bayern ist das Land mit der geringsten Kriminalitätsrate und der höchsten Aufklärungsquote. Bei uns werden Kriminelle schneller geschnappt und konsequent verurteilt – das schreckt Täter auch von vornherein ab. Allein unsere sehr erfolgreiche Bayerische Grenzpolizei hat seit der Gründung 135.000 Fahndungstreffer erzielt. Danke allen Beamtinnen und Beamten unserer Einheiten im Einsatz und Innenminister @joachim.herrmann.csu für die wichtige Arbeit. #polizei #sicherheit #bayern (Fotos: Archiv)

Zum Glück bekommt der Bratwurstfanatiker überall in den sozialen Medien Gegenwind mit seiner getätigten Aussage.

MOGA

Zitat von: SonicBoom in Heute um 20:08Jedes Jahr wird mit einem WS bedacht und jeder negativ beschiedene WS wird auf die Klagerampe geschickt und ab gehts ans VG. Das mache ich schon seit ein paar Jahren so. Jetzt nicht so lange wie du aber ja, es hat sich verstetigt und wurde zum alljährlichen ,,Habitus" wie die Weihnachtsdeko oder der Geburtstagskuchen. An der Front alles stoisch. Nur im Alltag, wenn ich in der aktuellen Situation noch auf ubterwürfigste Beamtenseelen treffe, bin ich dann doch verärgert, das noch viele zu sehr verharren und den Ernst der Lage nicht erkennen

Also ich hatte ja vor einigen Jahren auch mal Widerspruch eingelegt, das wurde vom BVA bestätigt und nicht beschieden mit dem Verweis auf die Verzichtung der Einrede der Verjährung. Seither keine weiterer Bescheid, ruht also noch. Was ratet ihr lir in dem Fall, weiterhin Widerspruch oder passt das?
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